Neue Betrugsmasche in den ebay klz. Ware wird günstig angeboten in den ebay klz. 1/2 Preis der Neuware. Ich bezahle über "sicher bezahlen Option in den klz" die 50€ Dem Verkäufer klz werden meine Adressdaten, von klz sicher bezahlen, mitgeteilt. Der Verkäufer bestellt die Ware auf meinen Namen und Adresse als Gast dann bei pollin Elektronik, auf meinen Namen und legt eine neue Bankverbindung an. Der Händler pollin versendet mit DHL Eilzuschlag, zusätzlich 10€ Versandkosten. Erhalte 1 Tag später die Ware von pollin mit einer Rechnung über 109,89€ Das heisst, bezahle die 50€ über die klz und nocheinmal die 109,88€ via Rechnung bei pollin elektronik. Gesamtpreis der Ware 159,89€ Die Bestellung erscheint nicht in meinem pollin Kundenkonto. Mehrmals mit Kundenservice pollin telefoniert. Es werden keinerlei Maßnahmen getroffen, da pollin Elektronik ja nicht der Geschädigte ist. Laut Aussage eines Leitenden Mitarbeiters bei pollin, werden bei einer Gastbestellung die Daten mit einem bereits vorhandenen Kundenkonto verknüpft. Es ist auszuschliessen das mein pollin Kundenkonto gehackt ist. Hier der Link zur Vk Anzeige in den ebay klz https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/owon-lcd-oszilloskop-mit-multimeter-hds242-2-kanal-40-mh/2208278715-87-3477 Verkäufer ein Davix X Konig Anzeigen-ID 2208278715
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Rob Z. schrieb: > Der Verkäufer bestellt die Ware auf meinen Namen und Adresse als Gast > dann bei pollin Elektronik, auf meinen Namen und legt eine neue > Bankverbindung an. > Der Händler pollin versendet mit DHL Eilzuschlag, zusätzlich 10€ > Versandkosten. > Erhalte 1 Tag später die Ware von pollin Bleibt die Frage, wozu das Ganze? Was gewinnt der Verkäufer damit die Ware bei Pollin zu bestellen? Er betrügt so oder so. Warum die 50 EUR nicht einfach einstecken? Nutzt er die Pollin Versanddaten um gegenüber eBay KA den Versand vorzutäuschen? Bekommt der Verkäufer über die Bezahloption überhaupt deine Bankverbindung?
Sollte es wirklich so passiert sein, und schön das Du dich für diesen einzigen Beitrag extra angemeldet hast im Forum, dann verliere nun keine weitere Zeit und diese beiden Dinge sind zu tun: 1.) Betrugsanzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle bzw. online erstellen. 2.) ebay-Kleinanzeigen informieren und den Vorgang dort so detailliert schildern wie Du es hier tust. Bei Pollin dann nachfragen wie sie denn gerne den Artikel zurückhaben möchten, da Du sowas ja nach Deiner Aussage nie derartiges bei Pollin bestellt hast. Sonnst schickt Dir Pollin sicher bald eine Mahnung...
Woher wusste der Verkäufer dass du ein Konto bei Pollin hast? Was wäre gewesen wenn du da keines gehabt hättest?
Cyblord -. schrieb: > Bleibt die Frage, wozu das Ganze? Was gewinnt der Verkäufer damit die > Ware bei Pollin zu bestellen? Er betrügt so oder so. Warum die 50 EUR > nicht einfach einstecken? Der Verkäufer ist raffiniert, muß auf Zeit spielen, damit ich erstmal kein Verdacht schöpfe und über die sicher bezahl funktion keinen Fall, kein Problem in den nächsten Tage eröffne. Dann bezahlt "klz sicher bezahlen" ihm die 50€ einwandfrei aus. Und ich beleibe auf beiden Rechnungen sitzen. Die 50€ und die bald folgende Mahnung von Pollin. Den das mit der Rechnung ist ja leicht zu übersehen in der freudigen Erwartung ein Schnäpchen gemacht zu haben. Und die Rechnung nur als Garantiebeleg zu betrachten.
Cyblord -. schrieb: > Woher wusste der Verkäufer dass du ein Konto bei Pollin hast? Was wäre > gewesen wenn du da keines gehabt hättest? Es gibt meines wisssen zur Zeit nicht allzu viele Anbieter für das owon Oszi und einer der günstigsten ist nun mal das Angebot von pollin. Der wird es wohl bei verschiedenen Händler als Gastbestellung probiert haben, bis eine übereinstimmung mit meinen Adressdaten erfolgt. Es wird ja häufig bei telefonischen Bestellungen die Adressdaten zwecks Kunden Identitäts Abgleich verifiziert.
Rob Z. schrieb: > Es gibt meines wisssen zur Zeit nicht allzu viele Anbieter für das owon > Oszi und einer der günstigsten ist nun mal das Angebot von pollin. Der > wird es wohl bei verschiedenen Händler als Gastbestellung probiert > haben, bis eine übereinstimmung mit meinen Adressdaten erfolgt. Wieso sollte er überhaupt davon ausgehen dass du Kunde bei einem dieser Läden bist?
Andrew T. schrieb: > Bei Pollin dann nachfragen wie sie denn gerne den Artikel zurückhaben > möchten, > da Du sowas ja nach Deiner Aussage nie derartiges bei Pollin bestellt > hast. > Sonnst schickt Dir Pollin sicher bald eine Mahnung... Danke für die freundlichen Hinweise, sehr nett. Ja, das ist genauso passiert die letzten Tage. Pollin hat mir einen Rücksendeschein zukommen lassen. Das Paket ist schon wieder auf Retoure.
Rob Z. schrieb: > Verkäufer ein Davix X Konig > Anzeigen-ID 2208278715 ID des Verkäufers bitte - die User Namen sind beliebig änderbar
Cyblord -. schrieb: > Wieso sollte er überhaupt davon ausgehen dass du Kunde bei einem dieser > Läden bist? Das kann wohl nur der ebay klz Verkäufer beantworten.
Rob Z. schrieb: > Der Verkäufer ist raffiniert, muß auf Zeit spielen, damit ich erstmal > kein Verdacht schöpfe und über die sicher bezahl funktion keinen Fall, > kein Problem in den nächsten Tage eröffne. Wieso solltest du keinen Verdacht schöpfen wenn die Ware mit Rechnung von Pollin nach einem Tag eintrifft? Welche Zeit hat er damit gewonnen?
Rob Z. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Wieso sollte er überhaupt davon ausgehen dass du Kunde bei einem dieser >> Läden bist? > > Das kann wohl nur der ebay klz Verkäufer beantworten. Naja aber du solltest dir doch wohl auch die Frage stellen, welchen Vorteil diese angebliche Masche nun bieten soll. Vor allem wenn man laut "Betrug" ruft sollte man wenigstens mal kurz in sich gehen und sich solche Fragen stellen. Denn so wie es aktuell von dir dargestellt wird, gibt es keinen Vorteil für den Verkäufer. Im Gegenteil. Nach nur 1 Tag bekommst du die Pollin Rechnung und die Sache ist aufgeflogen. Da wäre es ja noch sinnvoller 1 Woche einfach nichts zu machen oder ein leeres Paket zu verschicken. Es ist mir absolut schleierhaft was so ein Aufwand für negativen Nutzen soll und wo ihr die "Masche" liegen soll.
Rob Z. schrieb: > in der freudigen Erwartung ein Schnäpchen gemacht zu haben. Äh ja, eben darum hat Ebay-K ja einige Tips gegeben. Du bist gleich bei Nr.1 abgebogen. guckst Du Bild. Wenn Ware so günstig, dann ist Vorsicht geboten. Wenn ALLE Inserate des VK nur Katalog Bilder , teils in sehr schlechter grobkörniger Auflösung enthalten -- und keine Bilder, die auf eine eigne Aufnahme hindeuten: Da könnte bei nachdenklichen Menschen schon der richtige Gedanke auftauchen: Nämlich NICHT dort zu kaufen. Das ist eine bereits Jahre alte Masche, nur hier etwas variiert durch den von Dir geschilderten Bezahlvorgang. Übrigens hat der benannte Verkäufer noch viele weitere solche Artikel im Angebot, und ja Dein Oszi auch noch im Angebot. Wie wäre das: Vermutlich handelt es sich bei den 50€ nur um eine Bearbeitungsprovision, denn der VK muß ja mühevoll Deine Namen beim Händler eintippen und dir die Ware zusenden lassen. Ich denke Du hast nun genügend Tips bekommen was zu tun ist, dennoch: Echt schade das sowas Dir und anderen passiert -- es untergräbt das Vertrauen in dieses Webportal und -Markt
Cyblord -. schrieb: > enn so wie es aktuell von dir dargestellt wird, gibt es keinen Vorteil > für den Verkäufer. Im Gegenteil. Nach nur 1 Tag bekommst du die Pollin > Rechnung und die Sache ist aufgeflogen. Da wäre es ja noch sinnvoller 1 > Woche einfach nichts zu machen oder ein leeres Paket zu verschicken. Es > ist mir absolut schleierhaft was so ein Aufwand für negativen Nutzen > soll und wo ihr die "Masche" liegen soll. Verstehe die Zweifel. Gehe wohl davon aus das Sie den kausalen Zusammenhang noch nicht vollumfänglich erfasst haben.
Andrew T. schrieb: > Ich denke Du hast nun genügend Tips bekommen was zu tun ist, > dennoch: Echt schade das sowas Dir und anderen passiert -- es untergräbt > das Vertrauen in dieses Webportal und -Markt Danke vielmals, kann dem nur zustimmen. Ist halt jetzt so passiert.
Andrew T. schrieb: > dann verliere nun keine weitere Zeit und diese beiden Dinge sind zu tun: > 1.) Betrugsanzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle bzw. > online erstellen. > 2.) ebay-Kleinanzeigen informieren und den Vorgang dort so detailliert > schildern wie Du es hier tust. Das Internet sorgt tatsächlich für einen radikalen Verlust von Lebenskompetenz. Erst im Forum fragen, statt sofort das Naheliegendste zu tun.
Eine Vorsichtsmaßnahme ist auch mal darauf zu achten, wie lange denn der Anbieter auf der Plattform gemeldet ist. Der Kollege hier agiert auf der Plattform seit dem 9.9.22. Tut mir leid, hätte jedem anderen auch passieren können. Danke für den Hinweis, mit der sicheren Zahl-Funktion wägt man sich schon in Sicherheit so.
Ich habe immer noch nicht verstanden, warum dieser Betrug funktionieren soll. Der Kleinanzeigenverkäufer hat Pollin betrogen, Pollin erhält sein Produkt zurück, damit wird die Rechnung hinfällig und über den Käuferschutz solltest du doch deine 50 Euro auch zurückerhalten - hast ja vom Anbieter keine Ware bekommen. Wo ist jetzt (außer dem Ärger) der Haken?
Er gewinnt die Daten und die sind sogar verifiziert.
Wolfgang R. schrieb: > Wo ist jetzt (außer dem Ärger) der Haken? Oh welche Ähre der Herr mit brain bei dem Kanal ohne brain. :) (Großartige erzählart, gefällt mir gut, sehr sympatisch.) Der Haken liegt doch ganz klar in der zu erwartenden Reaktionszeit des Käufer´s also mir. Übersehe ich die Frist, was ja zu erwarten wäre, sollte ich erst aufwachen bei der 1.Mahnung von Pollin, das sofort zu reklamieren in der "sicher bezahl Funktion klz" sind die 50€ beim Verkäufer gelandet. Und kann nichts mehr machen. Die Polizei lehnt eine Anzeige mit derBegründung ab der Wert ist unter 50€. Da ja noch die Gebühr über 2,67€ die "sicher bezahl Funktion klz" einbehält von den 50€ weggehen die der Verkäufer erhält.
Wolfgang R. schrieb: > Ich habe immer noch nicht verstanden, warum dieser Betrug funktionieren > soll. Geht mir auch so. Das ganze ist Unsinn. Alexander schrieb: > Er gewinnt die Daten und die sind sogar verifiziert. Welche Daten gewinnt er? Adressen kannst du aus jedem Telefonbuch bekommen.
Rob Z. schrieb: > Die Polizei lehnt eine > Anzeige mit der Begründung ab der Wert ist unter 50€. Auch wieder so ein Humbug. Warum erzählst du nur Unsinn? Rob Z. schrieb: > Der Haken liegt doch ganz klar in der zu erwartenden Reaktionszeit des > Käufer´s also mir. Übersehe ich die Frist, was ja zu erwarten wäre, Welche Frist? Es wäre zu erwarten dass du die Rechnung von Pollin in einem Paket von Pollin nicht siehst? Darauf soll der Verkäufer spekulieren? Und nochmal: Woher kommt die Bankverbindung?
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Rob Z. schrieb: > Der Haken liegt doch ganz klar in der zu erwartenden Reaktionszeit des > Käufer´s also mir. Übersehe ich die Frist, was ja zu erwarten wäre, > sollte ich erst aufwachen bei der 1.Mahnung von Pollin Verstehe ich auch nicht - da kam doch ein pollin-Paket bei dir an mit einer Pollin-Rechnung, auf der deutlich steht, dass abgebucht wird, also wird auch keine Mahnung kommen. Du hast aber nix bei Pollin bestellt, warum sollte dir das dann nicht sofort auffallen?
Rob Z. schrieb: > Die Polizei lehnt eine > Anzeige mit der Begründung ab der Wert ist unter 50€. Quatsch mit Soße.
Wolfgang R. schrieb: > Verstehe ich auch nicht - da kam doch ein pollin-Paket bei dir an mit > einer Pollin-Rechnung, auf der deutlich steht, dass abgebucht wird, also > wird auch keine Mahnung kommen. Du hast aber nix bei Pollin bestellt, > warum sollte dir das dann nicht sofort auffallen? Danke. Bedauere das Missverständnis. Die Bankdaten auf der Rechnung sind nicht meine Bankdaten. Laut Mitarbeiter Auskunft bei pollin sind die bei der Gastbestellung zugefügt. (Ich finde hier hat serh wohl auch pollin ein Problem. )Also wird auch nichts inerhalb der nächsten 14 Tage davon abgebucht auf emeinen Namen. Und pollin wird ein Soll in meienm Kundenkonto feststellen. Die Mahnung erhalte ich dann ja erst nach 30 Tage von Pollin, hätte ich das Teil behalten und nicht reaagiert auf den Unsinn. Es kann doch nicht so schwer sein den Themenkomplex zu durchdringen.
Rob Z. schrieb: > Es kann doch nicht so schwer sein den Themenkomplex zu > durchdringen. 1.) Dass die Bankverbindung falsch ist (war sie das oder nur nicht deine?) hast du verschwiegen. 2.) Der Rest macht immer noch keinen Sinn. Ich glaube alle haben verstanden was hier passiert sein soll. Nur erklärt das nichts. Im Gegenteil.
An alle Zweifler und Erhabene. Meine Absicht ist von guten Dingen durchdrungen, wollte hier warnen und auf die Betrugsmasche hinweisen um ähnliches Missgeschick zu verhindern. Der Verkäufer ist ja noch nicht gesperrt in den klz. Es steht somit jedem frei den Bestellvorgang selbst nachzuvollziehen mit einem Kauf.
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Rob Z. schrieb: > Meine Absicht ist von guten Dingen > durchdrungen, wollte hier warnen und auf die Betrugsmasche hinweisen um > ähnliches Missgeschick zu verhindern. Das ist löblich, nur macht der Betrüger weiter, wenn es nicht von der Justiz verfolgt wird. Den Unsinn mit den 50,00 Euro vergiss mal ganz schnell. Du solltest weniger den Quatsch im Internet glauben, Dir ist sicher selber klar, dass z.B. selbst (Laden-)Diebstähle geringwertiger Sachen verfolgt werden. Oder kaufst Du mit der Sicherheit der Nichtverfolgbarkeit stets für 49,00 Euro ein ohne zu bezahlen? Übrigens liegt dort die Geringwertigkeitsgrenze bei 20,00...30,00 Euro, auf Antrag des Geschädigten werden aber auch die Diebstähle geringwertiger Sachen verfolgt. Supermärkte lassen aus Prinzip auch den Diebstahl einer Batterie für 1,50 Euro konsequent verfolgen, mit dem vollen Programm.
Rainer Z. schrieb: > Rob Z. schrieb: >> Die Polizei lehnt eine >> Anzeige mit der Begründung ab der Wert ist unter 50€. > > Quatsch mit Soße. Ich stand heute Morgen 10 nach 7 auf der Pi Feucht Wache, bei Nürnberg. Hier hat mich der Polizist am Empfang genau mit der Aussage; Der Wert ist unter 50€, wir nehmen keine Anzeige auf. Da von der Staatsanwaltschaft eh nicht bearbeitet wird, wieder weggeschickt. Danke dafür Polizei.
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... außerdem wirkt Dein "Märchen" gegenüber Pollin glaubwürdiger, wenn Du Anzeige erstattest. Warum sollte Pollin Dir die Geschichte ohne Weiteres abkaufen?
Rob Z. schrieb: > Der Wert > ist unter 50€, wir nehmen keine Anzeige auf. Die Polizei hat das schlicht nicht zu entscheiden ob die eine Anzeige aufnehmen oder nicht. Das müssen die einfach tun. Und ja, schau mal in die einschlägigen "Anwaltsportale", da kacken sich die Leute ein, weil sie für unter 10 Euro geklaut haben und jetzt ne Anzeige am Hals haben.
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Cyblord -. schrieb: > Rob Z. schrieb: >> Die Polizei lehnt eine >> Anzeige mit der Begründung ab der Wert ist unter 50€. > > Auch wieder so ein Humbug. Warum erzählst du nur Unsinn? > Ich habe vor Jahren mal Anzeige erstatten wollen. Die Polizei wollte aber nicht, mit der Begründung "Sie haben doch ein Widerrufsrecht. Sie haben also keinen Schaden. Wozu sollen wir dann eine Anzeige aufnehmen." (sinngemäß wiedergegeben) Das ist wirklich so passiert (darauf würde ich einen Eid schwören).
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René H. schrieb: > Ich habe vor Jahren mal Anzeige erstatten wollen. Die Polizei wollte > aber nicht, mit der Begründung "Sie haben doch ein Widerrufsrecht. Sie > haben also keinen Schaden. Wozu sollen wir dann eine Anzeige aufnehmen." > (sinngemäß wiedergegeben) Ist ja schön und gut wenn die Polizei hier Empfehlungen ausspricht. Sie muss aber eine Anzeige aufnehmen, wenn du trotzdem darauf bestehst. Für eine Straftat ist es auch nicht entscheidend ob ein Schaden entstanden ist oder ob ein Betrug funktioniert hat.
