Forum: Offtopic Warnung vor neuer Betrugsmasche in ebay Kleinanzeigen


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von Roberto Z. (robiz)


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Neue Betrugsmasche in den ebay klz.

Ware wird günstig angeboten in den ebay klz. 1/2 Preis der Neuware.

Ich bezahle  über "sicher bezahlen Option in den klz" die 50€
Dem Verkäufer klz werden meine Adressdaten, von klz sicher bezahlen, 
mitgeteilt.
Der Verkäufer bestellt die Ware auf meinen Namen und Adresse als Gast 
dann bei pollin Elektronik, auf meinen Namen und legt eine neue 
Bankverbindung an.
Der Händler pollin versendet mit DHL Eilzuschlag, zusätzlich 10€ 
Versandkosten.
Erhalte 1 Tag später die Ware von pollin mit einer Rechnung über 109,89€
Das heisst, bezahle die 50€ über die klz und nocheinmal die 109,88€ via 
Rechnung bei pollin elektronik. Gesamtpreis der Ware 159,89€
Die Bestellung erscheint nicht in meinem pollin Kundenkonto.
Mehrmals mit Kundenservice pollin telefoniert. Es werden keinerlei 
Maßnahmen getroffen, da pollin Elektronik ja nicht der Geschädigte ist.
Laut Aussage eines Leitenden Mitarbeiters bei pollin, werden bei einer 
Gastbestellung die Daten mit einem bereits vorhandenen Kundenkonto 
verknüpft.
Es ist auszuschliessen das mein  pollin Kundenkonto gehackt ist.

Hier der Link zur Vk Anzeige in den ebay klz

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/owon-lcd-oszilloskop-mit-multimeter-hds242-2-kanal-40-mh/2208278715-87-3477

Verkäufer ein Davix X Konig
Anzeigen-ID 2208278715

: Gesperrt durch Moderator
von Cyblord -. (cyblord)


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Rob Z. schrieb:
> Der Verkäufer bestellt die Ware auf meinen Namen und Adresse als Gast
> dann bei pollin Elektronik, auf meinen Namen und legt eine neue
> Bankverbindung an.
> Der Händler pollin versendet mit DHL Eilzuschlag, zusätzlich 10€
> Versandkosten.
> Erhalte 1 Tag später die Ware von pollin

Bleibt die Frage, wozu das Ganze? Was gewinnt der Verkäufer damit die 
Ware bei Pollin zu bestellen? Er betrügt so oder so. Warum die 50 EUR 
nicht einfach einstecken?
Nutzt er die Pollin Versanddaten um gegenüber eBay KA den Versand 
vorzutäuschen?
Bekommt der Verkäufer über die Bezahloption überhaupt deine 
Bankverbindung?

von Andrew T. (marsufant)


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Sollte es wirklich so passiert sein,
und schön das Du dich für diesen einzigen Beitrag extra angemeldet hast 
im Forum,

dann verliere nun keine weitere Zeit und diese beiden Dinge sind zu tun:
1.) Betrugsanzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle bzw. 
online erstellen.
2.) ebay-Kleinanzeigen informieren und den Vorgang dort so detailliert 
schildern wie Du es hier tust.

Bei Pollin dann nachfragen wie sie denn gerne den Artikel zurückhaben 
möchten,
da Du sowas ja nach Deiner Aussage nie derartiges bei Pollin bestellt 
hast.
Sonnst schickt Dir Pollin sicher bald eine Mahnung...

von Cyblord -. (cyblord)


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Woher wusste der Verkäufer dass du ein Konto bei Pollin hast? Was wäre 
gewesen wenn du da keines gehabt hättest?

von Roberto Z. (robiz)


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Cyblord -. schrieb:
> Bleibt die Frage, wozu das Ganze? Was gewinnt der Verkäufer damit die
> Ware bei Pollin zu bestellen? Er betrügt so oder so. Warum die 50 EUR
> nicht einfach einstecken?

Der Verkäufer ist raffiniert, muß auf Zeit spielen, damit ich erstmal 
kein Verdacht schöpfe und über die sicher bezahl funktion keinen Fall, 
kein Problem in den nächsten Tage eröffne.
Dann bezahlt "klz sicher bezahlen" ihm die 50€ einwandfrei aus. Und ich 
beleibe auf beiden Rechnungen sitzen. Die 50€ und die bald folgende 
Mahnung von Pollin. Den das mit der Rechnung ist ja leicht zu übersehen 
in der freudigen Erwartung ein Schnäpchen gemacht zu haben. Und die 
Rechnung nur als Garantiebeleg zu betrachten.

von Roberto Z. (robiz)


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Cyblord -. schrieb:
> Woher wusste der Verkäufer dass du ein Konto bei Pollin hast? Was wäre
> gewesen wenn du da keines gehabt hättest?

Es gibt meines wisssen zur Zeit nicht allzu viele Anbieter für das owon 
Oszi und einer der günstigsten ist nun mal das Angebot von pollin. Der 
wird es wohl bei verschiedenen Händler als Gastbestellung probiert 
haben, bis eine übereinstimmung mit meinen Adressdaten erfolgt. Es wird 
ja häufig bei telefonischen Bestellungen die Adressdaten zwecks Kunden 
Identitäts Abgleich verifiziert.

von Cyblord -. (cyblord)


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Rob Z. schrieb:
> Es gibt meines wisssen zur Zeit nicht allzu viele Anbieter für das owon
> Oszi und einer der günstigsten ist nun mal das Angebot von pollin. Der
> wird es wohl bei verschiedenen Händler als Gastbestellung probiert
> haben, bis eine übereinstimmung mit meinen Adressdaten erfolgt.

Wieso sollte er überhaupt davon ausgehen dass du Kunde bei einem dieser 
Läden bist?

von Roberto Z. (robiz)


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Andrew T. schrieb:
> Bei Pollin dann nachfragen wie sie denn gerne den Artikel zurückhaben
> möchten,
> da Du sowas ja nach Deiner Aussage nie derartiges bei Pollin bestellt
> hast.
> Sonnst schickt Dir Pollin sicher bald eine Mahnung...

Danke für die freundlichen Hinweise, sehr nett.
Ja, das ist genauso passiert die letzten Tage.
Pollin hat mir einen Rücksendeschein zukommen lassen. Das Paket ist 
schon wieder auf Retoure.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Rob Z. schrieb:
> Verkäufer ein Davix X Konig
> Anzeigen-ID 2208278715

ID des Verkäufers bitte - die User Namen sind beliebig änderbar

von Roberto Z. (robiz)


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Cyblord -. schrieb:
> Wieso sollte er überhaupt davon ausgehen dass du Kunde bei einem dieser
> Läden bist?

Das kann wohl nur der ebay klz Verkäufer beantworten.

von Cyblord -. (cyblord)


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Rob Z. schrieb:
> Der Verkäufer ist raffiniert, muß auf Zeit spielen, damit ich erstmal
> kein Verdacht schöpfe und über die sicher bezahl funktion keinen Fall,
> kein Problem in den nächsten Tage eröffne.

Wieso solltest du keinen Verdacht schöpfen wenn die Ware mit Rechnung 
von Pollin nach einem Tag eintrifft? Welche Zeit hat er damit gewonnen?

von Cyblord -. (cyblord)


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Rob Z. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Wieso sollte er überhaupt davon ausgehen dass du Kunde bei einem dieser
>> Läden bist?
>
> Das kann wohl nur der ebay klz Verkäufer beantworten.

Naja aber du solltest dir doch wohl auch die Frage stellen, welchen 
Vorteil diese angebliche Masche nun bieten soll. Vor allem wenn man laut 
"Betrug" ruft sollte man wenigstens mal kurz in sich gehen und sich 
solche Fragen stellen.

Denn so wie es aktuell von dir dargestellt wird, gibt es keinen Vorteil 
für den Verkäufer. Im Gegenteil. Nach nur 1 Tag bekommst du die Pollin 
Rechnung und die Sache ist aufgeflogen. Da wäre es ja noch sinnvoller 1 
Woche einfach nichts zu machen oder ein leeres Paket zu verschicken. Es 
ist mir absolut schleierhaft was so ein Aufwand für negativen Nutzen 
soll und wo ihr die "Masche" liegen soll.

von Andrew T. (marsufant)


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Rob Z. schrieb:
> in der freudigen Erwartung ein Schnäpchen gemacht zu haben.

Äh ja,
eben darum hat Ebay-K ja einige Tips gegeben.
Du bist gleich bei Nr.1 abgebogen. guckst Du Bild.


Wenn Ware so günstig, dann ist Vorsicht geboten.
Wenn ALLE Inserate des VK  nur Katalog Bilder , teils in sehr schlechter 
grobkörniger Auflösung enthalten -- und keine Bilder, die auf eine eigne 
Aufnahme hindeuten:

Da könnte bei nachdenklichen Menschen schon der richtige Gedanke 
auftauchen: Nämlich NICHT dort zu kaufen.

Das ist eine bereits Jahre alte Masche,
nur hier etwas variiert durch den von Dir geschilderten Bezahlvorgang.


Übrigens hat der benannte Verkäufer noch viele weitere solche Artikel im 
Angebot,
und ja Dein Oszi auch noch im Angebot.

Wie wäre das:
Vermutlich handelt es sich bei den 50€ nur um eine 
Bearbeitungsprovision, denn der VK muß ja mühevoll Deine Namen beim 
Händler eintippen und dir die Ware zusenden lassen.


Ich denke Du hast nun genügend Tips bekommen was zu tun ist,
dennoch: Echt schade das sowas Dir und anderen passiert -- es untergräbt 
das Vertrauen in dieses Webportal und -Markt

von Roberto Z. (robiz)


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Cyblord -. schrieb:
> enn so wie es aktuell von dir dargestellt wird, gibt es keinen Vorteil
> für den Verkäufer. Im Gegenteil. Nach nur 1 Tag bekommst du die Pollin
> Rechnung und die Sache ist aufgeflogen. Da wäre es ja noch sinnvoller 1
> Woche einfach nichts zu machen oder ein leeres Paket zu verschicken. Es
> ist mir absolut schleierhaft was so ein Aufwand für negativen Nutzen
> soll und wo ihr die "Masche" liegen soll.

Verstehe die Zweifel. Gehe wohl davon aus das Sie den kausalen 
Zusammenhang noch nicht vollumfänglich erfasst haben.

von Roberto Z. (robiz)


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Andrew T. schrieb:
> Ich denke Du hast nun genügend Tips bekommen was zu tun ist,
> dennoch: Echt schade das sowas Dir und anderen passiert -- es untergräbt
> das Vertrauen in dieses Webportal und -Markt

Danke vielmals, kann dem nur zustimmen. Ist halt jetzt so passiert.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Andrew T. schrieb:
> dann verliere nun keine weitere Zeit und diese beiden Dinge sind zu tun:
> 1.) Betrugsanzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle bzw.
> online erstellen.
> 2.) ebay-Kleinanzeigen informieren und den Vorgang dort so detailliert
> schildern wie Du es hier tust.

Das Internet sorgt tatsächlich für einen radikalen Verlust von 
Lebenskompetenz. Erst im Forum fragen, statt sofort das Naheliegendste 
zu tun.

von Joe J. (j_955)


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Eine Vorsichtsmaßnahme ist auch mal darauf zu achten, wie lange denn der 
Anbieter auf der Plattform gemeldet ist.

Der Kollege hier agiert auf der Plattform seit dem 9.9.22.

Tut mir leid, hätte jedem anderen auch passieren können. Danke für den 
Hinweis, mit der sicheren Zahl-Funktion wägt man sich schon in 
Sicherheit so.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Ich habe immer noch nicht verstanden, warum dieser Betrug funktionieren 
soll. Der Kleinanzeigenverkäufer hat Pollin betrogen, Pollin erhält sein 
Produkt zurück, damit wird die Rechnung hinfällig und über den 
Käuferschutz solltest du doch deine 50 Euro auch zurückerhalten - hast 
ja vom Anbieter keine Ware bekommen.

Wo ist jetzt (außer dem Ärger) der Haken?

von Alexander (alecxs)


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Er gewinnt die Daten und die sind sogar verifiziert.

von Roberto Z. (robiz)


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Wolfgang R. schrieb:
> Wo ist jetzt (außer dem Ärger) der Haken?

Oh welche Ähre der Herr mit brain bei dem Kanal ohne brain. :)
(Großartige erzählart, gefällt mir gut, sehr sympatisch.)

Der Haken liegt doch ganz klar in der zu erwartenden Reaktionszeit des 
Käufer´s also mir. Übersehe ich die Frist, was ja zu erwarten wäre, 
sollte ich erst aufwachen bei der 1.Mahnung von Pollin, das sofort zu 
reklamieren in der "sicher bezahl Funktion klz" sind die 50€ beim 
Verkäufer gelandet. Und kann nichts mehr machen. Die Polizei lehnt eine 
Anzeige mit derBegründung ab der Wert ist unter 50€. Da ja noch die 
Gebühr über 2,67€ die "sicher bezahl Funktion klz" einbehält von den 50€ 
weggehen die der Verkäufer erhält.

von Cyblord -. (cyblord)


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Wolfgang R. schrieb:
> Ich habe immer noch nicht verstanden, warum dieser Betrug funktionieren
> soll.

Geht mir auch so. Das ganze ist Unsinn.

Alexander schrieb:
> Er gewinnt die Daten und die sind sogar verifiziert.

Welche Daten gewinnt er? Adressen kannst du aus jedem Telefonbuch 
bekommen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Rob Z. schrieb:
> Die Polizei lehnt eine
> Anzeige mit der Begründung ab der Wert ist unter 50€.

Auch wieder so ein Humbug. Warum erzählst du nur Unsinn?

Rob Z. schrieb:
> Der Haken liegt doch ganz klar in der zu erwartenden Reaktionszeit des
> Käufer´s also mir. Übersehe ich die Frist, was ja zu erwarten wäre,

Welche Frist?
Es wäre zu erwarten dass du die Rechnung von Pollin in einem Paket von 
Pollin nicht siehst? Darauf soll der Verkäufer spekulieren?

Und nochmal: Woher kommt die Bankverbindung?

: Bearbeitet durch User
von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Rob Z. schrieb:
> Der Haken liegt doch ganz klar in der zu erwartenden Reaktionszeit des
> Käufer´s also mir. Übersehe ich die Frist, was ja zu erwarten wäre,
> sollte ich erst aufwachen bei der 1.Mahnung von Pollin

Verstehe ich auch nicht - da kam doch ein pollin-Paket bei dir an mit 
einer Pollin-Rechnung, auf der deutlich steht, dass abgebucht wird, also 
wird auch keine Mahnung kommen. Du hast aber nix bei Pollin bestellt, 
warum sollte dir das dann nicht sofort auffallen?

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Rob Z. schrieb:
> Die Polizei lehnt eine
> Anzeige mit der Begründung ab der Wert ist unter 50€.

Quatsch mit Soße.

von Roberto Z. (robiz)


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Wolfgang R. schrieb:
> Verstehe ich auch nicht - da kam doch ein pollin-Paket bei dir an mit
> einer Pollin-Rechnung, auf der deutlich steht, dass abgebucht wird, also
> wird auch keine Mahnung kommen. Du hast aber nix bei Pollin bestellt,
> warum sollte dir das dann nicht sofort auffallen?

Danke. Bedauere das Missverständnis. Die Bankdaten auf der Rechnung sind 
nicht meine Bankdaten. Laut Mitarbeiter Auskunft bei pollin sind die bei 
der Gastbestellung zugefügt. (Ich finde hier hat serh wohl auch pollin 
ein Problem. )Also wird auch nichts inerhalb der nächsten 14 Tage davon 
abgebucht auf emeinen Namen. Und pollin wird ein Soll in meienm 
Kundenkonto feststellen. Die Mahnung erhalte ich dann ja erst nach 30 
Tage von Pollin, hätte ich das Teil behalten und nicht reaagiert auf den 
Unsinn. Es kann doch nicht so schwer sein den Themenkomplex zu 
durchdringen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Rob Z. schrieb:
> Es kann doch nicht so schwer sein den Themenkomplex zu
> durchdringen.

1.) Dass die Bankverbindung falsch ist (war sie das oder nur nicht 
deine?) hast du verschwiegen.

2.) Der Rest macht immer noch keinen Sinn. Ich glaube alle haben 
verstanden was hier passiert sein soll. Nur erklärt das nichts. Im 
Gegenteil.

von Roberto Z. (robiz)


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An alle Zweifler und Erhabene. Meine Absicht ist von guten Dingen 
durchdrungen, wollte hier warnen und auf die Betrugsmasche hinweisen um 
ähnliches Missgeschick zu verhindern.
Der Verkäufer ist ja noch nicht gesperrt in den klz. Es steht somit 
jedem frei den Bestellvorgang selbst nachzuvollziehen mit einem Kauf.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Rob Z. schrieb:
> Meine Absicht ist von guten Dingen
> durchdrungen, wollte hier warnen und auf die Betrugsmasche hinweisen um
> ähnliches Missgeschick zu verhindern.

Das ist löblich, nur macht der Betrüger weiter, wenn es nicht von der 
Justiz verfolgt wird.

Den Unsinn mit den 50,00 Euro vergiss mal ganz schnell. Du solltest 
weniger den Quatsch im Internet glauben, Dir ist sicher selber klar, 
dass z.B. selbst (Laden-)Diebstähle geringwertiger Sachen verfolgt 
werden. Oder kaufst Du mit der Sicherheit der Nichtverfolgbarkeit stets 
für 49,00 Euro ein ohne zu bezahlen?

Übrigens liegt dort die Geringwertigkeitsgrenze bei 20,00...30,00 Euro, 
auf Antrag des Geschädigten werden aber auch die Diebstähle 
geringwertiger Sachen verfolgt. Supermärkte lassen aus Prinzip auch den 
Diebstahl einer Batterie für 1,50 Euro konsequent verfolgen, mit dem 
vollen Programm.

von Roberto Z. (robiz)


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Rainer Z. schrieb:
> Rob Z. schrieb:
>> Die Polizei lehnt eine
>> Anzeige mit der Begründung ab der Wert ist unter 50€.
>
> Quatsch mit Soße.

Ich stand heute Morgen 10 nach 7 auf der Pi Feucht Wache, bei Nürnberg. 
Hier hat mich der Polizist am Empfang genau mit der Aussage; Der Wert 
ist unter 50€, wir nehmen keine Anzeige auf. Da von der 
Staatsanwaltschaft eh nicht bearbeitet wird, wieder weggeschickt. Danke 
dafür Polizei.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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... außerdem wirkt Dein "Märchen" gegenüber Pollin glaubwürdiger, wenn 
Du Anzeige erstattest. Warum sollte Pollin Dir die Geschichte ohne 
Weiteres abkaufen?

von Cyblord -. (cyblord)


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Rob Z. schrieb:
> Der Wert
> ist unter 50€, wir nehmen keine Anzeige auf.

Die Polizei hat das schlicht nicht zu entscheiden ob die eine Anzeige 
aufnehmen oder nicht. Das müssen die einfach tun.

Und ja, schau mal in die einschlägigen "Anwaltsportale", da kacken sich 
die Leute ein, weil sie für unter 10 Euro geklaut haben und jetzt ne 
Anzeige am Hals haben.

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Cyblord -. schrieb:
> Rob Z. schrieb:
>> Die Polizei lehnt eine
>> Anzeige mit der Begründung ab der Wert ist unter 50€.
>
> Auch wieder so ein Humbug. Warum erzählst du nur Unsinn?
>

Ich habe vor Jahren mal Anzeige erstatten wollen. Die Polizei wollte 
aber nicht, mit der Begründung "Sie haben doch ein Widerrufsrecht. Sie 
haben also keinen Schaden. Wozu sollen wir dann eine Anzeige aufnehmen." 
(sinngemäß wiedergegeben) Das ist wirklich so passiert (darauf würde ich 
einen Eid schwören).

