Forum: /dev/null Führerschein-Update - habt ihr euren schon erledigt? [Endet 19.4.]


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von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Vor kurzem habe ich zufällig im TV erfahren, dass ich schon seit zwei 
Jahren ohne gültigen Führerschein fahre. Es ist zwar nur eine 
Ordnungswidrigkeit (10 €, wie oft darf ich das?), aber das wurmt mich 
doch.
Kann unser Staat so etwas nicht mehr der Öffentlichkeit ordentlich 
mitteilen? Für die Umstellung der Postleitzahlen gab es noch eine 
riesige PR-Aktion mit Rolfi und "Fümpf ist Trümpf". Aber das waren 
andere Zeiten.

Also habe ich mich auf den Webseiten der Stadtverwaltung umgeschaut. Ich 
bekomme unter "Führerschein"  zwar Infos zu verlorenen oder in der 
Waschmaschine verschollenen Führerscheinen und deren Wiederbeschaffung. 
Wer ihn durch Alkoholkonsum eingebüßt hat erhält Hilfen von einer ganzen 
Beratungsindustrie. Aber das gesetzlich vorgeschriebene Update ist nur 
vereinzelt zu finden.

Meine Generation hat es als erste mitten in der Coronakrise erwischt. 
Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, der musste spätestens am 
19.1.2022 einen neuen Ausweis haben. Später wurde das anscheinend auf 
den 19.7 verschoben, da widersprechen sich die Fundstellen im Web oder 
fehlen völlig.
Wer vor 1953 geboren ist, von dem vermutet man, dass er/sie nach 2033 
keinen Führerschein mehr braucht, daher ist deren Datum dahin verlegt.

Ab 1998 (Ausstellungsdatum) wird dagegen vermutet, dass der Führerschein 
waschmaschinenfest ist, daher entfällt die Staffelung nach Jahreszahl. 
Auch die haben noch etwas Zeit. Die wird auch dringend benötigt, denn 
die automatische Terminvergabe kennt im April und Mai keine freien 
Termine.

Wo bekomme ich überhaupt ein Update? Da widersprechen sich die Angaben. 
Entweder gibt es in der Innenstadt eine zentrale Behörde, oder der 
Bürgerservice in jedem Vorort kann das. Und dann existiert in der 
KFZ-Zulassungsstelle gleich neben dem TÜV noch eine Stelle, die dazu in 
Konkurrenz steht, wenn das noch aktuell ist.

Es geht ja um eine größere Aktion "In Deutschland müssen rund 42 
Millionen Führerscheine umgetauscht werden." heißt es auf einer Seite.

Was haltet ihr davon?

: Gesperrt durch Moderator
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Och Christoph, das ist doch nun lang und breit überall breit getreten 
worden.

Die Deutschen waren schon immer sehr Führerschein-affin, mein 
verstorbener Vater hätte wohl theoretisch noch mit seinem 
Wehrmachts-Führerschein ein Motorrad und mit seinem DDR-Führerschein aus 
den 1960ern ein Auto fahren dürfen.

Die EU hat dagegen nun einheitliche (relative lange) zeitliche 
Begrenzungen eingeführt, was zur Folge hat, dass alle nicht zeitlich 
begrenzten Führerscheine umgetauscht werden müssen.

Wie geschrieben: wurde an vielen Stellen lang und breit erläutert, wer 
in welchen Staffelungen mit dem Umtausch dran ist.

: Bearbeitet durch Moderator
von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Schon längst hinter mir und in Berlin geht das im Bürgeramt. Termin 
übers Internet und den Austausch des Führerscheins ankreuzen.
Lästig war, das sie einem nicht mitteilen, wann der neue FS abgeholt 
werden kann. "Kommse einfach in 4 Wochen, dann wird er wohl da sein". 
Gegen die Zahlung von 5 Euro(!) schicken sie ihn auch nach Hause.

Komisch ist, das es angeblich die EU sei, aber ich sowieso schon die 
rosa Pappe mit 'Euröpäische Union' beschriftet, hatte. Aber nee, es muss 
Plastikkarte sein.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Christoph db1uq K. schrieb:
> Wo bekomme ich überhaupt ein Update

Gar nicht mehr, du bist erkennbar lebensunfähig und daher nicht zum 
Führen eines KFZ geeignet.

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Ja das mit dem Zuschicken für 5€ habe ich auch gelesen. Ich sehe schon, 
ich lese zu wenig Zeitung und fahre zu selten Auto (obwohl - wie oft 
wird der Führerschein kontrolliert?). Ich habe trotzdem den Eindruck, 
dass das zu wenig kommuniziert wurde.
Die automatische Terminvergabe ("Behörden-Digitalisierung") hat 
sämtliche Tage bis Ende Mai durchgestrichen, was machen die dort den 
ganzen Tag? Nur die schwache Hoffnung, dass jemand absagt bleibt mir 
noch. Oder diese Website wird nie upgedatet.
Wie soll das erst das werktätige Volk managen, die einen Behördengang 
mit Urlaub oder Gleitzeit erledigen müssen? Als Rentner habe ich ja Zeit 
stundenlang dort herumzuhocken.

von Harald W. (wilhelms)


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Jörg W. schrieb:

> Die Deutschen waren schon immer sehr Führerschein-affin, mein
> verstorbener Vater hätte wohl theoretisch noch mit seinem
> Wehrmachts-Führerschein ein Motorrad und mit seinem DDR-Führerschein
> aus den 1960ern ein Auto fahren dürfen.

Und dann gabs da auch noch Postführerscheine.

von Bruno V. (bruno_v)


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Christoph db1uq K. schrieb:
> Ich habe trotzdem den
> Eindruck, dass das zu wenig kommuniziert wurde
Das ist doch völlig unwichtig. Wenn Du am sozialen Leben teilnimmst 
(aktiv durch Familie, Sport, Arbeit, Politik …, passiv durch Zeitung und 
Fernsehen) dann erfährst Du das irgendwann und einer schaut dann die 
genauen Bedingungen nach. Und wenn nicht, dann fährst Du
40 Jahre mit der Pappe weiter und den Polizisten stört das genauso wenig 
wie das fehlende Warndreieck.

Und ein saufkumpane ergänzt, dass der Bekannte seines Friseurs fast 
deshalb verhaftet worden wäre.

: Bearbeitet durch User
von Frank D. (Firma: Spezialeinheit) (feuerstein7)


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Wichtig ist noch was nach dem Tausch übrig bleibt, gerade beim 
zulässigen Gesamtgewicht gibt es dort mehr Einschränkungen. Könnte für 
den Wohnwagen von Bedeutung sein.
Was mich jetzt noch verwirrt, ich hatte zu DDR-Zeiten den Mopedschein 
gemacht, später Auto. Wenn ich mit tauschen dran bin bekomme ich (so wie 
ich es verstehe) den Motorradschein für die 125ccm dazu...
Verwirrspiel

von Andrea B. (stromteam)


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Mit Foto kostet die Karte min. 40€ plus 2 Behördengänge für 15 Jahre. 
Wie oft wird man bei 10€ Verwarngeld kontrolliert?
Mit meinem grauen Lappen von ´82 kann ich leichte Lastzüge, fette 
Wohnmobile  und viele landwirtschaftliche Maschinen des Nachbarn führen, 
mit der Karte nicht mehr.
Mein jetziger Führerschen ist uneingeschränkt gültig, ob in 15 Jahren 
die Karte verlängert wird ist ungewiss.

von Michael B. (laberkopp)


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Andrea B. schrieb:
> Mit meinem grauen Lappen von ´82 kann ich leichte Lastzüge, fette
> Wohnmobile  und viele landwirtschaftliche Maschinen des Nachbarn führen,
> mit der Karte nicht mehr.

Blödsinn.

> Mein jetziger Führerschen ist uneingeschränkt gültig, ob in 15 Jahren
> die Karte verlängert wird ist ungewiss.

Ist jetzt wieder AFD fake news Wirtshausabend ?

von Jochen (hermann_kokoschka)


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Andrea B. schrieb:
> Mit meinem grauen Lappen von ´82 kann ich leichte Lastzüge, fette
> Wohnmobile  und viele landwirtschaftliche Maschinen des Nachbarn führen,
> mit der Karte nicht mehr.