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Rob Z. schrieb: > Der Wert > ist unter 50€ Ist er ja nicht... es handelt sich ja hier offensichtlich um Betrug. Hast du Ebay KA kontaktiert und von denen eine Stellungnahme erhalten?
Vielen Dank für die wertvolle Information. Manch ein anderer Forumsteilnehmer besitzt zu wenig Empathie und Flexibilität um zu verstehen, dass nicht jeder Paketempfänger alle Begleitunterlagen immer sofort vollständig kontrolliert. Es gibt genug Menschen - die, aus Zeitmangel ,Schlamperei oder ADHS, die Begleitdokumente erstmal auf den großen "Lege ich am Monatsende ab" -Stapel werfen. Und bei den geschätzten 5 - 10% ist dann der Betrug zumindest für den Betrüger erstmal erfolgreich durchgelaufen und das Geld schon über Kleinanzeigen ausgezahlt und irgendwo verdunstet. In dem Zusammenhang ist aber vor allem die Sauerei interessant, dass erfolgreich fremde Kontodaten bei bestehenden Kundenkonten per Gastbestellung hinzugefügt werden können. Ob das ein besonderes Pollin-Problem ist - oder viele größere Anbieter betrifft? Wahrscheinlich sollte ich in Pförring ohnehin meine vorhanden Kundendaten löschen lassen. Der Laden hatte sich soweit ich mich erinnere auch in der Vergangenheit mal großangelegt hacken lassen... Ein Grund, dass ich im Allgemeinen sofern möglich - keine Kundenkonten anlege - sondern nur komplette Gastbestellungen per Vorkasse ausführe.
Maik .. schrieb: > dass nicht jeder Paketempfänger alle > Begleitunterlagen immer sofort vollständig kontrolliert. Ein Paket mit fetten Pollin Schriftzug und Rechnung, obwohl man nichts von Pollin erwartet, fällt also den meisten nicht auf? Dann muss die Zielgruppe maximal dement sein. > Und bei den geschätzten 5 - 10% ist dann der Betrug zumindest für den > Betrüger erstmal erfolgreich durchgelaufen und das Geld schon über > Kleinanzeigen ausgezahlt und irgendwo verdunstet. In diesem Fall betrügt er gleich zwei. Den Käufer und Pollin. Und diese Tatsache macht das noch besonders Risikoreich und IMO unwahrscheinlich.
Maik .. schrieb: > Manch ein anderer Forumsteilnehmer besitzt zu wenig Empathie und > Flexibilität um zu verstehen, dass nicht jeder Paketempfänger alle > Begleitunterlagen immer sofort vollständig kontrolliert. Ja, mag sein, aber wenn ich von Pollin ein Paket bekomme, ohne bei Pollin bestellt zu haben, dann muss ich doch instantan misstrauisch werden, oder?
Wolfgang R. schrieb: > Ist er ja nicht... es handelt sich ja hier offensichtlich um Betrug. > Hast du Ebay KA kontaktiert und von denen eine Stellungnahme erhalten? Widerspruch , hab ich doch schon erklärt. Nein, noch keinen Bescheid erhalten die beraumen 2 Tage Bearbeitungszeit ein. Eventuell werde ich hier posten oder auch nicht .
Rob Z. schrieb: > Eventuell werde ich hier posten oder auch nicht . Mach es bitte, ich finde es gut, dass du den Sachverhalt hier postest, ist ja irgendwie eine perfide Masche! Ich verstehe nur die Intention des Betrügers nicht ganz, weil das doch eigentlich fix auffliegen muss, außerdem haben sie bei ebay KA seine Kontoverbindung...
Wolfgang R. schrieb: > eigentlich fix auffliegen muss, außerdem haben sie bei ebay KA seine > Kontoverbindung... Dann zieht die Karawane weiter. Das mag fix auffliegen, aber das Geld ist dann meist wohl schon weg. Der Inhalt des angegeben Kontos wird schnell auf irgendein weiteres Konto im fernen Ausland umgefüllt und ist dann unerreichbar.. Das eigentliche bei Kleinanzeigen hinterlegte Konto läuft im Namen irgendeines armen Teufels - der einen dieser "Email-Job-Werbung Geldtransfer Finanzagenten Spamjobs" angenommen hat oder sich anderweitig mit diesen allseits bekannten OnlineVideochatVerifizierungsScam bei einem Onlinebankinginstitut hat ein Konto mit fremdem Zugriff hat andrehen lassen... Das sind ja altbekannte Probleme. Das Konto muss ja nur ein paar Tage tun, damit die Räuber das Geld ins Ausland überweisen oder Anderes damit kaufen können.. . Dann wird der nächste als Mittäter ggfs. ruiniert, in dessen Namen und ggfs. Gutgläubigkeit ein Konto eröffnet wurde..
Cyblord -. schrieb: > 1.) Dass die Bankverbindung falsch ist (war sie das oder nur nicht > deine?) hast du verschwiegen. Wer lesen und verstehen kann ist wohl im Vorteil. Siehe Thread start. "...auf meinen Namen und legt eine neue Bankverbindung an." Ich gehe wohl davon aus, solltest den Themenkomplex jemals durchdringen können, auch die Schupse hast dich entsprechend zu entschuldigen für die ach so pattzige, unangemessene, perönliche Beleidigungen und falschen Anschuldigungen. Such dir doch ne andere Ego Bestättigung. Mit solchen Menschen verschwend e ich sonst keine Lebenszeit. Danke.
Wolfgang R. schrieb: > Ja, mag sein, aber wenn ich von Pollin ein Paket bekomme, ohne bei > Pollin bestellt zu haben, dann muss ich doch instantan misstrauisch > werden, oder? Ich hab grade bei einem Kistenschieber im Internet 60m Heizungsrohre bestellt und geliefert bekommen. Da waren die Begleitpapiere auch von einem Sanitärgroßhändler und nicht von meinem Vertragspartner und Rechnungssteller. Klein stand dann irgendwo der Name meines Vertragspartners drin. Es ist also nicht unüblich, dass man - insbesonders in Zeiten des Internet Billigeinkaufs - von anderen Großhändlern Waren auf Rechnung Dritter geliefert bekommt. Und oft sind die Dinge dann billiger - als wenn man sie trotz eigenem Kundenkonto beim Großhändler kaufen würde, da der Kistenschieber in der Warengruppe große Umsätze macht - und richtig dolle Rabatte bekommt und in großen Teilen weitergibt.
Cyblord -. schrieb: > 1.) Dass die Bankverbindung falsch ist (war sie das oder nur nicht > deine?) hast du verschwiegen. wie immer... Salamitaktik man muss wirklich immer erst warten, bis alle Scheiben geschnitten sind
Schöne Märchenstunde 🧚. Will noch jemand einen Eintrag in sein Poesiealbum?
Jetzt sind alle Anzeigen vom Anbieter David X Konig gelöscht durch ebay klz. Auch eine Kontaktwarnung von ebay klz erhalten. das Märchen geht für einige doch noch weiter...
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Cyblord -. schrieb: > 1.) Dass die Bankverbindung falsch ist (war sie das oder nur nicht > deine?) hast du verschwiegen. > 2.) Der Rest macht immer noch keinen Sinn. Ich glaube alle haben > verstanden was hier passiert sein soll. Nur erklärt das nichts. Im > Gegenteil. Ich kapiers auch nicht, Pollin verschickt doch an Gastzugänge gar nicht auf Rechnung oder Bankeinzug. Sondern bestenfalls auf Vorauskasse. Deshalb ist eine erfundene Bankverbindung völlig irrelevant, denn ich kann da nirgends eine eingeben. Ich kann die Bestellung auf den vorhin frei erfundenen Namen deshalb nicht abschließen, wenn ich als Gast nichts im Voraus zahlen will... Roberto Z. schrieb: > bezahle ... die 109,88€ via Rechnung bei pollin elektronik. Und warum bezahlt man denn überhaupt ein Paket, das von einem Versender kommt, wo man nichts bestellt hat? > Ich bezahle über "sicher bezahlen Option in den klz" die 50€ Viel Spaß mit dem Geld, ich hoffe bloß, dass du es bis Weihnachten nicht brauchst. Denn für mich ist dieser dubiose und teure Käuferschutz bei den KA ist nur Abzocke. Die haben mir vor 4 Wochen bestätigt, dass bei einer Transaktion mit einem defekten Gerät alles korrekt zurückabgewickelt wurde und das Geld ausgezahlt werde. Keine Ahnung, wo das Geld ist, weil da keiner auf nichts reagiert. Grauenhaft windige Firma. Mal sehen, ob ich noch an das Geld komme...
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Wolfgang R. schrieb: > Ja, mag sein, aber wenn ich von Pollin ein Paket bekomme, ohne bei > Pollin bestellt zu haben, dann muss ich doch instantan misstrauisch > werden, oder? Ist nicht ganz so ungewöhnlich. Mancher Online-Händler im PC-Bereich schiebt die Kisten nicht einmal selbst, sondern ist nur eine Art unter eigenem Namen auftretende Verkaufsplattform für einen Distributor. Als Absender kann dann Letzterer in Erscheinung treten.
Roberto Z. schrieb: > Jetzt sind alle Anzeigen vom Anbieter David X Konig gelöscht durch > ebay > klz. > Auch eine Kontaktwarnung von ebay klz erhalten. Nein, das mußt Du anders sehen: JETZT ist Dein Scope im Inserat KORREKT bezeichnet :-)) Denn es wurde an Dich verkauft... > Ich stand heute Morgen 10 nach 7 auf der Pi Feucht Wache, bei Nürnberg. Schau doch mal was ich oben schreibe: ...oder online Das geht heute alles elektrisch, man muß nicht mal in der Wache auftauchen. just my 2cts.
Nickname und Preis - im Zusammenhang mit einem weiteren Merkmal - hätten mich bei diesem Angebot schon stutzig gemacht.
Bei ebay Kleinanzeigen gibt es im Gegensatz zu ebay keinerlei Verifizierung der Kontaktdaten, da kann man sich mit Fantasienamen beliebige Fake Accounts erstellen. Gültige Bankdaten bekommt der Betrüger indem er sich irgendwo als Käufer ausgibt. Diese kann er dann beliebig oft wiederverwenden. Im ungünstigsten Fall ist die Abbuchung von pollin erfolgreich, da ausschließlich IBAN abgeglichen wird (nicht der Name). Den Support von eBay Kleinanzeigen kannst Du vergessen, alles was die tun ist die Anzeige löschen und den Account deaktivieren. Damit wird der Betrüger sogar noch geschützt, wenn man nicht rechtzeitig alles dokumentiert hat. Die Polizei wird sich vom Hals halten was geht, Onlinedelikte haben eine so geringe Aufklärungsquote da kann ich verstehen dass die Anzeigen abwimmeln. Und wenn dann ermitteln die sowieso in die falsche Richtung, im konkreten Fall dann vielleicht sogar gegen Dich weil Du Dir mutmaßlich Zeug auf eine fremde Bankverbindung bestellt hast. Die sehen auch nur die Daten welche der Betrüger eingegeben hat. IP Adressen und sowas interessiert die überhaupt nicht, selbst wenn Du denen das auf einem Silbertablett servierst. Ich hatte vor Jahren mal (auf eBay!) einen PC per Sofortkauf bezahlt, den habe ich 3 Monate lang einfach nicht erhalten. Ich warte heut noch auf einen Status zu meiner Anzeige, die ist einfach aufgenommen aber nie bearbeitet wurden.
Alexander schrieb: > Onlinedelikte haben eine > so geringe Aufklärungsquote da kann ich verstehen dass die Anzeigen > abwimmeln. Eine Anzeige kann aber auch den Anzeigeerstatter schützen, falls es ihm am Ende an den Kragen gehen soll. Zumindest strafrechtlich, zivilrechtlich ist ein anderes Thema.
Alexander schrieb: > Bei ebay Kleinanzeigen gibt es im Gegensatz zu ebay keinerlei > Verifizierung der Kontaktdaten, da kann man sich mit Fantasienamen > beliebige Fake Accounts erstellen. und genau aus dem Grund nutze ich ebay Kleinanzeigen nur Wohnortnah und hole die Sachen persönlich ab bzw. lasse die Sachen abholen. Bezahlung dann via Bargeld und ohne weitere Verhandlungen. Es gibt einen Preis und entweder ist man an der Ware zu dem Preis interessiert oder eben nicht. Ich bin mit dieser Methode bisher absolut problemlos durch gekommen. Ich kaufe allerdings mehr bei Kleinanzeigen als ich verkaufe. (Wobei auch die Käufe sich im Bereich von 3-5/a bewegen)
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In dieser Warn-Mail wird nicht gegendert? Wahnsinn!
Alexander schrieb: > Bei ebay Kleinanzeigen gibt es im Gegensatz zu ebay keinerlei > Verifizierung der Kontaktdaten, da kann man sich mit Fantasienamen > beliebige Fake Accounts erstellen. Das ist aktuell nicht so wie Du es darstellst. Wenn man Inserate aufgibt, also etwas verkaufen/verschenken/abgeben will, wird man nach sehr kurzer Zeit aufgefordert, eine Telefonnummer anzugeben. Da gibt's dann einen einmal-Code (per old-school SMS) , den man eingeben muß um sein Konto weiter nutzen zu können. Die ist dann hinterlegt, siehe Bild. da anonyme Nummern (prepaid etc.) heute offiziell nicht mehr erhältlich sind: Ist eine Verifikation zumindest rudimentär möglich. Gewiefte Betrüber haben natürlich Fake Nummern, Fake konten, etc -- es ist immer möglich jeden Schutz mit dem nötigen Aufwand zu umgehen. Ist bei ebay aber nicht anders. Es finden sich genügend Beispiele für diese Vorgehensweise unter dem Google Suchwort "Ärger mit ebay kleinanzeigen". Ebenso wie man stapelweise an andere echte Bankdaten zum (unerlaubten) Lastschrifteinzug kommt. Im Darknet 100er bzw. 1000er weise. > aus dem Grund nutze ich ebay Kleinanzeigen nur Wohnortnah und > hole die Sachen persönlich ab Ist sicher eine gute Wahl. Ich habe 99% meiner Käufe über ebay-kleinanzeigen per Versand abgewickelt, und bin nie enttäuscht worden -- die Tips zur Vorsicht habe ich befolgt, und die genügen bei mir.
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●DesIntegrator ●. schrieb: > In dieser Warn-Mail wird nicht gegendert? > > Wahnsinn! Wann hast du denn das letzte mal "Mörderinnen und Mörder" gelesen? Negatives wird nicht gegendert. Für alle negative sind sowieso die Männer verantwortlich.
Mir ist mal bei ner Probefahrt einer mit dem Mopped abgehauen. Rate mal wieviel die Polizei mit der Telefonnummer anfangen konnte, genau nichts! Versuch mal einen Namen oder Adresse zu einer Telefonnummer zu bekommen, dir erteilt keiner Auskunft. Hab das Handy dann in Selbstjustiz orten müssen. Das Motorrad hab ich wieder, den Schlüssel nicht. War auch über Kleinanzeigen
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Alexander schrieb: > Mir ist mal bei ner Probefahrt einer mit dem Mopped abgehauen. Rate mal > wieviel die Polizei mit der Telefonnummer anfangen konnte, genau nichts! hoffentlich hattest Du Dir wenigstens das Kennzeichen gemerkt
Hier kommen wieder die Geschichten aus dem Paulanergarten, das ist ja der reine Wahnsinn.
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Roberto Z. schrieb: > Ich stand heute Morgen 10 nach 7 auf der Pi Feucht Wache, bei Nürnberg. > Hier hat mich der Polizist am Empfang genau mit der Aussage; Der Wert > ist unter 50€, wir nehmen keine Anzeige auf. Da von der > Staatsanwaltschaft eh nicht bearbeitet wird, wieder weggeschickt. Danke > dafür Polizei. René H. schrieb: > Ich habe vor Jahren mal Anzeige erstatten wollen. Die Polizei wollte > aber nicht, mit der Begründung "Sie haben doch ein Widerrufsrecht. Sie > haben also keinen Schaden. Wozu sollen wir dann eine Anzeige aufnehmen." > (sinngemäß wiedergegeben) Das ist wirklich so passiert (darauf würde ich > einen Eid schwören). Man könnte in so einer Situation ganz freundlich fragen, ob man denn evtl gewillt sei, eine andere Anzeige aufzunehmen, etwa wegen §§ 258, 258a, 22 StGB. Vor einigen Monaten haben Journalisten einen Feldversuch gestartet und in diversen Bundesländern diverse (gleiche) Straftaten, die im internet begangen wirden waren, angezeigt. Die Ergebnisse waren erschreckend. Leider finde ich den link derzeit nicht. Auffällig dabei war, dass auch Verhaltensweisen, die durchaus im Sinne der Anzeigenden waren, beanstandet wurden, formal zu Recht. In dem Fall ging es um die Möglichkeit anonymer Anzeige.
Percy N. schrieb: > Vor einigen Monaten haben Journalisten einen Feldversuch gestartet und > in diversen Bundesländern diverse (gleiche) Straftaten, die im internet > begangen wirden waren, angezeigt. Die Ergebnisse waren erschreckend. > Leider finde ich den link derzeit nicht. Das war vor einiger ZEit mal beim Böhmermann. Einfach mal in der Mediathek stöbern.
Beitrag #7200835 wurde vom Autor gelöscht.
Bad U. schrieb: > as war vor einiger ZEit mal beim Böhmermann. Gibt sogar ne eigene Website: https://tatütata.fail/
Helmut H. schrieb: > Bad U. schrieb: > >> as war vor einiger ZEit mal beim Böhmermann. > > Gibt sogar ne eigene Website: https://tat%C3%BCtata.fail/ Genau die meinte ich, Danke!
Diese Aufforderung erhalten. Meine Antwort beinhaltet überwiegen die Beschreibung des Vorgehens, wie auch hier im Start thread. Ergänzt durch die Rechnung von pollin.
Diese Mitteilung heute vom ebay Kleinanzeigen Kundenservice erhalten. Und OPP Statusmeldung von heute.
