Forum: Haus & Smart Home Balkonkraftwerk Stromzähler


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von Nutzer (Gast)


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Hallo,

ich habe vor mir ein Balkonkraftwerk zu kaufen. Die Planungen laufen 
schone eine Zeit lang (ist ja grad nicht so leicht etwas zu bekommen)

Zähler war bisher ein alter Ferraris Zähler ohne Rücklaufsperre.
Soweit so gut.

Nun hat der Energieversorger alle Stromzähler der Mieter regulär 
ausgetauscht durch "moderne Messeinrichtungen"

Typ: DVS7412.1T.2G

Wenn ich das Datenblatt des Zählers richtig deute, ist dieser Zähler 
nicht saldierend, richtig?

Kann ich meinen Energierversorger dazu bringen einen saldieren Zähler 
einzubauen?
Ein nicht saldierender Zähler ist doch das schlechteste was man haben 
kann?

Die Balkonanlage ist noch nicht angemeldet.

von MaWin (Gast)


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Nutzer schrieb:
> Wenn ich das Datenblatt des Zählers richtig deute, ist dieser Zähler
> nicht saldierend,

Doch, natürlich.

von Nutzer (Gast)


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MaWin schrieb:
> Nutzer schrieb:
>> Wenn ich das Datenblatt des Zählers richtig deute, ist dieser Zähler
>> nicht saldierend,
>
> Doch, natürlich.

Magst du mir auch sagen warum?

Wenn ich nach der Tabelle gehe, das ist die 1T:

Einrichtungszähler +A (Bezug) mit Rücklaufsperre

und nicht 4T:

Einrichtungszähler –A (Lieferung) saldierend


Oder wo ist mein Denkfehler?

von Pete K. (pete77)


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Wenn Du das Balkonkraftwerk anmeldest, dann kannst Du ja mit Deinem EVU 
auch das Thema Zähler besprechen.

von MaWin (Gast)


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Nutzer schrieb:
> Magst du mir auch sagen warum?

"Kann es passieren, dass ich gleichzeitig Strom ins Netz einspeise und 
Strom aus dem Netz kaufe?

Nein, in Deutschland sind saldierende Zähler vorgeschrieben."

von Dieter (Gast)


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Die digitalen Stromzähler messen aber auch viel Mist. Ich würde daher 
jedem raten, wenn genügend Platz im Schaltschrank ist, den alten 
mechanischen Zähler wenigstens als Zweitzähler zu behalten.

https://www.elektropraktiker.de/nachricht/verlorenes-vertrauen-digitale-stromzaehler-weiterhin-in-der-kritik/
https://blackout-news.de/aktuelles/digitale-stromzaehler-zaehlen-falsch/
https://www.heise.de/select/ct/2017/7/1490969807376118
Und da hat sich seit dem nicht viel gebessert.

von Nutzer (Gast)


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MaWin schrieb:
> "Kann es passieren, dass ich gleichzeitig Strom ins Netz einspeise und
> Strom aus dem Netz kaufe?
>
> Nein, in Deutschland sind saldierende Zähler vorgeschrieben."

Das höre und lese ich zum ersten mal.

Laut diesem Link ist das nicht so:
https://www.sw-ettlingen.de/de/Fussnavigation/Netze1/Einspeisung/Linke-Seite-Downloads/Saldierender-Stromzaehler.pdf

Dieter schrieb:
> Die digitalen Stromzähler messen aber auch viel Mist. Ich würde
> daher
> jedem raten, wenn genügend Platz im Schaltschrank ist, den alten
> mechanischen Zähler wenigstens als Zweitzähler zu behalten.
>
> 
https://www.elektropraktiker.de/nachricht/verlorenes-vertrauen-digitale-stromzaehler-weiterhin-in-der-kritik/
> https://blackout-news.de/aktuelles/digitale-stromzaehler-zaehlen-falsch/
> https://www.heise.de/select/ct/2017/7/1490969807376118
> Und da hat sich seit dem nicht viel gebessert.