Warum verbreitest Du hier so einen völligen Dummsinn?
Dafür musst Du ja Gründe haben, die ich gerne mal höre.

von Andreas M. (andreas_m62)


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Matthias S. schrieb:
> Komisch ist, das es angeblich die EU sei, aber ich sowieso schon die
> rosa Pappe mit 'Euröpäische Union' beschriftet, hatte. Aber nee, es muss
> Plastikkarte sein.

Die Plastik-Karten halten nun mal länger,
wenn man sie nicht gerade zum Öffnen zugefallener Türen benutzt.
Viele der Papierausweise waren oft so zerfleddert,
dass man sie nicht mehr als Dokument anerkennen konnte.
Oft sah die Person auf dem Foto dann noch aus, wie der Enkel.

Im rosa Lappen standen schon die internationalen Klassen mit Buchstaben.
B, C, E, M, T.
Das ist ein Beispiel für "Überholen ohne Einzuholen".
Anderswo galten immer noch die Führerscheinklassen mit Zahlen.
1, 2, 3, 4, 5.

: Bearbeitet durch User
von Wollvieh W. (wollvieh)


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Andreas M. schrieb:

> Im rosa Lappen standen schon die internationalen Klassen mit Buchstaben.

Aber nicht in den frühen. Mit der Plastikkarte darf man weniger, eine 
Rechtebeschneidung durch die Hintertür. Genauso wie die zeitliche 
Begrenzung für LKW bis 50. Jahre, nicht Tonnen. Danach darf man mit dem 
dann Ex-Dreier gerade noch nen aktuellen 3-Tonnen-Kleinwagen bewegen.

von (prx) A. K. (prx)


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Die "Umrechnung" alter in neue Führerscheine ist ein wenig zu 
kompliziert für einfache Mikrocontroller. Dafür sind komplexe 
Beamtenhirne nötig, und wer von uns hier kann schon damit dienen? 
Weshalb es sich trefflich fürs Stammtischschimpfen eignet, denn worüber 
schimpft es dich schon besser, als über Dinge, die man nicht versteht?

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Wollvieh W. schrieb:
> Danach darf man mit dem
> dann Ex-Dreier gerade noch nen aktuellen 3-Tonnen-Kleinwagen bewegen

Vorher 7,5t nachher 7,5t. Die Gnade der frühen Geburt. Jungspunde dürfen 
nur 3,5t. Das ändert sich nicht, Bestandsschutz. Schwierig ist es 
allerdings, anhand der neuen Karte herauszufinden, was genau man darf, 
wenn man es nicht schon vorher wusste. Bisschen kompliziertes Spiel mit 
den vielen Kürzeln.

Die Komplexität rührt daher, dass die Erlaubnis der unterschiedlichsten 
Systeme integriert werden musste. Neben den Westdeutschen auch das 
Ostdeutsche, Tschechische, ... Und wenn du dann noch deutscher 
Grenzgänger zur nicht-EU Schweiz mit Führerschein aus der vergangenen 
Tschechoslowakei bist, musst du aufpassen, was du so alles über die 
Grenze fahren darfst, und was nicht. Das war schon bisher nicht einfach, 
aber durch die Umstellung merkt man das erst so richtig.

: Bearbeitet durch User
von Motopick (motopick)


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Das EU-Plastekaertchen gibt es doch schon 20 Jahre.
Ein Verfallsdatum ist darauf auch nicht vermerkt.
Den werde ich doch nicht umtauschen. :)

von Klar P. (Gast)


Angehängte Dateien:

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Christoph db1uq K. schrieb:
> Vor kurzem habe ich zufällig im TV erfahren, dass ich schon seit zwei
> Jahren ohne gültigen Führerschein fahre. Es ist zwar nur eine
> Ordnungswidrigkeit (10 €, wie oft darf ich das?), aber das wurmt mich
> doch.
> Kann unser Staat so etwas nicht mehr der Öffentlichkeit ordentlich
> mitteilen? Für die Umstellung der Postleitzahlen gab es noch eine
> riesige PR-Aktion mit Rolfi und "Fümpf ist Trümpf". Aber das waren
> andere Zeiten.

Das liegt nicht am Staat sondern an der Stadt resp. dem Landkreis. Der 
schreibt diejenigen, die einen Neuen brauchen an, jedenfalls geschieht 
das bspw- so in Süddeutschland.

Wenn das bei dir nicht so ist, dann haste bei der Kommunalwahl den Kreuz 
bei den falschen gesetzt oder bei Euch herrscht allgemein Mangel an 
Fachkräften die eine lauffähige Bürokratie aufsetzen können.

> Also habe ich mich auf den Webseiten der Stadtverwaltung umgeschaut.

Klingt falsch,/suboptimal ; wegen Führerschein schaut man bei der 
Führerscheinstelle nach.
Man könnte auch mal einen "bekannten aus der Branche" fragen, 
Fahrlehrer, Verkehrsbullerei etc..

https://www.google.com/search?q=F%C3%BChrerscheinstelle

google maps bietet auch eine Umkreissuche an.

> Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist, der musste spätestens am
19.1.2022 einen neuen Ausweis haben.

Was heisst "neu", meiner ist über zwanzig  Jahre alt und bleibt 
weiterhin gültig. Grad mal für einen von 1999 durchgetippt (siehe 
Anhang),

Also wer mit jahrelangen fristen nicht klarkommt, der vergisst sicher 
auch rechtzeitig Werihnachtsgeschenke zu kaufen oder in Rente zu gehen. 
SCNR


PS: Mehr Info's als pdf vom ADAC: 
https://assets.adac.de/image/upload/v1640078837/ADAC-eV/KOR/Text/PDF/Fuehrerscheinumtausch_Infoblatt_neu_rep6vl.pdf

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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(prx) A. K. schrieb:
> Neben den Westdeutschen auch das Ostdeutsche

Das Ostdeutsche war bereits das Europäische System, da war die DDR mal 
Vorreiter. Allerdings wurden dann die in der DDR auf 3,5 t limitierten 
PKW durch das bundesdeutsche Klassensystem auf 7,5 t implizit 
"aufgebohrt", denn anders konnten sie das damals nicht abbilden. Da hier 
nach der Wende noch DDR-Führerschein-Formulare benutzt worden sind (so 
schnell war man nicht mit dem Update der Bürokratischen Republik 
Deutschland), hatte ich dann die Kuriosität eines in der BRD 
ausgestellten Führerscheins mit "DDR" drauf, das mich laut Dokument für 
3,5 t, real laut Bestimmungen für 7,5 t berechtigte …

: Bearbeitet durch Moderator
von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Genau, beim ADAC steht der 19.Juli, auf den Behördenseiten noch der 
19.Januar 2022 und anderswo wurde der Jahrgang 53 bis 58 ganz vergessen.
Für den Corona-Lockdown kann der Erfinder dieser Termine nix, aber das 
hat das Kuddelmuddel noch vergrößert. Und dass die online-Terminvergabe 
nicht mehr funktioniert, und gleich drei Behörden für den Umtausch 
zuständig sind ist von denen hausgemacht.

Hier der Text beim Bund:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html

Der städtische Website - Parcourt:
"Fahrerlaubnisbehörde" - Fachbereich Bürgerdienste - "Führerscheinwesen"
Eine zentrale Behörde in der Innenstadt und dann gibt es noch die 
Bürgerdienste in den Vororten.

Die "Führerscheinstelle" der KFZ-Zulassungsstelle im TÜV-Gebäude:
"Bürgerdienste - Führerscheinstelle" Der angegeben Weblink führt 
allerdings wieder auf die städtische Website.

Auch Wikipedia hat einen Artikel zum Thema:
https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis_(Deutschland)#Verpflichtender_Umtausch_alter_F%C3%BChrerscheine_bis_2033

von Matthias S. (Firma: matzetronics) (mschoeldgen)


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Wollvieh W. schrieb:
> Mit der Plastikkarte darf man weniger, eine
> Rechtebeschneidung durch die Hintertür.