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Roberto Z. schrieb: > Der Verkäufer bestellt die Ware auf meinen Namen und Adresse als Gast > dann bei pollin Elektronik, auf meinen Namen und legt eine neue > Bankverbindung an. Das Problem liegt bei Pollin. Als Gast kann da ich tatsächlich über die Sepa-Überweisung, beliebige(gültige) Iban-Adressen angeben. Ich habe das mal mit meiner Finanzamt Iban und einer erfunden Empfängeradresse probiert. Bei einer Bestellung bei Pollin komme ich bis zum "Endgültig Bestellen Botton". Ob es da noch eine Plausibilitätsprüfung gibt, kann ich nicht sagen. Fragt sich nur worauf der Versender spekuliert? Das einzigst Plausibele wäre ja, dass er irgendwie die Pollin Versendung dazu benutzen kann, gegenüber E-Bay Kleinazeigen nachzuweisen, dass er das Paket versendet hat. Denn wenn er das nicht kann, bekommt man m.W. sein Geld zurück. Wahrscheinlich spekuliert er nur auf die Faulheit vieler Menschen, die sich sagen: "ach scheiß auf die 50 Euro, dafür ist mir meine Lebenszeit zu schade, buche es unter Lebenserfahrung ab".
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Peter F. schrieb: > Fragt sich nur worauf der Versender spekuliert? Das einzigts plausibel > wäre ja, dass er irgendwie die Pollin Versendung dazu benutzen kann, > gegenüber E-Bay Kleinazeigen nachzuweisen, dass er das Paket versendet > hat. Denn wenn er das nicht kann, bekommt man m.W. sein Geld zurück. > Wahrscheinlich spekuliert er nur auf die Faulheit vieler Menschen, die > sich sagen: "ach scheiß auf die 50 Euro, dafür ist mir meine Lebenszeit > zu schade, buche es unter Lebenserfahrung ab". Danke. Glückwunsch, endlich mal einer der das Betrugsprinzip des Vk erkannt hat. Jetzt bleibt nur die Frage offen. Wie entscheidet, Grund der Sachlage mit der Rechnung von pollin der OPP Kundenservice. Erwarte in den nächsten Tage eine Entscheidung.
Peter F. schrieb: > Fragt sich nur worauf der Versender spekuliert? Das einzigst Plausibele > wäre ja, dass er irgendwie die Pollin Versendung dazu benutzen kann, > gegenüber E-Bay Kleinazeigen nachzuweisen, dass er das Paket versendet > hat. Denn wenn er das nicht kann, bekommt man m.W. sein Geld zurück. > Wahrscheinlich spekuliert er nur auf die Faulheit vieler Menschen, die > sich sagen: "ach scheiß auf die 50 Euro Oder dass sogar der Kunde selber den Empfang bestätigt. Bis dann die Mahnung oder gar das Inkasso durch Pollin kommt, ist so viel Zeit vergangen, dass der Betrüger "sein" Geld schon in Sicherheit gebracht hat. Roberto Z. schrieb: > Jetzt bleibt nur die Frage offen. Wie entscheidet, Grund > der Sachlage mit der Rechnung von pollin der OPP Kundenservice. Auch interessant wäre die rechtliche Einordnung, der Betrug ggü. Pollin (Bestellung in falschem Namen), wäre ja durch Rücksendung leicht aufzulösen, dann bliebe dem Käufer der volle Schaden, der direktes Opfer des Betrügers ist.
Thorsten M. schrieb: > Auch interessant wäre die rechtliche Einordnung, der Betrug ggü. Pollin > (Bestellung in falschem Namen), wäre ja durch Rücksendung leicht > aufzulösen, dann bliebe dem Käufer der volle Schaden, der direktes Opfer > des Betrügers ist. Das habe ich schon versucht mit einem Leitenden Mitarbeiter bei pollin zu klären. Negativ. Pollin ist nicht der Geschädigte.
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Roberto Z. schrieb: > Danke. Glückwunsch, endlich mal einer der das Betrugsprinzip des Vk > erkannt hat. Lustig. Das schrieb ich bereits im ersten Post: > Nutzt er die Pollin Versanddaten um gegenüber eBay KA den Versand > vorzutäuschen? Aber danke für die Glückwünsche. Nur hat die Sache einen Haken. Jeder kann über die Sendungsnummer sehen dass Pollin der Versender ist und nicht der Verkäufer. Und hat er denn überhaupt die Sendungsdaten gegenüber KA oder dir als Beweis für den Versand angegeben?
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Alexander schrieb: > da ausschließlich IBAN abgeglichen wird (nicht der Name). Es hätte aber auch passieren können, dass Du die Ware ohne Rechnung/Forderung/Mahnung bekommen hätest. Da wäre aber der Preis nur minimal niedriger gewesen. Dein Geld wäre dann auf ein Konto gewandert, wo Du in Erklärungsnot gekommen wärest.
Thorsten M. schrieb: > Auch interessant wäre die rechtliche Einordnung, der Betrug ggü. Pollin > (Bestellung in falschem Namen), wäre ja durch Rücksendung leicht > aufzulösen, dann bliebe dem Käufer der volle Schaden, der direktes Opfer > des Betrügers ist. Was ich wirklich nicht verstehe, warum Pollin Versand über Sepa anbietet? Wo wirklich jeder Depp eine fiktionale Bestellung(Pizza) abgeben kann. Wenn es schiefgeht, dann bleibt Pollin auf den Versandkosten hängen.
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Alexander schrieb: > Ich hatte vor Jahren mal (auf eBay!) einen PC per Sofortkauf bezahlt, > den habe ich 3 Monate lang einfach nicht erhalten. Verstehe nicht, warum du da 3 Monate gewartet hast? Wenn innerhalb einer angemessenen Frist nichts kommt, Geld zurückholen und basta. > Ich warte heut noch > auf einen Status zu meiner Anzeige, die ist einfach aufgenommen aber nie > bearbeitet wurden. Was für eine Anzeige?
Ich war auf der Wache mit meinen ausgedruckten Screenshots und habe Anzeige wegen Betrug erstattet. Von eBay wurde man damals komplett im Stich gelassen, daher wusste ich mir nicht mehr anders zu helfen. Der Beamte hat alles mit zwei Fingern in die Schreibmaschine getippt, ich habe ein Aktenzeichen bekommen und das wars. Die anderen Verkäufe u.a. auch dieser PC gingen munter weiter. Telefonisch keine Chance ihn zu erreichen, auch nicht mit unterdrückter Nummer. Der Verkäufer hat erst wieder reagiert als "jemand" sämtliche Artikel per Sofortkauf beendet und negative Bewertungen hinterlassen hat. Die Bewertungen hat eBay nach 1 Tag gelöscht. Das Geld habe ich nach 3 Monaten unerwartet zurück erhalten, eine Kontaktaufnahme oder Erklärung gab es nicht.
Eine Anzeige hilft halt nichts, wenn mal ein Paket nicht kommt. Das muss man auf dem Zivilweg lösen. Was irgendwie die Leute nicht verstehen: Es ist nicht strafbar mal ein Paket zu verbummeln. Dafür wird man niemals nicht verknackt, nicht für einen Euro. Und selbst wenn: Hilft dem geschädigten erst mal gar nichts. Der muss danach Zivil erst noch sein Geld rausklagen. Das hilft höchstens um Beweise zu sichern und die Identität ermitteln zu lassen. Aber das wird nicht passieren wenn schon gar kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Und nochmal: Ein Paket zu verbummeln IST keine Straftat. Ist das der Effekt wenn solche Grundlagen in der Schule nicht (mehr) gelehrt werden?
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Wie unterscheidest du, ob ein Paket verbummelt oder nie versendet wurde? Mein Beispiel ist klassischer Warenbetrug. Der Pollin Fall ist Warenkreditbetrug. Das hier Pollin nicht die Geschädigte sein soll ist ganz dünnes Eis. Da hätte auch Justin Bieber oder Adolf Hitler mit SEPA bezahlen können mit abweichender Lieferadresse.
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Alexander schrieb: > Wie unterscheidest du, ob ein Paket verbummelt oder nie versendet wurde? > Mein Beispiel ist klassischer Warenbetrug. Diesen "Warenbetrug" muss man nachweisen. Also den VORSATZ dass der Verkäufer das Geld einstreichen und nie versenden wollte. Das muss der Staatsanwalt tun. Kann er das bei EINEM verbummelten Paket? Natürlich nicht. Also wird er nichts tun und kann er nichts tun. Eine Straftat kann nicht nachgewiesen werden. > Der Pollin Fall ist Warenkreditbetrug. Der Pollin Fall liegt anders, auch weil quasi die Identität gestohlen wurde und eine falsche IBAN eingetragen wurde. > Das hier Pollin nicht die Geschädigte sein soll ist ganz dünnes Eis. Seh ich auch so.
Alexander schrieb: > Ich war auf der Wache mit meinen ausgedruckten Screenshots und habe > Anzeige wegen Betrug erstattet. Von eBay wurde man damals komplett im > Stich gelassen, daher wusste ich mir nicht mehr anders zu helfen. Der > Beamte hat alles mit zwei Fingern in die Schreibmaschine getippt, ich > habe ein Aktenzeichen bekommen und das wars. Die anderen Verkäufe u.a. > auch dieser PC gingen munter weiter. Telefonisch keine Chance ihn zu > erreichen, auch nicht mit unterdrückter Nummer. Der Verkäufer hat erst > wieder reagiert als "jemand" sämtliche Artikel per Sofortkauf beendet > und negative Bewertungen hinterlassen hat. Die Bewertungen hat eBay nach > 1 Tag gelöscht. Das Geld habe ich nach 3 Monaten unerwartet zurück > erhalten, eine Kontaktaufnahme oder Erklärung gab es nicht. Naja, die Erklärung konntest du dir doch dann denken. ;) Aber ich muss sagen, dass eBay sich gewaltig gebessert hat. Jedenfalls nach meinen Erfahrungen.
Cyblord -. schrieb: > Alexander schrieb: >> ... >> Der Pollin Fall ist Warenkreditbetrug. > > Der Pollin Fall liegt anders, auch weil quasi die Identität gestohlen > wurde und eine falsche IBAN eingetragen wurde. > >> Das hier Pollin nicht die Geschädigte sein soll ist ganz dünnes Eis. > > Seh ich auch so. Der Geschädigte ist Pollin in diesen Angelegenheiten erst einmal tatsächlich nicht. Aber der Beihilfe kann man sie wohl belangen, wenn die diesen Betrug auch nach Anzeige weiterhin so einfach möglich machen.
Alexander schrieb: > Wie unterscheidest du, ob ein Paket verbummelt oder nie versendet wurde? Bei einem seriösen Versand heutzutage kein Problem mehr. Jedenfalls bei DHL. Da werde ich nach einer Bestellung mit Mails zugeschüttet - die gehen von "Sendung wurde an DHL übergeben" bis "wird innerhalb der nächsten 15 Minuten zugestellt". Kein Witz!
Hartmut K. schrieb: > Aber ich muss > sagen, dass eBay sich gewaltig gebessert hat. Jedenfalls nach meinen > Erfahrungen. Das sind aber eben genau die Änderungen welche viele hier absolut verdammen. Als eBay noch eine reine Vermittlungsplattform war, musste man sich eben selbst kümmern. Dahin wollen aber anscheinend so manche wieder zurück und monieren die aktuellen Entwicklungen. D.h. angeschlossene Bezahlsysteme, Treuhandfunktion, Fälle usw. Weil sie natürlich am Ende dem Verkäufer ärger machen können. Aber einen Tod muss man sterben. Man kann nicht beides haben: Eine reine Plattform die sich um nichts kümmert und Käuferschutz.
Cyblord -. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> Aber ich muss >> sagen, dass eBay sich gewaltig gebessert hat. Jedenfalls nach meinen >> Erfahrungen. > > Das sind aber eben genau die Änderungen welche viele hier absolut > verdammen. Als eBay noch eine reine Vermittlungsplattform war, musste > man sich eben selbst kümmern. Dahin wollen aber anscheinend so manche > wieder zurück und monieren die aktuellen Entwicklungen. D.h. > angeschlossene Bezahlsysteme, Treuhandfunktion, Fälle usw. Weil sie > natürlich am Ende dem Verkäufer ärger machen können. Aber einen Tod muss > man sterben. Wieso - wer stirbt denn hier? Keiner ist gezwungen, bei eBay zu kaufen. Übrigens lohnt sich ein Preisvergleich immer. Ich hatte schon Preisunterschiede bis zu 400%, für ein und denselben Artikel, von ein und demselben Hersteller, nur über verschiedene Zwischenhändler. Der Gag: Manchmal billiger als vom Online-Shop des Herstellers direkt. Da macht heute allerdings meistens Amazon das Rennen, da hat "Deutschland" wieder mal schön gepennt. > Man kann nicht beides haben: Eine reine Plattform die sich > um nichts kümmert und Käuferschutz. Genau. Mich hat auch mal ein Verkäufer (aus USA) mal direkt angeschrieben (in einem putzigen Google-Deutsch), ;) mich um Verständnis für die relativ lange Lieferzeit gebeten, und ich sollte bitte, bitte mich auf eBay nicht öffentlich dazu äußern. Klar, ich kann auch Schnauze halten. ;)
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Hartmut K. schrieb: > Wieso - wer stirbt denn hier? Keiner ist gezwungen, bei eBay zu kaufen. Naja die Threads von denen ich spreche sind dann wohl an dir vorbei gegangen. Da kotzt sich die halbe Foren-Rentner-Elite über das "neue eBay" aus. Jahrelang jetzt schon.
Cyblord -. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> Wieso - wer stirbt denn hier? Keiner ist gezwungen, bei eBay zu kaufen. > > Naja die Threads von denen ich spreche sind dann wohl an dir vorbei > gegangen. Jo, da hab' ich wohl nichts versäumt. ;) > Da kotzt sich die halbe Foren-Rentner-Elite über das "neue > eBay" aus. Jahrelang jetzt schon. Ja mei, musst sie halt lassen. Solchen Leuten kann man eigentlich nur raten, ihren Frust da abzuladen, wo er herkommt, aber wenn sie nicht (mehr) anders können ... Bekanntlich fällt es mit zunehmendem Alter immer schwerer, alte Gewohnheiten zu ändern. ;) Cyblord -. schrieb: > Eine Anzeige hilft halt nichts, wenn mal ein Paket nicht kommt. Das muss > man auf dem Zivilweg lösen. > Was irgendwie die Leute nicht verstehen: Es ist nicht strafbar mal ein > Paket zu verbummeln. Dafür wird man niemals nicht verknackt, nicht für > einen Euro. Und selbst wenn: Hilft dem geschädigten erst mal gar nichts. > Der muss danach Zivil erst noch sein Geld rausklagen. > Das hilft höchstens um Beweise zu sichern und die Identität ermitteln zu > lassen. Aber das wird nicht passieren wenn schon gar kein Verdacht auf > eine Straftat vorliegt. Und nochmal: Ein Paket zu verbummeln IST keine > Straftat. Aber ein Versicherungsfall.
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Beitrag #7204508 wurde vom Autor gelöscht.
Hartmut K. schrieb: > Aber ein Versicherungsfall. Ja auch das ist möglich. Und natürlich hat man alle Zivilrechtliche Handhabe. Die Zivilgerichte stehen einem hier 5 Tage die Woche zur Verfügung. Niemand muss und soll sich gefallen lassen, dass ein Verkäufer ein Paket nicht schickt oder sonst irgendwie abzockt. Nur eine Anzeige ist meistens einfach das falsche Instrument.
Cyblord -. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> Aber ein Versicherungsfall. > > Ja auch das ist möglich. Und da haben die Versanddienstleister schon ihre en-gros-Verträge mit den Versicherungen, das ist alles kein Problem. Und ein Zusteller, der ein Paket "verbummelt", riskiert damit seinen Job. Du glaubst gar nicht, wie korrekt, fix und höflich die geworden sind, die ich heute so erlebe. ;) > Und natürlich hat man alle Zivilrechtliche > Handhabe. Die Zivilgerichte stehen einem hier 5 Tage die Woche zur > Verfügung. Niemand muss und soll sich gefallen lassen, dass ein > Verkäufer ein Paket nicht schickt oder sonst irgendwie abzockt. Nur eine > Anzeige ist meistens einfach das falsche Instrument. Jo, aber der Zivilrechtsweg ist so ziemlich der langwierigste und teuerste, den ich kenne. Hatte mal einen Fall, wo die Verantwortung vom Versanddienstleister zum Lieferanten und zurück delegiert wurde - hab's dann aufgegeben. Bei einem Warenwert von 30€ auch auf den Rechtsweg verzichtet. ;) Aber das ist lange her, mir seitdem nicht mehr untergekommen.
Cyblord -. schrieb: > Die Polizei hat das schlicht nicht zu entscheiden ob die eine Anzeige > aufnehmen oder nicht. Das müssen die einfach tun. ach, als ich eine Anzeige wegen Tierquälerei aufgeben wollte, verweigerte die Polizei auch und meinte, ich solle mich an den Tierschutz wenden und dort wurde mir geraten eine Anzeige aufzugeben! Polizisten sind nicht unfehlbar, sie sind Menschen die mal mehr oder weniger Lust haben zu arbeiten oder schlicht Gesetze oder Urteile nicht vollständig kennen. Ich hatte sogar schon Falschaussagen von Polizisten vor Gericht selbst erlebt!
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Joachim B. schrieb: > ach, als ich eine Anzeige wegen Tierquälerei aufgeben wollte, > verweigerte die Polizei auch und meinte, ich solle mich an den > Tierschutz wenden und dort wurde mir geraten eine Anzeige aufzugeben! Was nichts daran ändert dass sie das tun müssten. > Polizisten sind nicht unfehlbar, sie sind Menschen die mal mehr oder > weniger Lust haben zu arbeiten oder schlicht Gesetze oder Urteile nicht > vollständig kennen. Das sich Menschen manchmal nicht an Recht und Gesetz halten ist ja wohl eine Binse. > Ich hatte sogar schon Falschaussagen von Polizisten vor Gericht selbst > erlebt! Sach bloß
Joachim B. schrieb: > ach, als ich eine Anzeige wegen Tierquälerei aufgeben wollte, > verweigerte die Polizei auch und meinte, ich solle mich an den > Tierschutz wenden und dort wurde mir geraten eine Anzeige aufzugeben! > Polizisten sind nicht unfehlbar, sie sind Menschen die mal mehr oder > weniger Lust haben zu arbeiten oder schlicht Gesetze oder Urteile nicht > vollständig kennen. Manchmal frage ich mich, in welchem Land in welchem Jahrhundert Du lebst. Oder liegt es vielleicht an Dir? Cyblord -. schrieb: >> Polizisten sind nicht unfehlbar, sie sind Menschen die mal mehr oder >> weniger Lust haben zu arbeiten oder schlicht Gesetze oder Urteile nicht >> vollständig kennen. > > Das sich Menschen manchmal nicht an Recht und Gesetz halten ist ja wohl > eine Binse. Wie oft muss man hier eigentlich nich §§ 258, 258a StGB erwähnen?
