Forum: HF, Funk und Felder Lizenzfrei WSPR auf Kurzwelle


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von Phil (Gast)


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In den letzten Monaten haben einige Operateure in den USA im 22m 
ISM-Band angefangen WSPR zu betreiben. 13 553 850 Hz (+1500 Hz).
Offenbar verwenden sie jeweils 5 mW Sendeleistung, das reicht (bei 
niedrigem Störpegel) manchmal um deren Aussendungen auf dieser Seite vom 
Atlantik und sogar in Neuseeland zu empfangen (13000 km!).

Wenn ich die Allgemeinzuteilung richtig verstehe, wäre in Deutschland 
bis 10 mW ERP erlaubt, ist das richtig?

Falls das erlaubt ist, vielleicht hat hier jemand Lust mitzumachen.
Zum senden bieten sich z.B. die GPIO-Pins vom Raspberry Pi an, die 
sollen 10 mW an 50 Ohm machen (Tiefpassfilter notwendig, da es ein 
Rechtecksignal ist).
https://github.com/threeme3/WsprryPi

Diverse WSPR-Seiten bieten inzwischen das 22m-ISM-Band in der 
Datenbanksuche an.
z.B. http://wspr.rocks oder http://www.wsprnet.org

Wie es mit dem Rufzeichen für nicht-amateurfunker aussieht weiss ich 
nicht, eventuell wäre da eine Norm sinnvoll.

von BC107 (Gast)


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Phil schrieb:
> Wenn ich die Allgemeinzuteilung richtig verstehe, wäre in Deutschland
> bis 10 mW ERP erlaubt, ist das richtig?

Nicht ganz richtig. Die ISM Bereiche sind keine unregulierten 
Bastelbänder.

Die Allgemeinzuteilung der ISM Bänder betrifft nur die Frequenznutzung. 
Die für ISM verwendete Funkanlagen müssen zur RED Funkanalge-Richtlinie 
2014/53/EU konform sein und brauchen eine Konformitätsbewertung durch 
eine benannte Stelle. Das gilt, abgesehen von wenigen Ausnahmen, für 
alle Geräte, die das Funkfrequenzspektrum nutzen.

von Phil (Gast)


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@ BC107

Danke für die Erklärung.

Das heisst bei uns gibt es keine Möglichkeit da legal WSPR zu senden?
(Ausser man baut einen konformen Sender und lässt ihn prüfen)

von HAM (Gast)


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Im 27 MHz-Band ließe sich WSPR machen.
Die dafür notwendigen Geräte bekommt man mit CE-Zeichen an jedem 
Autohof.

von Oliver S. (oliverso)


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HAM schrieb:
> Die dafür notwendigen Geräte bekommt man mit CE-Zeichen an jedem
> Autohof.

Senden die dann auch bis nach Australien?

Oliver

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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HAM schrieb:
> Die dafür notwendigen Geräte bekommt man mit CE-Zeichen an jedem
> Autohof.

CB-Geräte mit SSB?

Phil schrieb:
> Ausser man baut einen konformen Sender und lässt ihn prüfen

Wenn du einen nicht "offiziell" (also von einer "benannten Stelle") 
geprüften aber sicher (also gemessen) konformen Sender hast, wird sicher 
niemand an deiner Tür klingeln kommen. ;-)

Nur: wenn du in der Lage bist, einen solchen Sender zu bauen und auf 
Konformität so weit zu prüfen, dass du dafür auch eine 
Konformitätserklärung auszustellen in der Lage wärst – warum willst du 
dann unbedingt das 22-m-Band benutzen? Mit den Kenntnissen, die du dann 
hast, kannst du dir auch noch die 2 Stunden nehmen und eine 
Amateurfunkprüfung mit ablegen. Dann stehen dir ganz viele verschiedene 
Bänder zur Verfügung für die Experimente …

von Arne B. (vulpine)


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Oliver S. schrieb:
> Senden die dann auch bis nach Australien?