Stimmt doch gar nicht. Du behältst genau die Rechte, die dein alter 
Schein erlaubt hat.

von Thomas W. (goaty)


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Man bekommt sogar noch Motorrad dazu, dachte ich, bis ich 79.03 
verstanden hatte. Nur dreirädrig. Schade.

von Daniel F. (df311)


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Andreas M. schrieb:
> internationalen Klassen mit Buchstaben.
> B, C, E, M, T.

B, C, E (A und D gehören auch dazu) ja, M, T nein - letztere sind 
deutsche nationale Klassen. T gibt es z.B. in Österreich nocht, das 
entspricht hier in etwas der Klasse F. die gibts aber hinter der Grenze 
wieder nicht...

und zum Umtausch (wieder AT) - auch wenn es mich nicht betrifft, da ich 
den Führerschein wegen LKW sowieso alle fünf Jahre erneuern muss:
Man marschiert mit dem Führerschein, einem Foto und 25(?) EUR in 
irgendeine Führerscheinstelle irgendwo in Österreich, füllt das Formular 
aus, wirft Geld ein, bekommt einen Fresszettel (a.k.a. vorläufiger 
Führerschein) und ca. eine Woche später Post mit der Plastikkarte.

Fertig

wenn man den"echten" Führerschein behalten muss weil man z.B. ins 
Ausland fährt, dann kann man den neuen auch bei der Behörde abholen und 
den alten dabei abgeben/ungültig machen lassen.

: Bearbeitet durch User
von Andreas M. (andreas_m62)


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Thomas W. schrieb:
> Man bekommt sogar noch Motorrad dazu, dachte ich, bis ich 79.03
> verstanden hatte. Nur dreirädrig. Schade.

Weil die nicht umkippen, wenn du absteigst.

von 900ss (900ss)


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Matthias S. schrieb:
> Stimmt doch gar nicht. Du behältst genau die Rechte, die dein alter
> Schein erlaubt hat.

In meiner alten Pappe steht keine Begrenzung für LKW bis 7.5t bis 
Lebensalter 50 Jahre. Das stand erst in der Plastikkarte die ich 2007 
bekam. Mir wurde gesagt, es ändert sich nichts.
Nun mag die Regel schon bestanden haben ohne dass es in der Pappe stand.

Weshalb ich meine 2007 erhaltene Plastikkarte nochmal umtauschen muss, 
erschließt sich mir nicht. Meines Erachtens sieht die genauso aus wie 
der aktuelle EU-Führerschein.

Mir ist es eigentlich auch egal. Das gehört für mich zu den "kann man 
mal machen" Vorschriften. Völlig unwichtig. Dass ich einen guten Arzt 
finde, der auch noch Termine zu meiner Lebenszeit vergibt bei Bedarf, 
dass als Beispiel ist mir viel wichtiger. Oder oder oder.... Aber der 
Führerscheinumtausch? gähn... :)

Und ich finde auch, dass das von offizieller Seite nicht besonders gut 
kommuniziert worden ist. Obwohl ich es auch schon lange von irgendwoher 
wusste.

: Bearbeitet durch User
von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Christoph db1uq K. schrieb:
> Kann unser Staat so etwas nicht mehr der Öffentlichkeit ordentlich
> mitteilen?

Für sowas ist eigentlich die Führerscheinstelle/Zulassungsstelle deiner 
Lkr. Verwaltung zuständig. Wenn du dich also ausweinen willst, gehst du 
am bestem  zum Landrat/rätin oder  OB-meister/in und mach dort mal 
ordentlich auf GvD (Gorilla vom Dienst).

von Bruno V. (bruno_v)


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900ss schrieb:
> In meiner alten Pappe steht keine Begrenzung für LKW bis 7.5t bis
> Lebensalter 50 Jahre.
Meinst Du klasse 2 über 7,5t? Bis 7,5 können wir alten Säcke auch 
künftig weiter mit B fahren.

> Das stand erst in der Plastikkarte die ich 2007
> bekam. Mir wurde gesagt, es ändert sich nichts.
> Nun mag die Regel schon bestanden haben ohne dass es in der Pappe stand.
Die Regel für Klasse 2 ab 50 alle 5 Jahre verlängern war unabhängig vom 
Tausch. Inzwischen war sogar die 50 weggefallen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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900ss schrieb:

> In meiner alten Pappe steht keine Begrenzung für LKW bis 7.5t bis
> Lebensalter 50 Jahre. Das stand erst in der Plastikkarte die ich 2007
> bekam.

Gilt aber so nicht mehr:

https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-fuehrerschein-ab-50/

Du musst ihn jetzt nur noch aller 5 Jahre verlängern lassen (wie jeden 
anderen der Klasse C), unabhängig vom Alter.

(Wobei mir nicht ganz klar ist, wie das funktioniert: bei mir steht die 
C1 drauf, aber das Ablaufdatum ist 15 Jahre nach Ausstellung. Egal, es 
ist eh unwahrscheinlich, dass ich nochmal irgendwas mit mehr als 3,5 t 
fahren muss.)

> Weshalb ich meine 2007 erhaltene Plastikkarte nochmal umtauschen muss,
> erschließt sich mir nicht.

Es müssen nur die umgetauscht werden, die noch kein Ablaufdatum hatten. 
Zeitlich unbegrenzt gültige Führerschein gibt es im EU-Recht nicht.

von Andreas M. (amesser)


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900ss schrieb:
> In meiner alten Pappe steht keine Begrenzung für LKW bis 7.5t bis
> Lebensalter 50 Jahre. Das stand erst in der Plastikkarte die ich 2007
> bekam. Mir wurde gesagt, es ändert sich nichts.
> Nun mag die Regel schon bestanden haben ohne dass es in der Pappe stand.

Ich hatte in den 2000ern meinen LKW Führerschein beim Bund gemacht. 
Damals wurden wir schon drauf hingewiesen: >7,5t ist immer für 5 Jahre 
gültig und kann mit gesundheitlichen Nachweisen immer um 5 Jahre 
verlängert werden. 3,5-7,5t ist bis zum 50. gültig und ab dann greift 
ebenfalls die 5-Jahres Regel. Scheint so, das C1 jetzt auch wie C ist, 
grundsätzliche alle 5 Jahre.

Finde ich richtig so, ich möchte das einer der mit 40t durch die Gegend 
heizt zumindest noch theoretisch in der Lage wäre zu reagieren bevor er 
mich plättet. Wenn ich so sehe was heutzutage manchmal in ein Auto 
steigt. Können kaum einen Fuß vor den anderen setzen, Gefahrenbremsung 
kannst da vergessen. Halte ich für brandgefährlich. Und nein, ich lebe 
nicht auf dem Land wo es keine Öffis gibt.

von Rbx (rcx)


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Den Polizisten reicht heute sogar schon ein Personalausweis oder eine 
Bankkarte, sofern der Rest für neugierige Polizeiaugen auch im grünen 
Bereich ist.
Was definitiv fehlt, ist Schulung für Blaulicht-Fahrten.
Da kann einem echt Angst und Bange werden heutzutage.

von Joachim B. (jar)


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Matthias S. schrieb:
> Stimmt doch gar nicht. Du behältst genau die Rechte, die dein alter
> Schein erlaubt hat.

stimmt so verkürzt nicht, meine alte graue BRD Pappe hatte kein 
Ablaufdatum nicht mal einen Säuferbalken, aber ist mit der neuen 
Plastikkarte nun umgerubelt auf 2033. Für alle unbegrenzten grauen BRD 
Pappen endet die Umtauschfrist 2033 und ab da gibt es nur noch begrenzte 
Laufzeiten.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/papierfuehrerscheine-laufen-ab-umstellung-bis-2033-10393

Schon 2016 wollte die Mietwagenfirma auf Malle die graue Pappe nur 
letztmalig anerkennen, sie wollen zukünftig unbedingt den neuen 
EU-Führerschein sehen.

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Sodele ...