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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René H. schrieb:
> Ich habe vor Jahren mal Anzeige erstatten wollen. Die Polizei wollte
> aber nicht, mit der Begründung "Sie haben doch ein Widerrufsrecht. Sie
> haben also keinen Schaden. Wozu sollen wir dann eine Anzeige aufnehmen."
> (sinngemäß wiedergegeben)

Ist ja schön und gut wenn die Polizei hier Empfehlungen ausspricht. Sie 
muss aber eine Anzeige aufnehmen, wenn du trotzdem darauf bestehst.
Für eine Straftat ist es auch nicht entscheidend ob ein Schaden 
entstanden ist oder ob ein Betrug funktioniert hat.

: Bearbeitet durch User
von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Rob Z. schrieb:
> Der Wert
> ist unter 50€

Ist er ja nicht... es handelt sich ja hier offensichtlich um Betrug. 
Hast du Ebay KA kontaktiert und von denen eine Stellungnahme erhalten?

von Maik .. (basteling)


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Vielen Dank für die wertvolle Information.

Manch ein anderer Forumsteilnehmer besitzt zu wenig Empathie und 
Flexibilität um zu verstehen, dass nicht jeder Paketempfänger alle 
Begleitunterlagen immer sofort vollständig kontrolliert. Es gibt genug 
Menschen - die, aus Zeitmangel ,Schlamperei oder ADHS, die 
Begleitdokumente erstmal auf den großen "Lege ich am Monatsende ab" 
-Stapel werfen.

Und bei den geschätzten 5 - 10% ist dann der Betrug zumindest für den 
Betrüger erstmal erfolgreich durchgelaufen und das Geld schon über 
Kleinanzeigen ausgezahlt und irgendwo verdunstet.

In dem Zusammenhang ist aber vor allem die Sauerei interessant, dass 
erfolgreich fremde Kontodaten bei bestehenden Kundenkonten per 
Gastbestellung hinzugefügt werden können. Ob das ein besonderes 
Pollin-Problem ist - oder viele größere Anbieter betrifft?

Wahrscheinlich sollte ich in Pförring ohnehin meine vorhanden 
Kundendaten löschen lassen. Der Laden hatte sich soweit ich mich 
erinnere auch in der Vergangenheit mal großangelegt hacken lassen...

Ein Grund, dass ich im Allgemeinen sofern möglich - keine Kundenkonten 
anlege - sondern nur komplette Gastbestellungen per Vorkasse ausführe.

von Cyblord -. (cyblord)


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Maik .. schrieb:
> dass nicht jeder Paketempfänger alle
> Begleitunterlagen immer sofort vollständig kontrolliert.

Ein Paket mit fetten Pollin Schriftzug und Rechnung, obwohl man nichts 
von Pollin erwartet, fällt also den meisten nicht auf? Dann muss die 
Zielgruppe maximal dement sein.

> Und bei den geschätzten 5 - 10% ist dann der Betrug zumindest für den
> Betrüger erstmal erfolgreich durchgelaufen und das Geld schon über
> Kleinanzeigen ausgezahlt und irgendwo verdunstet.

In diesem Fall betrügt er gleich zwei. Den Käufer und Pollin. Und diese 
Tatsache macht das noch besonders Risikoreich und IMO unwahrscheinlich.

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Maik .. schrieb:
> Manch ein anderer Forumsteilnehmer besitzt zu wenig Empathie und
> Flexibilität um zu verstehen, dass nicht jeder Paketempfänger alle
> Begleitunterlagen immer sofort vollständig kontrolliert.

Ja, mag sein, aber wenn ich von Pollin ein Paket bekomme, ohne bei 
Pollin bestellt zu haben, dann muss ich doch instantan misstrauisch 
werden, oder?

von Roberto Z. (robiz)


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Wolfgang R. schrieb:
> Ist er ja nicht... es handelt sich ja hier offensichtlich um Betrug.
> Hast du Ebay KA kontaktiert und von denen eine Stellungnahme erhalten?

Widerspruch , hab ich doch schon erklärt.
Nein, noch keinen Bescheid erhalten die beraumen 2 Tage Bearbeitungszeit 
ein. Eventuell werde ich hier posten oder auch nicht .

von Wolfgang R. (Firma: www.wolfgangrobel.de) (mikemcbike)


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Rob Z. schrieb:
> Eventuell werde ich hier posten oder auch nicht .

Mach es bitte, ich finde es gut, dass du den Sachverhalt hier postest, 
ist ja irgendwie eine perfide Masche!
Ich verstehe nur die Intention des Betrügers nicht ganz, weil das doch 
eigentlich fix auffliegen muss, außerdem haben sie bei ebay KA seine 
Kontoverbindung...

von Maik .. (basteling)


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Wolfgang R. schrieb:
> eigentlich fix auffliegen muss, außerdem haben sie bei ebay KA seine
> Kontoverbindung...

Dann zieht die Karawane weiter. Das mag fix auffliegen, aber das Geld 
ist dann meist wohl schon weg.
Der Inhalt des angegeben Kontos wird schnell  auf irgendein weiteres 
Konto im fernen Ausland umgefüllt und ist dann unerreichbar..
Das eigentliche bei Kleinanzeigen hinterlegte Konto läuft im Namen 
irgendeines armen Teufels - der einen dieser "Email-Job-Werbung 
Geldtransfer Finanzagenten Spamjobs" angenommen hat oder sich 
anderweitig mit diesen allseits bekannten 
OnlineVideochatVerifizierungsScam bei einem  Onlinebankinginstitut hat 
ein Konto mit fremdem Zugriff hat andrehen lassen...
Das sind ja altbekannte Probleme.

Das Konto muss ja nur ein paar Tage tun, damit die Räuber das Geld ins 
Ausland überweisen oder Anderes damit kaufen können.. . Dann wird der 
nächste als Mittäter ggfs. ruiniert, in dessen Namen und ggfs. 
Gutgläubigkeit ein Konto eröffnet wurde..

von Roberto Z. (robiz)


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Cyblord -. schrieb:
> 1.) Dass die Bankverbindung falsch ist (war sie das oder nur nicht
> deine?) hast du verschwiegen.

Wer lesen und verstehen kann ist wohl im Vorteil. Siehe Thread start. 
"...auf meinen Namen und legt eine neue
Bankverbindung an."

Ich gehe wohl davon aus, solltest den Themenkomplex jemals durchdringen 
können, auch die Schupse hast dich entsprechend zu entschuldigen für die 
ach so pattzige, unangemessene, perönliche Beleidigungen und falschen 
Anschuldigungen. Such dir doch ne andere Ego Bestättigung. Mit solchen 
Menschen verschwend e ich sonst keine Lebenszeit. Danke.

von Maik .. (basteling)


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Wolfgang R. schrieb:

> Ja, mag sein, aber wenn ich von Pollin ein Paket bekomme, ohne bei
> Pollin bestellt zu haben, dann muss ich doch instantan misstrauisch
> werden, oder?

Ich hab grade bei einem Kistenschieber im Internet 60m Heizungsrohre 
bestellt und geliefert bekommen. Da waren die Begleitpapiere auch von 
einem Sanitärgroßhändler und nicht von meinem Vertragspartner und 
Rechnungssteller. Klein stand dann irgendwo der Name meines 
Vertragspartners drin.
Es ist also nicht unüblich, dass man - insbesonders in Zeiten des 
Internet Billigeinkaufs - von anderen Großhändlern Waren auf Rechnung 
Dritter geliefert bekommt.

Und oft sind die Dinge dann billiger - als wenn man sie trotz eigenem 
Kundenkonto beim Großhändler kaufen würde, da der Kistenschieber in der 
Warengruppe große Umsätze macht - und richtig dolle Rabatte bekommt und 
in großen Teilen weitergibt.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> 1.) Dass die Bankverbindung falsch ist (war sie das oder nur nicht
> deine?) hast du verschwiegen.

wie immer... Salamitaktik
man muss wirklich immer erst warten,
bis alle Scheiben geschnitten sind

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Schöne Märchenstunde 🧚. Will noch jemand einen Eintrag in sein 
Poesiealbum?

von Roberto Z. (robiz)


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Jetzt sind alle Anzeigen vom Anbieter David X Konig gelöscht durch ebay 
klz.
Auch eine Kontaktwarnung von ebay klz erhalten.
das Märchen geht für einige doch noch weiter...

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> 1.) Dass die Bankverbindung falsch ist (war sie das oder nur nicht
> deine?) hast du verschwiegen.
> 2.) Der Rest macht immer noch keinen Sinn. Ich glaube alle haben
> verstanden was hier passiert sein soll. Nur erklärt das nichts. Im
> Gegenteil.
Ich kapiers auch nicht, Pollin verschickt doch an Gastzugänge gar nicht 
auf Rechnung oder Bankeinzug. Sondern bestenfalls auf Vorauskasse. 
Deshalb ist eine erfundene Bankverbindung völlig irrelevant, denn ich 
kann da nirgends eine eingeben. Ich kann die Bestellung auf den vorhin 
frei erfundenen Namen deshalb nicht abschließen, wenn ich als Gast 
nichts im Voraus zahlen will...

Roberto Z. schrieb:
> bezahle ... die 109,88€ via Rechnung bei pollin elektronik.
Und warum bezahlt man denn überhaupt ein Paket, das von einem Versender 
kommt, wo man nichts bestellt hat?

> Ich bezahle über "sicher bezahlen Option in den klz" die 50€
Viel Spaß mit dem Geld, ich hoffe bloß, dass du es bis Weihnachten nicht 
brauchst.
Denn für mich ist dieser dubiose und teure Käuferschutz bei den KA ist 
nur Abzocke. Die haben mir vor 4 Wochen bestätigt, dass bei einer 
Transaktion mit einem defekten Gerät alles korrekt zurückabgewickelt 
wurde und das Geld ausgezahlt werde. Keine Ahnung, wo das Geld ist, weil 
da keiner auf nichts reagiert. Grauenhaft windige Firma. Mal sehen, ob 
ich noch an das Geld komme...

: Bearbeitet durch Moderator
von (prx) A. K. (prx)


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Wolfgang R. schrieb:
> Ja, mag sein, aber wenn ich von Pollin ein Paket bekomme, ohne bei
> Pollin bestellt zu haben, dann muss ich doch instantan misstrauisch
> werden, oder?

Ist nicht ganz so ungewöhnlich. Mancher Online-Händler im PC-Bereich 
schiebt die Kisten nicht einmal selbst, sondern ist nur eine Art unter 
eigenem Namen auftretende Verkaufsplattform für einen Distributor. Als 
Absender kann dann Letzterer in Erscheinung treten.

von Andrew T. (marsufant)


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Roberto Z. schrieb:
> Jetzt sind alle Anzeigen vom Anbieter David X Konig gelöscht durch
> ebay
> klz.
> Auch eine Kontaktwarnung von ebay klz erhalten.


Nein, das mußt Du anders sehen:

JETZT ist Dein Scope im Inserat KORREKT bezeichnet :-))

Denn es wurde an Dich verkauft...

> Ich stand heute Morgen 10 nach 7 auf der Pi Feucht Wache, bei Nürnberg.

Schau doch mal was ich oben schreibe: ...oder  online

Das geht heute alles elektrisch, man muß nicht mal in der Wache 
auftauchen.

just my 2cts.

von Tim D. (Gast)


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Nickname und Preis - im Zusammenhang mit einem weiteren Merkmal - hätten 
mich bei diesem Angebot schon stutzig gemacht.

von Alexander (alecxs)


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Bei ebay Kleinanzeigen gibt es im Gegensatz zu ebay keinerlei 
Verifizierung der Kontaktdaten, da kann man sich mit Fantasienamen 
beliebige Fake Accounts erstellen.

Gültige Bankdaten bekommt der Betrüger indem er sich irgendwo als Käufer 
ausgibt. Diese kann er dann beliebig oft wiederverwenden. Im 
ungünstigsten Fall ist die Abbuchung von pollin erfolgreich, da 
ausschließlich IBAN abgeglichen wird (nicht der Name).

Den Support von eBay Kleinanzeigen kannst Du vergessen, alles was die 
tun ist die Anzeige löschen und den Account deaktivieren. Damit wird der 
Betrüger sogar noch geschützt, wenn man nicht rechtzeitig alles 
dokumentiert hat.

Die Polizei wird sich vom Hals halten was geht, Onlinedelikte haben eine 
so geringe Aufklärungsquote da kann ich verstehen dass die Anzeigen 
abwimmeln.

Und wenn dann ermitteln die sowieso in die falsche Richtung, im 
konkreten Fall dann vielleicht sogar gegen Dich weil Du Dir mutmaßlich 
Zeug auf eine fremde Bankverbindung bestellt hast.

Die sehen auch nur die Daten welche der Betrüger eingegeben hat. IP 
Adressen und sowas interessiert die überhaupt nicht, selbst wenn Du 
denen das auf einem Silbertablett servierst.

Ich hatte vor Jahren mal (auf eBay!) einen PC per Sofortkauf bezahlt, 
den habe ich 3 Monate lang einfach nicht erhalten. Ich warte heut noch 
auf einen Status zu meiner Anzeige, die ist einfach aufgenommen aber nie 
bearbeitet wurden.

von René H. (mumpel)


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Alexander schrieb:
> Onlinedelikte haben eine
> so geringe Aufklärungsquote da kann ich verstehen dass die Anzeigen
> abwimmeln.

Eine Anzeige kann aber auch den Anzeigeerstatter schützen, falls es ihm 
am Ende an den Kragen gehen soll. Zumindest strafrechtlich, 
zivilrechtlich ist ein anderes Thema.

von Christian B. (luckyfu)


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Alexander schrieb:
> Bei ebay Kleinanzeigen gibt es im Gegensatz zu ebay keinerlei
> Verifizierung der Kontaktdaten, da kann man sich mit Fantasienamen
> beliebige Fake Accounts erstellen.

und genau aus dem Grund nutze ich ebay Kleinanzeigen nur Wohnortnah und 
hole die Sachen persönlich ab bzw. lasse die Sachen abholen. Bezahlung 
dann via Bargeld und ohne weitere Verhandlungen. Es gibt einen Preis und 
entweder ist man an der Ware zu dem Preis interessiert oder eben nicht. 
Ich bin mit dieser Methode bisher absolut problemlos durch gekommen. Ich 
kaufe allerdings mehr bei Kleinanzeigen als ich verkaufe. (Wobei auch 
die Käufe sich im Bereich von 3-5/a bewegen)

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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In dieser Warn-Mail wird nicht gegendert?

Wahnsinn!

von Andrew T. (marsufant)


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Alexander schrieb:
> Bei ebay Kleinanzeigen gibt es im Gegensatz zu ebay keinerlei
> Verifizierung der Kontaktdaten, da kann man sich mit Fantasienamen
> beliebige Fake Accounts erstellen.

Das ist aktuell nicht so wie Du es darstellst.

Wenn man Inserate aufgibt, also etwas verkaufen/verschenken/abgeben 
will,

wird man nach sehr kurzer Zeit aufgefordert, eine Telefonnummer 
anzugeben.
Da gibt's dann einen einmal-Code (per old-school SMS) ,
den man eingeben muß um sein Konto weiter nutzen zu können. Die ist dann 
hinterlegt, siehe Bild.

da anonyme Nummern (prepaid etc.) heute offiziell nicht mehr erhältlich 
sind:
Ist eine Verifikation zumindest rudimentär möglich.

Gewiefte Betrüber haben natürlich Fake Nummern, Fake konten, etc -- es 
ist immer möglich jeden Schutz mit dem nötigen Aufwand zu umgehen.
Ist bei ebay aber nicht anders.

Es finden sich genügend Beispiele für diese Vorgehensweise unter dem 
Google Suchwort "Ärger mit ebay kleinanzeigen".

Ebenso wie man stapelweise an andere echte Bankdaten zum (unerlaubten) 
Lastschrifteinzug kommt. Im Darknet 100er bzw. 1000er weise.

> aus dem Grund nutze ich ebay Kleinanzeigen nur Wohnortnah und
> hole die Sachen persönlich ab

Ist sicher eine gute Wahl.
Ich habe 99% meiner Käufe über ebay-kleinanzeigen per Versand 
abgewickelt, und bin nie enttäuscht worden --
die Tips zur Vorsicht  habe ich befolgt, und die genügen bei mir.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> In dieser Warn-Mail wird nicht gegendert?
>
> Wahnsinn!

Wann hast du denn das letzte mal "Mörderinnen und Mörder" gelesen?

Negatives wird nicht gegendert. Für alle negative sind sowieso die 
Männer verantwortlich.

von Alexander (alecxs)


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Mir ist mal bei ner Probefahrt einer mit dem Mopped abgehauen. Rate mal 
wieviel die Polizei mit der Telefonnummer anfangen konnte, genau nichts!

Versuch mal einen Namen oder Adresse zu einer Telefonnummer zu bekommen, 
dir erteilt keiner Auskunft.

Hab das Handy dann in Selbstjustiz orten müssen. Das Motorrad hab ich 
wieder, den Schlüssel nicht. War auch über Kleinanzeigen

: Bearbeitet durch User
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Alexander schrieb:
> Mir ist mal bei ner Probefahrt einer mit dem Mopped abgehauen. Rate mal
> wieviel die Polizei mit der Telefonnummer anfangen konnte, genau nichts!

hoffentlich hattest Du Dir wenigstens das Kennzeichen gemerkt

von Cyblord -. (cyblord)


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Hier kommen wieder die Geschichten aus dem Paulanergarten, das ist ja 
der reine Wahnsinn.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Roberto Z. schrieb:
> Ich stand heute Morgen 10 nach 7 auf der Pi Feucht Wache, bei Nürnberg.
> Hier hat mich der Polizist am Empfang genau mit der Aussage; Der Wert
> ist unter 50€, wir nehmen keine Anzeige auf. Da von der
> Staatsanwaltschaft eh nicht bearbeitet wird, wieder weggeschickt. Danke
> dafür Polizei.

René H. schrieb:
> Ich habe vor Jahren mal Anzeige erstatten wollen. Die Polizei wollte
> aber nicht, mit der Begründung "Sie haben doch ein Widerrufsrecht. Sie
> haben also keinen Schaden. Wozu sollen wir dann eine Anzeige aufnehmen."
> (sinngemäß wiedergegeben) Das ist wirklich so passiert (darauf würde ich
> einen Eid schwören).

Man könnte in so einer Situation ganz freundlich fragen, ob man denn 
evtl gewillt sei, eine andere Anzeige aufzunehmen, etwa wegen §§ 258, 
258a, 22 StGB.

Vor einigen Monaten haben Journalisten einen Feldversuch gestartet und 
in diversen Bundesländern diverse (gleiche) Straftaten, die im internet 
begangen wirden waren, angezeigt. Die Ergebnisse waren erschreckend. 
Leider finde ich den link derzeit nicht.

Auffällig dabei war, dass auch Verhaltensweisen, die durchaus im Sinne 
der Anzeigenden waren, beanstandet wurden, formal zu Recht. In dem Fall 
ging es um die Möglichkeit anonymer Anzeige.

von Bad U. (bad_urban)


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Percy N. schrieb:
> Vor einigen Monaten haben Journalisten einen Feldversuch gestartet und
> in diversen Bundesländern diverse (gleiche) Straftaten, die im internet
> begangen wirden waren, angezeigt. Die Ergebnisse waren erschreckend.
> Leider finde ich den link derzeit nicht.