Gute Ausbreitungsbedingungen und eine flach abstrahlende Sendeantenne 
vorausgesetzt auf jeden Fall!
Wir nähern uns dem Sonnenfleckenmaximum, da sind auf 27MHz häufiger 
interkontinentale Funkverbindungen möglich, mit WSPR stehen die Chancen 
sicher noch besser als in SSB/FM.

Gruß
Arne

von Phil (Gast)


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Für das 11m-Band scheint es auch eine WSPR-Frequenz zu geben aber das 
wurde gemäss einem Foreneintrag aufgegeben, in der Datenbank gibt es 
auch keine aktuellen Einträge.

Ich vermute dass CB-Funkgeräte nicht frequenzstabil genug wären (weniger 
als 4 Hz drift über die 2 Minuten dauernde Aussendung: 0,15 ppm)

von BC107 (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Nur: wenn du in der Lage bist, einen solchen Sender zu bauen und auf
> Konformität so weit zu prüfen, dass du dafür auch eine
> Konformitätserklärung auszustellen in der Lage wärst

Das ist keine Frage des "In der Lage seins". Eine benannte Stelle, die 
eine Konformitätsprüfung nach Funkrichtlinie ausstellen darf,  muss als 
solche zertifiziert und bei der EU gelistet sein. Bei Funkanlagen geht 
keine Selbstzertifizierung.

Strengenommen sind solche Experimente in ISM Bändern ordnungswidrig,
auf der anderen Seite wird wegen 10mW nicht die Kavallerie der 
Bundesnetzagentur ausreiten. So lange niemand gestört wird, wird es 
niemanden scheren.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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BC107 schrieb im Beitrag #7068756:

> Das ist keine Frage des "In der Lage seins".

Daher auch der Konjunktiv.

Mir ging es nur darum: wer tatsächlich ein konformes Gerät aufbauen und 
passend messen kann, der hat so viel Wissen und Messtechnik, dass er 
sich dann auch gleich im Amateurfunk betätigen kann. Dort ist der 
Selbstbau ganz regulär zulässig.

Ansonsten fällt ein einzelnes Baumuster eines solchen Geräts sowieso in 
eine Grauzone: irgendwie muss man ja auch in der Industrie Geräte 
aufbauen und testweise betreiben können, bevor man damit irgendwann zu 
einer benannten Stelle geht. Der CE-Kuckuck und die 
Konformitätserklärung kommen erst dann ins Spiel, wenn man ein Gerät "in 
Verkehr bringt". Aber dass das Gerät konform ist, davon sollte man 
sich natürlich sauber überzeugt haben.

von Kilo S. (kilo_s)


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Jörg W. schrieb:
> CB-Geräte mit SSB?

Beim ein oder anderen Autohof dürfte auch eine AE5890eu oder irgendwas 
von President liegen was SSB kann.

Heute war echt was los, SSB auf 27-28MHz nach England offen wie ein 
Scheunentor, auf der 555 hat sich ein "modulationsbrei" gebildet, klang 
als ob man alle nur empfangbaren Stationen in einen Mixer wirft und 
ordentlich auf höchster Stufe Püree draus macht.

Teils mit S9+ und R5.

: Bearbeitet durch User
von Praktiker (Gast)


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Hallo

Etwas Verstand (Vernünftige Auslegung des Senders, damit dann nicht noch 
hausieren gehen und kluge Festlegung seines "Rufzeichen" -keine 
offiziell existierenden oder gar Namen nutzen) und der Grundsatz: "Wo 
kein Kläger da kein Richter" und es dürfte sehr unwahrscheinlich sein 
das es irgendjemand interessiert.
Ja es ist natürlich weiterhin illegal - aber auch nachts wenn weit und 
breit kein Auto zu sehen ist bei Rot über die Straße zu gehen ist 
illegal, keinen Parkschein um 17:55 zu ziehen wenn erst ab 18:00 das 
Parken kostenlos ist ist illegal und wahrscheinlich 1001 Dinge die mir 
und dir gar nicht bewusst sind wir aber immer wieder machen...