Behördengänge erst mal erledigt. Der Bürgerdienst hier im Vorort hatte 
terminfrei offen, 8-12 Uhr und darf Führerschein und Personalausweis 
bearbeiten (was nirgends steht). Die Online-Terminvergabesoftware sollte 
man nicht ernst nehmen, freie Termine werden nur für den aktuellen Tag 
richtig angezeigt. Also frühmorgens reinschauen und gleich zugreifen.
Der Perso war auch schon 1 Jahr abgelaufen, ich muss mich wirklich mal 
wieder um den Krempel kümmern. Jetzt habe ich erst mal einen vorläufigen 
Perso, den neuen kann ich nach e-mail-Benachrichtigung im Bürgerdienst 
abholen, der Führerschein wird zugeschickt. Fingerabdrücke beider 
Zeigefinger werden im Perso gespeichert, das kann man auch nicht 
verweigern.

Meine alten Passbilder wurden nicht akzeptiert, aber hier im Ort gibt es 
drei Möglichkeiten sofort neue zu bekommen. Eine Fotografin öffnet erst 
um 9:30. Der Fotoautomat in der Postfiliale (öffnet 9:00) ist noch nicht 
auf Sommerzeit umgestellt und schaltet erst um 10:00 ein. Aber der 
Drogeriemarkt (schon ab acht) macht mit Fotostativ und Sofortausdruck 6 
Bilder für 7,95€, das habe ich schließlich getan. Streng isometrisch und 
keinesfalls lächeln, letzteres habe ich sehr gründlich befolgt.

Also von meiner Seite alles gut abgelaufen.

: Bearbeitet durch User
von Peter D. (peda)


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Christoph db1uq K. schrieb:
> Vor kurzem habe ich zufällig im TV erfahren, dass ich schon seit zwei
> Jahren ohne gültigen Führerschein fahre.

Da mußt Du aber ein eingefleischter Medienverweigerer sein, das wurde 
doch überall ad nauseam publiziert. Bekannte zum plaudern hast Du wohl 
auch nicht.

Die Fahrerlaubnis ist auch nach dem Umtausch des Führerscheins 
unbegrenzt gültig und endet regulär erst mit dem Tod.

Du darfst nach einer Kontrolle auch ohne Führerschein weiterfahren, ohne 
Fahrerlaubnis aber nicht. In der Regel wird dann der Fahrzeugschlüssel 
einbehalten.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Christoph db1uq K. schrieb:
> Kann unser Staat so etwas nicht mehr der Öffentlichkeit ordentlich
> mitteilen?

mit der Erwähnung im Bundesgesetzblatt ist das getan.

Beitrag #7648130 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Und wie könnte ich eine Fahrerlaubnis nachweisen, wenn ich keinen 
Führerschein mithabe? Der alte graue Lappen beweist das immerhin, den 
durfte ich auch wieder mitnehmen, sogar ohne eine "Entwertung".

> Säuferbalken
Da damals (1974) die Motorradklasse 1 versehentlich durchgeixt wurde, 
was erst bei der Ausgabe auffiel musste ich gleich einen ohne das X 
bekommen, das dauerte ein paar Tage länger, seither hatte ich einen 
nagelneuen mit "Säuferbalken", also dem Stempel "Ersatzführerschein". 
Der Stempel ist mittlerweile verblasst.

von John P. (brushlesspower)


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Christoph db1uq K. schrieb:
> Und wie könnte ich eine Fahrerlaubnis nachweisen, wenn ich keinen
> Führerschein mithabe?

Ich fahre seit einigen Jahren ohne Führerschein. Habe den irgendwann mal 
verloren.
Die Polizei mach ne abfrage irgendwo und dann passt das.
Einziges Problem ist bei Mietwagen o.ä. wo amn einen Führerschein 
vorzeigen muss.

Beitrag #7648141 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Joachim B. (jar)


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Peter D. schrieb:
> Die Fahrerlaubnis ist auch nach dem Umtausch des Führerscheins
> unbegrenzt gültig und endet regulär erst mit dem Tod.

mag ja sein nur hilft dir das nicht:

Joachim B. schrieb:
> Für alle unbegrenzten grauen BRD
> Pappen endet die Umtauschfrist 2033 und ab da gibt es nur noch begrenzte
> Laufzeiten.
> 
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/reise-mobilitaet/unterwegs-sein/papierfuehrerscheine-laufen-ab-umstellung-bis-2033-10393

von Oliver S. (oliverso)


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Matthias S. schrieb:
> Lästig war, das sie einem nicht mitteilen, wann der neue FS abgeholt
> werden kann. "Kommse einfach in 4 Wochen, dann wird er wohl da sein".


Ernsthaft? 4 Wochen? In Berlin?

Hier im ländlichen BW hat der Umtausch lockere 13 Monate gedauert...

Oliver

Beitrag #7648159 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Cyblord -. (cyblord)


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Peter D. schrieb:
> Die Fahrerlaubnis ist auch nach dem Umtausch des Führerscheins
> unbegrenzt gültig und endet regulär erst mit dem Tod.

Allerdings NOCH. Diese zeitliche Begrenzung die jetzt eingeführt wurde, 
hat natürlich erst den Weg geebnet um bald Bedingungen für eine 
Verlängerung einzuführen.
Als erstes werden medizinische Tests ab einem bestimmten Alter kommen.

Ansonsten hätte es auch absolut keinen Grund gegeben für diese 
Maßnahme. Das Feigenblatt wegen den veralteten Bildern ist ja 
lächerlich.

: Bearbeitet durch User
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Allerdings NOCH. Diese zeitliche Begrenzung die jetzt eingeführt wurde,
> hat natürlich erst den Weg geebnet um bald Bedingungen für eine
> Verlängerung einzuführen.
> Als erstes werden medizinische Tests ab einem bestimmten Alter kommen.

Was auch vollkommen richtig wäre.

> Ansonsten hätte es auch absolut keinen Grund gegeben für diese
> Maßnahme. Das Feigenblatt wegen den veralteten Bildern ist ja
> lächerlich.

Wenn ich mir manchen alten Lappen so ansehe - das Bild hat genau gar 
nichts mehr mit dem Inhaber zu tun. Natürlich muss man ab und zu das 
Bild mit dem realen Aussehen abgleichen.

Beim Perso beschwert sich niemand.

von Cyblord -. (cyblord)


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Chris D. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Allerdings NOCH. Diese zeitliche Begrenzung die jetzt eingeführt wurde,
>> hat natürlich erst den Weg geebnet um bald Bedingungen für eine
>> Verlängerung einzuführen.
>> Als erstes werden medizinische Tests ab einem bestimmten Alter kommen.
>
> Was auch vollkommen richtig wäre.

Kann man so oder so sehen. Allerdings sollte so eine Debatte offen 
geführt werden und nicht durch die Hintertür über vermeintliche harmlose 
Verlängerungen.

> Beim Perso beschwert sich niemand.

ist auch was ganz anderes.

von Joachim B. (jar)


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Chris D. schrieb:
> Beim Perso beschwert sich niemand.

woher weißt du das?
Du hast alle befragt?

Ich erinnere mich noch an den Hürdenlauf den zu beantragen und zu 
bekommen während des Corona Lockdowns, kaum Termine zu bekommen und wenn 
am Ars*h der Welt ohne Parkgelegenheiten und dann mußte man im Regen 
draußen stehen weil das Wartezimmer wegen Corona geschlossen war, das 
selbe noch mal bei der Abholung.

von Reinhard S. (rezz)


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Christoph db1uq K. schrieb:
> Die automatische Terminvergabe ("Behörden-Digitalisierung") hat
> sämtliche Tage bis Ende Mai durchgestrichen, was machen die dort den
> ganzen Tag?

Ein Monat Vorlauf brauchte ich bei meiner Führerscheinstelle vom 
Landratsamt für den Termin auch.

> Wie soll das erst das werktätige Volk managen, die einen Behördengang
> mit Urlaub oder Gleitzeit erledigen müssen? Als Rentner habe ich ja Zeit
> stundenlang dort herumzuhocken.

Hier wählst du dir einen Termin (inkl. Uhrzeit) auf der Website aus und 
wirst dann vor Ort +/- 15 Minuten aufgerufen. Nichts mit stundenlang 
rumhocken.