In einer Mietwohnung hat man da kaum eine Wahl

von Käferlein (Gast)


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Nutzer schrieb:
> Die Balkonanlage ist noch nicht angemeldet.

Ich habe nach der Anmeldung innerhalb weniger Tage einen
Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber bekommen.
Wird bei Dir nicht anders sein.

von Dieter R. (drei)


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Käferlein schrieb:

> Ich habe nach der Anmeldung innerhalb weniger Tage einen
> Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber bekommen.
> Wird bei Dir nicht anders sein.

Fragen: kostet der jetzt monatlich mehr als der alte Zähler? Wieviel? 
Austausch kostenlos?

von Nutzer (Gast)


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Käferlein schrieb:
> Ich habe nach der Anmeldung innerhalb weniger Tage einen
> Zweirichtungszähler vom Netzbetreiber bekommen.
> Wird bei Dir nicht anders sein.

Naja,

in dem Anmeldeformular des Netzbetreibers ist anzukreuzen ob ein Zähler 
mit Rücklaufsperre verbaut ist. Und das ist er ja.
Außerdem ist der Zähler ja gerade erst neu.

Daher frage ich mich:
- Wird der Zähler nach Anmeldung getauscht?
- Was kostet der Tausch?

von Kurt (Gast)


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Nutzer schrieb:
> Daher frage ich mich:
> - Wird der Zähler nach Anmeldung getauscht?
Unter jeder Garantie, denn die Grundgebühr für den Zähler ist höher. Sie 
machen es einem halt so schwierig wie irgend möglich.

> - Was kostet der Tausch?
Steht im Tarifwerk des Meßstellenbetreibers.

Trotzdem solltest du es jetzt machen, frisch nach Zählertausch: Das 
erhöht die Chancen sehr, nicht in eine Jahr oder so einen aktuell 
normenkonformen Zählerplatz vorzuhalten (weil wurde ja gerade ohne 
Beanstandung getauscht). Hat es in der entfernten Nachbarschaft nämlich 
schon anders gegeben. Wie gesagt: Sie machen es einem so schwer wie nur 
irgend möglich.

von MaWin (Gast)


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Kurt schrieb:
> Das erhöht die Chancen sehr, nicht in eine Jahr oder so einen aktuell
> normenkonformen Zählerplatz vorzuhalten

FUD.

Niemand muss dafür umbauen.

von Achim S. (Gast)


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Nutzer schrieb:
> Das höre und lese ich zum ersten mal.
>
> Laut diesem Link ist das nicht so:

Na ja, und in dem Link steht ebenfalls geschrieben:

"Bei mini-PV Anlagen ist dieser Zähler nur zulässig, wenn auf demselben 
Stromkreis / Außenleiter eingespeist und alle erzeugte Energie 
verbraucht wird. Ist dies nicht sichergestellt beantragen Sie bitte 
einen Zählerwechsel."

Ohne eigene Erzeugung macht es keinen Unterschied, ob der Zähler über 
die Phasen saldiert. Mit eigener Erzeugung hast du einen Anspruch 
darauf.

Nutzer schrieb:
> - Wird der Zähler nach Anmeldung getauscht?

Wenn er tatsächlich nicht saldierend sein sollte: ja, dann wird er 
getauscht. Notfalls musst du nachhaken.

Nutzer schrieb:
> - Was kostet der Tausch?

bei mir hat es nichts gekostet. Aber deine Stadwerke müssen das nicht 
unbedingt genau so handhaben wie meine.

Kurt schrieb:
> Unter jeder Garantie, denn die Grundgebühr für den Zähler ist höher.

Auch das gilt für meine Stadtwerke nicht: kein Kosten für den 
Zählertausch, keine geänderten Zählergebühren.... Aber wie schon 
geschrieben: es kommt auf den jeweiligen Anbieter an, es gibt nicht eine 
universelle Regelung.

von Jörg S. (joerg-s)


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Der Tausch selber DARF nichts kosten, das wird mit der Miete abgegolten. 
Wenn der Netzbetreiber bzw. Messtellenbetreiber da Geld für haben will: 
Nicht zahlen!
Die Miete selber ist auf 20€/p.a. gedeckelt. Mehr DARF es gesetzlich 
geregelt (für einen digitalen Zähler) nicht kosten.

von Käferlein (Gast)


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Nutzer schrieb:
> in dem Anmeldeformular des Netzbetreibers ist anzukreuzen ob ein Zähler
> mit Rücklaufsperre verbaut ist. Und das ist er ja.
> Außerdem ist der Zähler ja gerade erst neu.