Wobei:
Selbst die "große" Afulizenz ist kein Hexenwerk, die kleine (da geht 
seid nun schon vielen Jahren ein netter teil des Afu- Kurzellenspektrums 
und Morsen können ist zum Glück schon seid 2 Jahrzehnten obsolet) ist 
wenn schon gewisse (aber immer noch wenig und oberflächliche) 
E-Technikkentnisse vorhanden sind eine Sache die einen Lehraufwand von 
höchstens einen Monat benötigt.
Wann es allerdings Prüfungstermine gibt (auch schon ohne eine Pandemie 
gab es die nicht jeden Monat...) ist so eine Sache...
Prüfungsabnahme wie in den USA (durch andere Funkamateure die dazu 
befähigt wurden) gibt es in DL trotz der Chance oder besser Zwänge die 
wird in den letzten 2 Jahren hatten, immer noch nicht...
Obwohl schon vor 18 Jahren die Prüfung sehr entspannt abgelaufen war und 
die Prüfer vor Ort so gar nicht die (ehemals?) typischen Beamten waren, 
waren (und sind) sie de Facto doch welche - entsprechend schnell (lol) 
und unbürokratisch ging und geht es mit der Terminvergabe und Anmeldung.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Praktiker schrieb:
> Prüfungsabnahme wie in den USA (durch andere Funkamateure die dazu
> befähigt wurden) gibt es in DL trotz der Chance oder besser Zwänge die
> wird in den letzten 2 Jahren hatten, immer noch nicht.

Fände ich auch nach wie vor gut, das anzugehen. Schon allein wegen der 
horrenden Gebühren, die die Behörde nimmt (und sicher auch nehmen muss, 
um den Aufwand zu rechtfertigen). Ich denke, das kann für Leute ohne 
persönliches Einkommen (also auch Jugendliche, wenn die Eltern das nicht 
unterstützen wollen oder können) schon ein Hemmnis sein, überhaupt über 
sowas nachzudenken.

von HAM (Gast)


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Genau der entgegensetzte Trend hat gerade eingesetzt:
Die BNetzA ist nicht mehr bereit, US-Lizenzen umzuschreiben.

Da davon auszugehen ist, dass in den nächsten Monaten wieder mehr 
"Streitkräfte" auf deutschem Boden stationiert werden, werden diese und 
ihre Angehörigen aber dumm aus der Wäsche gucken.

von Kilo S. (kilo_s)


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HAM schrieb:
> Da davon auszugehen ist, dass in den nächsten Monaten wieder mehr
> "Streitkräfte" auf deutschem Boden stationiert werden, werden diese und
> ihre Angehörigen aber dumm aus der Wäsche gucken.

Jau, die haben nix besseres zu tun als sich mit ihrem Rufzeichen zu 
erkennen zu geben, so das jeder der mit hört für später weiß wer im Fall 
der Fälle hier die Knarre in die hand genommen hat. Und wetten in 
Russland wird aktuell jedes noch so kleine fitzelchen Signal das 
empfangbar ist ausgewertet. Natürlich ebenso in der Ukraine, Deutschland 
ect... Selbst ich  "kleines Fischlein" empfange zur Zeit alles was geht, 
auch wenn der Informationsgehalt teils mau ist.

Die sind doch zur Kommunion mit ihrer Familie nicht im geringsten auf 
die Nutzung von Funk angewiesen, im Gegenteil. Da wird es ausreichend 
VoIP mit VPN und Exklusiveer Bandbreite geben um die Standorte zu 
versorgen.
Im schlimmsten Fall sorgt Musk für ausreichend Internet, die 
Frequenzzuteilung für Up/Down-link sind auch in den USA sicher nicht 
kostenlos, es sei denn man tut jemandem einen Gefallen.

Es ist nicht mehr 1945-1960, die halbe Welt liegt voller Kabel und 
Glasfaser, SAT Verbindung sind zuverlässig und nahezu überall 
verfügbar...

Und wenn die aus der Kaserne Betrieb machen (Hoheitsgebiet der USA) dann 
ist das so! Als ob der beamtenschimmel da was machen könnte wo unsere 
Verteidiger doch aktuell einrücken um uns zu helfen... Herr, wirf Hirn 
vom Himmel!