Das war vor einiger ZEit mal beim Böhmermann. Einfach mal in der 
Mediathek stöbern.

Beitrag #7200835 wurde vom Autor gelöscht.
von Helmut H. (helmuth)


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Bad U. schrieb:
> as war vor einiger ZEit mal beim Böhmermann.

Gibt sogar ne eigene Website: https://tatütata.fail/

von Percy N. (vox_bovi)


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Helmut H. schrieb:
> Bad U. schrieb:
>
>> as war vor einiger ZEit mal beim Böhmermann.
>
> Gibt sogar ne eigene Website: https://tat%C3%BCtata.fail/

Genau die meinte ich, Danke!

von Roberto Z. (robiz)


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Diese Aufforderung erhalten. Meine Antwort beinhaltet überwiegen die 
Beschreibung des Vorgehens, wie auch hier im Start thread. Ergänzt durch 
die Rechnung von pollin.

von Roberto Z. (robiz)



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Diese Mitteilung heute vom ebay Kleinanzeigen Kundenservice erhalten.
Und OPP Statusmeldung von heute.

: Bearbeitet durch User
von Peter F. (toto)


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Roberto Z. schrieb:
> Der Verkäufer bestellt die Ware auf meinen Namen und Adresse als Gast
> dann bei pollin Elektronik, auf meinen Namen und legt eine neue
> Bankverbindung an.

Das Problem liegt bei Pollin. Als Gast kann da ich tatsächlich über die 
Sepa-Überweisung, beliebige(gültige) Iban-Adressen angeben. Ich habe das 
mal mit meiner Finanzamt Iban und einer erfunden Empfängeradresse 
probiert. Bei einer Bestellung bei Pollin komme ich bis zum "Endgültig 
Bestellen Botton". Ob es da noch eine Plausibilitätsprüfung gibt, kann 
ich nicht sagen.

Fragt sich nur worauf der Versender spekuliert? Das einzigst Plausibele 
wäre ja, dass er irgendwie die Pollin Versendung dazu benutzen kann, 
gegenüber E-Bay Kleinazeigen nachzuweisen, dass er das Paket versendet 
hat. Denn wenn er das nicht kann, bekommt man m.W. sein Geld zurück.
Wahrscheinlich spekuliert er nur auf die Faulheit vieler Menschen, die 
sich sagen: "ach scheiß auf die 50 Euro, dafür ist mir meine Lebenszeit 
zu schade, buche es unter Lebenserfahrung ab".

: Bearbeitet durch User
von Roberto Z. (robiz)


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Peter F. schrieb:
> Fragt sich nur worauf der Versender spekuliert? Das einzigts plausibel
> wäre ja, dass er irgendwie die Pollin Versendung dazu benutzen kann,
> gegenüber E-Bay Kleinazeigen nachzuweisen, dass er das Paket versendet
> hat. Denn wenn er das nicht kann, bekommt man m.W. sein Geld zurück.
> Wahrscheinlich spekuliert er nur auf die Faulheit vieler Menschen, die
> sich sagen: "ach scheiß auf die 50 Euro, dafür ist mir meine Lebenszeit
> zu schade, buche es unter Lebenserfahrung ab".

Danke. Glückwunsch, endlich mal einer der das Betrugsprinzip des Vk 
erkannt hat. Jetzt bleibt nur die Frage offen. Wie entscheidet, Grund 
der Sachlage mit der Rechnung von pollin der OPP Kundenservice. Erwarte 
in den nächsten Tage eine  Entscheidung.

von Thorsten M. (pappkamerad)


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Peter F. schrieb:
> Fragt sich nur worauf der Versender spekuliert? Das einzigst Plausibele
> wäre ja, dass er irgendwie die Pollin Versendung dazu benutzen kann,
> gegenüber E-Bay Kleinazeigen nachzuweisen, dass er das Paket versendet
> hat. Denn wenn er das nicht kann, bekommt man m.W. sein Geld zurück.
> Wahrscheinlich spekuliert er nur auf die Faulheit vieler Menschen, die
> sich sagen: "ach scheiß auf die 50 Euro

Oder dass sogar der Kunde selber den Empfang bestätigt. Bis dann die 
Mahnung oder gar das Inkasso durch Pollin kommt, ist so viel Zeit 
vergangen, dass der Betrüger "sein" Geld schon in Sicherheit gebracht 
hat.

Roberto Z. schrieb:
> Jetzt bleibt nur die Frage offen. Wie entscheidet, Grund
> der Sachlage mit der Rechnung von pollin der OPP Kundenservice.

Auch interessant wäre die rechtliche Einordnung, der Betrug ggü. Pollin 
(Bestellung in falschem Namen), wäre ja durch Rücksendung leicht 
aufzulösen, dann bliebe dem Käufer der volle Schaden, der direktes Opfer 
des Betrügers ist.

von Roberto Z. (robiz)


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Thorsten M. schrieb:
> Auch interessant wäre die rechtliche Einordnung, der Betrug ggü. Pollin
> (Bestellung in falschem Namen), wäre ja durch Rücksendung leicht
> aufzulösen, dann bliebe dem Käufer der volle Schaden, der direktes Opfer
> des Betrügers ist.

Das habe ich schon versucht mit einem Leitenden Mitarbeiter bei pollin 
zu klären. Negativ. Pollin ist nicht der Geschädigte.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Roberto Z. schrieb:
> Danke. Glückwunsch, endlich mal einer der das Betrugsprinzip des Vk
> erkannt hat.

Lustig. Das schrieb ich bereits im ersten Post:

> Nutzt er die Pollin Versanddaten um gegenüber eBay KA den Versand
> vorzutäuschen?

Aber danke für die Glückwünsche.

Nur hat die Sache einen Haken. Jeder kann über die Sendungsnummer sehen 
dass Pollin der Versender ist und nicht der Verkäufer.
Und hat er denn überhaupt die Sendungsdaten gegenüber KA oder dir als 
Beweis für den Versand angegeben?

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Alexander schrieb:
> da ausschließlich IBAN abgeglichen wird (nicht der Name).

Es hätte aber auch passieren können, dass Du die Ware ohne 
Rechnung/Forderung/Mahnung bekommen hätest. Da wäre aber der Preis nur 
minimal niedriger gewesen. Dein Geld wäre dann auf ein Konto gewandert, 
wo Du in Erklärungsnot gekommen wärest.

von Peter F. (toto)


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Thorsten M. schrieb:
> Auch interessant wäre die rechtliche Einordnung, der Betrug ggü. Pollin
> (Bestellung in falschem Namen), wäre ja durch Rücksendung leicht
> aufzulösen, dann bliebe dem Käufer der volle Schaden, der direktes Opfer
> des Betrügers ist.

Was ich wirklich nicht verstehe, warum Pollin Versand über Sepa 
anbietet?
Wo wirklich jeder Depp eine fiktionale Bestellung(Pizza) abgeben kann. 
Wenn es schiefgeht, dann bleibt Pollin auf den Versandkosten hängen.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Alexander schrieb:
> Ich hatte vor Jahren mal (auf eBay!) einen PC per Sofortkauf bezahlt,
> den habe ich 3 Monate lang einfach nicht erhalten.

Verstehe nicht, warum du da 3 Monate gewartet hast? Wenn innerhalb einer 
angemessenen Frist nichts kommt, Geld zurückholen und basta.

> Ich warte heut noch
> auf einen Status zu meiner Anzeige, die ist einfach aufgenommen aber nie
> bearbeitet wurden.

Was für eine Anzeige?

von Alexander (alecxs)


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Ich war auf der Wache mit meinen ausgedruckten Screenshots und habe 
Anzeige wegen Betrug erstattet. Von eBay wurde man damals komplett im 
Stich gelassen, daher wusste ich mir nicht mehr anders zu helfen. Der 
Beamte hat alles mit zwei Fingern in die Schreibmaschine getippt, ich 
habe ein Aktenzeichen bekommen und das wars. Die anderen Verkäufe u.a. 
auch dieser PC gingen munter weiter. Telefonisch keine Chance ihn zu 
erreichen, auch nicht mit unterdrückter Nummer. Der Verkäufer hat erst 
wieder reagiert als "jemand" sämtliche Artikel per Sofortkauf beendet 
und negative Bewertungen hinterlassen hat. Die Bewertungen hat eBay nach 
1 Tag gelöscht. Das Geld habe ich nach 3 Monaten unerwartet zurück 
erhalten, eine Kontaktaufnahme oder Erklärung gab es nicht.

von Cyblord -. (cyblord)


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Eine Anzeige hilft halt nichts, wenn mal ein Paket nicht kommt. Das muss 
man auf dem Zivilweg lösen.
Was irgendwie die Leute nicht verstehen: Es ist nicht strafbar mal ein 
Paket zu verbummeln. Dafür wird man niemals nicht verknackt, nicht für 
einen Euro. Und selbst wenn: Hilft dem geschädigten erst mal gar nichts. 
Der muss danach Zivil erst noch sein Geld rausklagen.
Das hilft höchstens um Beweise zu sichern und die Identität ermitteln zu 
lassen. Aber das wird nicht passieren wenn schon gar kein Verdacht auf 
eine Straftat vorliegt. Und nochmal: Ein Paket zu verbummeln IST keine 
Straftat.

Ist das der Effekt wenn solche Grundlagen in der Schule nicht (mehr) 
gelehrt werden?

: Bearbeitet durch User
von Alexander (alecxs)


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Wie unterscheidest du, ob ein Paket verbummelt oder nie versendet wurde? 
Mein Beispiel ist klassischer Warenbetrug.

Der Pollin Fall ist Warenkreditbetrug.

Das hier Pollin nicht die Geschädigte sein soll ist ganz dünnes Eis. Da 
hätte auch Justin Bieber oder Adolf Hitler mit SEPA bezahlen können mit 
abweichender Lieferadresse.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Alexander schrieb:
> Wie unterscheidest du, ob ein Paket verbummelt oder nie versendet wurde?
> Mein Beispiel ist klassischer Warenbetrug.

Diesen "Warenbetrug" muss man nachweisen. Also den VORSATZ dass der 
Verkäufer das Geld einstreichen und nie versenden wollte. Das muss der 
Staatsanwalt tun. Kann er das bei EINEM verbummelten Paket? Natürlich 
nicht. Also wird er nichts tun und kann er nichts tun. Eine Straftat 
kann nicht nachgewiesen werden.

> Der Pollin Fall ist Warenkreditbetrug.

Der Pollin Fall liegt anders, auch weil quasi die Identität gestohlen 
wurde und eine falsche IBAN eingetragen wurde.

> Das hier Pollin nicht die Geschädigte sein soll ist ganz dünnes Eis.

Seh ich auch so.

von Hartmut K. (wodim)


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Alexander schrieb:
> Ich war auf der Wache mit meinen ausgedruckten Screenshots und habe
> Anzeige wegen Betrug erstattet. Von eBay wurde man damals komplett im
> Stich gelassen, daher wusste ich mir nicht mehr anders zu helfen. Der
> Beamte hat alles mit zwei Fingern in die Schreibmaschine getippt, ich
> habe ein Aktenzeichen bekommen und das wars. Die anderen Verkäufe u.a.
> auch dieser PC gingen munter weiter. Telefonisch keine Chance ihn zu
> erreichen, auch nicht mit unterdrückter Nummer. Der Verkäufer hat erst
> wieder reagiert als "jemand" sämtliche Artikel per Sofortkauf beendet
> und negative Bewertungen hinterlassen hat. Die Bewertungen hat eBay nach
> 1 Tag gelöscht. Das Geld habe ich nach 3 Monaten unerwartet zurück
> erhalten, eine Kontaktaufnahme oder Erklärung gab es nicht.

Naja, die Erklärung konntest du dir doch dann denken. ;) Aber ich muss 
sagen, dass eBay sich gewaltig gebessert hat. Jedenfalls nach meinen 
Erfahrungen.

von Roland E. (roland0815)


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Cyblord -. schrieb:
> Alexander schrieb:
>> ...
>> Der Pollin Fall ist Warenkreditbetrug.
>
> Der Pollin Fall liegt anders, auch weil quasi die Identität gestohlen
> wurde und eine falsche IBAN eingetragen wurde.
>
>> Das hier Pollin nicht die Geschädigte sein soll ist ganz dünnes Eis.
>
> Seh ich auch so.

Der Geschädigte ist Pollin in diesen Angelegenheiten erst einmal 
tatsächlich nicht.

Aber der Beihilfe kann man sie wohl belangen, wenn die diesen Betrug 
auch nach Anzeige weiterhin so einfach möglich machen.

von Hartmut K. (wodim)


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Alexander schrieb:
> Wie unterscheidest du, ob ein Paket verbummelt oder nie versendet wurde?

Bei einem seriösen Versand heutzutage kein Problem mehr. Jedenfalls bei 
DHL. Da werde ich nach einer Bestellung mit Mails zugeschüttet - die 
gehen von "Sendung wurde an DHL übergeben" bis "wird innerhalb der 
nächsten 15 Minuten zugestellt". Kein Witz!

von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:
> Aber ich muss
> sagen, dass eBay sich gewaltig gebessert hat. Jedenfalls nach meinen
> Erfahrungen.

Das sind aber eben genau die Änderungen welche viele hier absolut 
verdammen. Als eBay noch eine reine Vermittlungsplattform war, musste 
man sich eben selbst kümmern. Dahin wollen aber anscheinend so manche 
wieder zurück und monieren die aktuellen Entwicklungen. D.h. 
angeschlossene Bezahlsysteme, Treuhandfunktion, Fälle usw. Weil sie 
natürlich am Ende dem Verkäufer ärger machen können. Aber einen Tod muss 
man sterben. Man kann nicht beides haben: Eine reine Plattform die sich 
um nichts kümmert und Käuferschutz.

von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Aber ich muss
>> sagen, dass eBay sich gewaltig gebessert hat. Jedenfalls nach meinen
>> Erfahrungen.
>
> Das sind aber eben genau die Änderungen welche viele hier absolut
> verdammen. Als eBay noch eine reine Vermittlungsplattform war, musste
> man sich eben selbst kümmern. Dahin wollen aber anscheinend so manche
> wieder zurück und monieren die aktuellen Entwicklungen. D.h.
> angeschlossene Bezahlsysteme, Treuhandfunktion, Fälle usw. Weil sie
> natürlich am Ende dem Verkäufer ärger machen können. Aber einen Tod muss
> man sterben.

Wieso - wer stirbt denn hier? Keiner ist gezwungen, bei eBay zu kaufen. 
Übrigens lohnt sich ein Preisvergleich immer. Ich hatte schon 
Preisunterschiede bis zu 400%, für ein und denselben Artikel, von ein 
und demselben Hersteller, nur über verschiedene Zwischenhändler. Der 
Gag: Manchmal billiger als vom Online-Shop des Herstellers direkt. Da 
macht heute allerdings meistens Amazon das Rennen, da hat "Deutschland" 
wieder mal schön gepennt.

> Man kann nicht beides haben: Eine reine Plattform die sich
> um nichts kümmert und Käuferschutz.

Genau. Mich hat auch mal ein Verkäufer (aus USA) mal direkt 
angeschrieben (in einem putzigen Google-Deutsch), ;) mich um Verständnis 
für die relativ lange Lieferzeit gebeten, und ich sollte bitte, bitte 
mich auf eBay nicht öffentlich dazu äußern. Klar, ich kann auch Schnauze 
halten. ;)

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:
> Wieso - wer stirbt denn hier? Keiner ist gezwungen, bei eBay zu kaufen.

Naja die Threads von denen ich spreche sind dann wohl an dir vorbei 
gegangen. Da kotzt sich die halbe Foren-Rentner-Elite über das "neue 
eBay" aus. Jahrelang jetzt schon.

von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Wieso - wer stirbt denn hier? Keiner ist gezwungen, bei eBay zu kaufen.
>
> Naja die Threads von denen ich spreche sind dann wohl an dir vorbei
> gegangen.

Jo, da hab' ich wohl nichts versäumt. ;)

> Da kotzt sich die halbe Foren-Rentner-Elite über das "neue
> eBay" aus. Jahrelang jetzt schon.

Ja mei, musst sie halt lassen. Solchen Leuten kann man eigentlich nur 
raten, ihren Frust da abzuladen, wo er herkommt, aber wenn sie nicht 
(mehr) anders können ... Bekanntlich fällt es mit zunehmendem Alter 
immer schwerer, alte Gewohnheiten zu ändern. ;)

Cyblord -. schrieb:
> Eine Anzeige hilft halt nichts, wenn mal ein Paket nicht kommt. Das muss
> man auf dem Zivilweg lösen.
> Was irgendwie die Leute nicht verstehen: Es ist nicht strafbar mal ein
> Paket zu verbummeln. Dafür wird man niemals nicht verknackt, nicht für
> einen Euro. Und selbst wenn: Hilft dem geschädigten erst mal gar nichts.
> Der muss danach Zivil erst noch sein Geld rausklagen.
> Das hilft höchstens um Beweise zu sichern und die Identität ermitteln zu
> lassen. Aber das wird nicht passieren wenn schon gar kein Verdacht auf
> eine Straftat vorliegt. Und nochmal: Ein Paket zu verbummeln IST keine
> Straftat.

Aber ein Versicherungsfall.

: Bearbeitet durch User
Beitrag #7204508 wurde vom Autor gelöscht.
von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:
> Aber ein Versicherungsfall.

Ja auch das ist möglich. Und natürlich hat man alle Zivilrechtliche 
Handhabe. Die Zivilgerichte stehen einem hier 5 Tage die Woche zur 
Verfügung. Niemand muss und soll sich gefallen lassen, dass ein 
Verkäufer ein Paket nicht schickt oder sonst irgendwie abzockt. Nur eine 
Anzeige ist meistens einfach das falsche Instrument.

von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Aber ein Versicherungsfall.
>
> Ja auch das ist möglich.

Und da haben die Versanddienstleister schon ihre en-gros-Verträge mit 
den Versicherungen, das ist alles kein Problem. Und ein Zusteller, der 
ein Paket "verbummelt", riskiert damit seinen Job. Du glaubst gar nicht, 
wie korrekt, fix und höflich die geworden sind, die ich heute so erlebe. 
;)

> Und natürlich hat man alle Zivilrechtliche
> Handhabe. Die Zivilgerichte stehen einem hier 5 Tage die Woche zur
> Verfügung. Niemand muss und soll sich gefallen lassen, dass ein
> Verkäufer ein Paket nicht schickt oder sonst irgendwie abzockt. Nur eine
> Anzeige ist meistens einfach das falsche Instrument.

Jo, aber der Zivilrechtsweg ist so ziemlich der langwierigste und 
teuerste, den ich kenne. Hatte mal einen Fall, wo die Verantwortung vom 
Versanddienstleister zum Lieferanten und zurück delegiert wurde - hab's 
dann aufgegeben. Bei einem Warenwert von 30€ auch auf den Rechtsweg 
verzichtet. ;) Aber das ist lange her, mir seitdem nicht mehr 
untergekommen.

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Die Polizei hat das schlicht nicht zu entscheiden ob die eine Anzeige
> aufnehmen oder nicht. Das müssen die einfach tun.

ach, als ich eine Anzeige wegen Tierquälerei aufgeben wollte, 
verweigerte die Polizei auch und meinte, ich solle mich an den 
Tierschutz wenden und dort wurde mir geraten eine Anzeige aufzugeben!

Polizisten sind nicht unfehlbar, sie sind Menschen die mal mehr oder 
weniger Lust haben zu arbeiten oder schlicht Gesetze oder Urteile nicht 
vollständig kennen.

Ich hatte sogar schon Falschaussagen von Polizisten vor Gericht selbst 
erlebt!