Genau so war es bei mir auch. Aber das Easymeter war halt kein
Zweirichtungszähler. Also wieder einen neuen bekommen.
Hat nix gekostet.

von Hmmm... (Gast)


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Wobei, wenn die einspeisung nicht vergütet wird würde ich auch nichts 
anmelden.
Dem nachbar sagt man "Balkonkraftwerk, 600W, angemolden" und dem 
netzbetreiber sagt man gar nichts. Alzheimer hat seine vorteile.

von Rüdiger B. (rbruns)


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Da der Zähler beide Richtungen misst würde ich Ihn anmelden, sonst gibt 
es bei der nächsten Ablesung Ärger.

von Hmmm... (Gast)


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Rüdiger B. schrieb:
> Da der Zähler beide Richtungen misst würde ich Ihn anmelden, sonst gibt
> es bei der nächsten Ablesung Ärger.

Wie denn?
Sagt der "sie haben uns hier strom geschenkt, das wollen wir nicht".
Meinst du das sind volldeppen?

Mein zähler hatte 40 kwh einspeisung drauf bevor ich angemolden habe. 
Hat niemanden gestört.

von marvin (Gast)


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Nach Beitrag "Ist jeder digitale Stromzähler saldierend?" ist in Deutschland 
jeder digitale Zähler saldierend.

von MaWin (Gast)


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Rüdiger B. schrieb:
> Da der Zähler beide Richtungen misst würde ich Ihn anmelden, sonst
> gibt es bei der nächsten Ablesung Ärger.

Erstens liest man meist selber ab, zweitens hab ich noch niemanden auf 
eine Taste drücken sehen, um den 2.8.1 Zählerstand anzuzeigen und 
drittens haben die Formblätter gar kein Feld für den 2.8.1 Messwert.

von Nutzer (Gast)


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Ok,

so wie es aussieht ist der Zähler saldierend, weil alle Zähler in DE 
saldierend sein müssen.
Oder der Zähler wird nach Anmeldung kostenfrei getauscht.

Damit kann ich gut leben.
Dann werde ich Anlage mal anmelden (Sehe da keine Nachteil) und das 
Balkonkraftwerk bestellen.

von Friedhelm E. (fritsche)


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Hallo,
eine kurze Bemerkung zum Zählertausch des EVU. Wenn der Zählertausch 
vorgenommen werden soll wird ebenfalls das Umfeld des Zählers vom EVU 
auf die Einhaltung der letzen VDE-Vorgaben geprüft. Sollten sich im 
Zugang des Zählers keine Überspannungsableiter ( je nach Netzform kann 
das bis zu 500€ Kosten) befinden, so lehnt das EVU die Montage des 
E-Zählers ab. Diese Überspannungsableiter sind vom zugelassenen 
Elektrofachbetrieb zu installieren! Also erst einmal überprüfen oder 
überprüfen lassen ob die notwendigen Vorausetzungen für einen 
Zählerwechsel gegeben sind.

einen guten Tag
fritsche

von Udo S. (urschmitt)


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Friedhelm E. schrieb:
> eine kurze Bemerkung zum Zählertausch des EVU. Wenn der Zählertausch
> vorgenommen werden soll wird ebenfalls das Umfeld des Zählers vom EVU
> auf die Einhaltung der letzen VDE-Vorgaben geprüft. Sollten sich im
> Zugang des Zählers keine Überspannungsableiter ( je nach Netzform kann
> das bis zu 500€ Kosten) befinden, so lehnt das EVU die Montage des
> E-Zählers ab.