Keiner, nichtmal der noch so komplexbehaftete, Beamte wird jemals im 
Namen unserer Regulierungsbehörde auch nur einen Furz in diese Richtung 
lassen.

Wenn wir die aktuellen Ereignisse Mal Revue passieren lassen, befinden 
wir uns in einem "lauwarmen" Krieg, in der Ukraine knallt es und wir 
versuchen den Gegner mit Sanktionen zum Einlenken zu bringen bei denen 
wir ebenfalls zur Zielscheibe werden könnten.

Funk als Hauptkommunikation ist EOL, dazu dient aktuell das Internet.

Oder sendet hier jemand seinen Post über HF in CW/RTTY?

Außerdem, das sind Soldaten. Die scheren sich einen Scheißdreck drum ob 
die dürfen was sie machen! Oder meinst du Uran-Munition sei mit der 
Genfer Konvention vereinbar gewesen?

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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HAM schrieb:
> Genau der entgegensetzte Trend hat gerade eingesetzt:
> Die BNetzA ist nicht mehr bereit, US-Lizenzen umzuschreiben.

Wobei die Frage ist, ob es dafür je eine Rechtsgrundlage gab.

Ich meine ja auch nicht irgendein Entgegenkommen der Behörde, sondern 
einen komplett umgestalteten Prüfungsablauf. Das braucht halt eine 
geänderte AFUV, und dann kann sich die BNetzA das auch nicht selbst 
aussuchen.

von BC107 (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Wobei die Frage ist, ob es dafür je eine Rechtsgrundlage gab.

Die gab und die gibt es. Und zwar der § 8 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung 
zum Gesetz über den Amateurfunk (AFuV) vom 15. Februar 2005 (BGBl. I S. 
242).

In dieser Verfügung findet man Regelung zur der CEPT Empfehlung T/R 
61-02 (Harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung - HAREC / 
HAREC-Prüfungsbedingungen)

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Vfg112005n228hereEinzeId1320pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

von BC107 (Gast)


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Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)

§ 4 Fachliche Prüfung, Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen fremder 
Verwaltungen

(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird 
ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Durchführung und die inhaltlichen 
Anforderungen der fachlichen Prüfung für Funkamateure, den 
Ausbildungsfunkbetrieb, die Einteilung der verschiedenen Arten von 
Amateurfunkzeugnissen und die Anerkennung ausländischer 
Amateurfunk-Prüfungsbescheinigungen, wenn sie einem deutschen 
Amateurfunkzeugnis gleichwertig sind, zu regeln. Mit Bestehen der 
fachlichen Prüfung werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten 
zu einer selbständigen und verantwortlichen Teilnahme am 
Amateurfunkdienst nachgewiesen.

(2) Jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland ist auf Antrag 
zur fachlichen Prüfung für Funkamateure zuzulassen. Über die bestandene 
fachliche Prüfung nach Absatz 1 wird ein Amateurfunkzeugnis (§ 2 Nr. 1) 
erteilt.

(3) Ausländische Funkamateure, die die Bedingungen der Verfügung 8/1995 
des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 
1995 (Amtsblatt S. 18) erfüllen und keinen ständigen Wohnsitz in 
Deutschland haben, dürfen bis zu drei Monaten eine Amateurfunkstelle in 
Deutschland betreiben.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Es ging um das Umschreiben einer solchen Genehmigung.

Mit der CEPT-Regelung erlangst du ja automatisch (auf Basis 
gegenseitiger Anerkennungen) das Recht zum Betrieb unter DL/Wirgendwas 
(da musst du auch nicht erst die BNetzA fragen), allerdings eben nur bis 
zu drei Monate lang.

von BC107 (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Es ging um das Umschreiben einer solchen Genehmigung.

Es wurde nach der Rechtsgrundlage für ein DL-Rufzeichen für die 
Gaststreitkräfte gefragt. Und diese Rechtsgrundlage ist der § 4 AFUG.