Percy N. schrieb: > Wie oft muss man hier eigentlich nich §§ 258, 258a StGB erwähnen? Die kannst du so oft erwähnen, wie du willst, wenn die Falschaussagen von drei "Zeugen" (davon ein Polizist) übereinstimmend gegen eine stehen, ist nun mal nichts zu machen. "Es genügt nicht, das Recht auf seiner Seite zu haben - man muss auch mit der Justiz rechnen." ;)
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Hartmut K. schrieb: > wenn die Aussagen von drei "Zeugen" (davon ein Polizist) übereinstimmend > gegen eine stehen, ist nun mal nichts zu machen. Was genau sollen die denn bezeugen?
Hartmut K. schrieb: > Die kannst du so oft erwähnen, wie du willst, wenn die Falschaussagen > von drei "Zeugen" (davon ein Polizist) übereinstimmend gegen eine > stehen, ist nun mal nichts zu machen. "Es genügt nicht, das Recht auf > seiner Seite zu haben - man muss auch mit der Justiz rechnen." ;) Hier gehts ja immer noch um das Aufgeben einer Anzeige. Nicht um deinen Kampf gegen alle Organe des Staates gleichzeitig.
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Percy N. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> wenn die Aussagen von drei "Zeugen" (davon ein Polizist) übereinstimmend >> gegen eine stehen, ist nun mal nichts zu machen. > > Was genau sollen die denn bezeugen? Die Straftat, die dem Angeklagten vorgeworfen wurde.
Cyblord -. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> Die kannst du so oft erwähnen, wie du willst, wenn die Falschaussagen >> von drei "Zeugen" (davon ein Polizist) übereinstimmend gegen eine >> stehen, ist nun mal nichts zu machen. "Es genügt nicht, das Recht auf >> seiner Seite zu haben - man muss auch mit der Justiz rechnen." ;) > > Hier gehts ja immer noch um das Aufgeben einer Anzeige. Entschuldige nur, dass ich die Frage von "Percy N." beantwortet habe. ;) > Wie oft muss man hier eigentlich nich §§ 258, 258a StGB erwähnen? Cyblord -. schrieb: > Nicht um deinen Kampf gegen alle Organe des Staates gleichzeitig. Damit wir uns richtig verstehen: Die einzigen "Organe des Staates" waren in diesem Fall der Polizist (als Beamter) und die Staatsanwaltschaft*. Schon die Richterin nicht mehr - Richter sind dem Gesetz verpflichtet, niemandem sonst. (Es gab zwar auch mal verbeamtete Richter, aber das ist schon etwas länger her.) Außerdem war mein Fall absolut kein Einzelfall. ;) *) Und die Staatsanwaltschaft hat auch nur einen Referendar vorgeschickt, also denen muss das wohl auch schon zu bleede gewesen sein. ;)
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Hartmut K. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Hartmut K. schrieb: >> >>> wenn die Aussagen von drei "Zeugen" (davon ein Polizist) übereinstimmend >>> gegen eine stehen, ist nun mal nichts zu machen. >> >> Was genau sollen die denn bezeugen? > > Die Straftat, die dem Angeklagten vorgeworfen wurde. Völlig andere Baustelle. Hartmut K. schrieb: > Entschuldige nur, dass ich die Frage von "Percy N." beantwortet habe. ;) Das hast Du leider nicht. Also: was haben Deine drei Zeugen mit der Strafvereitelung durch Anzeigenunterdrückung zu tun?
Percy N. schrieb: > Völlig andere Baustelle. Dann fang' nicht erst damit an. ;) > Hartmut K. schrieb: >> Entschuldige nur, dass ich die Frage von "Percy N." beantwortet habe. ;) > > Das hast Du leider nicht. > > Also: was haben Deine drei Zeugen mit der Strafvereitelung durch > Anzeigenunterdrückung zu tun? Dass der Polizist nur einer von vielen war, bei denen Strafanzeigen und sonstige Hinweise auf schwere Straftaten jahrelang stapelweise unter den Tisch fielen. Macht ja nur Arbeit und bringt kein Geld, aber schlimmstenfall noch "Kollegen" in Gefahr. Dafür war die PI Germering schon bekannt. Bis ich mit denen mal Tacheles geredet habe, seitdem kann ich mich absolut auf sie verlassen, wenn mal was Erstes ist, glaubste?
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Pollin verschickt quasi nur noch per Vorauskasse, musste ich bei den letzten Bestellungen feststellen. Persönlicher Login geht nicht mehr. Da ist die Masche ja dann hinfällig geworden.
Christian M. schrieb: > Pollin verschickt quasi nur noch per Vorauskasse, musste ich bei den > letzten Bestellungen feststellen. Persönlicher Login geht nicht mehr. Da > ist die Masche ja dann hinfällig geworden. Was ist das wieder für eine Geschichte. Nach wie vor, kann ich mich einloggen und bestelle nach wie vor mit SEPA Lastschrift.
Cyblord -. schrieb: > Christian M. schrieb: >> Pollin verschickt quasi nur noch per Vorauskasse, musste ich bei den >> letzten Bestellungen feststellen. Persönlicher Login geht nicht mehr. Da >> ist die Masche ja dann hinfällig geworden. > > Was ist das wieder für eine Geschichte. Nach wie vor, kann ich mich > einloggen und bestelle nach wie vor mit SEPA Lastschrift. das ist logisch mit negativer Schufa gehts nur noch mit Vorkasse! Nu rate doch warum einer Vorkasse manchen muß und ein Anderer nicht!
Peter F. schrieb: > Thorsten M. schrieb: >> Auch interessant wäre die rechtliche Einordnung, der Betrug ggü. Pollin >> (Bestellung in falschem Namen), wäre ja durch Rücksendung leicht >> aufzulösen, dann bliebe dem Käufer der volle Schaden, der direktes Opfer >> des Betrügers ist. > Was ich wirklich nicht verstehe, warum Pollin Versand über Sepa > anbietet? > Wo wirklich jeder Depp eine fiktionale Bestellung(Pizza) abgeben kann. > Wenn es schiefgeht, dann bleibt Pollin auf den Versandkosten hängen. Naja, wie die Vorposter schon festgestellt haben, macht Pollin eine Schufa-Abfrage. Wenn der Kunde eine weiße Weste hat, dann ist der Versand an die Schufa-überprüfte Adresse nur ein sehr geringes Risiko für Pollin. Mit so einem Dreiecksbetrug rechnet man (bisher) da wohl nicht. Und vermutlich kann man Pollin auch nicht belangen, wenn zusammen mit der Ware eine Rechnung mit Erwähnung des erteilten Sepa-Mandats verschickt wird. Das wäre ja dann der Zeitpunkt, wo die Pollinbestellung ihre beabsichtigte Wirkung, nämlich eine reguläre Lieferung vorzutäuschen, noch nicht entfaltet hat und der Kunde könnte reagieren.
Joachim B. schrieb: > Nu rate doch warum einer Vorkasse manchen muß und ein Anderer nicht! Ich rate da überhaupt nicht, ich mach's einfach. Hat auch seine Vorteile.
Also die IBAN wird gar nicht geprüft, weder mit der Prüfziffer noch auf Kontoinhaber? Weiterhin wird nicht geprüft ob es ein Bestandskunde ist, d.h. Gäste können auf beliebige Rechnungsempfänger bestellen? Die SCHUFA Abfrage erfolgt dann nur auf den Rechnungsempfänger, nicht auf den Kontoinhaber? Fehlt ja nur noch dass man als Gast eine abweichende Lieferadresse angeben kann, dann kann jeder alles auf Deinen Namen bestellen. Gut, dass ich SCHUFA Eintrag habe!
Thorsten M. schrieb: > Naja, wie die Vorposter schon festgestellt haben, macht Pollin eine > Schufa-Abfrage. Wenn der Kunde eine weiße Weste hat, dann ist der > Versand an die Schufa-überprüfte Adresse nur ein sehr geringes Risiko > für Pollin. Kann sein das Pollin eine Schufa-Abfrage macht. Glaube ich aber nicht, für jede Gastbestellung über Sepa ist das doch ein erheblicher Aufwand. Außerdem wäre das in dem Fall doch sinnlos, da ich problemlos irgendeine IBAN, z.B. die an die ich mal eine Überweisung getätigt habe, angeben kann. Pollin müsste überprüfen, ob der Kontoinhaber der IBAN Adresse mit dem Besteller übereinstimmt. Was m.W. nicht so einfach geht. Man kann die IBAN zwar validieren, ob es sie überhaubt gibt, aber man kann keine Rückwärtssuche machen.
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Status bei OPP geändert. Jetzt soll ich den Verkäufer auszahlen. Die kapieren es einfach nicht - unerhört.
Alexander schrieb: > Also die IBAN wird gar nicht geprüft, weder mit der Prüfziffer noch auf > Kontoinhaber? Prüfziffer: ja, weil der Algorithmus nun wirklich public ist. Kontoinhaber: nein, wäre auch deutlich aufwendiger (aber natürlich technisch machbar) > Gut, dass ich SCHUFA Eintrag habe! Ja, wenn's ein negativer Eintrag wirst du noch viele interessante Erlebnisse damit haben :-D
Alexander schrieb: > Gut, dass ich SCHUFA Eintrag habe! So ziemlich jeder hat SCHUFA Einträge. Die Frage ist was du für einen Score hast.
Roberto Z. schrieb: > Status bei OPP geändert. Jetzt soll ich den Verkäufer auszahlen. > Die > kapieren es einfach nicht - unerhört. Ja, so ist das nun mal. Dein 3ecksbetrug ist den OPP Menschen noch nicht geläufig, Aber glaube mir: Wenn 200 Leute damit geprellt wurden, dann wird das besser und schneller bei OPP erledigt. Learning bei Fail halt. Aber glaube mir: Wenn Du OPP das Atenzeichen Deiner Anzeige (da war doch was...) mitteilst, wird das schnell kapiert. Du versteht jetzt langsam, warum dies anzuzeigen (egal wie schwierig Dir das gemacht wird) Dir geraten wurde?
Andrew T. schrieb: > Prüfziffer: ja, weil der Algorithmus nun wirklich public ist. Das bedeutet irgendein armes Würstchen hätte das sogar für Roberto bezahlt, hätte er es nicht umgehend an Pollin retoure gesendet. Dreiecksbetrug
Andrew T. schrieb: > Du versteht jetzt langsam, warum dies anzuzeigen (egal wie schwierig Dir > das gemacht wird) Dir geraten wurde? Korrekt. Wenn Dritte geschädigt wurden sichert dich eine Anzeige erst mal ab. Aus dem selben Grund soll man bei Unfällen mit Miet- oder Geschäftswagen auch immer die Polizei rufen. Weil man das Protokoll will.
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Alexander schrieb: > Andrew T. schrieb: >> Prüfziffer: ja, weil der Algorithmus nun wirklich public ist. > > Das bedeutet irgendein armes Würstchen hätte das sogar für Roberto > bezahlt, Nein, das eben das bedeutet es NICHT. Denn der ganze Bezahlvorgang läuft ja mehrstufig ab. Der Algorithmus prüft nur ob die erstellte IBAN numerisch inkl. Ziffern-Reihenfolge und Prüfziffer korrekt ist-- im Rahmen der Prüfüngsgenzen. Er prüft nicht ob diese IBAN tatsächlich für ein Konto vergeben ist. Ergo fällt dann erst durch Lastschrift-Rückbelastung das Ganze auf. Entweder weil die einlösende Bank sagt: - gibbt nich das Konto. - hamma keine Deckung weil nich genug druff. - Kunde sacht das er dat nich geben will. Lapidar gesprochen.
Gib mir mal ne korrekte IBAN die's nicht gibt.
Alexander schrieb: > Gib mir mal ne korrekte IBAN die's nicht gibt. Für Kreditkarten gibt es Nummerngeneratoren die gültige KK Nummern generieren. Gibt es sowas für IBANs nicht?
Andrew T. schrieb: > Aber glaube mir: Wenn Du OPP das Atenzeichen Deiner Anzeige (da war doch > was...) mitteilst, > wird das schnell kapiert. Das glaube ich nicht, das wird als Außenstand an Inkassobüros verkauft, zuerst nach Österreich, dann nerven die herum und wenn sie nichts erreichen trotz Drohungen dann wird es zu einer Privatbank nach Liechtenstein verkauft und die drohen so lange, bis sie es einer Anwaltskanzlei in D übergeben, natürlich nicht im Wohnsitz von Kunden, welche einen Mahntitel erwirkt! Das nervte mich 4 Monate. Ich war schon kurz davor, die alle zusammen als kriminelle Vereinigung anzuzeigen! Jede Eskalationsstufe erhöhte ja den Mahnbetrag, was in meinen Augen den Tatbestand kriminelle Vereinigung erfüllt. Ich sah einfach nicht ein, mich nach Österreich und Liechtenstein auf meine Kosten zu wenden, weil Penny das als Außenstand verkaufte!
Joachim B. schrieb: > Das nervte mich 4 Monate. Ich war schon kurz davor, die alle zusammen > als kriminelle Vereinigung anzuzeigen! > Jede Eskalationsstufe erhöhte ja den Mahnbetrag, was in meinen Augen den > Tatbestand kriminelle Vereinigung erfüllt. Niemand hier wundert sich mehr warum DU immer und überall aneckst. Deine Theorien sind blanker Unsinn. Wenn ich etwas nicht zahlen muss, dann ist es mir egal wie viele Inkassobüros sich das teilen. Es ist mir egal welche Mahngebühren jemand erhebt. Aber wenn ein Titel erwirkt wurde, dann scheinst du entweder gepennt zu haben oder ein Gericht sieht es ebenfalls so dass du zahlen musst. Da kann man die Schuld dann schlecht auf irgendwelche Inkassobüros schieben.
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Joachim B. schrieb: > Andrew T. schrieb: >> Aber glaube mir: Wenn Du OPP das Atenzeichen Deiner Anzeige (da war doch >> was...) mitteilst, >> wird das schnell kapiert. > > Das glaube ich nicht, das wird als Außenstand an Inkassobüros verkauft, > zuerst nach Österreich, dann nerven die herum und wenn sie nichts > erreichen trotz Drohungen dann wird es zu einer Privatbank nach > Liechtenstein verkauft und die drohen so lange, bis sie es einer > Anwaltskanzlei in D übergeben, natürlich nicht im Wohnsitz von Kunden, > welche einen Mahntitel erwirkt! > > Das nervte mich 4 Monate. Ich war schon kurz davor, die alle zusammen > als kriminelle Vereinigung anzuzeigen! > Jede Eskalationsstufe erhöhte ja den Mahnbetrag, was in meinen Augen den > Tatbestand kriminelle Vereinigung erfüllt. Das ist leider ganz legal, dass Gläubiger ihre Forderungen verkaufen. Eine Gesetzeslücke allerdings: Das Mahngericht prüft nicht mal, ob die Forderungen gerechtfertigt sind - Hauptsache, der Gläubiger zahlt, dann kregt er seinen vollstreckbaren Titel. (Wie war das doch gleich im "Rechtsstaat" - §1 "Wer zahlt, kriegt Recht.") Aber keine Sorge, dagegen gibt's auch Mittel und Wege. ;)
Hartmut K. schrieb: > Eine Gesetzeslücke allerdings: Das Mahngericht prüft nicht mal, ob die > Forderungen gerechtfertigt sind - Hauptsache, der Gläubiger zahlt, dann > kregt er seinen vollstreckbaren Titel. Das ist kompletter Humbug. Er bekommt einen Mahnbescheid. Keinen Titel. > Aber keine Sorge, dagegen gibt's auch Mittel und Wege. ;) Nennt sich Bildung. Dann muss keinen solchen Unsinn glauben und verbreiten. Versuchs mal damit.
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Cyblord -. schrieb: > Joachim B. schrieb: >> Das nervte mich 4 Monate. Ich war schon kurz davor, die alle zusammen >> als kriminelle Vereinigung anzuzeigen! >> Jede Eskalationsstufe erhöhte ja den Mahnbetrag, was in meinen Augen den >> Tatbestand kriminelle Vereinigung erfüllt. > > Niemand hier wundert sich mehr warum DU immer und überall aneckst. Deine > Theorien sind blanker Unsinn. In Klammern: Denkste. Das ist gelebte Praxis. > Wenn ich etwas nicht zahlen muss, dann ist > es mir egal wie viele Inkassobüros sich das teilen. Es ist mir egal > welche Mahngebühren jemand erhebt. Hast du 'ne Ahnung. Was du zahlen musst, bestimmst nicht du. ;) Und die Gläubiger teilen sich das nicht, die verkaufen es untereinander weiter. Und jeder schlägt seine "Kosten" drauf. > Aber wenn ein Titel erwirkt wurde, dann scheinst du entweder gepennt zu > haben oder ein Gericht sieht es ebenfalls so dass du zahlen musst. Da > kann man die Schuld dann schlecht auf irgendwelche Inkassobüros > schieben. Du solltest dich mal etwas informieren, bevor du anderen Unkenntnis unterstellst. Beitrag "Re: Warnung vor neuer Betrugsmasche in ebay Kleinanzeigen"
Hartmut K. schrieb: > Du solltest dich mal etwas informieren, bevor du anderen Unkenntnis > unterstellst. So? Wo liege ich denn falsch? > die verkaufen es untereinander weiter. > Und jeder schlägt seine "Kosten" drauf. Jeder darf alle fiktiven Kosten die ihm so einfallen irgendwo draufschlagen und fordern dass die jemand zahlt. Auch du darfst das.