Woher kommt diese Information? Belege, Links?
Bei uns (Rhein Necker Region) wurden in den letzten Jahren 3 Zähler 
durch neue elektronische getauscht, da hat kein Schwein nach Ableitern 
gefragt.

von Diddi (Gast)


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Unser Haus ist Baujahr 1968. Da gibt es weder Überspannungsableiter, 
noch Schutzleiter. Da wurde der alte Ferrariszähler einfach gegen einen 
digitalen Zähler getauscht.

von Nutzer (Gast)


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Friedhelm E. schrieb:
> Hallo,
> eine kurze Bemerkung zum Zählertausch des EVU. Wenn der Zählertausch
> vorgenommen werden soll wird ebenfalls das Umfeld des Zählers vom EVU
> auf die Einhaltung der letzen VDE-Vorgaben geprüft. Sollten sich im
> Zugang des Zählers keine Überspannungsableiter ( je nach Netzform kann
> das bis zu 500€ Kosten) befinden, so lehnt das EVU die Montage des
> E-Zählers ab. Diese Überspannungsableiter sind vom zugelassenen
> Elektrofachbetrieb zu installieren! Also erst einmal überprüfen oder
> überprüfen lassen ob die notwendigen Vorausetzungen für einen
> Zählerwechsel gegeben sind.

Der Zähler wurde erst vor 1 Woche getauscht.
Wenn es da i.O. war wird es jetzt wohl beim erneuten tausch immernoch 
i.O. sein

von Jörg S. (joerg-s)


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Eine Anpassung auf die neuen Vorschriften gilt nur bei wesentlicher 
Änderung der Elektroanlage. Das ist bei Balkon-Anlagen eher nicht der 
Fall.
Bei uns wurde jedenfalls auch nur der Zähler getauscht, 
Überspannungsableiter nicht vorhanden.

von MaWin (Gast)


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Friedhelm E. schrieb:
> eine kurze Bemerkung zum Zählertausch

FUD.

Der Teil vor dem Zähler ist eh in Verantwortung des Stromversorgers.

von Kurt (Gast)


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Welche Relevanz hat das? Du hast es noch nicht verstanden: Wenn es in 
deinem Keller nicht erfüllt ist, bist du der Dumme. Laienbedienbare 
Sicherungen vor dem Zähler usw. wohl nicht, aber wenn dein Keller 
nicht die aktuellen räumlichen Anforderungen (Abstände usw.) erfüllt, 
mußt du_ ihn auf _deine Kosten in diesen Zustand versetzen. Das kann 
schon ganz schön eklig sein. Sie können halt diese Karte ziehen, wenn 
sie wollen. Und "bei anderen habt ihr das aber nicht gemacht" ist da 
völlig egal, da es eine "gültige" Forderung bei dir ist.

von Jörg S. (joerg-s)


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Klar kann man sich auf den Standpunkt setzen das ein Balkonkraftwerk 
eine wesentliche Änderung ist, bei einer gerichtlichen Klärung dürfte 
jedoch der Netzbetreiber damit eine Bauchlandung machen.

von Erik (Gast)


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Jörg S. schrieb:
> Klar kann man sich auf den Standpunkt setzen das ein
> Balkonkraftwerk eine wesentliche Änderung ist, bei einer gerichtlichen
> Klärung dürfte jedoch der Netzbetreiber damit eine Bauchlandung machen.

Die Großen sitzen immer am längeren Hebel.

von Udo S. (urschmitt)


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Kurt schrieb:
> Welche Relevanz hat das?

Hat Was? Wenn du mal lernst zu zitieren, dann weiß man vieleicht auch 
auf was sich deine Schwarzmalerei bezieht.

Kurt schrieb:
> aber wenn dein Keller
> nicht die aktuellen räumlichen Anforderungen (Abstände usw.) erfüllt,
> mußt du_ ihn auf _deine Kosten in diesen Zustand versetzen. Das kann
> schon ganz schön eklig sein.

jaja, eben waren wir beim einfachen Tauschen eines Zählers und jetzt 
soll der TO sein Haus incl. Keller anbauen oder am besten gleich ganz 
abreißen.