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:

> ach, als ich eine Anzeige wegen Tierquälerei aufgeben wollte,
> verweigerte die Polizei auch und meinte, ich solle mich an den
> Tierschutz wenden und dort wurde mir geraten eine Anzeige aufzugeben!

Was nichts daran ändert dass sie das tun müssten.

> Polizisten sind nicht unfehlbar, sie sind Menschen die mal mehr oder
> weniger Lust haben zu arbeiten oder schlicht Gesetze oder Urteile nicht
> vollständig kennen.

Das sich Menschen manchmal nicht an Recht und Gesetz halten ist ja wohl 
eine Binse.

> Ich hatte sogar schon Falschaussagen von Polizisten vor Gericht selbst
> erlebt!

Sach bloß

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> ach, als ich eine Anzeige wegen Tierquälerei aufgeben wollte,
> verweigerte die Polizei auch und meinte, ich solle mich an den
> Tierschutz wenden und dort wurde mir geraten eine Anzeige aufzugeben!
> Polizisten sind nicht unfehlbar, sie sind Menschen die mal mehr oder
> weniger Lust haben zu arbeiten oder schlicht Gesetze oder Urteile nicht
> vollständig kennen.

Manchmal frage ich mich, in welchem Land in welchem Jahrhundert Du 
lebst. Oder liegt es vielleicht an Dir?

Cyblord -. schrieb:
>> Polizisten sind nicht unfehlbar, sie sind Menschen die mal mehr oder
>> weniger Lust haben zu arbeiten oder schlicht Gesetze oder Urteile nicht
>> vollständig kennen.
>
> Das sich Menschen manchmal nicht an Recht und Gesetz halten ist ja wohl
> eine Binse.

Wie oft muss man hier eigentlich nich §§ 258, 258a StGB erwähnen?

von Hartmut K. (wodim)


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Percy N. schrieb:
> Wie oft muss man hier eigentlich nich §§ 258, 258a StGB erwähnen?

Die kannst du so oft erwähnen, wie du willst, wenn die Falschaussagen 
von drei "Zeugen" (davon ein Polizist) übereinstimmend gegen eine 
stehen, ist nun mal nichts zu machen. "Es genügt nicht, das Recht auf 
seiner Seite zu haben - man muss auch mit der Justiz rechnen." ;)

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Hartmut K. schrieb:
> wenn die Aussagen von drei "Zeugen" (davon ein Polizist) übereinstimmend
> gegen eine stehen, ist nun mal nichts zu machen.

Was genau sollen die denn bezeugen?

von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:
> Die kannst du so oft erwähnen, wie du willst, wenn die Falschaussagen
> von drei "Zeugen" (davon ein Polizist) übereinstimmend gegen eine
> stehen, ist nun mal nichts zu machen. "Es genügt nicht, das Recht auf
> seiner Seite zu haben - man muss auch mit der Justiz rechnen." ;)

Hier gehts ja immer noch um das Aufgeben einer Anzeige. Nicht um deinen 
Kampf gegen alle Organe des Staates gleichzeitig.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Percy N. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> wenn die Aussagen von drei "Zeugen" (davon ein Polizist) übereinstimmend
>> gegen eine stehen, ist nun mal nichts zu machen.
>
> Was genau sollen die denn bezeugen?

Die Straftat, die dem Angeklagten vorgeworfen wurde.

von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Die kannst du so oft erwähnen, wie du willst, wenn die Falschaussagen
>> von drei "Zeugen" (davon ein Polizist) übereinstimmend gegen eine
>> stehen, ist nun mal nichts zu machen. "Es genügt nicht, das Recht auf
>> seiner Seite zu haben - man muss auch mit der Justiz rechnen." ;)
>
> Hier gehts ja immer noch um das Aufgeben einer Anzeige.

Entschuldige nur, dass ich die Frage von "Percy N." beantwortet habe. ;)

> Wie oft muss man hier eigentlich nich §§ 258, 258a StGB erwähnen?

Cyblord -. schrieb:
> Nicht um deinen Kampf gegen alle Organe des Staates gleichzeitig.

Damit wir uns richtig verstehen: Die einzigen "Organe des Staates" waren 
in diesem Fall der Polizist (als Beamter) und die Staatsanwaltschaft*. 
Schon die Richterin nicht mehr - Richter sind dem Gesetz verpflichtet, 
niemandem sonst. (Es gab zwar auch mal verbeamtete Richter, aber das ist 
schon etwas länger her.) Außerdem war mein Fall absolut kein Einzelfall. 
;)

*) Und die Staatsanwaltschaft hat auch nur einen Referendar 
vorgeschickt, also denen muss das wohl auch schon zu bleede gewesen 
sein. ;)

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Hartmut K. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Hartmut K. schrieb:
>>
>>> wenn die Aussagen von drei "Zeugen" (davon ein Polizist) übereinstimmend
>>> gegen eine stehen, ist nun mal nichts zu machen.
>>
>> Was genau sollen die denn bezeugen?
>
> Die Straftat, die dem Angeklagten vorgeworfen wurde.

Völlig andere Baustelle.

Hartmut K. schrieb:
> Entschuldige nur, dass ich die Frage von "Percy N." beantwortet habe. ;)

Das hast Du leider nicht.

Also: was haben Deine drei Zeugen mit der Strafvereitelung durch 
Anzeigenunterdrückung zu tun?

von Hartmut K. (wodim)


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Percy N. schrieb:
> Völlig andere Baustelle.

Dann fang' nicht erst damit an. ;)

> Hartmut K. schrieb:
>> Entschuldige nur, dass ich die Frage von "Percy N." beantwortet habe. ;)
>
> Das hast Du leider nicht.
>
> Also: was haben Deine drei Zeugen mit der Strafvereitelung durch
> Anzeigenunterdrückung zu tun?

Dass der Polizist nur einer von vielen war, bei denen Strafanzeigen und 
sonstige Hinweise auf schwere Straftaten jahrelang stapelweise unter den 
Tisch fielen. Macht ja nur Arbeit und bringt kein Geld, aber 
schlimmstenfall noch "Kollegen" in Gefahr. Dafür war die PI Germering 
schon bekannt. Bis ich mit denen mal Tacheles geredet habe, seitdem kann 
ich mich absolut auf sie verlassen, wenn mal was Erstes ist, glaubste?

: Bearbeitet durch User
von Christian M. (likeme)


Lesenswert?

Pollin verschickt quasi nur noch per Vorauskasse, musste ich bei den 
letzten Bestellungen feststellen. Persönlicher Login geht nicht mehr. Da 
ist die Masche ja dann hinfällig geworden.

von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Christian M. schrieb:
> Pollin verschickt quasi nur noch per Vorauskasse, musste ich bei den
> letzten Bestellungen feststellen. Persönlicher Login geht nicht mehr. Da
> ist die Masche ja dann hinfällig geworden.

Was ist das wieder für eine Geschichte. Nach wie vor, kann ich mich 
einloggen und bestelle nach wie vor mit SEPA Lastschrift.

von Joachim B. (jar)


Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Christian M. schrieb:
>> Pollin verschickt quasi nur noch per Vorauskasse, musste ich bei den
>> letzten Bestellungen feststellen. Persönlicher Login geht nicht mehr. Da
>> ist die Masche ja dann hinfällig geworden.
>
> Was ist das wieder für eine Geschichte. Nach wie vor, kann ich mich
> einloggen und bestelle nach wie vor mit SEPA Lastschrift.

das ist logisch mit negativer Schufa gehts nur noch mit Vorkasse!
Nu rate doch warum einer Vorkasse manchen muß und ein Anderer nicht!

von Thorsten M. (pappkamerad)


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Peter F. schrieb:
> Thorsten M. schrieb:
>> Auch interessant wäre die rechtliche Einordnung, der Betrug ggü. Pollin
>> (Bestellung in falschem Namen), wäre ja durch Rücksendung leicht
>> aufzulösen, dann bliebe dem Käufer der volle Schaden, der direktes Opfer
>> des Betrügers ist.

> Was ich wirklich nicht verstehe, warum Pollin Versand über Sepa
> anbietet?
> Wo wirklich jeder Depp eine fiktionale Bestellung(Pizza) abgeben kann.
> Wenn es schiefgeht, dann bleibt Pollin auf den Versandkosten hängen.

Naja, wie die Vorposter schon festgestellt haben, macht Pollin eine 
Schufa-Abfrage. Wenn der Kunde eine weiße Weste hat, dann ist der 
Versand an die Schufa-überprüfte Adresse nur ein sehr geringes Risiko 
für Pollin. Mit so einem Dreiecksbetrug rechnet man (bisher) da wohl 
nicht. Und vermutlich kann man Pollin auch nicht belangen, wenn zusammen 
mit der Ware eine Rechnung mit Erwähnung des erteilten Sepa-Mandats 
verschickt wird. Das wäre ja dann der Zeitpunkt, wo die Pollinbestellung 
ihre beabsichtigte Wirkung, nämlich eine reguläre Lieferung 
vorzutäuschen, noch nicht entfaltet hat und der Kunde könnte reagieren.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Thorsten M. schrieb:
> Dreiecksbetrug

Richtiges Stichwort.

von Hartmut K. (wodim)


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Joachim B. schrieb:
> Nu rate doch warum einer Vorkasse manchen muß und ein Anderer nicht!

Ich rate da überhaupt nicht, ich mach's einfach. Hat auch seine 
Vorteile.

von Alexander (alecxs)


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Also die IBAN wird gar nicht geprüft, weder mit der Prüfziffer noch auf 
Kontoinhaber?
Weiterhin wird nicht geprüft ob es ein Bestandskunde ist, d.h. Gäste 
können auf beliebige Rechnungsempfänger bestellen?
Die SCHUFA Abfrage erfolgt dann nur auf den Rechnungsempfänger, nicht 
auf den Kontoinhaber?

Fehlt ja nur noch dass man als Gast eine abweichende Lieferadresse 
angeben kann, dann kann jeder alles auf Deinen Namen bestellen.

Gut, dass ich SCHUFA Eintrag habe!

von Peter F. (toto)


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Thorsten M. schrieb:
> Naja, wie die Vorposter schon festgestellt haben, macht Pollin eine
> Schufa-Abfrage. Wenn der Kunde eine weiße Weste hat, dann ist der
> Versand an die Schufa-überprüfte Adresse nur ein sehr geringes Risiko
> für Pollin.

Kann sein das Pollin eine Schufa-Abfrage macht. Glaube ich aber nicht, 
für jede Gastbestellung über Sepa ist das doch ein erheblicher Aufwand.
Außerdem wäre das in dem Fall doch sinnlos, da ich problemlos irgendeine 
IBAN, z.B. die an die ich mal eine Überweisung getätigt habe, angeben 
kann.
Pollin müsste überprüfen, ob der Kontoinhaber der IBAN Adresse mit dem 
Besteller übereinstimmt.
Was m.W. nicht so einfach geht. Man kann die IBAN zwar validieren, ob es 
sie überhaubt gibt, aber man kann keine Rückwärtssuche machen.

: Bearbeitet durch User
von Roberto Z. (robiz)


Angehängte Dateien:

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Status bei OPP geändert. Jetzt soll ich den Verkäufer auszahlen. Die 
kapieren es einfach nicht - unerhört.

von Andrew T. (marsufant)


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Alexander schrieb:
> Also die IBAN wird gar nicht geprüft, weder mit der Prüfziffer noch auf
> Kontoinhaber?

Prüfziffer: ja, weil der Algorithmus nun wirklich public ist.

Kontoinhaber: nein, wäre auch deutlich aufwendiger (aber natürlich 
technisch machbar)

> Gut, dass ich SCHUFA Eintrag habe!

Ja, wenn's ein negativer Eintrag wirst du noch viele interessante 
Erlebnisse damit haben :-D

von Cyblord -. (cyblord)


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Alexander schrieb:
> Gut, dass ich SCHUFA Eintrag habe!

So ziemlich jeder hat SCHUFA Einträge. Die Frage ist was du für einen 
Score hast.

von Andrew T. (marsufant)


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Roberto Z. schrieb:
> Status bei OPP geändert. Jetzt soll ich den Verkäufer auszahlen.
> Die
> kapieren es einfach nicht - unerhört.

Ja, so ist das nun mal. Dein 3ecksbetrug ist den OPP Menschen noch nicht 
geläufig,
Aber glaube mir: Wenn 200 Leute damit geprellt wurden, dann wird das 
besser und schneller bei OPP erledigt. Learning bei Fail halt.

Aber glaube mir: Wenn Du OPP das Atenzeichen Deiner Anzeige (da war doch 
was...) mitteilst,
wird das schnell kapiert.


Du versteht jetzt langsam, warum dies anzuzeigen (egal wie schwierig Dir 
das gemacht wird) Dir geraten wurde?

von Alexander (alecxs)


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Andrew T. schrieb:
> Prüfziffer: ja, weil der Algorithmus nun wirklich public ist.

Das bedeutet irgendein armes Würstchen hätte das sogar für Roberto 
bezahlt, hätte er es nicht umgehend an Pollin retoure gesendet. 
Dreiecksbetrug

von Cyblord -. (cyblord)


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Andrew T. schrieb:
> Du versteht jetzt langsam, warum dies anzuzeigen (egal wie schwierig Dir
> das gemacht wird) Dir geraten wurde?

Korrekt. Wenn Dritte geschädigt wurden sichert dich eine Anzeige erst 
mal ab. Aus dem selben Grund soll man bei Unfällen mit Miet- oder 
Geschäftswagen auch immer die Polizei rufen. Weil man das Protokoll 
will.

: Bearbeitet durch User
von Andrew T. (marsufant)


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Alexander schrieb:
> Andrew T. schrieb:
>> Prüfziffer: ja, weil der Algorithmus nun wirklich public ist.
>
> Das bedeutet irgendein armes Würstchen hätte das sogar für Roberto
> bezahlt,

Nein, das eben das bedeutet es NICHT. Denn der ganze Bezahlvorgang läuft 
ja mehrstufig ab.

Der Algorithmus prüft nur ob die erstellte IBAN numerisch inkl. 
Ziffern-Reihenfolge und Prüfziffer korrekt ist-- im Rahmen der 
Prüfüngsgenzen.
Er prüft nicht ob diese IBAN tatsächlich für ein Konto vergeben ist.

Ergo fällt dann erst durch Lastschrift-Rückbelastung das Ganze auf. 
Entweder weil die einlösende Bank sagt:
- gibbt nich das Konto.
- hamma keine Deckung weil nich genug druff.
- Kunde sacht das er dat nich geben will.

Lapidar gesprochen.

von Alexander (alecxs)


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Gib mir mal ne korrekte IBAN  die's nicht gibt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Alexander schrieb:
> Gib mir mal ne korrekte IBAN  die's nicht gibt.

Für Kreditkarten gibt es Nummerngeneratoren die gültige KK Nummern 
generieren. Gibt es sowas für IBANs nicht?

von Joachim B. (jar)


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Andrew T. schrieb:
> Aber glaube mir: Wenn Du OPP das Atenzeichen Deiner Anzeige (da war doch
> was...) mitteilst,
> wird das schnell kapiert.

Das glaube ich nicht, das wird als Außenstand an Inkassobüros verkauft, 
zuerst nach Österreich, dann nerven die herum und wenn sie nichts 
erreichen trotz Drohungen dann wird es zu einer Privatbank nach 
Liechtenstein verkauft und die drohen so lange, bis sie es einer 
Anwaltskanzlei in D übergeben, natürlich nicht im Wohnsitz von Kunden, 
welche einen Mahntitel erwirkt!

Das nervte mich 4 Monate. Ich war schon kurz davor, die alle zusammen 
als kriminelle Vereinigung anzuzeigen!
Jede Eskalationsstufe erhöhte ja den Mahnbetrag, was in meinen Augen den 
Tatbestand kriminelle Vereinigung erfüllt.

Ich sah einfach nicht ein, mich nach Österreich und Liechtenstein auf 
meine Kosten zu wenden, weil Penny das als Außenstand verkaufte!

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> Das nervte mich 4 Monate. Ich war schon kurz davor, die alle zusammen
> als kriminelle Vereinigung anzuzeigen!
> Jede Eskalationsstufe erhöhte ja den Mahnbetrag, was in meinen Augen den
> Tatbestand kriminelle Vereinigung erfüllt.

Niemand hier wundert sich mehr warum DU immer und überall aneckst. Deine 
Theorien sind blanker Unsinn. Wenn ich etwas nicht zahlen muss, dann ist 
es mir egal wie viele Inkassobüros sich das teilen. Es ist mir egal 
welche Mahngebühren jemand erhebt.
Aber wenn ein Titel erwirkt wurde, dann scheinst du entweder gepennt zu 
haben oder ein Gericht sieht es ebenfalls so dass du zahlen musst. Da 
kann man die Schuld dann schlecht auf irgendwelche Inkassobüros 
schieben.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Joachim B. schrieb:
> Andrew T. schrieb:
>> Aber glaube mir: Wenn Du OPP das Atenzeichen Deiner Anzeige (da war doch
>> was...) mitteilst,
>> wird das schnell kapiert.
>
> Das glaube ich nicht, das wird als Außenstand an Inkassobüros verkauft,
> zuerst nach Österreich, dann nerven die herum und wenn sie nichts
> erreichen trotz Drohungen dann wird es zu einer Privatbank nach
> Liechtenstein verkauft und die drohen so lange, bis sie es einer
> Anwaltskanzlei in D übergeben, natürlich nicht im Wohnsitz von Kunden,
> welche einen Mahntitel erwirkt!
>
> Das nervte mich 4 Monate. Ich war schon kurz davor, die alle zusammen
> als kriminelle Vereinigung anzuzeigen!
> Jede Eskalationsstufe erhöhte ja den Mahnbetrag, was in meinen Augen den
> Tatbestand kriminelle Vereinigung erfüllt.

Das ist leider ganz legal, dass Gläubiger ihre Forderungen verkaufen.

Eine Gesetzeslücke allerdings: Das Mahngericht prüft nicht mal, ob die 
Forderungen gerechtfertigt sind - Hauptsache, der Gläubiger zahlt, dann 
kregt er seinen vollstreckbaren Titel. (Wie war das doch gleich im 
"Rechtsstaat" - §1 "Wer zahlt, kriegt Recht.")

Aber keine Sorge, dagegen gibt's auch Mittel und Wege. ;)

von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:
> Eine Gesetzeslücke allerdings: Das Mahngericht prüft nicht mal, ob die
> Forderungen gerechtfertigt sind - Hauptsache, der Gläubiger zahlt, dann
> kregt er seinen vollstreckbaren Titel.

Das ist kompletter Humbug. Er bekommt einen Mahnbescheid. Keinen Titel.

> Aber keine Sorge, dagegen gibt's auch Mittel und Wege. ;)

Nennt sich Bildung. Dann muss keinen solchen Unsinn glauben und 
verbreiten. Versuchs mal damit.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> Das nervte mich 4 Monate. Ich war schon kurz davor, die alle zusammen
>> als kriminelle Vereinigung anzuzeigen!
>> Jede Eskalationsstufe erhöhte ja den Mahnbetrag, was in meinen Augen den
>> Tatbestand kriminelle Vereinigung erfüllt.
>
> Niemand hier wundert sich mehr warum DU immer und überall aneckst. Deine
> Theorien sind blanker Unsinn.

In Klammern: Denkste. Das ist gelebte Praxis.

> Wenn ich etwas nicht zahlen muss, dann ist
> es mir egal wie viele Inkassobüros sich das teilen. Es ist mir egal
> welche Mahngebühren jemand erhebt.