Aber ja, das Thema ging wirklich lang und ausdauernd durch diverse 
Medien und kommt immer mal wieder hoch, wenn ein Stichtag kommt.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
>> Beim Perso beschwert sich niemand.
>
> ist auch was ganz anderes.

Nein, das hatte immer genau diesen Grund: die erhobenen Daten sollen 
halbwegs zur aktuellen Person passen.

Joachim B. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Beim Perso beschwert sich niemand.
>
> woher weißt du das?
> Du hast alle befragt?

Selbstverständlich.

> Ich erinnere mich noch an den Hürdenlauf den zu beantragen und zu
> bekommen während des Corona Lockdowns, kaum Termine zu bekommen und wenn
> am Ars*h der Welt ohne Parkgelegenheiten und dann mußte man im Regen
> draußen stehen weil das Wartezimmer wegen Corona geschlossen war, das
> selbe noch mal bei der Abholung.

Jepp, ganz schrecklich, das alles. Du hast es überlebt und Normalität 
hält wieder Einzug: hier war das inkl. Reisepass letztes Jahr eine Sache 
von 10 Minuten.

Beitrag #7648203 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #7648219 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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[Endet 19.4.]
Schade, aber da mein Thread derart gekapert wurde ist das wohl die 
einzige Lösung.
Ich hoffe, damit noch ein paar Schlafmützen wie mich auf die Termine 
aufmerksam gemacht zu haben.

von Jörg R. (solar77)


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Christoph db1uq K. schrieb:
> Vor kurzem habe ich zufällig im TV erfahren, dass ich schon seit
> zwei Jahren ohne gültigen Führerschein fahre.

> Was haltet ihr davon?

Du lebst scheinbar hinter dem Mond.

> Wo bekomme ich überhaupt ein Update? Da widersprechen sich die Angaben.

Rathaus, Bürgerbüro, Führerscheinstelle..schon mal gehört?

In meiner Gemeinde ging das komplett online.

von Thomas U. (charley10)


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Christoph db1uq K. schrieb:
> Sodele ...
>
> Behördengänge erst mal erledigt. Der Bürgerdienst hier im Vorort hatte
> terminfrei offen, 8-12 Uhr und darf Führerschein und Personalausweis
> bearbeiten (was nirgends steht). Die Online-Terminvergabesoftware sollte
> man nicht ernst nehmen, freie Termine werden nur für den aktuellen Tag
> richtig angezeigt. Also frühmorgens reinschauen und gleich zugreifen.
> Der Perso war auch schon 1 Jahr abgelaufen, ich muss mich wirklich mal
> wieder um den Krempel kümmern. Jetzt habe ich erst mal einen vorläufigen
> Perso, den neuen kann ich nach e-mail-Benachrichtigung im Bürgerdienst
> abholen, der Führerschein wird zugeschickt. Fingerabdrücke beider
> Zeigefinger werden im Perso gespeichert, das kann man auch nicht
> verweigern.
>
Wenn das so gut geht...
Mein 'Erlebnis' vor einigen Jahren war ein völlig anderes.
Der PA war kurz vor dem Ablaufdatum. Also ab und mit Passbild und 
Fingerabdrücken zur Meldestelle. 'Abholen in ca. 3 Wochen...'.
Aber dann! Beim Abholen wurde mir verkündet, dass ich ein gültiges 
Dokument vorzulegen hätte, wenn ich ein Dokument abholen wolle! Der alte 
PA wäre inzwischen nicht mehr gültig. Ein Pass war ebenfalls nicht 
vorhanden. Ich könne ja ersatzweise mit der Geburtsurkunde nochmals 
wiederkommen...

Wieso erinnert mich das sooosehr an den 'Hauptmann von Köpenick'?
Was in dieser 'Beamten Demokratie Deutschland' so alles möglich ist...
Wer ist hier eigentlich für wen da?

von Rbx (rcx)


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Chris D. schrieb:
> Beim Perso beschwert sich niemand.

Den muss man aber auch öfter erneuern. War übrigens auch lustig, den 
ersten neuen hatte ich wohl verloren, weil der so klein und glitschig 
war.
Den nächsten neuen konnte ich noch, trotz des aktuell angehenden 
C-Alarms bestellen. Das ging anfangs noch so - dann ging aber die Panik 
los. Abholen nur mit Termin. Nun war die Terminvergabe vor Ort auch 
schwierig, und so bekam ich keinen - und ich dachte so..
Ein paar Tage später - oder ein paar Wochen, weiß ich nicht mehr, die 
Panik war noch im vollen Gange - gab an der Seite vom Bürgerhaus (wie 
vorher auch schon) ein offenes Fenster für Ausländeranfragen. Da bin ich 
hin, und habe die Leute da gefragt, ob die mir meinen neuen Perso 
aushändigen können. Was die dann auch (unerschrocken) gemacht hatten.

Das Schlumpfi-Zentrum war bei uns eine umfunktionierte Kreissporthalle. 
Man musste echt Angst haben, dass die Leute die Bude zum Einsturz 
bringen vor lauter I..Geilheit.
Die Hauptstraße war auf mehrere 100m zugeparkt, man kam nur auf der 
Grasnarbe weiter wenn man an der umfunktionierten Sporthalle vorbeikam.

von (prx) A. K. (prx)


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Thomas U. schrieb:
> Beim Abholen wurde mir verkündet, dass ich ein gültiges
> Dokument vorzulegen hätte, wenn ich ein Dokument abholen wolle!

Ja was denn sonst? Soll das jeder dürfen?

von (prx) A. K. (prx)


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Reinhard S. schrieb:
> Hier wählst du dir einen Termin (inkl. Uhrzeit) auf der Website aus und
> wirst dann vor Ort +/- 15 Minuten aufgerufen. Nichts mit stundenlang
> rumhocken.

Läuft hier auch so. Im Bürgerbüro und auf der Führerscheinstelle.

von Bruno V. (bruno_v)


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Chris D. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>>> Beim Perso beschwert sich niemand.
>>
>> ist auch was ganz anderes.
>
> Nein, das hatte immer genau diesen Grund: die erhobenen Daten sollen
> halbwegs zur aktuellen Person passen.

Gegen aktuelle Fotos oder Daten hat keiner was.

Zum Perso brauchst du keinen Gesundheitscheck und gewinnst auch keine 
Reisebeschränkung oder Pflichtbetreuung.

: Bearbeitet durch User
von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


Angehängte Dateien:

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So sah die Online-Terminreservierung gestern mittag aus, auch ein Grund 
für mich, diesen Thread zu eröffnen.
Man bekommt das auch noch als Kalender vom aktuellen Datum bis Ende Mai. 
Alle Tageszahlen sind dort durchgestrichen.

Aber das hat sich ja erledigt, beim Bürgerdienst ist dieser Zustand 
bekannt.

von (prx) A. K. (prx)


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Hier: Nächster freier Termin am Montag 22.4.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ich musste damals nur zum Abholen hin fahren, alles andere konnte man 
per Post und Internet erledigen.

von Rbx (rcx)


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Jörg W. schrieb:
> alles andere konnte man
> per Post und Internet erledigen.

auch das Passfoto?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rbx schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> alles andere konnte man
>> per Post und Internet erledigen.
>
> auch das Passfoto?

Ja, per Sackpost. Verglichen wird halt, wenn man ihn abholt.

von (prx) A. K. (prx)


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Rbx schrieb:
> auch das Passfoto?

Per Snailmail. Die gibts tatsächlich noch.

: Bearbeitet durch User
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Bruno V. schrieb:
> Zum Perso brauchst du keinen Gesundheitscheck und gewinnst auch keine
> Reisebeschränkung oder Pflichtbetreuung.

Mit dem Perso gefährdest Du aber auch keine anderen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Von der Erinnerung: online konnte man den Antrag vorab bearbeiten, dann 
als PDF ausdrucken und unterschreiben und danach zusammen mit dem Foto 
zur Führerscheinstelle senden.