Darin steht: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale 
Infrastruktur wird ermächtigt per Verfügung die Anerkennung 
ausländischer
Amateurfunk-Prüfungsbescheinigungen, wenn sie einem deutschen
Amateurfunkzeugnis gleichwertig sind, zu regeln.

Und das ist für die Gaststreitkräfte per Verfügung geregelt.


Hier nochmal im Volltext:

Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997)

§ 4 Fachliche Prüfung, Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen fremder
Verwaltungen

(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird
ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Durchführung und die inhaltlichen
Anforderungen der fachlichen Prüfung für Funkamateure, den
Ausbildungsfunkbetrieb, die Einteilung der verschiedenen Arten von
Amateurfunkzeugnissen und die Anerkennung ausländischer
Amateurfunk-Prüfungsbescheinigungen, wenn sie einem deutschen
Amateurfunkzeugnis gleichwertig sind, zu regeln. Mit Bestehen der
fachlichen Prüfung werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
zu einer selbständigen und verantwortlichen Teilnahme am
Amateurfunkdienst nachgewiesen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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BC107 schrieb im Beitrag #7069449:
> Jörg W. schrieb:
>> Es ging um das Umschreiben einer solchen Genehmigung.
>
> Es wurde nach der Rechtsgrundlage für ein DL-Rufzeichen für die
> Gaststreitkräfte gefragt.

Das war erst die zweite Behauptung, es wurde aber erstmal allgemein über 
ein nicht mehr erfolgendes Umschreiben von US-Lizenzen berichtet. Die 
US-Streitkräfte mussten dann nur als Exempel herhalten.

von Michael H. (kombiantenne)


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Die "Nicht-Anerkennung" der US-Lizenz zur Umschreibung auf nationale 
Lizenz scheint aber ein DEU Problem zu sein ... Norwegen beispielsweise 
erkennt weiterhin an/schreibt US-Liz. um.
Frage: wo genau sieht denn BNetzA den Hinderungsgrund zur 
Anerkennung/Umschreibung? Mir wurden Bedenken bzgl. des Datenschutzes 
genannt, klingt für mich aber eher vordergründig.

Kann hier jemand (das sprichwörtliche) Licht ins Dunkel bringen?

von Peter (Gast)


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HAM schrieb:

> Im 27 MHz-Band ließe sich WSPR machen.
> Die dafür notwendigen Geräte bekommt man mit CE-Zeichen an jedem
> Autohof.

Interessantes Thema.

CB Geräte darf man ja nicht ohne Verlust der Zulassung umbauen. Wäre 
(die notwendige Frequenzstabilität mal außen vor gelassen) mit einem 
Standard CB Funkgerät überhaupt sendeseitig WSPR Betrieb möglich? Also, 
nur mit Einspeisung des Signals über den Mikro-Eingang. Oder (natürlich 
nicht legal) nur Nutzung der CB Frequenzen und ein Raspi oder dgl. als 
Sender?

Peter

von Phil (Gast)


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Möglich ist es sicher, aber vermutlich reicht die Frequenzstabilität 
nicht. Vielleicht ist das inzwischen bei moderneren Geräten besser.

Ich habe eben noch die Allgemeinzuteilung für CB-Funk durchgelesen. Da 
steht dass Bakenaussendungen nicht erlaubt sind.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Peter schrieb:
> CB Geräte darf man ja nicht ohne Verlust der Zulassung umbauen.

Stimmt so auch nicht.

Erstens gibt es keine "Zulassung", sondern eine Konformitätserklärung 
(zumindest für halbwegs aktuelle Geräte, und die wirst du für SSB 
brauchen, eine alte FM-Funke hilft dir für WSPR nicht). Zweitens ist bei 
einem halbwegs sachgemäßen Umbau im NF-Pfad (was anderes ist das ja 
nicht) nicht zu erwarten, dass die Konformität zu den diversen (in der 
Erklärung benannten) Vorschriften gefährdet wird.

Phil schrieb:
> Da steht dass Bakenaussendungen nicht erlaubt sind.