Hast du 'ne Ahnung. Was du zahlen musst, bestimmst nicht du. ;) Und die 
Gläubiger teilen sich das nicht, die verkaufen es untereinander weiter. 
Und jeder schlägt seine "Kosten" drauf.

> Aber wenn ein Titel erwirkt wurde, dann scheinst du entweder gepennt zu
> haben oder ein Gericht sieht es ebenfalls so dass du zahlen musst. Da
> kann man die Schuld dann schlecht auf irgendwelche Inkassobüros
> schieben.

Du solltest dich mal etwas informieren, bevor du anderen Unkenntnis 
unterstellst.

Beitrag "Re: Warnung vor neuer Betrugsmasche in ebay Kleinanzeigen"

von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:
> Du solltest dich mal etwas informieren, bevor du anderen Unkenntnis
> unterstellst.

So? Wo liege ich denn falsch?

> die verkaufen es untereinander weiter.
> Und jeder schlägt seine "Kosten" drauf.

Jeder darf alle fiktiven Kosten die ihm so einfallen irgendwo 
draufschlagen und fordern dass die jemand zahlt. Auch du darfst das.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Eine Gesetzeslücke allerdings: Das Mahngericht prüft nicht mal, ob die
>> Forderungen gerechtfertigt sind - Hauptsache, der Gläubiger zahlt, dann
>> kregt er seinen vollstreckbaren Titel.
>
> Das ist kompletter Humbug. Er bekommt einen Mahnbescheid. Keinen Titel.

Blödsinn. Hast du das mehrmals in der Praxis erlebt oder ich?

>> Aber keine Sorge, dagegen gibt's auch Mittel und Wege. ;)
>
> Nennt sich Bildung.

Na, sagen wir mal, Wissen. Aber das werde ich dir ganz zuletzt 
erzählen. ;)

von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Du solltest dich mal etwas informieren, bevor du anderen Unkenntnis
>> unterstellst.
>
> So? Wo liege ich denn falsch?

Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderungen gerechtfertigt sind 
(muss es auch gar nicht) - wenn der Gläubiger zahlt, kriegt er seine 
vollstreckbaren Titel, fertig. Aber ich glaube, ich wiederhole mich.

>> die verkaufen es untereinander weiter.
>> Und jeder schlägt seine "Kosten" drauf.
>
> Jeder darf alle fiktiven Kosten die ihm so einfallen irgendwo
> draufschlagen und fordern dass die jemand zahlt. Auch du darfst das.

Klar, fordern darfst du alles. ;)

von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:
> Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderungen gerechtfertigt sind
> (muss es auch gar nicht) - wenn der Gläubiger zahlt, kriegt er seine
> vollstreckbaren Titel, fertig. Aber ich glaube, ich wiederhole mich.

Du kannst das Wiederholen so oft du willst, es stimmt einfach nicht.

> Klar, fordern darfst du alles. ;)

Siehst du. Und das gestehe ich auch allen angeblichen Gläubigern zu.


> Na, sagen wir mal, Wissen. Aber das werde ich dir ganz zuletzt
> erzählen. ;)

Ich glaube auf dein "Wissen" kann man hier ganz gut verzichten. Da nicht 
vorhanden. Ich habe selbst schon Mahnbescheide angefordert und daraus 
Titel bekommen. Ich weiß also wie das läuft.
Das man auf der Anderen Seite als Pleitegeier und Zechpreller gerne mal 
an Verschwörungen glaubt, mag menschlich sein. An den Fakten ändert es 
hingegen nichts.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderungen gerechtfertigt sind
>> (muss es auch gar nicht) - wenn der Gläubiger zahlt, kriegt er seine
>> vollstreckbaren Titel, fertig. Aber ich glaube, ich wiederhole mich.
>
> Du kannst das Wiederholen so oft du willst, es stimmt einfach nicht.

Ach wo, das hab' ich alles geträumt, wie mich der Gerichtsvollzieher 
jahrelang mit sowas genervt hat. Aber wie ich das (und noch einige 
andere "Forderungen") erfolgreich abwimmeln konnte, werde ich dir 
nicht auf die Nasse binden, du hast sowas ja nicht nötig. ;)

>> Klar, fordern darfst du alles. ;)
>
> Siehst du. Und das gestehe ich auch allen angeblichen Gläubigern zu.

Ach, toll. Dann gib' mir mal deine Adresse, und beschwere dich dann 
nicht, wenn der GV bei dir auftaucht. Mit einem vollstreckbaren Titel 
von mir. Fangen wir mal klein an, wir sind ja keine Unmenschen, also 
sagen wir mal: 10.000 Euronen? Darf ich doch. ;)

von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:
> Ach, toll. Dann gib' mir mal deine Adresse, und beschwere dich dann
> nicht, wenn der GV bei dir auftaucht.

Dann beschwerst du dich das nächste mal wie komplett ungerecht das 
Mahngericht und der GV wieder mal zu dir waren und heulst uns damit die 
Ohren voll. Und es würde dir Pleitegeier noch mehr Kosten und Ärger 
bereiten. Kannst du doch gar nicht zahlen.

Ich glaube dir gerne dass bei dir GV ein und ausgehen. Das soll 
vorkommen. Dass du deshalb die Prozesse und Gesetze dahinter verstehst 
scheint inzwischen eindeutig widerlegt.

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Hartmut K. schrieb:
> Eine Gesetzeslücke allerdings: Das Mahngericht prüft nicht mal, ob die
> Forderungen gerechtfertigt sind -

Das ist keine Gesetzeslücke, sonfern so gewollt. Wer lesen kann, weiß 
das auch:

"§ 692
Mahnbescheid
(1) Der Mahnbescheid enthält:

1.  die in § 690 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Erfordernisse des 
Antrags;
2.  den Hinweis, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob dem 
Antragsteller der geltend gemachte Anspruch zusteht;
...
"

Hartmut K. schrieb:
> Blödsinn. Hast du das mehrmals in der Praxis erlebt oder ich?

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Kann man auch lesen, wenn man will:

"4.  den Hinweis, dass ein dem Mahnbescheid entsprechender 
Vollstreckungsbescheid ergehen kann, aus dem der Antragsteller die 
Zwangsvollstreckung betreiben kann, falls der Antragsgegner nicht bis 
zum Fristablauf Widerspruch erhoben hat;
5.  für den Fall, dass Formulare eingeführt sind, den Hinweis, dass der 
Widerspruch mit einem Formular der beigefügten Art erhoben werden soll, 
das auch bei jedem Amtsgericht erhältlich ist und ausgefüllt werden 
kann, und dass für Rechtsanwälte und registrierte Personen nach § 10 
Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes § 702 Absatz 
2 Satz 2 gilt;
6.  für den Fall des Widerspruchs die Ankündigung, an welches Gericht 
die Sache abgegeben wird, mit dem Hinweis, dass diesem Gericht die 
Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt."

https://dejure.org/gesetze/ZPO/692.html

Man kann das natürlich auch alles ignorieren, weil man ja aowieso im 
Recht ist (eigentlich seit Geburt, aber das ist eine andere 
Geschichte...). Empfehlenswert ist das nicht, aber wer wird sich schon 
nach Empfehlungen richten, nicht wahr?

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Das ist keine Gesetzeslücke, sonfern so gewollt. Wer lesen kann, weiß
> das auch:

Allerdings hält sich in D ja niemand an die Gesetze. Kein Richter, kein 
Staatsanwalt und kein Gerichtsvollzieher. Aber alle sind gegen Hartmut 
verschworen. Das ist aber auch ein bitteres Schicksal.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Hartmut K. schrieb:
> Eine Gesetzeslücke allerdings: Das Mahngericht prüft nicht mal, ob die
> Forderungen gerechtfertigt sind

dem ist nichts hinzuzufügen!

Cyblord -. schrieb:
> So? Wo liege ich denn falsch?

hier im ganzen Thema, es sei denn du lebst in einem anderen Land!

Tatsache bleibt, ich habe alles hier schriftlich, 4 Monate kamen 
Forderungen aus EU Ländern, dann ein Schreiben vom deutschen 
Amtsgericht!

Das nervt und verursacht Kosten, denn dem Amtsgerichtbescheid kann man 
nachweislich nur mit Einschreiben und Rückschein widersprechen, man 
beachte NACHWEISLICH!

Ich hätte natürlich warten können bis der Gerichtsvollzieher kommt, aber 
das erschien mir ebenfalls unsicher oder stressiger als den Widerspruch 
einzulegen.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> hier im ganzen Thema, es sei denn du lebst in einem anderen Land!

Ich glaube gerne dass die Perspektive von Querulanten und Pleitegeiern 
eine gänzlich andere ist.

> Tatsache bleibt, ich habe alles hier schriftlich, 4 Monate kamen
> Forderungen aus EU Ländern, dann ein Schreiben vom deutschen
> Amtsgericht!

Deshalb sollte man Post nicht einfach ignorieren. Schrieb u.a. auch 
Percy. Untätigkeit kann in einem Titel enden. Ist aber dann schlicht 
deine Schuld. Wenn du einem Mahnbescheid widersprichst, kannst du deine 
Geschichte dem Gericht unterbreiten und ein Richter entscheidet. Wo ist 
dabei dein Problem? Warum hast du davon keinen Gebrauch gemacht?

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Aber alle sind gegen Hartmut verschworen. Das ist aber auch ein bitteres
> Schicksal.

Nö, so schlimm ist es nicht. Die meiste Zeit kujonieren sie Joachim.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> Das nervt und verursacht Kosten, denn dem Amtsgerichtbescheid kann man
> nachweislich nur mit Einschreiben und Rückschein widersprechen, man
> beachte NACHWEISLICH!

Es wird Dir schwerfallen, diesen Unsinn tatsächlich nachzuweisen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>> Das nervt und verursacht Kosten, denn dem Amtsgerichtbescheid kann man
>> nachweislich nur mit Einschreiben und Rückschein widersprechen, man
>> beachte NACHWEISLICH!
>
> Es wird Dir schwerfallen, diesen Unsinn tatsächlich nachzuweisen.

Sollte so ein Widerspruch nicht sogar "zu Protokoll der Geschäftsstelle" 
gehen?

von Roberto Z. (robiz)


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Was hier jetzt Forentypisch narzistisch, rechthaberisch erörtert wird, 
ist doch alles ein Nebenschauplatz und nicht Sachdienlich. Macht doch 
einen eigen Thread zum Thema auf. Danke.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Deshalb sollte man Post nicht einfach ignorieren. Schrieb u.a. auch
> Percy. Untätigkeit kann in einem Titel enden. Ist aber dann schlicht
> deine Schuld.

Dazu muss man alkerdings auchveissen, dass Österreich zB 
Bußgeldbescheide (oder wie,auch immer das dort heißt) hier nicht 
förmlich zustellt, sondern einfach oer Infopost pbersendet, gern mit 
Tourismiswerbung auf dem Umschlag. Aus weitgehend unerfindlichen 
Gründen kann daraus gleichwohl vollstreckt werden.

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Wenn du einem Mahnbescheid widersprichst, kannst du deine
> Geschichte dem Gericht unterbreiten und ein Richter entscheidet. Wo ist
> dabei dein Problem? Warum hast du davon keinen Gebrauch gemacht?

schon wieder Unfug!
Ich kann nichts dafür, daß du kein Leseverständnis hast!

Du bleibst einfach nur ein Provokateur, der noch nicht mal 
Leseverständnis hat!

Widerspruch schriftlich, ich sah kein Gericht und es ist erledigt!
Es kam zwar noch mal zu einem Telefonat mit der Rechtsanwaltskanzlei 
dort nannte ich die Fakten meiner Identitätsdiebstahlanzeige, die 
Aktenzeichen der Polizei und die Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft und 
es ist erledigt.

google doch selber
"Haben Sie gegen den Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht 
Widerspruch einlegt, wird der Gläubiger vom Amtsgericht über den 
Widerspruch informiert. Ein Vollstreckungsbescheid kann nicht ergehen. 
Allerdings kann der Gläubiger weitere Gerichtskosten einzahlen und ein 
streitiges Klageverfahren anstreben"

strebt der "Gläubiger" kein streitiges Mahnverfahren an.....
Ach informiere dich doch selbst.

von Percy N. (vox_bovi)


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: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> So sehe ich das auch

ach ich kram das Zeug nicht raus, da war ein Antwortbogen wo man 
ankreuzte das man widerspricht, das dürfte maschinenlesbar sein!
Eine Antwortadresse war auch vorgedruckt, ob da nun Geschäftsstelle 
drauf stand ist mir schnuppe, ES IST ERLEDIGT.

Das der Amtsschimmel wiehern kann ist ja nun keine neue Erkenntnis, ich 
freue mich für alle die sowas noch nie erlebten!

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> Widerspruch schriftlich, ich sah kein Gericht und es ist erledigt!

Wo ist denn da dein Problem? Dann gab es doch gar keinen Titel gegen 
dich.

Natürlich hat der Gläubiger nach einem Widerspruch die Möglichkeit den 
hinzunehmen ohne Gerichtsverfahren.
Er bleibt aber dann auch auf allen Kosten und Auslagen sitzen.

> ach ich kram das Zeug nicht raus, da war ein Antwortbogen wo man
> ankreuzte das man widerspricht, das dürfte maschinenlesbar sein!
> Eine Antwortadresse war auch vorgedruckt, ob da nun Geschäftsstelle
> drauf stand ist mir schnuppe, ES IST ERLEDIGT.

Fehlt noch der Nachweis dass es nur mit Einschreiben gehen soll. 
NACHWEISLICH wie du schrubst.

Wann kommt jetzt eigentlich der Teil wo sich der Gläubiger einen Titel 
gegen dich erkauft hat?

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Wo ist denn da dein Problem? Dann gab es doch gar keinen Titel gegen
> dich.

ich habe nie geschrieben das es einen Titel gab!
Du saugst dir sowas aus den Fingern!

Cyblord -. schrieb:
> Wo ist denn da dein Problem?

wenn du das nicht verstehst hast du Probleme, Zeitdiebstahl, 
Einschreibegebühren und Wegegebühren, denn das Einschreiben kann ich 
nicht kostenlos in der Küche abgeben und Umschläge bekomme ich auch 
nicht geschenkt.

Alleine das man dir widersprechen muss, ärgert mich schon gewaltig!
Aber wenn die Klügeren immer nachgeben, regieren bald die Dummen, denn 
es bleibt nur dummes Zeug lesbar im Netz.

von Cyblord -. (cyblord)


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Joachim B. schrieb:
> wenn du das nicht verstehst hast du Probleme, Zeitdiebstahl,
> Einschreibegebühren und Wegegebühren, denn das Einschreiben kann ich
> nicht kostenlos in der Küche abgeben und Umschläge bekomme ich auch
> nicht geschenkt.

Das ist das allgemeine Lebensrisiko. Wenn dir jemand ins Auto fährt 
bekommst du den Schaden auch bezahlt aber Zeit und Ärger hast du 
unvermeidbar trotzdem. Das lässt sich nicht verhindern.

Auch wenn es das System Mahnbescheid nicht gäbe, dann verklagt dich halt 
jemand auf gut Glück. Und dann? Hast du auch Ärger. Oder es haut dir 
jemand auf die Nase. Soll vorkommen.
Wie soll man (oder der böse Staat) dies aus deiner Sicht verhindern? Was 
schlägst du vor?

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> Wegegebühren

Wie iel kostet es denn bei Dir für den Weg von der Wohnung zum 
Briefkasten? Und wieso ist das krein Gemeingebrauch?

Joachim B. schrieb:
> strebt der "Gläubiger" kein streitiges Mahnverfahren an.....
> Ach informiere dich doch selbst.

Na, was passiett denn dann?

Btw: Früher(tm) war die,Rechtsbelehrung auf dem Vordruck fehlerhaft 
insoweit, als verschwiegen wurde, dass auch der Schuldner das streitige 
Verfahren betreiben kann.

"§ 696 Verfahren nach Widerspruch
(1) Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die 
Durchführung des streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den 
Mahnbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das 
Gericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnet 
worden ist, wenn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes 
Gericht verlangen, an dieses. Der Antrag kann in den Antrag auf Erlass 
des Mahnbescheids aufgenommen werden. Die Abgabe ist den Parteien 
mitzuteilen; sie ist nicht anfechtbar. Mit Eingang der Akten bei dem 
Gericht, an das er abgegeben wird, gilt der Rechtsstreit als dort 
anhängig. § 281 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend."

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Joachim B. schrieb:
>
>> wenn du das nicht verstehst hast du Probleme, Zeitdiebstahl,
>> Einschreibegebühren und Wegegebühren, denn das Einschreiben kann ich
>> nicht kostenlos in der Küche abgeben und Umschläge bekomme ich auch
>> nicht geschenkt.
>
> Das ist das allgemeine Lebensrisiko.

Eigentlich nicht. Man betreibt das Verfahren und lässt die Kosten 
festsetzen. So was,macht auch ein RA ...

von (prx) A. K. (prx)


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Cyblord -. schrieb:
> Ist aber dann schlicht deine Schuld.

Ich kenne einen Fall, in dem beide Bescheide nicht im Kasten vorzufinden 
waren. Allerdings arbeitete der Handwerker, der sie erwirkte, auch in 
dieser Zeit noch im Haus und man muss annehmen, dass er sie aus dem 
Kasten fischte, um die Widersprüche zu vermeiden.

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Wie iel kostet es denn bei Dir für den Weg von der Wohnung zum
> Briefkasten?

wo ist der Nachweis wenn es im Briefkasten landet das man fristgerecht 
Widerspruch eingelegt hat?
Das ich dir das erklären muss empfinde ich als Provokation, es sei denn 
du kommst zukünfig immer kostenlos zu mir und bezeugst das, Zeit genug 
scheinst du ja zu haben.

von Alexander (alecxs)


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Jetzt kommen bestimmt gleich auch noch die Reichsbürger die meinen das 
OWiG hat ja keinen Geltungsbereich mehr und die Einführungsgesetze zum 
GVG, zur ZPO und zur StPO wurden aufgehoben.

Ich mach dann mal hier zu xD

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Wie iel kostet es denn bei Dir für den Weg von der Wohnung zum
>> Briefkasten?
>
> wo ist der Nachweis wenn es im Briefkasten landet das man fristgerecht
> Widerspruch eingelegt hat?
> Das ich dir das erklären muss empfinde ich als Provokation, es sei denn
> du kommst zukünfig immer kostenlos zu mir und bezeugst das, Zeit genug
> scheinst du ja zu haben.

Du schrubst von "Wegegebühren". In welcher Höhe fallen die an und warum? 
Wer setzt die in welcher Form fest auf welcher Rechtsgrundlage? Wieso 
hast Du keine Gebührenquittung?

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Eigentlich nicht. Man betreibt das Verfahren und lässt die Kosten
> festsetzen. So was,macht auch ein RA ...

Aber nur wenn man sich wirklich im Recht wähnt.
Glaubst das war bei den hier beschriebenen (naja eher hingestammelten) 
Verfahren der Fall?

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Eigentlich nicht. Man betreibt das Verfahren und lässt die Kosten
>> festsetzen. So was,macht auch ein RA ...
>
> Aber nur wenn man sich wirklich im Recht wähnt.
> Glaubst das war bei den hier beschriebenen (naja eher hingestammelten)
> Verfahren der Fall?

Ganz sicher. Der Wahn besteht ja immer noch fort ...

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Du schrubst von "Wegegebühren". In welcher Höhe fallen die an und warum?
> Wer setzt die in welcher Form fest auf welcher Rechtsgrundlage? Wieso
> hast Du keine Gebührenquittung?

meine Restlebenszeit stelle ich nicht jedem kostenlos zur Verfügung und 
vor Gericht kann ich nicht beweisen das ich in der Zeit hätte Geld 
verdienen können und meine Schuhe gab es nicht geschenkt.