Irgendwann kam ein Brief zurück, dass das Dingens abholbereit ist, mit 
diesem konnte man dann ohne weitere Terminvereinbarung hingehen zum 
Abholen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Chris D. schrieb:
> Bruno V. schrieb:
>> Zum Perso brauchst du keinen Gesundheitscheck und gewinnst auch keine
>> Reisebeschränkung oder Pflichtbetreuung.
>
> Mit dem Perso gefährdest Du aber auch keine anderen.

Wirklich? man könnte doch locker ein psychologisches Gutachten fordern. 
Damit sichergestellt ist, dass die Person keine Gefahr für andere 
darstellt. Wäre doch praktisch wenn man das bei jeder Perso Verlängerung 
vorlegen müsste.

Das Problem ist: Begründen kann man viel. Freiheiten die einmal weg 
sind, bleiben weg.

von (prx) A. K. (prx)


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Cyblord -. schrieb:
> Wäre doch praktisch wenn man das bei jeder Perso Verlängerung
> vorlegen müsste.

Und was dann? Die Staatsangehörigkeit bleibt erhalten (GG Art 16), der 
Ausweis ist weg. Das macht dem Staat bloss Arbeit, weil er dann bei 
jeder Kontrolle zusätzliche Arbeit hat.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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(prx) A. K. schrieb:
> Und was dann? Die Staatsangehörigkeit bleibt erhalten (GG Art 16), der
> Ausweis ist weg. Das macht dem Staat bloss Arbeit, weil er dann bei
> jeder Kontrolle zusätzliche Arbeit hat.

Nein man bekommt den Ausweis aber wird in die Geschlossene eingewiesen.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Cyblord -. schrieb:
> wird in die geschlossene Eingewiesen

Magst du das finanzieren wollen?
Luxushotel wäre vmtl billiger.

: Bearbeitet durch User
von Wollvieh W. (wollvieh)


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(prx) A. K. schrieb:
> Wollvieh W. schrieb:
>> Danach darf man mit dem
>> dann Ex-Dreier gerade noch nen aktuellen 3-Tonnen-Kleinwagen bewegen
>
> Vorher 7,5t nachher 7,5t. Die Gnade der frühen Geburt. Jungspunde dürfen
> nur 3,5t. Das ändert sich nicht, Bestandsschutz.

Eben nicht. Auf der Karte ist alles über 3,5t (oder war es der Anhänger 
über 7,5t) bis zum 50. Geburtstag begrenzt und dann ungültig. Lies doch 
wenigstens über die Dinge nach, über die Du schwadronierst und dann 
anderen widersprichst, die die korrekte Sachlage wiedergeben.

Matthias S. schrieb:
> Wollvieh W. schrieb:
>> Mit der Plastikkarte darf man weniger, eine
>> Rechtebeschneidung durch die Hintertür.
>
> Stimmt doch gar nicht. Du behältst genau die Rechte, die dein alter
> Schein erlaubt hat.

Auch für Dich gilt: Lies doch wenigstens die Sachlage nach, bevor Du 
Unfug erzählst.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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(prx) A. K. schrieb:
> Rbx schrieb:
>> auch das Passfoto?

> Per Snailmail. Die gibts tatsächlich noch.

Jörg W. schrieb:

> Ja, per Sackpost. Verglichen wird halt, wenn man ihn abholt.

Heute auch noch? Mittlerweile ist der Fingerabdruck verpflichtend, da 
ist wohl der Besuch beim Bürgeramt schon beim Antrag auf den neuen Perso 
notwendig.

von Ralf X. (ralf0815)


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Wollvieh W. schrieb:
> (prx) A. K. schrieb:
>> Wollvieh W. schrieb:
>>> Danach darf man mit dem
>>> dann Ex-Dreier gerade noch nen aktuellen 3-Tonnen-Kleinwagen bewegen
>>
>> Vorher 7,5t nachher 7,5t. Die Gnade der frühen Geburt. Jungspunde dürfen
>> nur 3,5t. Das ändert sich nicht, Bestandsschutz.
>
> Eben nicht. Auf der Karte ist alles über 3,5t (oder war es der Anhänger
> über 7,5t) bis zum 50. Geburtstag begrenzt und dann ungültig. Lies doch
> wenigstens über die Dinge nach, über die Du schwadronierst und dann
> anderen widersprichst, die die korrekte Sachlage wiedergeben.

Blödsinn!
Für alle Inhaber der alten Klasse 3 gilt weiterhin, dass sie Fahrzeuge 
bis 7,5t fahren dürfen, Gespanne sogar bis 12t.
Darüber hinaus können sie bestimmte Gespanne bis 18,75 Tonnen fahren, ab 
50 Jahren allerdings nur mit Gesundheitsbescheinigung alle fünf Jahre, 
wie es auch für die "grossen" LKW-Führerscheine gilt.
Voraussetzung, man hat sich die Klasse CE 79 eintargen lassen.

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/umtausch-fuehrerscheinklasse-3/

von Thomas U. (charley10)


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(prx) A. K. schrieb:
> Thomas U. schrieb:
>> Beim Abholen wurde mir verkündet, dass ich ein gültiges
>> Dokument vorzulegen hätte, wenn ich ein Dokument abholen wolle!
>
> Ja was denn sonst? Soll das jeder dürfen?

Eigentlich logisch.
Aber: der Ablauf war auch der Behörde bekannt und der Hinweis, such dir 
ein Dokument zur Abholung, hätte damals schon kommen können!
Wegschicken ist natürlich 'bürgerfreundlich' und zeigt gewisse 
Abhängigkeiten doch recht deutlich...
Wie oft hat Jeder diese Situation, dass er an diese Notwendigkeiten 
denkt und wie oft tritt das bei unseren Behörden auf?

: Bearbeitet durch User
von Horst V. (hoschti)


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Wieso soll ich ein Dokument zur Identifikation mitbringen? Der Mensch, 
der mir den neuen Ausweis ausgeben soll, hat doch genau ein solches 
Dokument, den neuen Ausweis, vorliegen. Mit meinem Perso kann ich mich 
doch auch sonst überall ausweisen. Da wiehert des Amtsschimmel aber ganz 
laut!

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Rainer Z. schrieb:
>> Ja, per Sackpost. Verglichen wird halt, wenn man ihn abholt.
>
> Heute auch noch? Mittlerweile ist der Fingerabdruck verpflichtend

Nicht beim Führerschein, um den ging's.

Wollvieh W. schrieb:
> Auf der Karte ist alles über 3,5t (oder war es der Anhänger über 7,5t)
> bis zum 50. Geburtstag begrenzt und dann ungültig.

Siehe oben, das ist mittlerweile schon wieder hinfällig.

Auf den aktuell umgetauschten Karten findest du nichts mehr in diese 
Richtung.

von (prx) A. K. (prx)


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Rainer Z. schrieb:
> Heute auch noch? Mittlerweile ist der Fingerabdruck verpflichtend

im Führerschein? Um den geht es hier.

von Thomas U. (charley10)


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Horst V. schrieb:
> Wieso soll ich ein Dokument zur Identifikation mitbringen? Der Mensch,
> der mir den neuen Ausweis ausgeben soll, hat doch genau ein solches
> Dokument, den neuen Ausweis, vorliegen. Mit meinem Perso kann ich mich
> doch auch sonst überall ausweisen. Da wiehert des Amtsschimmel aber ganz
> laut!

Ist vielleicht Auslegungssache und wie diese 'Person' geschlafen hat...
Mir wurde bei der Abholung ein GÜLTIGES Dokument abverlangt, und da der 
alte PA vor wenigen Tagen (<eine Woche und zur Antragstellung noch 
gültig!) abgelaufen war...

von Rbx (rcx)


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Thomas U. schrieb:
> Ist vielleicht Auslegungssache und wie diese 'Person' geschlafen hat...
> Mir wurde bei der Abholung ein GÜLTIGES Dokument abverlangt, und da der
> alte PA vor wenigen Tagen (<eine Woche und zur Antragstellung noch
> gültig!) abgelaufen war...