Kurt, kann es sein dass du Elektriker bist?

von Jörg S. (joerg-s)


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Erik schrieb:
> Die Großen sitzen immer am längeren Hebel.
Bei so Kleinkram eher nicht. Da gibt es schon diverse 
Gerichtsentscheidungen bzw. Antworten der Clearingstelle wo der 
Netzbetreiber den kürzeren gezogen hat.

von Friedhelm E. (fritsche)


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@MaWin
zur Präzisierung deiner Behauptung, dass die Verbindung Zähler zum 
Hausanschluss Sache des EVUs ist, da irrst Du Dich. Das ist Sache des 
Eigentümers der Elektroanlage. Da ich Kontakte mit anderen Lesern dieses
Forums habe, kam es schon mehrfach vor und auch bei mir, das das EVU der 
Anmeldung einer Balkonanlage mit 2 Wege-Zähler eine genaue Vor-Ort 
Besichtigung machte und die Aktualität der Zählerinfrastruktur 
feststellten. Da meine Zähleranlage von 2008 ohne Überspannungsschutz 
war, machten sie die Vorrausetzung des Überspannungsschutzes als 
Bedingung für die Auswechslung.
Im Einzelfall enscheidet jedes EVU selber was Vorrausetzung ist. Bei 
einem einfachen Tausch des alten Zählers gegen einen E-Zähler wird 
scheinbar wenig kontrolliert, meist wird die Auswechslung von 
Sub-Unternehmer ausgeführt die kein besonderes Interesse auf die 
Zuverlässigkeit der Anlage erheben, ganz im Gegenteil zu den 
EVU-Mitarbeitern.
Fazit: Antrag stellen und keine Probleme erwarten.
einen schönen Tag.
Fritsche

von Jörg S. (joerg-s)


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Friedhelm E. schrieb:
> Im Einzelfall enscheidet jedes EVU selber was Vorrausetzung ist.
Die müssen sich aber auch in ihre Vorgaben und die Gesetze halten. Das 
ein Balkonkraftwerk, das ja nur vereinfacht angemeldet werden kann WEIL 
es als nicht signifikant eingestuft wurde (von der EU!), als wesentliche 
Änderung der Elektroanlage gilt, ist absurd.
Ich hätte den Leuten vom EVU also gesagt das es schön das sie mal vorbei 
geschaut haben, das Balkonkraftwerk aber auch ohne Zählerwechsel in 
Betrieb geht, wenn der EVU den Zähler von sich aus nicht wechseln will.

von MaWin (Gast)


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Friedhelm E. schrieb:
> Fazit: Antrag stellen und keine Probleme erwarten.
> einen schönen Tag.

Man stellt bei einer Balkonsolar keinen Antrag.

Man meldet sie nur, damit ggf. ein Zähler mit Rücklaufsperre hinkommt.

Das EVU hat und braucht die Anlage nicht genehmigen, die Anlagen sind 
per se genehmigt.

Wenn es um richtige PV geht, mit Kilowatt an Einspeiseleistung, sieht 
das ggf. anders aus, da Altinstallationen nicht unbedingt dafür 
ausgelegt sind kann ein erheblicher Umbau nötig sein.

Aber davon redet hier keiner.

Also verbreite kein FUD.

von Dieter (Gast)


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Der Gesetzgeber fordert in § 19 Abs. 3 (NAV) eine Anmeldung ohne 
Vorgaben zu machen.

Auf den schriftlichen Formularen beim Netzbetreiber steht manchmal auch 
Antrag anstelle von Anmeldung oder Antrag auf Anmeldung, usw. Man sollte 
sich davon nicht verwirren lassen.

https://balkonkraftwerk-vertrieb.de/rechtliches/

Falls das steckbare Solar-Gerät eine Eigenanlage nach NAV darstellt, hat 
der Anschlussnehmer oder -nutzer dem Netzbetreiber vor der Errichtung 
Mitteilung zu machen.

Muss die vorhandene Elektroinstallation vor dem Anschluss eines 
Solargerätes von einem Elektroinstallateur geprüft werden?
Ja, allerdings kann in folgenden Fällen darauf verzichtet werden: ...