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Cyblord -. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> Eine Gesetzeslücke allerdings: Das Mahngericht prüft nicht mal, ob die >> Forderungen gerechtfertigt sind - Hauptsache, der Gläubiger zahlt, dann >> kregt er seinen vollstreckbaren Titel. > > Das ist kompletter Humbug. Er bekommt einen Mahnbescheid. Keinen Titel. Blödsinn. Hast du das mehrmals in der Praxis erlebt oder ich? >> Aber keine Sorge, dagegen gibt's auch Mittel und Wege. ;) > > Nennt sich Bildung. Na, sagen wir mal, Wissen. Aber das werde ich dir ganz zuletzt erzählen. ;)
Cyblord -. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> Du solltest dich mal etwas informieren, bevor du anderen Unkenntnis >> unterstellst. > > So? Wo liege ich denn falsch? Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderungen gerechtfertigt sind (muss es auch gar nicht) - wenn der Gläubiger zahlt, kriegt er seine vollstreckbaren Titel, fertig. Aber ich glaube, ich wiederhole mich. >> die verkaufen es untereinander weiter. >> Und jeder schlägt seine "Kosten" drauf. > > Jeder darf alle fiktiven Kosten die ihm so einfallen irgendwo > draufschlagen und fordern dass die jemand zahlt. Auch du darfst das. Klar, fordern darfst du alles. ;)
Hartmut K. schrieb: > Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderungen gerechtfertigt sind > (muss es auch gar nicht) - wenn der Gläubiger zahlt, kriegt er seine > vollstreckbaren Titel, fertig. Aber ich glaube, ich wiederhole mich. Du kannst das Wiederholen so oft du willst, es stimmt einfach nicht. > Klar, fordern darfst du alles. ;) Siehst du. Und das gestehe ich auch allen angeblichen Gläubigern zu. > Na, sagen wir mal, Wissen. Aber das werde ich dir ganz zuletzt > erzählen. ;) Ich glaube auf dein "Wissen" kann man hier ganz gut verzichten. Da nicht vorhanden. Ich habe selbst schon Mahnbescheide angefordert und daraus Titel bekommen. Ich weiß also wie das läuft. Das man auf der Anderen Seite als Pleitegeier und Zechpreller gerne mal an Verschwörungen glaubt, mag menschlich sein. An den Fakten ändert es hingegen nichts.
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Cyblord -. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderungen gerechtfertigt sind >> (muss es auch gar nicht) - wenn der Gläubiger zahlt, kriegt er seine >> vollstreckbaren Titel, fertig. Aber ich glaube, ich wiederhole mich. > > Du kannst das Wiederholen so oft du willst, es stimmt einfach nicht. Ach wo, das hab' ich alles geträumt, wie mich der Gerichtsvollzieher jahrelang mit sowas genervt hat. Aber wie ich das (und noch einige andere "Forderungen") erfolgreich abwimmeln konnte, werde ich dir nicht auf die Nasse binden, du hast sowas ja nicht nötig. ;) >> Klar, fordern darfst du alles. ;) > > Siehst du. Und das gestehe ich auch allen angeblichen Gläubigern zu. Ach, toll. Dann gib' mir mal deine Adresse, und beschwere dich dann nicht, wenn der GV bei dir auftaucht. Mit einem vollstreckbaren Titel von mir. Fangen wir mal klein an, wir sind ja keine Unmenschen, also sagen wir mal: 10.000 Euronen? Darf ich doch. ;)
Hartmut K. schrieb: > Ach, toll. Dann gib' mir mal deine Adresse, und beschwere dich dann > nicht, wenn der GV bei dir auftaucht. Dann beschwerst du dich das nächste mal wie komplett ungerecht das Mahngericht und der GV wieder mal zu dir waren und heulst uns damit die Ohren voll. Und es würde dir Pleitegeier noch mehr Kosten und Ärger bereiten. Kannst du doch gar nicht zahlen. Ich glaube dir gerne dass bei dir GV ein und ausgehen. Das soll vorkommen. Dass du deshalb die Prozesse und Gesetze dahinter verstehst scheint inzwischen eindeutig widerlegt.
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Hartmut K. schrieb: > Eine Gesetzeslücke allerdings: Das Mahngericht prüft nicht mal, ob die > Forderungen gerechtfertigt sind - Das ist keine Gesetzeslücke, sonfern so gewollt. Wer lesen kann, weiß das auch: "§ 692 Mahnbescheid (1) Der Mahnbescheid enthält: 1. die in § 690 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Erfordernisse des Antrags; 2. den Hinweis, dass das Gericht nicht geprüft hat, ob dem Antragsteller der geltend gemachte Anspruch zusteht; ... " Hartmut K. schrieb: > Blödsinn. Hast du das mehrmals in der Praxis erlebt oder ich? Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Kann man auch lesen, wenn man will: "4. den Hinweis, dass ein dem Mahnbescheid entsprechender Vollstreckungsbescheid ergehen kann, aus dem der Antragsteller die Zwangsvollstreckung betreiben kann, falls der Antragsgegner nicht bis zum Fristablauf Widerspruch erhoben hat; 5. für den Fall, dass Formulare eingeführt sind, den Hinweis, dass der Widerspruch mit einem Formular der beigefügten Art erhoben werden soll, das auch bei jedem Amtsgericht erhältlich ist und ausgefüllt werden kann, und dass für Rechtsanwälte und registrierte Personen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes § 702 Absatz 2 Satz 2 gilt; 6. für den Fall des Widerspruchs die Ankündigung, an welches Gericht die Sache abgegeben wird, mit dem Hinweis, dass diesem Gericht die Prüfung seiner Zuständigkeit vorbehalten bleibt." https://dejure.org/gesetze/ZPO/692.html Man kann das natürlich auch alles ignorieren, weil man ja aowieso im Recht ist (eigentlich seit Geburt, aber das ist eine andere Geschichte...). Empfehlenswert ist das nicht, aber wer wird sich schon nach Empfehlungen richten, nicht wahr?
Percy N. schrieb: > Das ist keine Gesetzeslücke, sonfern so gewollt. Wer lesen kann, weiß > das auch: Allerdings hält sich in D ja niemand an die Gesetze. Kein Richter, kein Staatsanwalt und kein Gerichtsvollzieher. Aber alle sind gegen Hartmut verschworen. Das ist aber auch ein bitteres Schicksal.
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Hartmut K. schrieb: > Eine Gesetzeslücke allerdings: Das Mahngericht prüft nicht mal, ob die > Forderungen gerechtfertigt sind dem ist nichts hinzuzufügen! Cyblord -. schrieb: > So? Wo liege ich denn falsch? hier im ganzen Thema, es sei denn du lebst in einem anderen Land! Tatsache bleibt, ich habe alles hier schriftlich, 4 Monate kamen Forderungen aus EU Ländern, dann ein Schreiben vom deutschen Amtsgericht! Das nervt und verursacht Kosten, denn dem Amtsgerichtbescheid kann man nachweislich nur mit Einschreiben und Rückschein widersprechen, man beachte NACHWEISLICH! Ich hätte natürlich warten können bis der Gerichtsvollzieher kommt, aber das erschien mir ebenfalls unsicher oder stressiger als den Widerspruch einzulegen.
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Joachim B. schrieb: > hier im ganzen Thema, es sei denn du lebst in einem anderen Land! Ich glaube gerne dass die Perspektive von Querulanten und Pleitegeiern eine gänzlich andere ist. > Tatsache bleibt, ich habe alles hier schriftlich, 4 Monate kamen > Forderungen aus EU Ländern, dann ein Schreiben vom deutschen > Amtsgericht! Deshalb sollte man Post nicht einfach ignorieren. Schrieb u.a. auch Percy. Untätigkeit kann in einem Titel enden. Ist aber dann schlicht deine Schuld. Wenn du einem Mahnbescheid widersprichst, kannst du deine Geschichte dem Gericht unterbreiten und ein Richter entscheidet. Wo ist dabei dein Problem? Warum hast du davon keinen Gebrauch gemacht?
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Cyblord -. schrieb: > Aber alle sind gegen Hartmut verschworen. Das ist aber auch ein bitteres > Schicksal. Nö, so schlimm ist es nicht. Die meiste Zeit kujonieren sie Joachim.
Joachim B. schrieb: > Das nervt und verursacht Kosten, denn dem Amtsgerichtbescheid kann man > nachweislich nur mit Einschreiben und Rückschein widersprechen, man > beachte NACHWEISLICH! Es wird Dir schwerfallen, diesen Unsinn tatsächlich nachzuweisen.
Percy N. schrieb: > Joachim B. schrieb: >> Das nervt und verursacht Kosten, denn dem Amtsgerichtbescheid kann man >> nachweislich nur mit Einschreiben und Rückschein widersprechen, man >> beachte NACHWEISLICH! > > Es wird Dir schwerfallen, diesen Unsinn tatsächlich nachzuweisen. Sollte so ein Widerspruch nicht sogar "zu Protokoll der Geschäftsstelle" gehen?
Was hier jetzt Forentypisch narzistisch, rechthaberisch erörtert wird, ist doch alles ein Nebenschauplatz und nicht Sachdienlich. Macht doch einen eigen Thread zum Thema auf. Danke.
Cyblord -. schrieb: > Deshalb sollte man Post nicht einfach ignorieren. Schrieb u.a. auch > Percy. Untätigkeit kann in einem Titel enden. Ist aber dann schlicht > deine Schuld. Dazu muss man alkerdings auchveissen, dass Österreich zB Bußgeldbescheide (oder wie,auch immer das dort heißt) hier nicht förmlich zustellt, sondern einfach oer Infopost pbersendet, gern mit Tourismiswerbung auf dem Umschlag. Aus weitgehend unerfindlichen Gründen kann daraus gleichwohl vollstreckt werden.
Cyblord -. schrieb: > Wenn du einem Mahnbescheid widersprichst, kannst du deine > Geschichte dem Gericht unterbreiten und ein Richter entscheidet. Wo ist > dabei dein Problem? Warum hast du davon keinen Gebrauch gemacht? schon wieder Unfug! Ich kann nichts dafür, daß du kein Leseverständnis hast! Du bleibst einfach nur ein Provokateur, der noch nicht mal Leseverständnis hat! Widerspruch schriftlich, ich sah kein Gericht und es ist erledigt! Es kam zwar noch mal zu einem Telefonat mit der Rechtsanwaltskanzlei dort nannte ich die Fakten meiner Identitätsdiebstahlanzeige, die Aktenzeichen der Polizei und die Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft und es ist erledigt. google doch selber "Haben Sie gegen den Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht Widerspruch einlegt, wird der Gläubiger vom Amtsgericht über den Widerspruch informiert. Ein Vollstreckungsbescheid kann nicht ergehen. Allerdings kann der Gläubiger weitere Gerichtskosten einzahlen und ein streitiges Klageverfahren anstreben" strebt der "Gläubiger" kein streitiges Mahnverfahren an..... Ach informiere dich doch selbst.
Cyblord -. schrieb: > Sollte so ein Widerspruch nicht sogar "zu Protokoll der Geschäftsstelle" > gehen? So sehe ich das auch. Siehe aber https://www.mahngerichte.de/aktuelles/widerspruch-ab-1-1-2020-auch-hier-verpflichtung-zur-maschinell-lesbaren-einreichung/ Ansonsten gilt https://www.mahngerichte.de/verfahrensueberblick/antragstellung/zulaessige-vordrucke/
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Percy N. schrieb: > So sehe ich das auch ach ich kram das Zeug nicht raus, da war ein Antwortbogen wo man ankreuzte das man widerspricht, das dürfte maschinenlesbar sein! Eine Antwortadresse war auch vorgedruckt, ob da nun Geschäftsstelle drauf stand ist mir schnuppe, ES IST ERLEDIGT. Das der Amtsschimmel wiehern kann ist ja nun keine neue Erkenntnis, ich freue mich für alle die sowas noch nie erlebten!
Joachim B. schrieb: > Widerspruch schriftlich, ich sah kein Gericht und es ist erledigt! Wo ist denn da dein Problem? Dann gab es doch gar keinen Titel gegen dich. Natürlich hat der Gläubiger nach einem Widerspruch die Möglichkeit den hinzunehmen ohne Gerichtsverfahren. Er bleibt aber dann auch auf allen Kosten und Auslagen sitzen. > ach ich kram das Zeug nicht raus, da war ein Antwortbogen wo man > ankreuzte das man widerspricht, das dürfte maschinenlesbar sein! > Eine Antwortadresse war auch vorgedruckt, ob da nun Geschäftsstelle > drauf stand ist mir schnuppe, ES IST ERLEDIGT. Fehlt noch der Nachweis dass es nur mit Einschreiben gehen soll. NACHWEISLICH wie du schrubst. Wann kommt jetzt eigentlich der Teil wo sich der Gläubiger einen Titel gegen dich erkauft hat?
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Cyblord -. schrieb: > Wo ist denn da dein Problem? Dann gab es doch gar keinen Titel gegen > dich. ich habe nie geschrieben das es einen Titel gab! Du saugst dir sowas aus den Fingern! Cyblord -. schrieb: > Wo ist denn da dein Problem? wenn du das nicht verstehst hast du Probleme, Zeitdiebstahl, Einschreibegebühren und Wegegebühren, denn das Einschreiben kann ich nicht kostenlos in der Küche abgeben und Umschläge bekomme ich auch nicht geschenkt. Alleine das man dir widersprechen muss, ärgert mich schon gewaltig! Aber wenn die Klügeren immer nachgeben, regieren bald die Dummen, denn es bleibt nur dummes Zeug lesbar im Netz.
Joachim B. schrieb: > wenn du das nicht verstehst hast du Probleme, Zeitdiebstahl, > Einschreibegebühren und Wegegebühren, denn das Einschreiben kann ich > nicht kostenlos in der Küche abgeben und Umschläge bekomme ich auch > nicht geschenkt. Das ist das allgemeine Lebensrisiko. Wenn dir jemand ins Auto fährt bekommst du den Schaden auch bezahlt aber Zeit und Ärger hast du unvermeidbar trotzdem. Das lässt sich nicht verhindern. Auch wenn es das System Mahnbescheid nicht gäbe, dann verklagt dich halt jemand auf gut Glück. Und dann? Hast du auch Ärger. Oder es haut dir jemand auf die Nase. Soll vorkommen. Wie soll man (oder der böse Staat) dies aus deiner Sicht verhindern? Was schlägst du vor?
Joachim B. schrieb: > Wegegebühren Wie iel kostet es denn bei Dir für den Weg von der Wohnung zum Briefkasten? Und wieso ist das krein Gemeingebrauch? Joachim B. schrieb: > strebt der "Gläubiger" kein streitiges Mahnverfahren an..... > Ach informiere dich doch selbst. Na, was passiett denn dann? Btw: Früher(tm) war die,Rechtsbelehrung auf dem Vordruck fehlerhaft insoweit, als verschwiegen wurde, dass auch der Schuldner das streitige Verfahren betreiben kann. "§ 696 Verfahren nach Widerspruch (1) Wird rechtzeitig Widerspruch erhoben und beantragt eine Partei die Durchführung des streitigen Verfahrens, so gibt das Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit von Amts wegen an das Gericht ab, das in dem Mahnbescheid gemäß § 692 Abs. 1 Nr. 1 bezeichnet worden ist, wenn die Parteien übereinstimmend die Abgabe an ein anderes Gericht verlangen, an dieses. Der Antrag kann in den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids aufgenommen werden. Die Abgabe ist den Parteien mitzuteilen; sie ist nicht anfechtbar. Mit Eingang der Akten bei dem Gericht, an das er abgegeben wird, gilt der Rechtsstreit als dort anhängig. § 281 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend."
Cyblord -. schrieb: > Joachim B. schrieb: > >> wenn du das nicht verstehst hast du Probleme, Zeitdiebstahl, >> Einschreibegebühren und Wegegebühren, denn das Einschreiben kann ich >> nicht kostenlos in der Küche abgeben und Umschläge bekomme ich auch >> nicht geschenkt. > > Das ist das allgemeine Lebensrisiko. Eigentlich nicht. Man betreibt das Verfahren und lässt die Kosten festsetzen. So was,macht auch ein RA ...
Cyblord -. schrieb: > Ist aber dann schlicht deine Schuld. Ich kenne einen Fall, in dem beide Bescheide nicht im Kasten vorzufinden waren. Allerdings arbeitete der Handwerker, der sie erwirkte, auch in dieser Zeit noch im Haus und man muss annehmen, dass er sie aus dem Kasten fischte, um die Widersprüche zu vermeiden.
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Percy N. schrieb: > Wie iel kostet es denn bei Dir für den Weg von der Wohnung zum > Briefkasten? wo ist der Nachweis wenn es im Briefkasten landet das man fristgerecht Widerspruch eingelegt hat? Das ich dir das erklären muss empfinde ich als Provokation, es sei denn du kommst zukünfig immer kostenlos zu mir und bezeugst das, Zeit genug scheinst du ja zu haben.
Jetzt kommen bestimmt gleich auch noch die Reichsbürger die meinen das OWiG hat ja keinen Geltungsbereich mehr und die Einführungsgesetze zum GVG, zur ZPO und zur StPO wurden aufgehoben. Ich mach dann mal hier zu xD
Joachim B. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Wie iel kostet es denn bei Dir für den Weg von der Wohnung zum >> Briefkasten? > > wo ist der Nachweis wenn es im Briefkasten landet das man fristgerecht > Widerspruch eingelegt hat? > Das ich dir das erklären muss empfinde ich als Provokation, es sei denn > du kommst zukünfig immer kostenlos zu mir und bezeugst das, Zeit genug > scheinst du ja zu haben. Du schrubst von "Wegegebühren". In welcher Höhe fallen die an und warum? Wer setzt die in welcher Form fest auf welcher Rechtsgrundlage? Wieso hast Du keine Gebührenquittung?
Percy N. schrieb: > Eigentlich nicht. Man betreibt das Verfahren und lässt die Kosten > festsetzen. So was,macht auch ein RA ... Aber nur wenn man sich wirklich im Recht wähnt. Glaubst das war bei den hier beschriebenen (naja eher hingestammelten) Verfahren der Fall?
Cyblord -. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Eigentlich nicht. Man betreibt das Verfahren und lässt die Kosten >> festsetzen. So was,macht auch ein RA ... > > Aber nur wenn man sich wirklich im Recht wähnt. > Glaubst das war bei den hier beschriebenen (naja eher hingestammelten) > Verfahren der Fall? Ganz sicher. Der Wahn besteht ja immer noch fort ...
Percy N. schrieb: > Du schrubst von "Wegegebühren". In welcher Höhe fallen die an und warum? > Wer setzt die in welcher Form fest auf welcher Rechtsgrundlage? Wieso > hast Du keine Gebührenquittung? meine Restlebenszeit stelle ich nicht jedem kostenlos zur Verfügung und vor Gericht kann ich nicht beweisen das ich in der Zeit hätte Geld verdienen können und meine Schuhe gab es nicht geschenkt. Selbst du räumtest mal ein (schon wieder vergessen? ja die Krankheit kenne ich) das es vor Gericht Stolpersteine gibt, mal weil es an der Höhe scheitert um zur nächsten Gerichtsbarkeit vorzudringen, mal weil die Kosten einfach zu rikant werden.