Selbst du räumtest mal ein (schon wieder vergessen? ja die Krankheit 
kenne ich) das es vor Gericht Stolpersteine gibt, mal weil es an der 
Höhe scheitert um zur nächsten Gerichtsbarkeit vorzudringen, mal weil 
die Kosten einfach zu rikant werden.

: Bearbeitet durch User
von Thorsten M. (pappkamerad)


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Peter F. schrieb:
> Thorsten M. schrieb:
>> Naja, wie die Vorposter schon festgestellt haben, macht Pollin eine
>> Schufa-Abfrage. Wenn der Kunde eine weiße Weste hat, dann ist der
>> Versand an die Schufa-überprüfte Adresse nur ein sehr geringes Risiko
>> für Pollin.
>
> Kann sein das Pollin eine Schufa-Abfrage macht. Glaube ich aber nicht,
> für jede Gastbestellung über Sepa ist das doch ein erheblicher Aufwand.

Das geht automatisiert über das Shopsystem. Wahrscheinlich sitzen sogar 
noch diverse Zahlungsdienstleister dazwischen. Deswegen würde ich auch 
empfehlen, den Artikel schnellstmöglich zurückzuschicken, sonst handelt 
man sich gleich einen negativen Eintrag ein. Willkommen im 
Sozialkredit-System.

> Außerdem wäre das in dem Fall doch sinnlos, da ich problemlos irgendeine
> IBAN, z.B. die an die ich mal eine Überweisung getätigt habe, angeben
> kann.

Pollin ist es ja egal, mit welchem Konto der Empfänger bezahlt. Die 
Rechnung kann ja auch Oma Gertrude begleichen. Für Pollin (in diesem 
Beispiel) ist es nur entscheidend, dass der Empfänger kreditwürdig ist. 
Er wird es nämlich dann auch sein, an den das Inkasso/der Mahnbescheid 
geht.

> Pollin müsste überprüfen, ob der Kontoinhaber der IBAN Adresse mit dem
> Besteller übereinstimmt.
> Was m.W. nicht so einfach geht. Man kann die IBAN zwar validieren, ob es
> sie überhaubt gibt, aber man kann keine Rückwärtssuche machen.

Ja, seh ich auch so, es gibt da aus Datenschutzgründen keine 
Möglichkeiten zur Vorabvalidierung bei der Bank. Vermutlich wird der 
Name bei der Einzugsermächtigung überhaupt nicht überprüft, sonst 
müssten ja Abbuchungen am kleinsten Schreibfehler scheitern. Aber k.A.

von Thorsten M. (pappkamerad)


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Joachim B. schrieb:
> [...] dem Amtsgerichtbescheid kann man
> nachweislich nur mit Einschreiben und Rückschein widersprechen, man
> beachte NACHWEISLICH!

Cyblord -. schrieb:
> Fehlt noch der Nachweis dass es nur mit Einschreiben gehen soll.
> NACHWEISLICH wie du schrubst.

Das NACHWEISLICH bezieht sich wohl auf die Übermittlung.
Natürlich kann man auch per Standardbrief widersprechen und einfach 
hoffen, dass auf dem Postweg oder auf dem Amt der Einspruch nicht 
verlorengeht. Mit allen Konsequenzen. Eine nachweisliche Beförderung 
würde ich in dem Fall auch wählen. Man kann aber ein Einschreiben auch 
online buchen und einfach in den Postkasten werfen. Wenns nach drei 
Tagen nicht da ist oder zumindest im Tracking auftaucht, lieber nochmal 
abschicken. Den Rückschein braucht es auch nicht, die 
Empfangsbestätigung von einem normalen Einschreiben kann man online 
einsehen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> meine Restlebenszeit stelle ich nicht jedem kostenlos zur Verfügung und

... bla bla

Was ist jetzt mit den Wegegebühren?

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Was ist jetzt mit den Wegegebühren?

du läufst immer barfuss?

Thorsten M. schrieb:
> Man kann aber ein Einschreiben auch
> online buchen und einfach in den Postkasten werfen

mittlerweile dank C kann man es online als PDF ans Gericht senden teilte 
mir das Amtsgericht mit, aber da ich auch schon von der Bussgeldstelle 
Bescheid bekam das mein online Widerspruch nicht in der elektronischen 
Akte landete, warum auch immer, entschied ich mich für Hosenträger & 
Gürtel.
Wie gesagt, frei nach Murphy "was schief gehen kann geht schief"
Wer kennt es nicht, denn wozu gibt es den Spruch "man hat schon Pferde 
kotz*n sehen vor der Apotheke" was im Prinzip den Murphy bestätigt.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Cyblord -. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>> Eigentlich nicht. Man betreibt das Verfahren und lässt die Kosten
>> festsetzen. So was macht auch ein RA ...
>
> Aber nur wenn man sich wirklich im Recht wähnt.

Im Recht wähnen sich doch die allermeisten. :)

Dass nach Widerspruch das Verfahren vom Antragsgegner/(vermeintlichen) 
Schuldner betrieben wird, ist verständlicherweise die Ausnahme. Macht 
m.E. nur Sinn, wenn sich der Antragsteller hartnäckig und uneinsichtig 
einer Forderung berühmt und der Antragsgegner deshalb eine Klärung durch 
das Gericht für geboten hält. Aber keine Frage, solche Fälle kommen vor.

Anderenfalls bedeutet das nur vergeudete Lebenszeit, wenn es ausreicht, 
einen vorbereiteten Widerspruch anzukreuzen, zu unterschreiben und zum 
Briefkasten zu bringen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Was ist jetzt mit den Wegegebühren?
>
> du läufst immer barfuss?

Würde dafür ein anderer Gebührenansatz in Frage kommen?

Aber, jetzt bitte endlich mal Butter bei die Fische: in welcher Höhe 
sind bei Dir Wegegenühren angefallen und wer hat die erhoben.

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Wegegenühren

tippe nicht solchen Buchstabenbrei

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Macht m.E. nur Sinn, wenn sich der Antragsteller hartnäckig und
> uneinsichtig einer Forderung berühmt und der Antragsgegner deshalb eine
> Klärung durch das Gericht für geboten hält.

Nein, das ist auch sinnvoll, wenn der Anspruch zwar besteht, aber zur 
Zeit nur schwer substantiiert oder bewiesen werden kann. Falls das 
Gericht ausnahmsweise zügig arbeitet, droht dem Antragsteller 
Rechtsverlust durch rechtskräftige Klagabweisung. Ja, das ist unlauter, 
macht aber Spaß...

Besonders häufig tritt auch das allerdings nicht auf.

Rainer Z. schrieb:
> Anderenfalls bedeutet das nur vergeudete Lebenszeit, wenn es ausreicht,
> einen vorbereiteten Widerspruch anzukreuzen, zu unterschreiben und zum
> Briefkasten zu bringen.

Nö, man kann so den Anspruch beseitigen.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Nö, man kann so den Anspruch beseitigen.

Ich hatte mal einen Fall wo jemand dauernd per SMS und E-Mail behauptet 
hätte, man schulde ihm noch Geld. Die Forderung war Unsinn, aber es 
wurde ständig mit Klage gedroht. Sollte wohl Psycho-Terror werden.
Die Lösung war dann eine negative Feststellungsklage. So wurde aus dem 
"och man kann ja mal Dinge behaupten" schnell ein todernster Fall vor 
Gericht mit nicht unerheblichen Kosten für den Vogel. Dem ist der Spaß 
schnell vergangen.
So kann man den Spieß schnell umdrehen.

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Die Lösung war dann eine negative Feststellungsklage

Klar, aber die ist nervig und bringt Dir nur dir Ruhe, die Dir ohnehin 
zusteht.

Aber ich muss zugeben: ich liebe Passivprozesse!

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Nein, das ist auch sinnvoll, wenn der Anspruch zwar besteht, aber zur
> Zeit nur schwer substantiiert oder bewiesen werden kann.

Das wäre in der Tat ein weiteres Beispiel, was durchaus vorkommt. 
Gläubiger wählen in solchen Fällen "auf gut Glück" das Mahnverfahren.

Kommt naturgemäß auf den Einzelfall an. Nicht dass dem Gläubiger es im 
streitigen Verfahren doch gelingt, Anspruch zu begründen und 
erforderlichenfalls zu beweisen. Ich wäre da vorsichtig.

von Cyblord -. (cyblord)


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Percy N. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Die Lösung war dann eine negative Feststellungsklage
>
> Klar, aber die ist nervig und bringt Dir nur dir Ruhe, die Dir ohnehin
> zusteht.

Für den Laien ist das allerdings nicht unbedingt klar dass sowas in 
diesem Fall überhaupt geht.
Und es bringt natürlich auch Genugtuung weil der Beklagte mit sowas 
absolut nicht rechnet.

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Die Forderung war Unsinn, aber es
> wurde ständig mit Klage gedroht. Sollte wohl Psycho-Terror werden.
> Die Lösung war dann eine negative Feststellungsklage. So wurde aus dem
> "och man kann ja mal Dinge behaupten" schnell ein todernster Fall vor
> Gericht mit nicht unerheblichen Kosten für den Vogel. Dem ist der Spaß
> schnell vergangen.
> So kann man den Spieß schnell umdrehen.

theoretisch, aber da du ja der zuständige Richter bist, glaubt man dir 
natürlich, daß dein Tipp todsicher ist.

was aber definitiv Aufwand ist!
Wie alle wissen vor Gericht und auf hoher See.........

Den Psycho-Terror hatte ich ja 4 Monate, seit Februar, mit 
Weiterreichung von D nach A nach FL nach D

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Cyblord -. schrieb:
> Ich hatte mal einen Fall wo jemand dauernd per SMS und E-Mail behauptet
> hätte, man schulde ihm noch Geld. Die Forderung war Unsinn, aber es
> wurde ständig mit Klage gedroht. Sollte wohl Psycho-Terror werden.
> Die Lösung war dann eine negative Feststellungsklage.

Richtiges Mittel und gut gemacht! So was muss man sich in der Tat nicht 
gefallen lassen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Rainer Z. schrieb:
> Richtiges Mittel und gut gemacht! So was muss man sich in der Tat nicht
> gefallen lassen.

Ja und damit sieht man dass unser Rechtstaat hier genug hergibt um sich 
wheren zu können. Man ist eben nicht schutzlos irgendwelchen Forderungen 
ausgeliefert wie Joachim und Hartmut es uns hier erzählen wollen.

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Cyblord -. schrieb:
> Für den Laien ist das allerdings nicht unbedingt klar dass sowas in
> diesem Fall überhaupt geht.
> Und es bringt natürlich auch Genugtuung weil der Beklagte mit sowas
> absolut nicht rechnet.

Für eine Feststellungsklage braucht es schon eines berechtigten 
Interesses. In Deinem geschilderten Fall ist es klar wie Kloßbrühe 
gegeben. Gegen derlei Spaßvögel kann man sich erfolgreich wehren. Der 
Gegner hat hoffentlich seine Lektion gelernt.

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Ja und damit sieht man dass unser Rechtstaat hier genug hergibt

im Einzelfall, aber wie selbst Percy zugab das klappt nicht immer 
(Klagehöhe) oder nur unter gewissen Voraussetzungen.

Gesetze sind so schwammig und auslegbar, damit Juristen eine sichere 
Einnahmequelle haben!
Die Steigerung von Juristen in den letzten 50 Jahren möge sich jeder mal 
selber anschauen und alle Juristen wollen unser Bestes!

https://www.lto.de/juristen/statistiken/anwaltschaft/anwaltszulassungen-entwicklung/

Die wollen alle durchgefüttert werden!
Also werden Gesetze von Juristen formuliert, so daß sie uneindeutig 
bleiben!

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Kommt naturgemäß auf den Einzelfall an. Nicht dass dem Gläubiger es im
> streitigen Verfahren doch gelingt, Anspruch zu begründen und
> erforderlichenfalls zu beweisen. Ich wäre da vorsichtig.

Was soll passieren?

Der Anspruch besteht wahrscheinlich und das Mahnverfahren ist anhängig. 
Wenn der Anteagsteller das Verfahren nicht betreibt, ohne zugleich zB 
Vergleichsverhandlungen zu führen, dann klemmt es bei ihm. Das ist die 
perfekte Chance für den Schuldner, die Beweisnot auszunützen und den 
Antragstelker in Zugzwang zu bringen.

Schlimmsten Falles droht eine Verurteilung, die im Zweifel auch so 
erfolgt wäre, nur ein paar Wochen später. Es gibt also eigentlich nichts 
zu verlieren.

Deutlich riskanter ist die Methode, erst gegen den 
Vollstreckungsbescheid Eonspruch einzulegen, insbesondere,  wenn man die 
Vollstreckung ni cht durch Sicherheitsleistung abwenden kann.

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> ni cht
Percy N. schrieb:
> Wegegenühren

don't drink and write (scnr)

Percy N. schrieb:
> Aber ich muss zugeben: ich liebe Passivprozesse!

klar, denn dein Risiko ist das nicht!

von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Percy N. schrieb:
> Schlimmsten Falles droht eine Verurteilung, die im Zweifel auch so
> erfolgt wäre, nur ein paar Wochen später. Es gibt also eigentlich nichts
> zu verlieren.

Grundsätzlich hast Du Recht. Nur manche Partei setzt dann Himmel und 
Hölle in Bewegung, wenn sie in Zugzwang gerät, weil beispielsweise der 
Antragsgegner die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt hat.

Kommt wie immer auf den Einzelfall an. Bei offenkundiger Unbegründetheit 
oder voreiligem Mahnantrag trotz klarer Beweisnot (und nur deshalb auf 
gut Glück Mahnantrag gestellt) ist Dein Vorgehen durchaus geboten, das 
sehe ich nicht anders.

von Percy N. (vox_bovi)


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Joachim B. schrieb:
> klar, denn dein Risiko ist das nicht!

1. Die machen schon deshalb mehr Spaß,  weil der Verteidiger im 
Gegensatz zum Angreifer beliebige Haken schlagen kann.

2. Die Mandantschaft ist deutlich dankbarer, was völlig irrational ist. 
Sollst Du 5.000 einklagen und erstreitest nur 3.000, dann hast Du 2.000 
verloren und bist voll der Loser. Sollst Du aber eine Klage iHv 5.000 
abwehren und wirst nur zu 3.000 verurteilt, bist Du der heldenhafte 
Retter, obwohl das Ergdbnis 1.000 schlechter ist.

3. Passivprozesse bieten gern die Möglichkeit, den Streit aufzublasen. 
Wenn nachher der zehnfache Betrag als die ursorübgluche Klagforderung im 
Streit sind, und dee Gegner nicht mehr als seine ursprüngliche Forderung 
durchbekommt, dann gab es den Prozess nahezu für lau. Den Mandanten 
freut es, denn es ist sein Geld

von Percy N. (vox_bovi)


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Rainer Z. schrieb:
> Kommt wie immer auf den Einzelfall an. Bei offenkundiger Unbegründetheit
> oder voreiligem Mahnantrag trotz klarer Beweisnot (und nur deshalb auf
> gut Glück Mahnantrag gestellt)

Ach, mitunter - selten, aber es dürfte eigentlich überhaupt nicht 
passieren - wird augenscheinlich MB beantragt, um keine Klageschrift 
verzapfen zu müssen, was eine ganz schlechte Idee ist, zumal dabei die 
Unschlüssigkeit immerhin hätte auffallen können ...

von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Rainer Z. schrieb:
>> Richtiges Mittel und gut gemacht! So was muss man sich in der Tat nicht
>> gefallen lassen.
>
> Ja und damit sieht man dass unser Rechtstaat hier genug hergibt um sich
> wheren zu können. Man ist eben nicht schutzlos irgendwelchen Forderungen
> ausgeliefert wie Joachim und Hartmut es uns hier erzählen wollen.

Ja ja, glaube du mal weiter an Recht und Gesetz. Aber beschwere dich 
nicht, wenn auch du eines Tages aus deinen Träumen gerissen wirst. Du 
hast eben keine Ahnung. Was machst du denn, wenn

- das Mahngericht schreibt: "Es ist nicht zu erkennen, ob Ihr Schreiben 
als Widerspruch zu werten ist" (und wenn's ein Kreuzchen auf dem 
amtlichen Vordruck war),

- der Rückschein eines Einschreibens ohne Unterschrift zurückkommt 
(weder angenommen noch abgelehnt) und die Post meint, da wäre der 
Rückschein wohl 'runtergefallen,

- ein Schriebs vom Gericht 11 Monate zurückdatiert ist, so dass du die 
Frist einfach nicht einhalten kannst,

- du für eine "negative Feststellungsklage" (das heißt übrigens 
"Unterlassungsklage") einfach kein Geld hast,

- oder
- oder
- oder

Mit solchen Beispielen könnte ich noch Seiten füllen, aber wozu. Aber 
lass man gut sein: Hätte mir das einer vorausgesagt, den hätte ich auch 
für verrückt erklärt. ;) Ein Gutes hatte es allerdings: Teures Lehrgeld 
gezahlt, aber die Erfahrungen waren es wert. Nach "15 Jahren Papierkrieg 
an allen Fronten" (bis hoch zum BGH und zurück) bin ich - ohne jede 
Überheblichkeit - besser als (fast) jeder mir bekannte Anwalt, nur nicht 
so teuer. ;)

Auch mit Hilfe dieser Seite:

https://dejure.org/

Was die mir schon an Anwalts- und sonstigen Prozesskosten erspart hat, 
könnte ich im Leben nicht bezahlen. ;) Ok, noch ein Tipp kostenlos: 
Anwaltszwang gibt's im Zivilrecht ab Landgericht aufwärts, im Strafrecht 
überhaupt nicht.

Andererseits - um mal wieder aufs Thema zurückzukommen: Mit den 
Erfahrungen kriegt man auch einen "Riecher" dafür, welche Angebote im 
Netz seriös sind und welche nicht.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:

> Ja ja, glaube du mal weiter an Recht und Gesetz.

Wie gesagt habe ich eigene Erfahrungen und muss da nichts glauben.

> - das Mahngericht schreibt: "Es ist nicht zu erkennen, ob Ihr Schreiben
> als Widerspruch zu werten ist" (und wenn's ein Kreuzchen auf dem
> amtlichen Vordruck war),

Unwahrscheinlich bis bizarr. Kannst du das Dokument mal hochladen?

> - der Rückschein eines Einschreibens ohne Unterschrift zurückkommt
> (weder angenommen noch abgelehnt) und die Post meint, da wäre der
> Rückschein wohl 'runtergefallen,

Hat sich jetzt schon die Post gegen dich verschworen? Nicht mal nur alle 
Verfassungsorgane?

> - ein Schriebs vom Gericht 11 Monate zurückdatiert ist, so dass du die
> Frist einfach nicht einhalten kannst,

Wow. Dokumentenfälschung durch das Gericht? Amtliche Vorwürfe die du da 
aufmachst. Warum nochmal genau sollte ein Gericht das tun? Was hat es 
gegen dich? Kann es ihm nicht völlig egal sein ob du eine Frist verpasst 
oder einhälst?
Kann es nicht auch einfach sein dass es sich um ein Missverständnis 
deinerseits gehandelt hat? Wäre das nicht um Welten wahrscheinlicher?

> Mit solchen Beispielen könnte ich noch Seiten füllen, aber wozu.

Schreib doch Romane oder Märchen wenn du so viel Phantasie hast. Glauben 
wird dir das niemand.

> Ok, noch ein Tipp kostenlos:
> Anwaltszwang gibt's im Zivilrecht ab Landgericht aufwärts, im Strafrecht
> überhaupt nicht.