Steht zwar hier nicht, aber einige Netzbetreiber nutzen die Anmeldung um 
vor Ort die aktuelle Installation zu begutachten. Nach neuen Standards 
sind auch Überspannungsableiter im Niederspannungsverteiler notwendig. 
Manche EVU achten auch darauf. Begründet wird dies damit, dass eine 
Störung mit Überspannung sonst zuviele Wandler zugleich abschiessen 
könnte. Diesen Lastsprung will man vermeiden. Meistens wird das so 
gemanaged, dass der Bestandsschutz für weitere Verkabelung noch erhalten 
bleibt.

von Kurt (Gast)


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Udo S. schrieb:
> Kurt schrieb:
>> Welche Relevanz hat das?
>
> Hat Was? Wenn du mal lernst zu zitieren, dann weiß man vieleicht auch
> auf was sich deine Schwarzmalerei bezieht.
Wenn ich kein Zitat mache, bezieht sich das natürlich auf das zuletzt 
Geschriebene. Ist ja auch nur ein Satz. Außer diesem chronischen 
"FUD"-Gehuste natürlich.

Jörg S. schrieb:
> Klar kann man sich auf den Standpunkt setzen das ein Balkonkraftwerk
> eine wesentliche Änderung ist, bei einer gerichtlichen Klärung dürfte
> jedoch der Netzbetreiber damit eine Bauchlandung machen.
Noch mal: Es geht dabei offiziell nicht um das Balkonkraftwerk, 
sondern ein real existierendes und üblicherweise auch normenrechtlich 
korrektes Einspruchsrecht des Netzbetreibers.
Und wer bitte geht "in echt" dafür wie lange vor Gericht? Also wird es 
geschluckt und umgesetzt, sonst scheint die Sonne am Ende gar nich mehr. 
Das Ziel wird so oder so erreicht: Besser kein Balkonkraftwerk, sonst 
bekomme ich nur Ärger. Und alle im EVU-Bereich freuen sich.

von Nutzer (Gast)


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Ich hatte zwischenzeitlich eine Anfrage bei Hersteller gestellt. Her die 
Antwort:

> Guten Tag Herr XXXXXX;
>
> vielen Dank für Ihre Anfrage bei der DZG Metering.
> Grundsätzlich sind unsere elektronischen Zähler phasen-saldierend.
> Da der bei Ihnen eingesetzte Zähler nur ein Einrichtungszähler ist, wird
> bei Ihnen keine Einspeisung gemessen.
> Die Balkonanlagen sind generell nur für den Eigenverbrauch gedacht, d.h.
> bei Nutzung läuft der Zähler folglich langsamer.
>
> Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Damit wäre die Ursprungsfrage geklärt.

Ich frage mich nur was das mit dem Eigenverbrauch soll?
Meine Grundlast/Standby liegt laut Zähler bei 60W. Dann komme ich doch 
zwangsläufig in die Einspeisung.
Ob vergütet oder nicht spielt doch keine Rolle.

von Käferlein (Gast)


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Nutzer schrieb:
> Ich frage mich nur was das mit dem Eigenverbrauch soll?

Ich tue den in einen 50 Liter Boiler und dusche damit warm für umme.

von Pepe (Gast)


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Nutzer schrieb:
> Ob vergütet oder nicht spielt doch keine Rolle.

Mit vergütung bekommst du 8ct die kwh. Das macht auf dauer schon was 
aus.

Mit deiner grundlast von 60W macht eine 600W einspeisung ohne vergütung 
wenig sinn. Nimm eine 300W teil, oder sogar nur ein 100W teil.

von Nutzer (Gast)


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Käferlein schrieb:
> Ich tue den in einen 50 Liter Boiler und dusche damit warm für umme.

Wird bei einer Mietwohnung schwierig

Pepe schrieb:
> Mit vergütung bekommst du 8ct die kwh. Das macht auf dauer schon was
> aus.
>
> Mit deiner grundlast von 60W macht eine 600W einspeisung ohne vergütung
> wenig sinn. Nimm eine 300W teil, oder sogar nur ein 100W teil.