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Peter F. schrieb: > Thorsten M. schrieb: >> Naja, wie die Vorposter schon festgestellt haben, macht Pollin eine >> Schufa-Abfrage. Wenn der Kunde eine weiße Weste hat, dann ist der >> Versand an die Schufa-überprüfte Adresse nur ein sehr geringes Risiko >> für Pollin. > > Kann sein das Pollin eine Schufa-Abfrage macht. Glaube ich aber nicht, > für jede Gastbestellung über Sepa ist das doch ein erheblicher Aufwand. Das geht automatisiert über das Shopsystem. Wahrscheinlich sitzen sogar noch diverse Zahlungsdienstleister dazwischen. Deswegen würde ich auch empfehlen, den Artikel schnellstmöglich zurückzuschicken, sonst handelt man sich gleich einen negativen Eintrag ein. Willkommen im Sozialkredit-System. > Außerdem wäre das in dem Fall doch sinnlos, da ich problemlos irgendeine > IBAN, z.B. die an die ich mal eine Überweisung getätigt habe, angeben > kann. Pollin ist es ja egal, mit welchem Konto der Empfänger bezahlt. Die Rechnung kann ja auch Oma Gertrude begleichen. Für Pollin (in diesem Beispiel) ist es nur entscheidend, dass der Empfänger kreditwürdig ist. Er wird es nämlich dann auch sein, an den das Inkasso/der Mahnbescheid geht. > Pollin müsste überprüfen, ob der Kontoinhaber der IBAN Adresse mit dem > Besteller übereinstimmt. > Was m.W. nicht so einfach geht. Man kann die IBAN zwar validieren, ob es > sie überhaubt gibt, aber man kann keine Rückwärtssuche machen. Ja, seh ich auch so, es gibt da aus Datenschutzgründen keine Möglichkeiten zur Vorabvalidierung bei der Bank. Vermutlich wird der Name bei der Einzugsermächtigung überhaupt nicht überprüft, sonst müssten ja Abbuchungen am kleinsten Schreibfehler scheitern. Aber k.A.
Joachim B. schrieb: > [...] dem Amtsgerichtbescheid kann man > nachweislich nur mit Einschreiben und Rückschein widersprechen, man > beachte NACHWEISLICH! Cyblord -. schrieb: > Fehlt noch der Nachweis dass es nur mit Einschreiben gehen soll. > NACHWEISLICH wie du schrubst. Das NACHWEISLICH bezieht sich wohl auf die Übermittlung. Natürlich kann man auch per Standardbrief widersprechen und einfach hoffen, dass auf dem Postweg oder auf dem Amt der Einspruch nicht verlorengeht. Mit allen Konsequenzen. Eine nachweisliche Beförderung würde ich in dem Fall auch wählen. Man kann aber ein Einschreiben auch online buchen und einfach in den Postkasten werfen. Wenns nach drei Tagen nicht da ist oder zumindest im Tracking auftaucht, lieber nochmal abschicken. Den Rückschein braucht es auch nicht, die Empfangsbestätigung von einem normalen Einschreiben kann man online einsehen.
Joachim B. schrieb: > meine Restlebenszeit stelle ich nicht jedem kostenlos zur Verfügung und ... bla bla Was ist jetzt mit den Wegegebühren?
Percy N. schrieb: > Was ist jetzt mit den Wegegebühren? du läufst immer barfuss? Thorsten M. schrieb: > Man kann aber ein Einschreiben auch > online buchen und einfach in den Postkasten werfen mittlerweile dank C kann man es online als PDF ans Gericht senden teilte mir das Amtsgericht mit, aber da ich auch schon von der Bussgeldstelle Bescheid bekam das mein online Widerspruch nicht in der elektronischen Akte landete, warum auch immer, entschied ich mich für Hosenträger & Gürtel. Wie gesagt, frei nach Murphy "was schief gehen kann geht schief" Wer kennt es nicht, denn wozu gibt es den Spruch "man hat schon Pferde kotz*n sehen vor der Apotheke" was im Prinzip den Murphy bestätigt.
Cyblord -. schrieb: > Percy N. schrieb: >> Eigentlich nicht. Man betreibt das Verfahren und lässt die Kosten >> festsetzen. So was macht auch ein RA ... > > Aber nur wenn man sich wirklich im Recht wähnt. Im Recht wähnen sich doch die allermeisten. :) Dass nach Widerspruch das Verfahren vom Antragsgegner/(vermeintlichen) Schuldner betrieben wird, ist verständlicherweise die Ausnahme. Macht m.E. nur Sinn, wenn sich der Antragsteller hartnäckig und uneinsichtig einer Forderung berühmt und der Antragsgegner deshalb eine Klärung durch das Gericht für geboten hält. Aber keine Frage, solche Fälle kommen vor. Anderenfalls bedeutet das nur vergeudete Lebenszeit, wenn es ausreicht, einen vorbereiteten Widerspruch anzukreuzen, zu unterschreiben und zum Briefkasten zu bringen.
Joachim B. schrieb: > Percy N. schrieb: > >> Was ist jetzt mit den Wegegebühren? > > du läufst immer barfuss? Würde dafür ein anderer Gebührenansatz in Frage kommen? Aber, jetzt bitte endlich mal Butter bei die Fische: in welcher Höhe sind bei Dir Wegegenühren angefallen und wer hat die erhoben.
Rainer Z. schrieb: > Macht m.E. nur Sinn, wenn sich der Antragsteller hartnäckig und > uneinsichtig einer Forderung berühmt und der Antragsgegner deshalb eine > Klärung durch das Gericht für geboten hält. Nein, das ist auch sinnvoll, wenn der Anspruch zwar besteht, aber zur Zeit nur schwer substantiiert oder bewiesen werden kann. Falls das Gericht ausnahmsweise zügig arbeitet, droht dem Antragsteller Rechtsverlust durch rechtskräftige Klagabweisung. Ja, das ist unlauter, macht aber Spaß... Besonders häufig tritt auch das allerdings nicht auf. Rainer Z. schrieb: > Anderenfalls bedeutet das nur vergeudete Lebenszeit, wenn es ausreicht, > einen vorbereiteten Widerspruch anzukreuzen, zu unterschreiben und zum > Briefkasten zu bringen. Nö, man kann so den Anspruch beseitigen.
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Percy N. schrieb: > Nö, man kann so den Anspruch beseitigen. Ich hatte mal einen Fall wo jemand dauernd per SMS und E-Mail behauptet hätte, man schulde ihm noch Geld. Die Forderung war Unsinn, aber es wurde ständig mit Klage gedroht. Sollte wohl Psycho-Terror werden. Die Lösung war dann eine negative Feststellungsklage. So wurde aus dem "och man kann ja mal Dinge behaupten" schnell ein todernster Fall vor Gericht mit nicht unerheblichen Kosten für den Vogel. Dem ist der Spaß schnell vergangen. So kann man den Spieß schnell umdrehen.
Cyblord -. schrieb: > Die Lösung war dann eine negative Feststellungsklage Klar, aber die ist nervig und bringt Dir nur dir Ruhe, die Dir ohnehin zusteht. Aber ich muss zugeben: ich liebe Passivprozesse!
Percy N. schrieb: > Nein, das ist auch sinnvoll, wenn der Anspruch zwar besteht, aber zur > Zeit nur schwer substantiiert oder bewiesen werden kann. Das wäre in der Tat ein weiteres Beispiel, was durchaus vorkommt. Gläubiger wählen in solchen Fällen "auf gut Glück" das Mahnverfahren. Kommt naturgemäß auf den Einzelfall an. Nicht dass dem Gläubiger es im streitigen Verfahren doch gelingt, Anspruch zu begründen und erforderlichenfalls zu beweisen. Ich wäre da vorsichtig.
Percy N. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Die Lösung war dann eine negative Feststellungsklage > > Klar, aber die ist nervig und bringt Dir nur dir Ruhe, die Dir ohnehin > zusteht. Für den Laien ist das allerdings nicht unbedingt klar dass sowas in diesem Fall überhaupt geht. Und es bringt natürlich auch Genugtuung weil der Beklagte mit sowas absolut nicht rechnet.
Cyblord -. schrieb: > Die Forderung war Unsinn, aber es > wurde ständig mit Klage gedroht. Sollte wohl Psycho-Terror werden. > Die Lösung war dann eine negative Feststellungsklage. So wurde aus dem > "och man kann ja mal Dinge behaupten" schnell ein todernster Fall vor > Gericht mit nicht unerheblichen Kosten für den Vogel. Dem ist der Spaß > schnell vergangen. > So kann man den Spieß schnell umdrehen. theoretisch, aber da du ja der zuständige Richter bist, glaubt man dir natürlich, daß dein Tipp todsicher ist. was aber definitiv Aufwand ist! Wie alle wissen vor Gericht und auf hoher See......... Den Psycho-Terror hatte ich ja 4 Monate, seit Februar, mit Weiterreichung von D nach A nach FL nach D
Cyblord -. schrieb: > Ich hatte mal einen Fall wo jemand dauernd per SMS und E-Mail behauptet > hätte, man schulde ihm noch Geld. Die Forderung war Unsinn, aber es > wurde ständig mit Klage gedroht. Sollte wohl Psycho-Terror werden. > Die Lösung war dann eine negative Feststellungsklage. Richtiges Mittel und gut gemacht! So was muss man sich in der Tat nicht gefallen lassen.
Rainer Z. schrieb: > Richtiges Mittel und gut gemacht! So was muss man sich in der Tat nicht > gefallen lassen. Ja und damit sieht man dass unser Rechtstaat hier genug hergibt um sich wheren zu können. Man ist eben nicht schutzlos irgendwelchen Forderungen ausgeliefert wie Joachim und Hartmut es uns hier erzählen wollen.
Cyblord -. schrieb: > Für den Laien ist das allerdings nicht unbedingt klar dass sowas in > diesem Fall überhaupt geht. > Und es bringt natürlich auch Genugtuung weil der Beklagte mit sowas > absolut nicht rechnet. Für eine Feststellungsklage braucht es schon eines berechtigten Interesses. In Deinem geschilderten Fall ist es klar wie Kloßbrühe gegeben. Gegen derlei Spaßvögel kann man sich erfolgreich wehren. Der Gegner hat hoffentlich seine Lektion gelernt.
Cyblord -. schrieb: > Ja und damit sieht man dass unser Rechtstaat hier genug hergibt im Einzelfall, aber wie selbst Percy zugab das klappt nicht immer (Klagehöhe) oder nur unter gewissen Voraussetzungen. Gesetze sind so schwammig und auslegbar, damit Juristen eine sichere Einnahmequelle haben! Die Steigerung von Juristen in den letzten 50 Jahren möge sich jeder mal selber anschauen und alle Juristen wollen unser Bestes! https://www.lto.de/juristen/statistiken/anwaltschaft/anwaltszulassungen-entwicklung/ Die wollen alle durchgefüttert werden! Also werden Gesetze von Juristen formuliert, so daß sie uneindeutig bleiben!
Rainer Z. schrieb: > Kommt naturgemäß auf den Einzelfall an. Nicht dass dem Gläubiger es im > streitigen Verfahren doch gelingt, Anspruch zu begründen und > erforderlichenfalls zu beweisen. Ich wäre da vorsichtig. Was soll passieren? Der Anspruch besteht wahrscheinlich und das Mahnverfahren ist anhängig. Wenn der Anteagsteller das Verfahren nicht betreibt, ohne zugleich zB Vergleichsverhandlungen zu führen, dann klemmt es bei ihm. Das ist die perfekte Chance für den Schuldner, die Beweisnot auszunützen und den Antragstelker in Zugzwang zu bringen. Schlimmsten Falles droht eine Verurteilung, die im Zweifel auch so erfolgt wäre, nur ein paar Wochen später. Es gibt also eigentlich nichts zu verlieren. Deutlich riskanter ist die Methode, erst gegen den Vollstreckungsbescheid Eonspruch einzulegen, insbesondere, wenn man die Vollstreckung ni cht durch Sicherheitsleistung abwenden kann.
Percy N. schrieb: > ni cht Percy N. schrieb: > Wegegenühren don't drink and write (scnr) Percy N. schrieb: > Aber ich muss zugeben: ich liebe Passivprozesse! klar, denn dein Risiko ist das nicht!
Percy N. schrieb: > Schlimmsten Falles droht eine Verurteilung, die im Zweifel auch so > erfolgt wäre, nur ein paar Wochen später. Es gibt also eigentlich nichts > zu verlieren. Grundsätzlich hast Du Recht. Nur manche Partei setzt dann Himmel und Hölle in Bewegung, wenn sie in Zugzwang gerät, weil beispielsweise der Antragsgegner die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt hat. Kommt wie immer auf den Einzelfall an. Bei offenkundiger Unbegründetheit oder voreiligem Mahnantrag trotz klarer Beweisnot (und nur deshalb auf gut Glück Mahnantrag gestellt) ist Dein Vorgehen durchaus geboten, das sehe ich nicht anders.
Joachim B. schrieb: > klar, denn dein Risiko ist das nicht! 1. Die machen schon deshalb mehr Spaß, weil der Verteidiger im Gegensatz zum Angreifer beliebige Haken schlagen kann. 2. Die Mandantschaft ist deutlich dankbarer, was völlig irrational ist. Sollst Du 5.000 einklagen und erstreitest nur 3.000, dann hast Du 2.000 verloren und bist voll der Loser. Sollst Du aber eine Klage iHv 5.000 abwehren und wirst nur zu 3.000 verurteilt, bist Du der heldenhafte Retter, obwohl das Ergdbnis 1.000 schlechter ist. 3. Passivprozesse bieten gern die Möglichkeit, den Streit aufzublasen. Wenn nachher der zehnfache Betrag als die ursorübgluche Klagforderung im Streit sind, und dee Gegner nicht mehr als seine ursprüngliche Forderung durchbekommt, dann gab es den Prozess nahezu für lau. Den Mandanten freut es, denn es ist sein Geld
Rainer Z. schrieb: > Kommt wie immer auf den Einzelfall an. Bei offenkundiger Unbegründetheit > oder voreiligem Mahnantrag trotz klarer Beweisnot (und nur deshalb auf > gut Glück Mahnantrag gestellt) Ach, mitunter - selten, aber es dürfte eigentlich überhaupt nicht passieren - wird augenscheinlich MB beantragt, um keine Klageschrift verzapfen zu müssen, was eine ganz schlechte Idee ist, zumal dabei die Unschlüssigkeit immerhin hätte auffallen können ...
Cyblord -. schrieb: > Rainer Z. schrieb: >> Richtiges Mittel und gut gemacht! So was muss man sich in der Tat nicht >> gefallen lassen. > > Ja und damit sieht man dass unser Rechtstaat hier genug hergibt um sich > wheren zu können. Man ist eben nicht schutzlos irgendwelchen Forderungen > ausgeliefert wie Joachim und Hartmut es uns hier erzählen wollen. Ja ja, glaube du mal weiter an Recht und Gesetz. Aber beschwere dich nicht, wenn auch du eines Tages aus deinen Träumen gerissen wirst. Du hast eben keine Ahnung. Was machst du denn, wenn - das Mahngericht schreibt: "Es ist nicht zu erkennen, ob Ihr Schreiben als Widerspruch zu werten ist" (und wenn's ein Kreuzchen auf dem amtlichen Vordruck war), - der Rückschein eines Einschreibens ohne Unterschrift zurückkommt (weder angenommen noch abgelehnt) und die Post meint, da wäre der Rückschein wohl 'runtergefallen, - ein Schriebs vom Gericht 11 Monate zurückdatiert ist, so dass du die Frist einfach nicht einhalten kannst, - du für eine "negative Feststellungsklage" (das heißt übrigens "Unterlassungsklage") einfach kein Geld hast, - oder - oder - oder Mit solchen Beispielen könnte ich noch Seiten füllen, aber wozu. Aber lass man gut sein: Hätte mir das einer vorausgesagt, den hätte ich auch für verrückt erklärt. ;) Ein Gutes hatte es allerdings: Teures Lehrgeld gezahlt, aber die Erfahrungen waren es wert. Nach "15 Jahren Papierkrieg an allen Fronten" (bis hoch zum BGH und zurück) bin ich - ohne jede Überheblichkeit - besser als (fast) jeder mir bekannte Anwalt, nur nicht so teuer. ;) Auch mit Hilfe dieser Seite: https://dejure.org/ Was die mir schon an Anwalts- und sonstigen Prozesskosten erspart hat, könnte ich im Leben nicht bezahlen. ;) Ok, noch ein Tipp kostenlos: Anwaltszwang gibt's im Zivilrecht ab Landgericht aufwärts, im Strafrecht überhaupt nicht. Andererseits - um mal wieder aufs Thema zurückzukommen: Mit den Erfahrungen kriegt man auch einen "Riecher" dafür, welche Angebote im Netz seriös sind und welche nicht.
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Hartmut K. schrieb: > Ja ja, glaube du mal weiter an Recht und Gesetz. Wie gesagt habe ich eigene Erfahrungen und muss da nichts glauben. > - das Mahngericht schreibt: "Es ist nicht zu erkennen, ob Ihr Schreiben > als Widerspruch zu werten ist" (und wenn's ein Kreuzchen auf dem > amtlichen Vordruck war), Unwahrscheinlich bis bizarr. Kannst du das Dokument mal hochladen? > - der Rückschein eines Einschreibens ohne Unterschrift zurückkommt > (weder angenommen noch abgelehnt) und die Post meint, da wäre der > Rückschein wohl 'runtergefallen, Hat sich jetzt schon die Post gegen dich verschworen? Nicht mal nur alle Verfassungsorgane? > - ein Schriebs vom Gericht 11 Monate zurückdatiert ist, so dass du die > Frist einfach nicht einhalten kannst, Wow. Dokumentenfälschung durch das Gericht? Amtliche Vorwürfe die du da aufmachst. Warum nochmal genau sollte ein Gericht das tun? Was hat es gegen dich? Kann es ihm nicht völlig egal sein ob du eine Frist verpasst oder einhälst? Kann es nicht auch einfach sein dass es sich um ein Missverständnis deinerseits gehandelt hat? Wäre das nicht um Welten wahrscheinlicher? > Mit solchen Beispielen könnte ich noch Seiten füllen, aber wozu. Schreib doch Romane oder Märchen wenn du so viel Phantasie hast. Glauben wird dir das niemand. > Ok, noch ein Tipp kostenlos: > Anwaltszwang gibt's im Zivilrecht ab Landgericht aufwärts, im Strafrecht > überhaupt nicht. Dafür dass du so ein Experte sein willst, weißt du einfach so wenig: §140 StPO: Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn 1. zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet; 2. dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird; 3. das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann; [...] D.h. schon wenn dir ein Verbrechen zur Last gelegt wird, gilt Anwaltszwang.