Dafür dass du so ein Experte sein willst, weißt du einfach so wenig:

§140 StPO:
Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn
1.
zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem 
Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet;
2.
dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;
3.
das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
[...]

D.h. schon wenn dir ein Verbrechen zur Last gelegt wird, gilt 
Anwaltszwang.

: Bearbeitet durch User
von Rainer Z. (netzbeschmutzer)


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Cyblord -. schrieb:
> D.h. schon wenn dir ein Verbrechen zur Last gelegt wird, gilt
> Anwaltszwang.

Du hast aber § 12 StGB schon beachtet? Im Ergebnis hat § 140 StPO i.V.m. 
§ 141 StPO den Zweck, dass bei Straftaten, welche mit einer 
Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, und in den 
anderen in § 140 StPO geregelten Fällen dem Beschuldigten ein 
Pflichtverteidiger beigeordnet wird, wenn er selber keinen 
Wahlverteidiger bestellt hat.

von Cyblord -. (cyblord)


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Rainer Z. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> D.h. schon wenn dir ein Verbrechen zur Last gelegt wird, gilt
>> Anwaltszwang.
>
> Du hast aber § 12 StGB schon beachtet? Im Ergebnis hat § 140 StPO i.V.m.
> § 141 StPO den Zweck, dass bei Straftaten, welche mit einer
> Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, und in den
> anderen in § 140 StPO geregelten Fällen dem Beschuldigten ein
> Pflichtverteidiger beigeordnet wird, wenn er selber keinen
> Wahlverteidiger bestellt hat.

Inwiefern macht das seine Aussage wahrer dass man im Strafrecht niemals 
einen Verteidiger braucht?

von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Wow. Dokumentenfälschung durch das Gericht? Amtliche Vorwürfe die du da
> aufmachst. Warum nochmal genau sollte ein Gericht das tun? Was hat es
> gegen dich? Kann es ihm nicht völlig egal sein ob du eine Frist verpasst
> oder einhälst?

Und du willst uns erzählen, du hättest Erfahrungen? Für jede deiner 
Aktionen / Reaktionen gegenüber Gerichten und sonstigen "amtlichen", 
"staatlichen" Institutionen gibt's gesetzliche (oder vom Gericht 
festgelegte) Fristen.

Mein konkreter Fall damals: Bewährungsauflage 120h gemeinnützige 
Tätigkeit, abzuleisten innerhalb einer bestimmten Frist. Dann kam eben 
dieser Schriebs: Ich hätte die restlichen Stunden bis dann und dann 
abzuleisten, ansonsten würde die Bewährung widerrufen. Hab' also 
angefragt: Braucht die Post von Starnberg nach Gilching immer 11 Monate 
oder ist das Datum schlichtweg gefälscht? (Außerdem war die Frist so 
gesetzt, dass ich in einer Woche 15h zum Schlafen gehabt hätte.) ;) Ich 
hätte natürlich auch statt in Stunden in Geld leisten können - das ist 
schließlich die einzige Sprache, die das AG Starnberg versteht. ;) 
Jedenfalls die Richter, die ich dort kennen lernen konnte.

Also "richterliche Anhörung" (im Hinterstübchen, unter Ausschluss der 
Öffentlichkeit): "Ach, bitte entschuldigen Sie unser Versehen.“ Nur (was 
ich da noch nicht wusste): Die Belege für die Erfüllung meiner 
Bewährungsauflagen waren nie in der Akte angekommen. In meinem damaligen 
treudummen "guten Glauben an Recht und Gesetz" hatte ich ihnen auch noch 
die Originale überlassen, Kopien hatte ich keine, und die Leute, die es 
mir bestätigt hatten, waren nicht mehr erreichbar … Ich durfte also mein 
halbes Jahr absitzen.

Sorry, ich habe vor einigen Jahren mal hier ausgemistet, dabei ist auch 
der ganze alte Papierkram über den Jordan gegangen. Sonst wäre ich 
inzwischen im Papier erstickt. ;) Wozu sollte ich auch "Dokumente" 
archivieren über Sachen, an denen ich eh' nichts mehr ändern kann. (Habe 
eben nur meine Schriebse als Dateien auf meinem Rechner.) Und wer's 
nicht glaubt und auch von mir keinen Rat annehmen will, der kann gerne 
mal auf eigene Kosten Antrag auf Akteneinsicht stellen - oder eben 
warten, bis es ihn selber erwischt. ;)

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:
> Und du willst uns erzählen, du hättest Erfahrungen? Für jede deiner
> Aktionen / Reaktionen gegenüber Gerichten und sonstigen "amtlichen",
> "staatlichen" Institutionen gibt's gesetzliche Fristen.

Ja sicher. Aber welches Interesse hat das Gericht, ein Datum zu fälschen 
damit du deine Frist verpasst?

> Also "richterliche Anhörung" (im Hinterstübchen, unter Ausschluss der
> Öffentlichkeit): "Ach, bitte entschuldigen Sie unser Versehen.“

Also ein Versehen was auch zugegeben wurde. Deine Aussage legte nahe 
dass dies mit Absicht geschah. Fehler können immer passieren. Und dir 
ist daraus doch gar kein Nachteil entstanden.

Dass du dann natürlich Belege die deine Freiheit garantieren sollen 
zufällig auch noch verlegt hast und keine Kopien hast... nun ja.
Außerdem dienten die ja nur als Bewährung, d.h. du hast zuallerst mal 
Scheiße gebaut und bist darum eingefahren. Oder war das auch ein großer 
Justizirrtum?

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Und du willst uns erzählen, du hättest Erfahrungen? Für jede deiner
>> Aktionen / Reaktionen gegenüber Gerichten und sonstigen "amtlichen",
>> "staatlichen" Institutionen gibt's gesetzliche Fristen.
>
> Ja sicher. Aber welches Interesse hat das Gericht, ein Datum zu fälschen
> damit du deine Frist verpasst?

In diesem (und nicht nur in diesem) Fall, dass sie eine Möglichkeit 
sahen, Kohle eintreiben zu können - hab' ich das nicht klar genug zum 
Ausdruck gebracht?

Bei dem erwähnten Richter hab' ich übrigens einen Teil einer Verhandlung 
miterlebt (bevor er mich wie gesagt ins Hinterstübchen bat) - wie der da 
mit dem Beklagten umging, das sprach auch Bände. Der hatte Mietschulden 
und seinem Vermieter angeboten, die abzuarbeiten (als Maurer) - das war 
einfach nicht drin. Für den Richter war das "Betrug".

>> Also "richterliche Anhörung" (im Hinterstübchen, unter Ausschluss der
>> Öffentlichkeit): "Ach, bitte entschuldigen Sie unser Versehen.“
>
> Also ein Versehen was auch zugegeben wurde.

Ach ja, und die Belege über die Erfüllung meiner Bewährungsauflagen 
waren auch rein aus Versehen unter den Tisch gefallen, was?

> Deine Aussage legte nahe
> dass dies mit Absicht geschah. Fehler können immer passieren. Und dir
> ist daraus doch gar kein Nachteil entstanden.

Ach wo, ich durfte nur mein halbes Jahr absitzen, obwohl ich meine 
Bewährungsauflagen erfüllt hatte. Hätte natürlich auch nochmal bezahlen 
können, was ich schon abgearbeitet hatte, das wäre auch absolut kein 
Nachteil gewesen. ;)

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:

> In diesem (und nicht nur in diesem) Fall, dass sie eine Möglichkeit
> sahen, Kohle eintreiben zu können

Bekommt der Richter das Geld, oder das Gericht? Ist doch Humbug deine 
Theorie.

> ab' ich das nicht klar genug zum Ausdruck gebracht?
Wo soll das gewesen sein? Bitte Zitat.

> Ach ja, und die Belege über die Erfüllung meiner Bewährungsauflagen
> waren auch rein aus Versehen unter den Tisch gefallen, was?

Wenn man wichtige Originale weg gibt und nicht mal Kopien hat sollte man 
sich nicht auch noch beschweren.
Aber nochmal: Welche Motivation sollte irgendjemand im Gericht haben, 
dass du 6 Monate sitzen musst und deshalb deine Belege verschwinden 
lassen? Wer hat davon was?

>> Deine Aussage legte nahe
>> dass dies mit Absicht geschah. Fehler können immer passieren. Und dir
>> ist daraus doch gar kein Nachteil entstanden.
>
> Ach wo, ich durfte nur mein halbes Jahr absitzen

Du verdrehst meine Zitate. Dir ist kein Nachteil aus der falschen Frist 
entstanden. Nur aus den "Verlorenen" Nachweisen.
Und das habe ich auch so geschrieben.

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Also ein Versehen was auch zugegeben wurde. Deine Aussage legte nahe
> dass dies mit Absicht geschah. Fehler können immer passieren.

Sicher, bei einem Datum kann man sich schon mal im Monat oder im Jahr 
"irren", aber wohl kaum exakt 11 Monate zurückdatieren. Von wegen 
"Versehen". Und "zugegeben" hat der's auch nur unter vier Augen. Auch 
meine "Entlastungszeugin" (die mir unabhängig von allen "Versehen" die 
Erfüllung meiner Bewährungsauflagen nochmal bestätigt hätte) trotz 
meines Antrags nicht geladen. Bisschen viele Versehen auf einmal, 
findest du nicht auch? ;)

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:

> Sicher, bei einem Datum kann man sich schon mal im Monat oder im Jahr
> "irren", aber wohl kaum exakt 11 Monate zurückdatieren. Von wegen
> "Versehen".

Also das schreibt der Richter ja nicht persönlich. Solche Formalitäten 
werden von Rechtspflegern erledigt. Zig pro Tag. Wie und warum soll 
jetzt ausgerechnet bei dir hier eine absichtliche Fälschung abgelaufen 
sein? Geht da der Richter zum Rechtspfleger und sagt: Fälsch da mal das 
Datum. Und der sagt: OK mach ich.
Und warum genau? Die Antwort bleibst du schuldig.
Wenn du sowas wirklich glaubst: Such dir Hilfe!

Ich denke wer deine Beiträge hier liest weiß schon wie du dich im echten 
Leben so gibst. Querulant. Uneinsichtig. Paranoid. Und jeder und alles 
hat sich gegen dich verschworen. Oh je.

Wegen was hast du überhaupt die 6 Monate bekommen? Auch eine 
Verschwörung oder warst du da ausnahmsweise mal selber schuld?

: Bearbeitet durch User
von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Fehler können immer passieren.

und aus solchen behördlichen Fehlern soll kein Nachteil entstehen 
können?

Wo lebst du denn?

Als ich vor der Bussgeldstelle erscheinen musste weil mein online 
Widerspruch nicht in der elektronischen Akte ankam, weil mir der 
Bussgeldbescheid zugestellt wurde obwohl ich so ein Auto nicht besitze, 
was denkst du denn wer für den Zeitaufwand, den Fahrkosten und den 
Parkkosten aufkommen musste?

Ich verrate es dir, nicht die Bussgeldstelle!

von Al. K. (alterknacker)


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Hartmut K. schrieb:
> Also "richterliche Anhörung" (im Hinterstübchen, unter Ausschluss der
> Öffentlichkeit): "Ach, bitte entschuldigen Sie unser Versehen.“ Nur (was
> ich da noch nicht wusste): Die Belege für die Erfüllung meiner
> Bewährungsauflagen waren nie in der Akte angekommen. In meinem damaligen
> treudummen "guten Glauben an Recht und Gesetz" hatte ich ihnen auch noch
> die Originale überlassen, Kopien hatte ich keine, und die Leute, die es
> mir bestätigt hatten, waren nicht mehr erreichbar … Ich durfte also mein
> halbes Jahr absitzen.

Wenn das stimmt,
hattest du Glück mit dem halben Jahr.





>
> Sorry, ich habe vor einigen Jahren mal hier ausgemistet, dabei ist auch
> der ganze alte Papierkram über den Jordan gegangen. Sonst wäre ich
> inzwischen im Papier erstickt. ;) Wozu sollte ich auch "Dokumente"
> archivieren über Sachen, an denen ich eh' nichts mehr ändern kann. (Habe
> eben nur meine Schriebse als Dateien auf meinem Rechner.) Und wer's
> nicht glaubt und auch von mir keinen Rat annehmen will, der kann gerne
> mal auf eigene Kosten Antrag auf Akteneinsicht stellen - oder eben
> warten, bis es ihn selber erwischt. ;)


Ich habe Akten und Vorgänge 30 Jahre aufgehoben, obwohl ich nicht wusste 
ob Sie je  mir etwas nützen.

Aber die Wende hat diese Akten für mich Lebenswichtig gemacht.
Wenn ich auch nach der Wende dafür fast 10 Jahre gebraucht habe.

..und Wodim, ich erzähle keine Opern!

MfG
alterknacker

von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Ok, noch ein Tipp kostenlos:
>> Anwaltszwang gibt's im Zivilrecht ab Landgericht aufwärts, im Strafrecht
>> überhaupt nicht.
>
> Dafür dass du so ein Experte sein willst, weißt du einfach so wenig:
>
> §140 StPO:
> Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn
> 1.
> zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem
> Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet;
> 2.
> dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;
> 3.
> das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
> [...]
>
> D.h. schon wenn dir ein Verbrechen zur Last gelegt wird, gilt
> Anwaltszwang.

Danke, wieder was gelernt. ;) Auch wenn ich das nie gebrauchen kann - 
ich denke nämlich weder daran, Verbrechen zu begehen noch Verbrechern 
Rechtstipps zu geben. ;)

Nur noch ein kleiner Gag am Rande in diesem Zusammenhang: Hatte mal in 
einer Zivilsache eine Verhandlung vor dem Landgericht. Den Anwalt meiner 
Prozessgegnerin hab' ich vor der Verhandlung mal kurz über den wahren 
Sachverhalt informiert, worauf er sein Mandat schon niedergelegt hat. 
Hoffe, er hat ihr wenigstens eine satte Rechnung geschrieben. ;)

Und natürlich hatte das Gericht vorab nichts Besseres zu tun, als mich 
auf die Anwaltspflicht hinzuweisen. Nur war's innerhalb von 14 Tagen 
unmöglich, einen "gescheiten" Anwalt aufzutreiben, der zu dem Termin 
schon verfügbar gewesen wäre, außerdem: Wovon sollte ich den bezahlen? 
Antrag auf Prozesskostenhilfe natürlich abgelehnt, pflichtgemäße 
Beiordnung eines Anwalts auch. "Begründung: Mangelnde 
Erfolgsaussichten." "Begründung" der "mangelnden Erfolgsaussichten": 
Weil ich keinen Anwalt hatte.

Glaubste, dass ich von diesem Gericht nie wieder was gehört habe, 
nachdem ich diesem promovierten Witzbold in Richterrobe klargemacht 
hatte, dass er sich mit diesem "Versäumnisurteil" den Pops abwischen 
konnte, die Geschäftsstelle des Gerichts mit der Kostenrechnung auch?

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Al. K. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Also "richterliche Anhörung" (im Hinterstübchen, unter Ausschluss der
>> Öffentlichkeit): "Ach, bitte entschuldigen Sie unser Versehen.“ Nur (was
>> ich da noch nicht wusste): Die Belege für die Erfüllung meiner
>> Bewährungsauflagen waren nie in der Akte angekommen. In meinem damaligen
>> treudummen "guten Glauben an Recht und Gesetz" hatte ich ihnen auch noch
>> die Originale überlassen, Kopien hatte ich keine, und die Leute, die es
>> mir bestätigt hatten, waren nicht mehr erreichbar … Ich durfte also mein
>> halbes Jahr absitzen.
>
> Wenn das stimmt,
> hattest du Glück mit dem halben Jahr.

Naja, Glück ist was anderes. ;)

>> Sorry, ich habe vor einigen Jahren mal hier ausgemistet, dabei ist auch
>> der ganze alte Papierkram über den Jordan gegangen. Sonst wäre ich
>> inzwischen im Papier erstickt. ;) Wozu sollte ich auch "Dokumente"
>> archivieren über Sachen, an denen ich eh' nichts mehr ändern kann. (Habe
>> eben nur meine Schriebse als Dateien auf meinem Rechner.) Und wer's
>> nicht glaubt und auch von mir keinen Rat annehmen will, der kann gerne
>> mal auf eigene Kosten Antrag auf Akteneinsicht stellen - oder eben
>> warten, bis es ihn selber erwischt. ;)
>
>
> Ich habe Akten und Vorgänge 30 Jahre aufgehoben, obwohl ich nicht wusste
> ob Sie je  mir etwas nützen.
>
> Aber die Wende hat diese Akten für mich Lebenswichtig gemacht.
> Wenn ich auch nach der Wende dafür fast 10 Jahre gebraucht habe.
>
> ..und Wodim, ich erzähle keine Opern!

Glaub' ich dir ja unbesehen. Aber bei mir lag die Wende nicht 
dazwischen, und die nächste Wende erleben wir mit Sicherheit nicht mehr. 
;)

von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>
>> Sicher, bei einem Datum kann man sich schon mal im Monat oder im Jahr
>> "irren", aber wohl kaum exakt 11 Monate zurückdatieren. Von wegen
>> "Versehen".
>
> Also das schreibt der Richter ja nicht persönlich. Solche Formalitäten
> werden von Rechtspflegern erledigt. Zig pro Tag. Wie und warum soll
> jetzt ausgerechnet bei dir hier eine absichtliche Fälschung abgelaufen
> sein? Geht da der Richter zum Rechtspfleger und sagt: Fälsch da mal das
> Datum. Und der sagt: OK mach ich.
> Und warum genau? Die Antwort bleibst du schuldig.

Tut mir leid, wenn du nicht sinnentnehmend lesen kannst, ist das nicht 
meine Dummheit. Denen restlichen Sülz lasse ich also lieber mal 
unkommentiert.

Du hättest nur mal sehen müssen, wie sorgfältig so eine 
"Rechtspflegerin" beim AG Sta arbeitet, zu der ich mal ins Zimmer kam: 
Die hatte auf 2 oder 3 zusammengestellten Tischen Unterlagen von 
etlichen Fällen liegen und hat die nach einem nur ihr bekannten "System 
bearbeitet" (um nicht zu sagen nach nur ihr bekannten Weisungen 
manipuliert). ;) Ich kam ihr offensichtlich ziemlich ungelegen (bin nach 
einer Urteilsverkündung einfach mal 'reingestürmt): "Ihnen ist klar, 
dass Sie mit diesem Urteil Verbrecher decken?" "Ich kann nichts machen, 
hihihi."

> Wegen was hast du überhaupt die 6 Monate bekommen?

Das geht dich einen feuchten Honig an. Du bist nämlich nicht der 
Richter. Übrigens der einzige, der wirklich objektiv geurteilt hat, 
nicht gem. §1 "wer zahlt, kriegt Recht".

> Auch eine Verschwörung

Wo steht was von einer Verschwörung?

> oder warst du da ausnahmsweise mal selber schuld?

Ausnahmsweise. ;) Das ist übrigens jetzt 20 Jahre her, mein halbes Jahr 
hab' ich abgesessen (obwohl ich meine Bewährungsauflagen erfüllt hatte, 
wie gesagt), und seitdem ist nichts wieder vorgekommen. Obwohl mein 
"Umfeld" diesbezügl. heute eher schlechter aussieht als damals.

Womit du dir deinen Schmarrn wie "uneinsichtg", "Querulant" und so auch 
irgendwohin stecken kannst. Wenn da was dran wäre, wäre ich inzwischen 
mehr als einmal rückfällig geworden. Schon aus "Selbstgerechtigkeit".