Ein recht spannender Teil (Datenarchivierung 2024) ist diesbezüglich, 
eine Geburtsurkunde vom Geburtsort zu bekommen, falls man mal eine 
bräuchte.

von (prx) A. K. (prx)


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Rbx schrieb:
> Ein recht spannender Teil (Datenarchivierung 2024) ist diesbezüglich,
> eine Geburtsurkunde vom Geburtsort zu bekommen, falls man mal eine
> bräuchte.

Besonders, wenn der Geburtsort zwischenzeitlich Staatszugehörigkeit und 
Amtssprache wechselte.

von Thomas U. (charley10)


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Rbx schrieb:
> Thomas U. schrieb:
>> Ist vielleicht Auslegungssache und wie diese 'Person' geschlafen hat...
>> Mir wurde bei der Abholung ein GÜLTIGES Dokument abverlangt, und da der
>> alte PA vor wenigen Tagen (<eine Woche und zur Antragstellung noch
>> gültig!) abgelaufen war...
>
> Ein recht spannender Teil (Datenarchivierung 2024) ist diesbezüglich,
> eine Geburtsurkunde vom Geburtsort zu bekommen, falls man mal eine
> bräuchte.

Diese hatte ich zum Glück noch im Original, aber eben daheim und durfte 
damit nochmals antreten...

von Thomas U. (charley10)


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Zum gleichen Thema passt sicher auch das zunehmend diskutierte 'ab Alter 
xyz' muss der FS regelmäßig nach Vorlage von ärztlichen Begutachtungen 
neu beantragt werden.
Unabhängig davon, dass es bei manchen Zeitgenossen wirklich angebracht 
wäre, die Straße nicht mehr auf Rädern zu benutzen, wäre das ein 
riessiger Boom für die Ärzte! Da diese Begutachtungen und Atteste 
ausschliesslich IGEL-Leistungen sind, gäbe es für Normal/Kassenkunden 
keinerlei Termine mehr und die Fachärzte könnten Porsche Nr. x ordern!
Ich warte eigentlich nur darauf, dass der Fachkräftemangel dadurch 
behoben wird, dass mit Rentenantrag die Fahrerlaubnis erlöscht!
Vorteile wären die Entlastung der Rentenkassen und der Fachkräftemangel 
wäre sofort behoben, da Jeder bis zur Kiste malochen würde! 😡

von (prx) A. K. (prx)


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Thomas U. schrieb:
> gäbe es für Normal/Kassenkunden keinerlei Termine mehr

Versuch's nochmal mit Panikmache, diesmal wars nix. :)

Diese Generation ist sowieso monatlich beim Arzt, weshalb ein Gutachten 
alle paar Jahre nicht weiter ins Gewicht fällt.

: Bearbeitet durch User
von Thomas U. (charley10)


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(prx) A. K. schrieb:
> Thomas U. schrieb:
>> gäbe es für Normal/Kassenkunden keinerlei Termine mehr
>
> Versuch's nochmal mit Panikmache, diesmal wars nix. :)
>
> Diese Generation ist sowieso monatlich beim Arzt, weshalb ein Gutachten
> alle paar Jahre nicht weiter ins Gewicht fällt.

Mag sein - der monetäre Aspekt besteht trotzdem!

von Bruno V. (bruno_v)


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Chris D. schrieb:
> Bruno V. schrieb:
>> Zum Perso brauchst du keinen Gesundheitscheck und gewinnst auch keine
>> Reisebeschränkung oder Pflichtbetreuung.
>
> Mit dem Perso gefährdest Du aber auch keine anderen.

Mit dem Argument gehst Du wieder auf den Anfang:

Cyblord -. schrieb:
> Kann man so oder so sehen. Allerdings sollte so eine Debatte offen
> geführt werden und nicht durch die Hintertür über vermeintliche harmlose
> Verlängerungen.

von Heinrich K. (minrich)


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Zwischen pastoral-betulichem Staatszufriedenheits-Verkünder und 
impfgegnerischem Reichsbürger alles versammelt, es muss Freitag sein?!

von Ralf X. (ralf0815)


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Andrea B. schrieb:
> Mit Foto kostet die Karte min. 40€ plus 2 Behördengänge für 15 Jahre.

Glaubst Du, dass Frauen von der Pflicht ausgenommen sind?

von Thomas U. (charley10)


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Ralf X. schrieb:
> Andrea B. schrieb:
>> Mit Foto kostet die Karte min. 40€ plus 2 Behördengänge für 15 Jahre.
>
> Glaubst Du, dass Frauen von der Pflicht ausgenommen sind?

Gute Idee und ein künftiges Kampfziel!

von Uwe B. (uwebre)


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Ralf X. schrieb:
> Für alle Inhaber der alten Klasse 3 gilt weiterhin, dass sie Fahrzeuge
> bis 7,5t fahren dürfen, Gespanne sogar bis 12t.

Und der Anhänger darf "neuerdings" mehr als eine Achse haben. (z.B. 
Drehschemelanhänger)

> Darüber hinaus können sie bestimmte Gespanne bis 18,75 Tonnen fahren, ab
> 50 Jahren allerdings nur mit Gesundheitsbescheinigung alle fünf Jahre,

Das resultierte aus der maximal zulässigen Gesamtmasse eines gebremsten 
Anhängers, bei einem 7,49 Tonner eben 11,25 Tonnen.
Das waren schon ernsthafte Geschosse die da von Fahrern gelenkt wurden 
die vor Jahrzehnten auf dem Dorf ihren 3er mit 4 Fahrstunden gemacht 
haben.
Die Dinger sind gottseidank weitgehend verschwunden.

Ich darf nach dem Tausch auch die fetten Trecker mit 60km/h fahren die 
uns kürzlich so genervt haben. Das durfte ich vorher nicht. Es reichte 
der netten Dame auf dem Amt zu erklären daß wir einen kleinen Wald in 
der Familie haben.

Probleme haben die freiwilligen Feuerwehren mit dem Nachwuchs bekommen 
der nur noch Pipilaster <3,6 Tonnen fahren darf.

Uwe

von Bruno V. (bruno_v)


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Uwe B. schrieb:
> Probleme haben die freiwilligen Feuerwehren mit dem Nachwuchs bekommen
> der nur noch Pipilaster <3,6 Tonnen fahren darf.

Und Handwerker mangels Hängerschein

von Michael L. (nanu)


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Uwe B. schrieb:
> Probleme haben die freiwilligen Feuerwehren mit dem Nachwuchs bekommen
> der nur noch Pipilaster <3,6 Tonnen fahren darf.

IMHO gibt's dafür a) extra den vereinfacht zu erlangenden 
Feuerwehrführerschein und b) soll anderfalls die Gemeinde den immerhin 
überwiegend Ehrenamtlichen den Schein finanzieren. Man kann halt nicht 
alles für lau haben.

Bruno V. schrieb:
> Und Handwerker mangels Hängerschein

Soll der Chef die Ausbildung dazu halt finanzieren. Fortbildungen sind 
ja für andere Sachen auch üblich.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Ralf X. schrieb:
> Blödsinn!
> Für alle Inhaber der alten Klasse 3 gilt weiterhin, dass sie Fahrzeuge
> bis 7,5t fahren dürfen, Gespanne sogar bis 12t.
> Darüber hinaus können sie bestimmte Gespanne bis 18,75 Tonnen fahren, ab
> 50 Jahren allerdings nur mit Gesundheitsbescheinigung alle fünf Jahre,
> wie es auch für die "grossen" LKW-Führerscheine gilt.
> Voraussetzung, man hat sich die Klasse CE 79 eintargen lassen.
>
> 
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/umtausch-fuehrerscheinklasse-3/

Das ist soweit richtig, allerdings finde ich es sinnvoll sich bei 
solchen Sachen immer die Primärquellen (Fahrerlaubnisverordnung) 
anzusehen, da hat man dann die Definitive Aussage.

Einschlägig für ALLE mit der Umstellung von Alt auf neu betreffenden 
Dinge ist hier der §76 FeV.