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Cyblord -. schrieb: > D.h. schon wenn dir ein Verbrechen zur Last gelegt wird, gilt > Anwaltszwang. Du hast aber § 12 StGB schon beachtet? Im Ergebnis hat § 140 StPO i.V.m. § 141 StPO den Zweck, dass bei Straftaten, welche mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, und in den anderen in § 140 StPO geregelten Fällen dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, wenn er selber keinen Wahlverteidiger bestellt hat.
Rainer Z. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> D.h. schon wenn dir ein Verbrechen zur Last gelegt wird, gilt >> Anwaltszwang. > > Du hast aber § 12 StGB schon beachtet? Im Ergebnis hat § 140 StPO i.V.m. > § 141 StPO den Zweck, dass bei Straftaten, welche mit einer > Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind, und in den > anderen in § 140 StPO geregelten Fällen dem Beschuldigten ein > Pflichtverteidiger beigeordnet wird, wenn er selber keinen > Wahlverteidiger bestellt hat. Inwiefern macht das seine Aussage wahrer dass man im Strafrecht niemals einen Verteidiger braucht?
Cyblord -. schrieb: > Wow. Dokumentenfälschung durch das Gericht? Amtliche Vorwürfe die du da > aufmachst. Warum nochmal genau sollte ein Gericht das tun? Was hat es > gegen dich? Kann es ihm nicht völlig egal sein ob du eine Frist verpasst > oder einhälst? Und du willst uns erzählen, du hättest Erfahrungen? Für jede deiner Aktionen / Reaktionen gegenüber Gerichten und sonstigen "amtlichen", "staatlichen" Institutionen gibt's gesetzliche (oder vom Gericht festgelegte) Fristen. Mein konkreter Fall damals: Bewährungsauflage 120h gemeinnützige Tätigkeit, abzuleisten innerhalb einer bestimmten Frist. Dann kam eben dieser Schriebs: Ich hätte die restlichen Stunden bis dann und dann abzuleisten, ansonsten würde die Bewährung widerrufen. Hab' also angefragt: Braucht die Post von Starnberg nach Gilching immer 11 Monate oder ist das Datum schlichtweg gefälscht? (Außerdem war die Frist so gesetzt, dass ich in einer Woche 15h zum Schlafen gehabt hätte.) ;) Ich hätte natürlich auch statt in Stunden in Geld leisten können - das ist schließlich die einzige Sprache, die das AG Starnberg versteht. ;) Jedenfalls die Richter, die ich dort kennen lernen konnte. Also "richterliche Anhörung" (im Hinterstübchen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit): "Ach, bitte entschuldigen Sie unser Versehen.“ Nur (was ich da noch nicht wusste): Die Belege für die Erfüllung meiner Bewährungsauflagen waren nie in der Akte angekommen. In meinem damaligen treudummen "guten Glauben an Recht und Gesetz" hatte ich ihnen auch noch die Originale überlassen, Kopien hatte ich keine, und die Leute, die es mir bestätigt hatten, waren nicht mehr erreichbar … Ich durfte also mein halbes Jahr absitzen. Sorry, ich habe vor einigen Jahren mal hier ausgemistet, dabei ist auch der ganze alte Papierkram über den Jordan gegangen. Sonst wäre ich inzwischen im Papier erstickt. ;) Wozu sollte ich auch "Dokumente" archivieren über Sachen, an denen ich eh' nichts mehr ändern kann. (Habe eben nur meine Schriebse als Dateien auf meinem Rechner.) Und wer's nicht glaubt und auch von mir keinen Rat annehmen will, der kann gerne mal auf eigene Kosten Antrag auf Akteneinsicht stellen - oder eben warten, bis es ihn selber erwischt. ;)
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Hartmut K. schrieb: > Und du willst uns erzählen, du hättest Erfahrungen? Für jede deiner > Aktionen / Reaktionen gegenüber Gerichten und sonstigen "amtlichen", > "staatlichen" Institutionen gibt's gesetzliche Fristen. Ja sicher. Aber welches Interesse hat das Gericht, ein Datum zu fälschen damit du deine Frist verpasst? > Also "richterliche Anhörung" (im Hinterstübchen, unter Ausschluss der > Öffentlichkeit): "Ach, bitte entschuldigen Sie unser Versehen.“ Also ein Versehen was auch zugegeben wurde. Deine Aussage legte nahe dass dies mit Absicht geschah. Fehler können immer passieren. Und dir ist daraus doch gar kein Nachteil entstanden. Dass du dann natürlich Belege die deine Freiheit garantieren sollen zufällig auch noch verlegt hast und keine Kopien hast... nun ja. Außerdem dienten die ja nur als Bewährung, d.h. du hast zuallerst mal Scheiße gebaut und bist darum eingefahren. Oder war das auch ein großer Justizirrtum?
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Cyblord -. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> Und du willst uns erzählen, du hättest Erfahrungen? Für jede deiner >> Aktionen / Reaktionen gegenüber Gerichten und sonstigen "amtlichen", >> "staatlichen" Institutionen gibt's gesetzliche Fristen. > > Ja sicher. Aber welches Interesse hat das Gericht, ein Datum zu fälschen > damit du deine Frist verpasst? In diesem (und nicht nur in diesem) Fall, dass sie eine Möglichkeit sahen, Kohle eintreiben zu können - hab' ich das nicht klar genug zum Ausdruck gebracht? Bei dem erwähnten Richter hab' ich übrigens einen Teil einer Verhandlung miterlebt (bevor er mich wie gesagt ins Hinterstübchen bat) - wie der da mit dem Beklagten umging, das sprach auch Bände. Der hatte Mietschulden und seinem Vermieter angeboten, die abzuarbeiten (als Maurer) - das war einfach nicht drin. Für den Richter war das "Betrug". >> Also "richterliche Anhörung" (im Hinterstübchen, unter Ausschluss der >> Öffentlichkeit): "Ach, bitte entschuldigen Sie unser Versehen.“ > > Also ein Versehen was auch zugegeben wurde. Ach ja, und die Belege über die Erfüllung meiner Bewährungsauflagen waren auch rein aus Versehen unter den Tisch gefallen, was? > Deine Aussage legte nahe > dass dies mit Absicht geschah. Fehler können immer passieren. Und dir > ist daraus doch gar kein Nachteil entstanden. Ach wo, ich durfte nur mein halbes Jahr absitzen, obwohl ich meine Bewährungsauflagen erfüllt hatte. Hätte natürlich auch nochmal bezahlen können, was ich schon abgearbeitet hatte, das wäre auch absolut kein Nachteil gewesen. ;)
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Hartmut K. schrieb: > In diesem (und nicht nur in diesem) Fall, dass sie eine Möglichkeit > sahen, Kohle eintreiben zu können Bekommt der Richter das Geld, oder das Gericht? Ist doch Humbug deine Theorie. > ab' ich das nicht klar genug zum Ausdruck gebracht? Wo soll das gewesen sein? Bitte Zitat. > Ach ja, und die Belege über die Erfüllung meiner Bewährungsauflagen > waren auch rein aus Versehen unter den Tisch gefallen, was? Wenn man wichtige Originale weg gibt und nicht mal Kopien hat sollte man sich nicht auch noch beschweren. Aber nochmal: Welche Motivation sollte irgendjemand im Gericht haben, dass du 6 Monate sitzen musst und deshalb deine Belege verschwinden lassen? Wer hat davon was? >> Deine Aussage legte nahe >> dass dies mit Absicht geschah. Fehler können immer passieren. Und dir >> ist daraus doch gar kein Nachteil entstanden. > > Ach wo, ich durfte nur mein halbes Jahr absitzen Du verdrehst meine Zitate. Dir ist kein Nachteil aus der falschen Frist entstanden. Nur aus den "Verlorenen" Nachweisen. Und das habe ich auch so geschrieben.
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Cyblord -. schrieb: > Also ein Versehen was auch zugegeben wurde. Deine Aussage legte nahe > dass dies mit Absicht geschah. Fehler können immer passieren. Sicher, bei einem Datum kann man sich schon mal im Monat oder im Jahr "irren", aber wohl kaum exakt 11 Monate zurückdatieren. Von wegen "Versehen". Und "zugegeben" hat der's auch nur unter vier Augen. Auch meine "Entlastungszeugin" (die mir unabhängig von allen "Versehen" die Erfüllung meiner Bewährungsauflagen nochmal bestätigt hätte) trotz meines Antrags nicht geladen. Bisschen viele Versehen auf einmal, findest du nicht auch? ;)
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Hartmut K. schrieb: > Sicher, bei einem Datum kann man sich schon mal im Monat oder im Jahr > "irren", aber wohl kaum exakt 11 Monate zurückdatieren. Von wegen > "Versehen". Also das schreibt der Richter ja nicht persönlich. Solche Formalitäten werden von Rechtspflegern erledigt. Zig pro Tag. Wie und warum soll jetzt ausgerechnet bei dir hier eine absichtliche Fälschung abgelaufen sein? Geht da der Richter zum Rechtspfleger und sagt: Fälsch da mal das Datum. Und der sagt: OK mach ich. Und warum genau? Die Antwort bleibst du schuldig. Wenn du sowas wirklich glaubst: Such dir Hilfe! Ich denke wer deine Beiträge hier liest weiß schon wie du dich im echten Leben so gibst. Querulant. Uneinsichtig. Paranoid. Und jeder und alles hat sich gegen dich verschworen. Oh je. Wegen was hast du überhaupt die 6 Monate bekommen? Auch eine Verschwörung oder warst du da ausnahmsweise mal selber schuld?
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Cyblord -. schrieb: > Fehler können immer passieren. und aus solchen behördlichen Fehlern soll kein Nachteil entstehen können? Wo lebst du denn? Als ich vor der Bussgeldstelle erscheinen musste weil mein online Widerspruch nicht in der elektronischen Akte ankam, weil mir der Bussgeldbescheid zugestellt wurde obwohl ich so ein Auto nicht besitze, was denkst du denn wer für den Zeitaufwand, den Fahrkosten und den Parkkosten aufkommen musste? Ich verrate es dir, nicht die Bussgeldstelle!
Hartmut K. schrieb: > Also "richterliche Anhörung" (im Hinterstübchen, unter Ausschluss der > Öffentlichkeit): "Ach, bitte entschuldigen Sie unser Versehen.“ Nur (was > ich da noch nicht wusste): Die Belege für die Erfüllung meiner > Bewährungsauflagen waren nie in der Akte angekommen. In meinem damaligen > treudummen "guten Glauben an Recht und Gesetz" hatte ich ihnen auch noch > die Originale überlassen, Kopien hatte ich keine, und die Leute, die es > mir bestätigt hatten, waren nicht mehr erreichbar … Ich durfte also mein > halbes Jahr absitzen. Wenn das stimmt, hattest du Glück mit dem halben Jahr. > > Sorry, ich habe vor einigen Jahren mal hier ausgemistet, dabei ist auch > der ganze alte Papierkram über den Jordan gegangen. Sonst wäre ich > inzwischen im Papier erstickt. ;) Wozu sollte ich auch "Dokumente" > archivieren über Sachen, an denen ich eh' nichts mehr ändern kann. (Habe > eben nur meine Schriebse als Dateien auf meinem Rechner.) Und wer's > nicht glaubt und auch von mir keinen Rat annehmen will, der kann gerne > mal auf eigene Kosten Antrag auf Akteneinsicht stellen - oder eben > warten, bis es ihn selber erwischt. ;) Ich habe Akten und Vorgänge 30 Jahre aufgehoben, obwohl ich nicht wusste ob Sie je mir etwas nützen. Aber die Wende hat diese Akten für mich Lebenswichtig gemacht. Wenn ich auch nach der Wende dafür fast 10 Jahre gebraucht habe. ..und Wodim, ich erzähle keine Opern! MfG alterknacker
Cyblord -. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> Ok, noch ein Tipp kostenlos: >> Anwaltszwang gibt's im Zivilrecht ab Landgericht aufwärts, im Strafrecht >> überhaupt nicht. > > Dafür dass du so ein Experte sein willst, weißt du einfach so wenig: > > §140 StPO: > Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn > 1. > zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem > Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet; > 2. > dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird; > 3. > das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann; > [...] > > D.h. schon wenn dir ein Verbrechen zur Last gelegt wird, gilt > Anwaltszwang. Danke, wieder was gelernt. ;) Auch wenn ich das nie gebrauchen kann - ich denke nämlich weder daran, Verbrechen zu begehen noch Verbrechern Rechtstipps zu geben. ;) Nur noch ein kleiner Gag am Rande in diesem Zusammenhang: Hatte mal in einer Zivilsache eine Verhandlung vor dem Landgericht. Den Anwalt meiner Prozessgegnerin hab' ich vor der Verhandlung mal kurz über den wahren Sachverhalt informiert, worauf er sein Mandat schon niedergelegt hat. Hoffe, er hat ihr wenigstens eine satte Rechnung geschrieben. ;) Und natürlich hatte das Gericht vorab nichts Besseres zu tun, als mich auf die Anwaltspflicht hinzuweisen. Nur war's innerhalb von 14 Tagen unmöglich, einen "gescheiten" Anwalt aufzutreiben, der zu dem Termin schon verfügbar gewesen wäre, außerdem: Wovon sollte ich den bezahlen? Antrag auf Prozesskostenhilfe natürlich abgelehnt, pflichtgemäße Beiordnung eines Anwalts auch. "Begründung: Mangelnde Erfolgsaussichten." "Begründung" der "mangelnden Erfolgsaussichten": Weil ich keinen Anwalt hatte. Glaubste, dass ich von diesem Gericht nie wieder was gehört habe, nachdem ich diesem promovierten Witzbold in Richterrobe klargemacht hatte, dass er sich mit diesem "Versäumnisurteil" den Pops abwischen konnte, die Geschäftsstelle des Gerichts mit der Kostenrechnung auch?
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Al. K. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> Also "richterliche Anhörung" (im Hinterstübchen, unter Ausschluss der >> Öffentlichkeit): "Ach, bitte entschuldigen Sie unser Versehen.“ Nur (was >> ich da noch nicht wusste): Die Belege für die Erfüllung meiner >> Bewährungsauflagen waren nie in der Akte angekommen. In meinem damaligen >> treudummen "guten Glauben an Recht und Gesetz" hatte ich ihnen auch noch >> die Originale überlassen, Kopien hatte ich keine, und die Leute, die es >> mir bestätigt hatten, waren nicht mehr erreichbar … Ich durfte also mein >> halbes Jahr absitzen. > > Wenn das stimmt, > hattest du Glück mit dem halben Jahr. Naja, Glück ist was anderes. ;) >> Sorry, ich habe vor einigen Jahren mal hier ausgemistet, dabei ist auch >> der ganze alte Papierkram über den Jordan gegangen. Sonst wäre ich >> inzwischen im Papier erstickt. ;) Wozu sollte ich auch "Dokumente" >> archivieren über Sachen, an denen ich eh' nichts mehr ändern kann. (Habe >> eben nur meine Schriebse als Dateien auf meinem Rechner.) Und wer's >> nicht glaubt und auch von mir keinen Rat annehmen will, der kann gerne >> mal auf eigene Kosten Antrag auf Akteneinsicht stellen - oder eben >> warten, bis es ihn selber erwischt. ;) > > > Ich habe Akten und Vorgänge 30 Jahre aufgehoben, obwohl ich nicht wusste > ob Sie je mir etwas nützen. > > Aber die Wende hat diese Akten für mich Lebenswichtig gemacht. > Wenn ich auch nach der Wende dafür fast 10 Jahre gebraucht habe. > > ..und Wodim, ich erzähle keine Opern! Glaub' ich dir ja unbesehen. Aber bei mir lag die Wende nicht dazwischen, und die nächste Wende erleben wir mit Sicherheit nicht mehr. ;)
Cyblord -. schrieb: > Hartmut K. schrieb: > >> Sicher, bei einem Datum kann man sich schon mal im Monat oder im Jahr >> "irren", aber wohl kaum exakt 11 Monate zurückdatieren. Von wegen >> "Versehen". > > Also das schreibt der Richter ja nicht persönlich. Solche Formalitäten > werden von Rechtspflegern erledigt. Zig pro Tag. Wie und warum soll > jetzt ausgerechnet bei dir hier eine absichtliche Fälschung abgelaufen > sein? Geht da der Richter zum Rechtspfleger und sagt: Fälsch da mal das > Datum. Und der sagt: OK mach ich. > Und warum genau? Die Antwort bleibst du schuldig. Tut mir leid, wenn du nicht sinnentnehmend lesen kannst, ist das nicht meine Dummheit. Denen restlichen Sülz lasse ich also lieber mal unkommentiert. Du hättest nur mal sehen müssen, wie sorgfältig so eine "Rechtspflegerin" beim AG Sta arbeitet, zu der ich mal ins Zimmer kam: Die hatte auf 2 oder 3 zusammengestellten Tischen Unterlagen von etlichen Fällen liegen und hat die nach einem nur ihr bekannten "System bearbeitet" (um nicht zu sagen nach nur ihr bekannten Weisungen manipuliert). ;) Ich kam ihr offensichtlich ziemlich ungelegen (bin nach einer Urteilsverkündung einfach mal 'reingestürmt): "Ihnen ist klar, dass Sie mit diesem Urteil Verbrecher decken?" "Ich kann nichts machen, hihihi." > Wegen was hast du überhaupt die 6 Monate bekommen? Das geht dich einen feuchten Honig an. Du bist nämlich nicht der Richter. Übrigens der einzige, der wirklich objektiv geurteilt hat, nicht gem. §1 "wer zahlt, kriegt Recht". > Auch eine Verschwörung Wo steht was von einer Verschwörung? > oder warst du da ausnahmsweise mal selber schuld? Ausnahmsweise. ;) Das ist übrigens jetzt 20 Jahre her, mein halbes Jahr hab' ich abgesessen (obwohl ich meine Bewährungsauflagen erfüllt hatte, wie gesagt), und seitdem ist nichts wieder vorgekommen. Obwohl mein "Umfeld" diesbezügl. heute eher schlechter aussieht als damals. Womit du dir deinen Schmarrn wie "uneinsichtg", "Querulant" und so auch irgendwohin stecken kannst. Wenn da was dran wäre, wäre ich inzwischen mehr als einmal rückfällig geworden. Schon aus "Selbstgerechtigkeit".