Kann man bei einem Balkonkraftwerk (also ohne großen Aufwand) Vergütung 
bekommen?
Ich dachte das sei ausgeschlossen, bzw man müsste dann den selben 
Aufwand treiben wie bei einer großen Anlage?

Ich wollte ein 400W WR nehmen, da ich nur für ein 400Wp Solarmodul platz 
habe.

von Achim S. (Gast)


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Nutzer schrieb:
> Kann man bei einem Balkonkraftwerk (also ohne großen Aufwand) Vergütung
> bekommen?
> Ich dachte das sei ausgeschlossen, bzw man müsste dann den selben
> Aufwand treiben wie bei einer großen Anlage?

na siehste: genau das meinte der Hersteller mit

Nutzer schrieb:
> Die Balkonanlagen sind generell nur für den Eigenverbrauch gedacht

das natürlich trotzdem immer Mal wieder eingespeist wird ändert nichts 
an der generellen Idee

von Nutzer (Gast)


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Na dann kann es ja losgehen.

von Käferlein (Gast)


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Nutzer schrieb:
> Wird bei einer Mietwohnung schwierig

Also nicht unmöglich.
Kannst ja beim Untertischgerät in der Küche anfangen.

von Pepe (Gast)


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Nutzer schrieb:
> Kann man bei einem Balkonkraftwerk (also ohne großen Aufwand) Vergütung
> bekommen?

Bei uns in CH ging das problemlos. Ein anruf genügt.

> Ich wollte ein 400W WR nehmen, da ich nur für ein 400Wp Solarmodul platz
> habe.

Schau was du günstig bekommst. 400WP macht sinn, dazu ein 300W WR.
Wenn du ein 300WP für 50ct/W inkl. lieferung bekommst nimm es.
Dazu einen dieser von händlern gehassten $40 WR mit 300W aus china.

Und schau welche dauerlasten du auf sonnenschein verlegen kannst.
Bei mir ist die wasser-WP alleine 500W mal 8 stunden, das sind 4kwh pro 
sonnentag gespart. Das rechnet sich dann schon.

von Dieter (Gast)


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Pepe schrieb:
> WR mit 300W

Das paßt nur wenn der Wechselrichter die Normen (VDE AR-N 4100 und die 
VDE-AR-N 4105) für fest installierte Photovoltaikanlagen einhält. 
Außerdem darfst Du noch die entsprechend vorgeschriebene Steckdose 
einbauen.

Bei vielen muss mit der Anmeldung die Gerätebezeichnung (Typ) mit 
angegeben werden.

von Solar (Gast)


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Wir haben uns in den Garten eine kleine Pergola gebaut mit 2x400Wp 
Modulen als Dach an einem 600W WR. Taugt die Tage ganz gut, Bundesland 
Bayern.

von Pepe (Gast)


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Dieter schrieb:
> Das paßt nur wenn der Wechselrichter die Normen (VDE AR-N 4100 und die
> VDE-AR-N 4105)

Da wird niemand kontrollieren wird und das DARF niemand kontrollieren.

> für fest installierte Photovoltaikanlagen einhält.

Eine balkonanlage ist keine fest installierte anlage. Steht in der CH 
norm explizit drin, die panels müssen "ohne grossen aufwand 
verschiebbar" sein.

> Außerdem darfst Du noch die entsprechend vorgeschriebene Steckdose
> einbauen.

Da wird niemand kontrollieren wird und das DARF niemand kontrollieren.

> Bei vielen muss mit der Anmeldung die Gerätebezeichnung (Typ) mit
> angegeben werden.

Da wird niemand kontrollieren wird und das DARF niemand kontrollieren.

von Pepe (Gast)


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Die CH'ler verlangen auch einen RCD typ-B in der WR leitung. Aber
da wird niemand kontrollieren wird und das DARF niemand kontrollieren.

Ich denke ich bin schweizweit der eizige der wirklich einen FI typ B 
drin hat.

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