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> hab' ich das nicht klar genug zum Ausdruck gebracht?
> Wo soll das gewesen sein? Bitte Zitat.

Sorry, lesen musst du schon selber.

Beitrag "Re: Warnung vor neuer Betrugsmasche in ebay Kleinanzeigen"

>> Ach ja, und die Belege über die Erfüllung meiner Bewährungsauflagen
>> waren auch rein aus Versehen unter den Tisch gefallen, was?
>
> Wenn man wichtige Originale weg gibt und nicht mal Kopien hat sollte man
> sich nicht auch noch beschweren.

Entschuldige nur - erst hebst du den "Rechtsstaat" in den Himmel und 
dann machst du mir Vorwürfe, dass ich daran geglaubt habe?

Ist auch nie wieder vorgekommen, kannste wissen. ;)

> Aber nochmal: Welche Motivation sollte irgendjemand im Gericht haben,
> dass du 6 Monate sitzen musst und deshalb deine Belege verschwinden
> lassen? Wer hat davon was?

Ich sag' nicht nochmal: Die "Staatskasse" (in diesem Fall vertreten 
durch die Geschäftsstelle des Gerichts). Vorausgesetzt natürlich, ich 
hätte die "noch offenen Stunden" abgezahlt.

>>> Deine Aussage legte nahe
>>> dass dies mit Absicht geschah. Fehler können immer passieren. Und dir
>>> ist daraus doch gar kein Nachteil entstanden.
>>
>> Ach wo, ich durfte nur mein halbes Jahr absitzen
>
> Du verdrehst meine Zitate. Dir ist kein Nachteil aus der falschen Frist
> entstanden. Nur aus den "Verlorenen" Nachweisen.

Aber sicher. Ich sollte eben die "fehlenden" Stunden innerhalb einer 
unzumutbaren Frist nachholen (da hätte ich wie gesagt in einer Woche 15h 
schlafen können.) ;) - oder bezahlen.

Und meine Bewährungsfrist war noch lange nicht abgelaufen, die haben sie 
damit eigenmächtig "verkürzt". Halt, nein - aus Versehen. Und warum dann 
das "Versehen" nicht einfach rückgängig gemacht? Erzähle mal noch einen!

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Joachim B. schrieb:
> Ich hätte natürlich warten können bis der Gerichtsvollzieher kommt,

Ach ja, der hat sich hier lange nicht mehr blicken lassen. ;) Seine 
letzten Worte habe ich noch in Erinnerung: "Das habe ich schon oft von 
Schuldnern gehört: Die Gläubiger kriegen ihr Geld, wenn sie sich 
anständig benehmen."

So nach und nach haben das ja alle eingesehen - spitze war vodafone: 
Einen neuen Festnetzvertrag mit mir gemacht (ok, war ja auch eine nette 
junge Dame, mit der ich da persönlich zu tun hatte, kann mir also was 
auf meinen Charme einbilden) ;) - obwohl ich bei ihnen noch Schulden aus 
einem alten Vertrag hatte. Die sind natürlich inzwischen längst 
beglichen. Den neuen Anschluss hat mir dann ein Techniker der Telekom 
freigeschaltet - zähneknirschend zwar, aber immerhin. ;)

Nur die Inkassofirma, der die Telekom ihre Forderungen verkauft hat (die 
inzwischen auf wundersame Weise von - vielleicht gerechtfertigten - 30€ 
auf ~2.000€ angewachsen sind), nervt mich seit Jahren hartnäckig 
monatlich. Der neueste Ton auf ihrer Trompete: Angeblich haben sie jetzt 
eine vollsteckbaren Titel - das glauben sie ja wohl selber nicht. Dann 
käme der Gerichtsvollzieher wieder, aber keine Schriebse mehr von ihnen.

Und dem GV ist es sowas von wurscht, was er bei Schuldnern "'rausholt", 
der ist nämlich Beamter, den können sie nicht meinen. ;)

: Bearbeitet durch User
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Hartmut K. schrieb:
> von - vielleicht gerechtfertigten - 30€
> auf ~2.000€ angewachsen sind), nervt mich seit Jahren hartnäckig

Hast Du schon die Privatinsolvenz durchgezogen?
https://www.finanztip.de/verbraucherinsolvenz/

Für die Firmen sieht die Bilanz dann so aus:
30 Euro Schulden übernommen.
Gestiegen auf 2000 Euro.

Die Steigerung endet mit Ende der Privatinsolvenz oder Tod (Verschollem) 
des Schuldners. Wurde der Obdachlose wieder mal identifiziert, also ncoh 
am Leben, kann der Betrag nach oben weiter geschrieben werden.

Verluste abgesetzt 2000 Euro von der Steuer. Bei einem Grenzsteuersastz 
auf dem Gewinn von 46% wird die Steuerlast um 920 Euro gemindert. D.h. 
die Bilanz ist positiv.

Denkfrage:
Wer bezahlt letztendlich die Schulden der in finanzielle Not geratenen 
Mitbürger?

von Hartmut K. (wodim)


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Dieter D. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> von - vielleicht gerechtfertigten - 30€
>> auf ~2.000€ angewachsen sind), nervt mich seit Jahren hartnäckig
>
> Hast Du schon die Privatinsolvenz durchgezogen?
> https://www.finanztip.de/verbraucherinsolvenz/
>
> Für die Firmen sieht die Bilanz dann so aus:
> 30 Euro Schulden übernommen.
> Gestiegen auf 2000 Euro.
>
> Die Steigerung endet mit Ende der Privatinsolvenz oder Tod (Verschollem)
> des Schuldners. Wurde der Obdachlose wieder mal identifiziert, also ncoh
> am Leben, kann der Betrag nach oben weiter geschrieben werden.
>
> Verluste abgesetzt 2000 Euro von der Steuer. Bei einem Grenzsteuersastz
> auf dem Gewinn von 46% wird die Steuerlast um 920 Euro gemindert. D.h.
> die Bilanz ist positiv.
>
> Denkfrage:
> Wer bezahlt letztendlich die Schulden der in finanzielle Not geratenen
> Mitbürger?

Vorsicht, du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Privatinsolvenz 
ist was anderes als Firmeninsolvenz. Als Privatmann kannst du vor der 
Steuer nicht mit Gewinn und Verlust rechnen.

Und auch für Firmen ergeben 2000€ Verlust keine 920€ weniger Steuern, 
wenn dem nicht der entsprechende Gewinn gegenübersteht. Und wenn, ist 
die Firma nicht insolvent (zahlungsunfähig), sondern bezahlt 2.000€ "aus 
der Portokasse". ;)

Hab' mich ja auch mal für das Privatinsolvenzverfahren interessiert, 
aber ehe das in Gang kommt, musst du (6 Jahre, glaub' ich) 
"wohlgefälliges Verhalten" zeigen - was auch immer das heißen soll, 
jedenfalls immer "Zahlungswilligkeit" demonstrieren. Hab' mich zu diesem 
Zweck auch ein paarmal zur "Schuldnerberatungsstelle" des Landratsamts 
gequält - der einzige Zweck dieser "Beratung" (und damit ihr Ende) war 
der Versuch, mir einen Anwalt zu verkaufen. Diese Leier konnte ich auch 
schon singen. ;)

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Inwiefern macht das seine Aussage wahrer dass man im Strafrecht niemals
> einen Verteidiger braucht?

Selbst bei einer Verurteilung eegen Beförderungserschleichung zu 10 
Tagessätzen brauchst Du für die Revision einen RA.

Cyblord -. schrieb:
> Unwahrscheinlich bis bizarr. Kannst du das Dokument mal hochladen?

Irrelevant. So ein Schreiben wäre Anlass für eine Klarstellung, auf gut 
Deutsch "Behebung einer Monierung".

Cyblord -. schrieb:
> Hat sich jetzt schon die Post gegen dich verschworen? Nicht mal nur alle
> Verfassungsorgane?

Auch wurscht, ein sapienter Zeitgenosse ruft die Geschäftsstelle an und 
fragt, ob der Schriftsatz eingegangen ist.

Hartmut K. schrieb:
> Ach ja, und die Belege über die Erfüllung meiner Bewährungsauflagen
> waren auch rein aus Versehen unter den Tisch gefallen, was?

Kein Nensch verschickt ohne entsprechende Auflage Originale; und wenn 
doch, dann behält man Kopien zurück.

Hartmut K. schrieb:
> Sicher, bei einem Datum kann man sich schon mal im Monat oder im Jahr
> "irren", aber wohl kaum exakt 11 Monate zurückdatieren. Von wegen
> "Versehen".

Klar doch, wenn da "15.1.2021" steht statt "15.12.2021", dann kann es 
sich nur um üble Machenschaften dunkler Mächte handeln.

Joachim B. schrieb:
> Als ich vor der Bussgeldstelle erscheinen musste

Hatte man Dir für den Nichterscheinensfall nur die zwangsweise 
Vorführung angedroht, oder stand auch ein Sicherungshaftbefehl im Raum?

von Percy N. (vox_bovi)


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Hartmut K. schrieb:
> Danke, wieder was gelernt. ;) Auch wenn ich das nie gebrauchen kann -
> ich denke nämlich weder daran, Verbrechen zu begehen noch Verbrechern
> Rechtstipps zu geben. ;)

Richtig lesen:

"§ 140
Notwendige Verteidigung
(1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn

1.  zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor 
dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht 
stattfindet;
2.  ...
3.  das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
4.  ...
5.  der Beschuldigte sich auf Grund richterlicher Anordnung oder mit 
richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befindet;
6.  ...
7.  ...
8.  ...
9.  dem Verletzten nach den §§ 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein 
Rechtsanwalt beigeordnet worden ist;
10.  ...
11.  ein seh-, hör- oder sprachbehinderter Beschuldigter die Bestellung 
beantragt.
(2) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt auch vor, wenn wegen der 
Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder wegen 
der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines 
Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der 
Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann."

Ich erinnere mich an eine Pflichtverteidigung gegen den Vorwurf der 
Beleidigung.

Hartmut K. schrieb:
> Glaubste, dass ich von diesem Gericht nie wieder was gehört habe,
> nachdem ich diesem promovierten Witzbold in Richterrobe klargemacht
> hatte, dass er sich mit diesem "Versäumnisurteil" den Pops abwischen
> konnte, die Geschäftsstelle des Gerichts mit der Kostenrechnung auch?

Das glaube ich Dir sofort, weil sich das Gericht nicht im Entferntesten 
von Amts wegen dafür inzeressiert, ob Du Deiner Verpflichtung gegenüber 
dem Gegner auch brav nachkommst.

Ich bezweifele allerdings, dass es der anwaltlich nicht (mehr) 
vertretenen Klägerin gelungen sein sollte, vor dem Landgericht ein VU zu 
bekommen, sofern das Mandat tatsächlich bereits vor der Verhandlung 
niedergelegt worden sein sollte.

Hartmut K. schrieb:
> Wenn da was dran wäre, wäre ich inzwischen mehr als einmal rückfällig
> geworden.

Wie solltest Du auch rückfällig werden können, wo Du doch nie etwas 
Böses getan hast nur verueteilt wurdest, weil niemand Die die Notwehr 
glauben mochte?

Hartmut K. schrieb:
> Vorsicht, du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Privatinsolvenz
> ist was anderes als Firmeninsolvenz. Als Privatmann kannst du vor der
> Steuer nicht mit Gewinn und Verlust rechnen.
> Und auch für Firmen ergeben 2000€ Verlust keine 920€ weniger Steuern,
> wenn dem nicht der entsprechende Gewinn gegenübersteht. Und wenn, ist
> die Firma nicht insolvent (zahlungsunfähig), sondern bezahlt 2.000€ "aus
> der Portokasse". ;)

Wie lange wirst Du vermutlich benötigen, um zu kapieren, dass Dieter den 
Verlust durch den Forderungsausfall meint?

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Hartmut K. schrieb:
>> Wenn man wichtige Originale weg gibt und nicht mal Kopien hat sollte man
>> sich nicht auch noch beschweren.
>
> Entschuldige nur - erst hebst du den "Rechtsstaat" in den Himmel und
> dann machst du mir Vorwürfe, dass ich daran geglaubt habe?

Dass wichtige Originale verloren gehen können hat nichts mit dem Glauben 
an den Rechtstaat zu tun sondern ist gesunder Menschenverstand.

Bisher hast du noch kein Detail genannt was irgendwie auch nur darauf 
hindeuten würde dass du nicht an allem was passiert ist, 100% selbst 
Schuld bist.

Bekommt der Richter eigentlich eine Bonuszahlung wenn er die Staatskasse 
gut füllt? Also in deiner Welt bestimmt. Anders kann man deine ständigen 
Hinweise auf die Geldgeilheit des Gerichts nicht interpretieren.

von Joachim B. (jar)


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Cyblord -. schrieb:
> Bekommt der Richter eigentlich eine Bonuszahlung

aber wenn Gefängnisse überfüllt sind kann es für eine Beförderung gut 
oder politisch gewollt sein wenn er nicht weiter zu Knast verurteilt

von Percy N. (vox_bovi)


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Cyblord -. schrieb:
> Dass wichtige Originale verloren gehen können hat nichts mit dem Glauben
> an den Rechtstaat zu tun sondern ist gesunder Menschenverstand.

Nicht nur das; ich kann mich auch erinnern, dass zB das,Hauptzollamt als 
Vollstreckungsbehörde darauf hinweist, man möge keine Originale 
einreichen.

Joachim B. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>
>> Bekommt der Richter eigentlich eine Bonuszahlung
>
> aber wenn Gefängnisse überfüllt sind kann es für eine Beförderung gut
> oder politisch gewollt sein wenn er nicht weiter zu Knast verurteilt

Auch wenn seinerzeit die egalitären Bestimmungen des damals jungen 
Richtergesetzes alsbald aufgehoben wurden, sind Richter keine 
Laufbahnbeamte.

von Hartmut K. (wodim)


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Cyblord -. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>>> Wenn man wichtige Originale weg gibt und nicht mal Kopien hat sollte man
>>> sich nicht auch noch beschweren.
>>
>> Entschuldige nur - erst hebst du den "Rechtsstaat" in den Himmel und
>> dann machst du mir Vorwürfe, dass ich daran geglaubt habe?
>
> Dass wichtige Originale verloren gehen können hat nichts mit dem Glauben
> an den Rechtstaat zu tun sondern ist gesunder Menschenverstand.

Freilich war das mein treudummer Glaube an den "Rechtsstaat". Mit dem 
ich eben noch keine Erfahrungen hatte. Dummheit von mir, keine Frage. 
Ist mir auch nie wieder passiert.

> Bisher hast du noch kein Detail genannt was irgendwie auch nur darauf
> hindeuten würde dass du nicht an allem was passiert ist, 100% selbst
> Schuld bist.

Jede Menge. Aber noch ein letztes: Der Richter versprach mir bei der 
"Anhörung", er würde die Sozialarbeiterin anschreiben, die mir die 
Erfüllung meiner Bewährungsauflagen bestätigt hätte. (Ich hatte wie 
gesagt beantragt, auch die zu laden.) Nichts dergleichen passierte.

> Bekommt der Richter eigentlich eine Bonuszahlung wenn er die Staatskasse
> gut füllt? Also in deiner Welt bestimmt. Anders kann man deine ständigen
> Hinweise auf die Geldgeilheit des Gerichts nicht interpretieren.

Was heißt hier "Geldgeilheit" - einfach mal Aufwand und Nutzen ins 
Verhältnis gesetzt: Was hätte "das Gericht" von dem "Mehraufwand" 
gehabt, die Erfüllung meiner Bewährungsauflagen zu überprüfen? Anderes 
schönes Beispiel (anderer Fall) - "Zugangskonferenz" im Knast: "Zahlen 
Sie Ihre 1.300 €, dann sind Sie wieder draußen." Ich dachte aber nicht 
dran, für etwas zu zahlen, was ich nie getan hatte. Und wenn du mir das 
wieder nicht glaubst, ist das deine Sache. Mir hat jedenfalls mehr als 
ein Beamter im Knast bestätigt, dass mein Fall absolut kein Einzelfall 
war. Und eine Sozialarbeiterinn in eben so einer Einrichtung: Etwa die 
Hälfte der Gefangenen behauptete, sie sitzen unschuldig. Davon wiederum 
die Hälfte hatte Recht. ;)

Percy N. schrieb:
> Hartmut K. schrieb:
>> Sicher, bei einem Datum kann man sich schon mal im Monat oder im Jahr
>> "irren", aber wohl kaum exakt 11 Monate zurückdatieren. Von wegen
>> "Versehen".

> Klar doch, wenn da "15.1.2021" steht statt "15.12.2021", dann kann es
> sich nur um üble Machenschaften dunkler Mächte handeln.

So war's aber nicht, sondern (etwa) so: "15.08.2003" statt "15.07.2004". 
Wohl schwer möglich, dass es sich dabei um ein "Versehen" handelte. Und 
selbst wenn: Warum wurde das nicht korrigiert, sondern die auf diese Art 
"irrtümlich"      um 11 Monate verkürzte Bewährungsfrist beibehalten? 
Nee, nee, das waren alles in allem ein paar "Versehen" zu viel. ;)

Percy N. schrieb:
> Auch wurscht, ein sapienter Zeitgenosse ruft die Geschäftsstelle an und
> fragt, ob der Schriftsatz eingegangen ist.

Blödsinn. Dann kämen die ja vor lauter Telefonieren zu nichts anderem 
mehr. Ich habe an einem Gericht auch mal eine Stelle gesehen, wo einige 
Leute mit nichts weiter beschäftigt waren, als die eingegangenen 
Schriftstücke an Hand der Aktenzeichen auf die zuständigen Stellen zu 
verteilen. Das sah aus wie Akkordarbeit. ;)

Percy N. schrieb:
> Wie solltest Du auch rückfällig werden können, wo Du doch nie etwas
> Böses getan hast nur verueteilt wurdest, weil niemand Die die Notwehr
> glauben mochte?

Wo steht das? Habe ich irgendwo meine Schuld bestritten? Mach's 
halblang.

von Joachim B. (jar)


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Percy N. schrieb:
> Auch wenn seinerzeit die egalitären Bestimmungen des damals jungen
> Richtergesetzes alsbald aufgehoben wurden, sind Richter keine
> Laufbahnbeamte.

Dunkel bleiben deine Worte Sinn!

Momentan ist die Politik wieder daran bei Beförderungserschleichung aka 
schwarzfahren den Knast auszusetzen, finanziell vermutlich sinnvoll, 
aber ein Schlag ins Gesicht aller Zahler.
Dann erinnere ich mich noch an die psychisch verwirrte Person die 15x 
PKW zerkratzt hatte und immer freikam weil sie keine Gefahr für andere 
darstellte, erst spät wurde diese Person eingewiesen und alle Bürger 
vorher blieben auf ihre Lackbeschädigungen sitzen oder dessen 
Beseitigungskosten.

Manchmal versteht man Richterurteile nicht. (Ein Kollege behauptete 
sogar mal der Richter in seinem Fall war betrunken, natürlich undenkbar 
ich weiss, weil Richter bessere Menschen und unfehlbar sind)

: Bearbeitet durch User
von Hartmut K. (wodim)


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Joachim B. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Bekommt der Richter eigentlich eine Bonuszahlung
>
> aber wenn Gefängnisse überfüllt sind kann es für eine Beförderung gut
> oder politisch gewollt sein wenn er nicht weiter zu Knast verurteilt

Wohl auch eher finanziell. Ein Tag Knast kostet pro Nase ~130€.

von Frank M. (ukw) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

Da die Diskussion mittlerweile nichts mehr mit dem Eröffnungsbeitrag zu 
tun hat, mache ich hier mal zu.

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