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Cyblord -. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> hab' ich das nicht klar genug zum Ausdruck gebracht? > Wo soll das gewesen sein? Bitte Zitat. Sorry, lesen musst du schon selber. Beitrag "Re: Warnung vor neuer Betrugsmasche in ebay Kleinanzeigen" >> Ach ja, und die Belege über die Erfüllung meiner Bewährungsauflagen >> waren auch rein aus Versehen unter den Tisch gefallen, was? > > Wenn man wichtige Originale weg gibt und nicht mal Kopien hat sollte man > sich nicht auch noch beschweren. Entschuldige nur - erst hebst du den "Rechtsstaat" in den Himmel und dann machst du mir Vorwürfe, dass ich daran geglaubt habe? Ist auch nie wieder vorgekommen, kannste wissen. ;) > Aber nochmal: Welche Motivation sollte irgendjemand im Gericht haben, > dass du 6 Monate sitzen musst und deshalb deine Belege verschwinden > lassen? Wer hat davon was? Ich sag' nicht nochmal: Die "Staatskasse" (in diesem Fall vertreten durch die Geschäftsstelle des Gerichts). Vorausgesetzt natürlich, ich hätte die "noch offenen Stunden" abgezahlt. >>> Deine Aussage legte nahe >>> dass dies mit Absicht geschah. Fehler können immer passieren. Und dir >>> ist daraus doch gar kein Nachteil entstanden. >> >> Ach wo, ich durfte nur mein halbes Jahr absitzen > > Du verdrehst meine Zitate. Dir ist kein Nachteil aus der falschen Frist > entstanden. Nur aus den "Verlorenen" Nachweisen. Aber sicher. Ich sollte eben die "fehlenden" Stunden innerhalb einer unzumutbaren Frist nachholen (da hätte ich wie gesagt in einer Woche 15h schlafen können.) ;) - oder bezahlen. Und meine Bewährungsfrist war noch lange nicht abgelaufen, die haben sie damit eigenmächtig "verkürzt". Halt, nein - aus Versehen. Und warum dann das "Versehen" nicht einfach rückgängig gemacht? Erzähle mal noch einen!
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Joachim B. schrieb: > Ich hätte natürlich warten können bis der Gerichtsvollzieher kommt, Ach ja, der hat sich hier lange nicht mehr blicken lassen. ;) Seine letzten Worte habe ich noch in Erinnerung: "Das habe ich schon oft von Schuldnern gehört: Die Gläubiger kriegen ihr Geld, wenn sie sich anständig benehmen." So nach und nach haben das ja alle eingesehen - spitze war vodafone: Einen neuen Festnetzvertrag mit mir gemacht (ok, war ja auch eine nette junge Dame, mit der ich da persönlich zu tun hatte, kann mir also was auf meinen Charme einbilden) ;) - obwohl ich bei ihnen noch Schulden aus einem alten Vertrag hatte. Die sind natürlich inzwischen längst beglichen. Den neuen Anschluss hat mir dann ein Techniker der Telekom freigeschaltet - zähneknirschend zwar, aber immerhin. ;) Nur die Inkassofirma, der die Telekom ihre Forderungen verkauft hat (die inzwischen auf wundersame Weise von - vielleicht gerechtfertigten - 30€ auf ~2.000€ angewachsen sind), nervt mich seit Jahren hartnäckig monatlich. Der neueste Ton auf ihrer Trompete: Angeblich haben sie jetzt eine vollsteckbaren Titel - das glauben sie ja wohl selber nicht. Dann käme der Gerichtsvollzieher wieder, aber keine Schriebse mehr von ihnen. Und dem GV ist es sowas von wurscht, was er bei Schuldnern "'rausholt", der ist nämlich Beamter, den können sie nicht meinen. ;)
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Hartmut K. schrieb: > von - vielleicht gerechtfertigten - 30€ > auf ~2.000€ angewachsen sind), nervt mich seit Jahren hartnäckig Hast Du schon die Privatinsolvenz durchgezogen? https://www.finanztip.de/verbraucherinsolvenz/ Für die Firmen sieht die Bilanz dann so aus: 30 Euro Schulden übernommen. Gestiegen auf 2000 Euro. Die Steigerung endet mit Ende der Privatinsolvenz oder Tod (Verschollem) des Schuldners. Wurde der Obdachlose wieder mal identifiziert, also ncoh am Leben, kann der Betrag nach oben weiter geschrieben werden. Verluste abgesetzt 2000 Euro von der Steuer. Bei einem Grenzsteuersastz auf dem Gewinn von 46% wird die Steuerlast um 920 Euro gemindert. D.h. die Bilanz ist positiv. Denkfrage: Wer bezahlt letztendlich die Schulden der in finanzielle Not geratenen Mitbürger?
Dieter D. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> von - vielleicht gerechtfertigten - 30€ >> auf ~2.000€ angewachsen sind), nervt mich seit Jahren hartnäckig > > Hast Du schon die Privatinsolvenz durchgezogen? > https://www.finanztip.de/verbraucherinsolvenz/ > > Für die Firmen sieht die Bilanz dann so aus: > 30 Euro Schulden übernommen. > Gestiegen auf 2000 Euro. > > Die Steigerung endet mit Ende der Privatinsolvenz oder Tod (Verschollem) > des Schuldners. Wurde der Obdachlose wieder mal identifiziert, also ncoh > am Leben, kann der Betrag nach oben weiter geschrieben werden. > > Verluste abgesetzt 2000 Euro von der Steuer. Bei einem Grenzsteuersastz > auf dem Gewinn von 46% wird die Steuerlast um 920 Euro gemindert. D.h. > die Bilanz ist positiv. > > Denkfrage: > Wer bezahlt letztendlich die Schulden der in finanzielle Not geratenen > Mitbürger? Vorsicht, du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Privatinsolvenz ist was anderes als Firmeninsolvenz. Als Privatmann kannst du vor der Steuer nicht mit Gewinn und Verlust rechnen. Und auch für Firmen ergeben 2000€ Verlust keine 920€ weniger Steuern, wenn dem nicht der entsprechende Gewinn gegenübersteht. Und wenn, ist die Firma nicht insolvent (zahlungsunfähig), sondern bezahlt 2.000€ "aus der Portokasse". ;) Hab' mich ja auch mal für das Privatinsolvenzverfahren interessiert, aber ehe das in Gang kommt, musst du (6 Jahre, glaub' ich) "wohlgefälliges Verhalten" zeigen - was auch immer das heißen soll, jedenfalls immer "Zahlungswilligkeit" demonstrieren. Hab' mich zu diesem Zweck auch ein paarmal zur "Schuldnerberatungsstelle" des Landratsamts gequält - der einzige Zweck dieser "Beratung" (und damit ihr Ende) war der Versuch, mir einen Anwalt zu verkaufen. Diese Leier konnte ich auch schon singen. ;)
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Cyblord -. schrieb: > Inwiefern macht das seine Aussage wahrer dass man im Strafrecht niemals > einen Verteidiger braucht? Selbst bei einer Verurteilung eegen Beförderungserschleichung zu 10 Tagessätzen brauchst Du für die Revision einen RA. Cyblord -. schrieb: > Unwahrscheinlich bis bizarr. Kannst du das Dokument mal hochladen? Irrelevant. So ein Schreiben wäre Anlass für eine Klarstellung, auf gut Deutsch "Behebung einer Monierung". Cyblord -. schrieb: > Hat sich jetzt schon die Post gegen dich verschworen? Nicht mal nur alle > Verfassungsorgane? Auch wurscht, ein sapienter Zeitgenosse ruft die Geschäftsstelle an und fragt, ob der Schriftsatz eingegangen ist. Hartmut K. schrieb: > Ach ja, und die Belege über die Erfüllung meiner Bewährungsauflagen > waren auch rein aus Versehen unter den Tisch gefallen, was? Kein Nensch verschickt ohne entsprechende Auflage Originale; und wenn doch, dann behält man Kopien zurück. Hartmut K. schrieb: > Sicher, bei einem Datum kann man sich schon mal im Monat oder im Jahr > "irren", aber wohl kaum exakt 11 Monate zurückdatieren. Von wegen > "Versehen". Klar doch, wenn da "15.1.2021" steht statt "15.12.2021", dann kann es sich nur um üble Machenschaften dunkler Mächte handeln. Joachim B. schrieb: > Als ich vor der Bussgeldstelle erscheinen musste Hatte man Dir für den Nichterscheinensfall nur die zwangsweise Vorführung angedroht, oder stand auch ein Sicherungshaftbefehl im Raum?
Hartmut K. schrieb: > Danke, wieder was gelernt. ;) Auch wenn ich das nie gebrauchen kann - > ich denke nämlich weder daran, Verbrechen zu begehen noch Verbrechern > Rechtstipps zu geben. ;) Richtig lesen: "§ 140 Notwendige Verteidigung (1) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt vor, wenn 1. zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet; 2. ... 3. das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann; 4. ... 5. der Beschuldigte sich auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befindet; 6. ... 7. ... 8. ... 9. dem Verletzten nach den §§ 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist; 10. ... 11. ein seh-, hör- oder sprachbehinderter Beschuldigter die Bestellung beantragt. (2) Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt auch vor, wenn wegen der Schwere der Tat, der Schwere der zu erwartenden Rechtsfolge oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann." Ich erinnere mich an eine Pflichtverteidigung gegen den Vorwurf der Beleidigung. Hartmut K. schrieb: > Glaubste, dass ich von diesem Gericht nie wieder was gehört habe, > nachdem ich diesem promovierten Witzbold in Richterrobe klargemacht > hatte, dass er sich mit diesem "Versäumnisurteil" den Pops abwischen > konnte, die Geschäftsstelle des Gerichts mit der Kostenrechnung auch? Das glaube ich Dir sofort, weil sich das Gericht nicht im Entferntesten von Amts wegen dafür inzeressiert, ob Du Deiner Verpflichtung gegenüber dem Gegner auch brav nachkommst. Ich bezweifele allerdings, dass es der anwaltlich nicht (mehr) vertretenen Klägerin gelungen sein sollte, vor dem Landgericht ein VU zu bekommen, sofern das Mandat tatsächlich bereits vor der Verhandlung niedergelegt worden sein sollte. Hartmut K. schrieb: > Wenn da was dran wäre, wäre ich inzwischen mehr als einmal rückfällig > geworden. Wie solltest Du auch rückfällig werden können, wo Du doch nie etwas Böses getan hast nur verueteilt wurdest, weil niemand Die die Notwehr glauben mochte? Hartmut K. schrieb: > Vorsicht, du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Privatinsolvenz > ist was anderes als Firmeninsolvenz. Als Privatmann kannst du vor der > Steuer nicht mit Gewinn und Verlust rechnen. > Und auch für Firmen ergeben 2000€ Verlust keine 920€ weniger Steuern, > wenn dem nicht der entsprechende Gewinn gegenübersteht. Und wenn, ist > die Firma nicht insolvent (zahlungsunfähig), sondern bezahlt 2.000€ "aus > der Portokasse". ;) Wie lange wirst Du vermutlich benötigen, um zu kapieren, dass Dieter den Verlust durch den Forderungsausfall meint?
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Hartmut K. schrieb: >> Wenn man wichtige Originale weg gibt und nicht mal Kopien hat sollte man >> sich nicht auch noch beschweren. > > Entschuldige nur - erst hebst du den "Rechtsstaat" in den Himmel und > dann machst du mir Vorwürfe, dass ich daran geglaubt habe? Dass wichtige Originale verloren gehen können hat nichts mit dem Glauben an den Rechtstaat zu tun sondern ist gesunder Menschenverstand. Bisher hast du noch kein Detail genannt was irgendwie auch nur darauf hindeuten würde dass du nicht an allem was passiert ist, 100% selbst Schuld bist. Bekommt der Richter eigentlich eine Bonuszahlung wenn er die Staatskasse gut füllt? Also in deiner Welt bestimmt. Anders kann man deine ständigen Hinweise auf die Geldgeilheit des Gerichts nicht interpretieren.
Cyblord -. schrieb: > Bekommt der Richter eigentlich eine Bonuszahlung aber wenn Gefängnisse überfüllt sind kann es für eine Beförderung gut oder politisch gewollt sein wenn er nicht weiter zu Knast verurteilt
Cyblord -. schrieb: > Dass wichtige Originale verloren gehen können hat nichts mit dem Glauben > an den Rechtstaat zu tun sondern ist gesunder Menschenverstand. Nicht nur das; ich kann mich auch erinnern, dass zB das,Hauptzollamt als Vollstreckungsbehörde darauf hinweist, man möge keine Originale einreichen. Joachim B. schrieb: > Cyblord -. schrieb: > >> Bekommt der Richter eigentlich eine Bonuszahlung > > aber wenn Gefängnisse überfüllt sind kann es für eine Beförderung gut > oder politisch gewollt sein wenn er nicht weiter zu Knast verurteilt Auch wenn seinerzeit die egalitären Bestimmungen des damals jungen Richtergesetzes alsbald aufgehoben wurden, sind Richter keine Laufbahnbeamte.
Cyblord -. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >>> Wenn man wichtige Originale weg gibt und nicht mal Kopien hat sollte man >>> sich nicht auch noch beschweren. >> >> Entschuldige nur - erst hebst du den "Rechtsstaat" in den Himmel und >> dann machst du mir Vorwürfe, dass ich daran geglaubt habe? > > Dass wichtige Originale verloren gehen können hat nichts mit dem Glauben > an den Rechtstaat zu tun sondern ist gesunder Menschenverstand. Freilich war das mein treudummer Glaube an den "Rechtsstaat". Mit dem ich eben noch keine Erfahrungen hatte. Dummheit von mir, keine Frage. Ist mir auch nie wieder passiert. > Bisher hast du noch kein Detail genannt was irgendwie auch nur darauf > hindeuten würde dass du nicht an allem was passiert ist, 100% selbst > Schuld bist. Jede Menge. Aber noch ein letztes: Der Richter versprach mir bei der "Anhörung", er würde die Sozialarbeiterin anschreiben, die mir die Erfüllung meiner Bewährungsauflagen bestätigt hätte. (Ich hatte wie gesagt beantragt, auch die zu laden.) Nichts dergleichen passierte. > Bekommt der Richter eigentlich eine Bonuszahlung wenn er die Staatskasse > gut füllt? Also in deiner Welt bestimmt. Anders kann man deine ständigen > Hinweise auf die Geldgeilheit des Gerichts nicht interpretieren. Was heißt hier "Geldgeilheit" - einfach mal Aufwand und Nutzen ins Verhältnis gesetzt: Was hätte "das Gericht" von dem "Mehraufwand" gehabt, die Erfüllung meiner Bewährungsauflagen zu überprüfen? Anderes schönes Beispiel (anderer Fall) - "Zugangskonferenz" im Knast: "Zahlen Sie Ihre 1.300 €, dann sind Sie wieder draußen." Ich dachte aber nicht dran, für etwas zu zahlen, was ich nie getan hatte. Und wenn du mir das wieder nicht glaubst, ist das deine Sache. Mir hat jedenfalls mehr als ein Beamter im Knast bestätigt, dass mein Fall absolut kein Einzelfall war. Und eine Sozialarbeiterinn in eben so einer Einrichtung: Etwa die Hälfte der Gefangenen behauptete, sie sitzen unschuldig. Davon wiederum die Hälfte hatte Recht. ;) Percy N. schrieb: > Hartmut K. schrieb: >> Sicher, bei einem Datum kann man sich schon mal im Monat oder im Jahr >> "irren", aber wohl kaum exakt 11 Monate zurückdatieren. Von wegen >> "Versehen". > Klar doch, wenn da "15.1.2021" steht statt "15.12.2021", dann kann es > sich nur um üble Machenschaften dunkler Mächte handeln. So war's aber nicht, sondern (etwa) so: "15.08.2003" statt "15.07.2004". Wohl schwer möglich, dass es sich dabei um ein "Versehen" handelte. Und selbst wenn: Warum wurde das nicht korrigiert, sondern die auf diese Art "irrtümlich" um 11 Monate verkürzte Bewährungsfrist beibehalten? Nee, nee, das waren alles in allem ein paar "Versehen" zu viel. ;) Percy N. schrieb: > Auch wurscht, ein sapienter Zeitgenosse ruft die Geschäftsstelle an und > fragt, ob der Schriftsatz eingegangen ist. Blödsinn. Dann kämen die ja vor lauter Telefonieren zu nichts anderem mehr. Ich habe an einem Gericht auch mal eine Stelle gesehen, wo einige Leute mit nichts weiter beschäftigt waren, als die eingegangenen Schriftstücke an Hand der Aktenzeichen auf die zuständigen Stellen zu verteilen. Das sah aus wie Akkordarbeit. ;) Percy N. schrieb: > Wie solltest Du auch rückfällig werden können, wo Du doch nie etwas > Böses getan hast nur verueteilt wurdest, weil niemand Die die Notwehr > glauben mochte? Wo steht das? Habe ich irgendwo meine Schuld bestritten? Mach's halblang.
Percy N. schrieb: > Auch wenn seinerzeit die egalitären Bestimmungen des damals jungen > Richtergesetzes alsbald aufgehoben wurden, sind Richter keine > Laufbahnbeamte. Dunkel bleiben deine Worte Sinn! Momentan ist die Politik wieder daran bei Beförderungserschleichung aka schwarzfahren den Knast auszusetzen, finanziell vermutlich sinnvoll, aber ein Schlag ins Gesicht aller Zahler. Dann erinnere ich mich noch an die psychisch verwirrte Person die 15x PKW zerkratzt hatte und immer freikam weil sie keine Gefahr für andere darstellte, erst spät wurde diese Person eingewiesen und alle Bürger vorher blieben auf ihre Lackbeschädigungen sitzen oder dessen Beseitigungskosten. Manchmal versteht man Richterurteile nicht. (Ein Kollege behauptete sogar mal der Richter in seinem Fall war betrunken, natürlich undenkbar ich weiss, weil Richter bessere Menschen und unfehlbar sind)
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Joachim B. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Bekommt der Richter eigentlich eine Bonuszahlung > > aber wenn Gefängnisse überfüllt sind kann es für eine Beförderung gut > oder politisch gewollt sein wenn er nicht weiter zu Knast verurteilt Wohl auch eher finanziell. Ein Tag Knast kostet pro Nase ~130€.
Da die Diskussion mittlerweile nichts mehr mit dem Eröffnungsbeitrag zu tun hat, mache ich hier mal zu.