Unter Punkt 9 ist auch die Sache mit C1(E) und C(e) geregelt.
Dort steht:
> Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder einer ihr entsprechenden
> Fahrerlaubnis, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden ist, brauchen
> sich, soweit sie keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen
> führen, keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einer
> Umstellung ihrer Fahrerlaubnis werden die Klassen C1 und C1E nicht
> befristet. Zusätzlich wird die Klasse CE mit Beschränkung auf bisher in
> Klasse 3 fallende Züge zugeteilt. Die Fahrerlaubnis dieser Klasse wird
> bis zu dem Tag befristet, an dem der Inhaber das 50. Lebensjahr
> vollendet.
> [...]

Auch finden sich andere interessante Regelungen da. Unter anderem das 
ich, wenn ich weiterhin meinen mit 16 in der Mittelstufe gemachten 
(ersten) Erste Hilfe Nachweis dafür verwenden könnte eine Fahrerlaubnis 
neu zu beantragen. Wogegen eine Bescheinigung über den kürzeren Lehrgang 
"Sofortmaßnahmen am Unfallort" schon damals nach zwei Jahren ungültig 
wurde. (Hätte aber noch ein paar jüngere Bescheinigungen ;-)
DAs ist z.B. Punkt 11a

Die Regelung das jemand der den C1 in der Zeit ab dem 01.01.1999 bis zum 
27.12.2016 gemacht hat diesen ohne ärztlichen Nachweis nur bis zum 
erreichen des 50Lebenjahr befristet eingetragen bekommt findet sich 
unter Punkt 12c. (Ab dann ist, wie bei allen die später den C1 gemacht 
haben von Anfang an, alle 5 Jahre die Verlängerung zu Beantragen)

Zu alten DDR Führerscheinen und der Zeit noch davor macht Punkt 13 
Aussagen:
Alle bisherigen Fahrerlaubnisse bleiben gültig, bei den DDR 
Führerscheinen ist explizit dabei erwähnt das dies ebenfalls für durch 
die NVA ausgestellte Führerscheine/FE gilt.
Wie das, weil es oben (scherzhaft) erwähnt wurde bei einem 
Wehrmachts-Dienstführerschein aussehen würde weiß ich nicht. Ich vermute 
der würde, anders als die zivilen Führerscheine dieser Zeit,  ähnlich 
wie ein Dienstführerschein der BW angesehen und nicht gelten. Man hätte 
aber vermutlich damals, wie ja heuten einen BW Führerschein auch, aber 
sicher innerhalb einer gewissen Frist nach Dienstende zur Prüfungsfreien 
Umschreibung in einen zivilen Führerschein nutzen können.
(Würde jetzt wetten, da die NVA FS ja weiter gelten sollen, das es in 
der DDR so geregelt war das ein einmal gemachter NVA Dienstführerschein 
auch ohne Umschreibung im Zivilleben weitergalt und deshalb auch heute 
weitergilt - Richtig oder falsch vermutet?)

Gruß
Carsten

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Carsten S. schrieb:
> Würde jetzt wetten, da die NVA FS ja weiter gelten sollen, das es in der
> DDR so geregelt war das ein einmal gemachter NVA Dienstführerschein auch
> ohne Umschreibung im Zivilleben weitergalt und deshalb auch heute
> weitergilt - Richtig oder falsch vermutet?

Passt schon, das waren keine "Dienst-Führerscheine", sondern ganz 
reguläre. Nur die ausstellende Behörde war in diesem Falle die NVA 
(daher der extra Passus in obigen Regelungen), die halt ihre eigene 
(begrenzte) Fahrschultätigkeit hatte. Der Führerschein sah wie jeder 
zivile aus mit den gleichen Klassen – die wir auch heute noch kennen, 
also A bis E, M und T als nationale Sonderregelungen.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Uwe B. schrieb:
> Ich darf nach dem Tausch auch die fetten Trecker mit 60km/h fahren die
> uns kürzlich so genervt haben. Das durfte ich vorher nicht. Es reichte
> der netten Dame auf dem Amt zu erklären daß wir einen kleinen Wald in
> der Familie haben.

Aber Vorsicht:
Das (fette Trecker der Klasse T die nicht schon unter deine Kl. 5 
gefallen sind und auch nicht unter b bzw. C1) darfst du nur explizit zu 
Land- und Fortwirtschaftlichen Zwecken!
Denn die neuen Klassen T und L gelten nur für diese Zwecke. Fährst du 
aber so einen Trecker zum Vergnügen, um damit einen Karneval Umzugswagen 
zu ziehen, einfach weil dein Auto kaputt ist und du Sonntags bei Regen 
deine Familie im Nachbarsdorf besuchen willst, dann ist das Fahren ohne 
Fahrerlaubnis wenn das festgestellt wird.
Das dürfte man nur mit Klasse C!

Trecker bis 40km/h jedoch dürfen wir Altbesitzer jedoch beliebig fahren 
da dies in Klasse 5 OHNE Zweckbindung enthalten war. Das sagt die 
Schlüsselnummer 174 die bei Altbesitzern eingetragen wird.
(Mal abgesehen davon das viele kleinere Trecker sowieso auch so in 
Klasse B oder C1 enthalten sind - würde man einen großer 60er Trecker 
der Klasse T auf 40km/h drosseln lassen aber auch dieser)

> Probleme haben die freiwilligen Feuerwehren mit dem Nachwuchs bekommen
> der nur noch Pipilaster <3,6 Tonnen fahren darf.
Naja, Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sind bei der Feuerwehr, 
zumindest hier in der Region, schon damals eher nicht so häufig gewesen. 
Das mit diesn Kleinstfahrzeugen gibt es aber in Regionen mit vielen 
Selbstständigen Dorfwehren durchaus.

Problematisch sind die fehlenden CE aber durchaus. Das kommt zum einen 
durch den Wegfall des Wehrdienstes. Zum anderen aber auch dadurch das 
gar nicht mehr so viele scharf darauf sind einen CE Schein zu machen, 
selbst wenn der Bezahlt wird.
Zu Zeiten des Klasse 2 war das Hochbegehrt und die Zahl der 
Führerscheine die durch den Topf gefördert wurden konnte dadurch 
gesteigert werden das viele bereit waren einen Teil der Kosten (z.B. 
30%) selbst zu übernehmen womit durch die selbe Summe mehr Leute den FS 
machen konnten.
Grund war das dieser dann (geglaubt) ein Leben lang galt und es durchaus 
viele gab die sich in jüngeren Jahren damit etwas dazu verdient haben 
das die dann einen Tag in der Woche im Nebenjob für eine Spedition im 
Regionalverkehr gefahren sind. Einige halt auch dann wieder wenn die 
Kinder größer waren.

Das geht aber nun nicht mehr! Denn dafür braucht man JETZT zusätzlich 
zur Fahrerlaubnis die regelmäßigen und teuren 
Berufskraftfahrerfortbildungen.
Damit hat man privat KAUM noch etwas vom CE FS. (Als Handwerker der nur 
einen WErkstattwagen fährt oder für den privaten Umzug mit dem 8tonner 
braucht man die Fortbildungen nicht da es kein gewerblicher Güterverkehr 
ist)
Daher ist die Begeisterung mäßig. Anteilig aus eigener Tasche etwas 
zuzahlen weil man damit nachher Geld verdienen kann fällt sowieso flach.
Und selbst wer die Lust und Zeit hat das zu machen überlegt es sich oft 
wenn nicht ganz sicher feststeht wie seine Situation die nächsten fünf 
Jahre aussieht da es meist so geregelt ist das man sich im Gegenzug für 
die Finanzierung verpflichtet 5 Jahre aktiv im Dienst zu bleiben. Mit 
gewisser Mindeststundenzahl und nicht nur auf dem Papier. Sonst wird 
anteilig zurückgefordert. (Wie bei HOCHWERTIGEN Beruflichen 
Weiterbildungen mit nutzen für den AN auch üblich - manche unseriöse AG 
versuchen das ja sogar bei Weiterbildungen ohne Nutzen für den AN 
durchzudrücken was man tunlichst ablehnen sollte ;-) )
Lässt man diese Verpflichtung aber weg dann hat man das Problem das man 
das Problem bekommen könnte das ein Reihe von Personen die FE teuer von 
der Stadt bezahlt macht und dann nach ein oder zwei Jahren keine Lust 
mehr haben.

Gruß
Carsten

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