Das könnte schon eher ein Problem werden. Wobei natürlich nicht so genau 
definiert, ist, was eine "Bake" ist, aber ich denke, dass eine 
Aussendung, die sich ungerichtet an beliebige Empfänger wendet, wohl als 
solche zu werten ist.

von Alex (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> HAM schrieb:
>
>> Die dafür notwendigen Geräte bekommt man mit CE-Zeichen an jedem
>> Autohof.
>
> Senden die dann auch bis nach Australien?
> Oliver

Ja. Das geht manchmal mit nur 1 Watt.

von Phil (Gast)


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Gemäss der Amateurfunkverordnung § 13 scheint man auch als Funkamateur 
nicht ohne weiteres eine (automatische) WSPR-Bake betreiben zu dürfen:
"Der Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden 
Amateurfunkstelle bedarf einer gesonderten Rufzeichenzuteilung nach § 3 
Abs. 3 Nr. 3 des Amateurfunkgesetzes."

Lustig ist dass unter § 2 zwar der Begriff "Funkbake" definiert wird, 
allerdings findet man im weiteren Text nichts mehr zu dem Thema.

von lukas (Gast)


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Phil schrieb:
> Gemäss der Amateurfunkverordnung § 13 scheint man auch als Funkamateur
> nicht ohne weiteres eine (automatische) WSPR-Bake betreiben zu dürfen:

Naja das ist aber wirklich jedem Funkamateur bekannt. Wird aber nicht so 
eng gesehen. Und auch das ist bekannt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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lukas schrieb:
> Wird aber nicht so eng gesehen.

Insbesondere scheint niemand den Betrieb einer WSPR-Station ernsthaft 
als "Bake" auszulegen.

Insofern wäre es natürlich die Frage, ob einem das jemand im 11-m-Band 
unterstellen würde.

von Radler (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Mit den Kenntnissen, die du dann
> hast, kannst du dir auch noch die 2 Stunden nehmen und eine
> Amateurfunkprüfung mit ablegen.

Stimmt, die Kinder-Klasse kam unerwartet über die Hintertür für die 
Defizitären wg. Longcovid ;)

Die Fehlerquote ist verdoppelt worden, die Fragen vereinfacht, der 
Umsatz stimmt wieder.

Die Amateurzeugnisse werden aber immer noch nicht ganz verschenkt ;)

von Radler (Gast)


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von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Radler schrieb:
> Die Fehlerquote ist verdoppelt worden, die Fragen vereinfacht

Du schreibst wirres Zeug.

Erstens gab's die letzte Änderung vor 15 Jahren, zweitens war es 
inbesondere für Klasse E damals verschwierigt worden statt vereinfacht: 
im Vorfeld hatte die Klasse E bereits deutlich mehr Rechte bekommen als 
zuvor (mehr Frequenzen und keine Limitierung auf 10 W EIRP mehr), danach 
hat man aber das Niveau der Fragen entsprechend angehoben.

von Wolfgang (Gast)


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Kilo S. schrieb:
> Im schlimmsten Fall sorgt Musk für ausreichend Internet
> ...
> Funk als Hauptkommunikation ist EOL, dazu dient aktuell das Internet.

Alles klar, der Strom kommt aus der Steckdose - wozu brauchen Windparks, 
Solarfarmen und (andere) Kraftwerke?

von Wilhelm S. (wilhelmdk4tj)


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Hallo zusammen.

Alex schrieb:
>> Senden die dann auch bis nach Australien?
> Ja. Das geht manchmal mit nur 1 Watt

Das geht bei mir auf 10MHz mit 200mW! seit Jahren jeden! Tag.
Stn Homebrew: DDS-VFO, DCF77 gesteuert, 200mW PA, Inverted V Dipol.

73
Wilhelm

: Bearbeitet durch User
von Kilo S. (kilo_s)


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Wolfgang schrieb:
> Alles klar, der Strom kommt aus der Steckdose - wozu brauchen Windparks,
> Solarfarmen und (andere) Kraftwerke?

Dir ist schon klar das es hier darum geht ob die hier Funken dürfen.

Und ich geh schwer davon aus das die das Null juckt so lange die auf 
ihrem Gelände sind ob die ihre Zulassung hier haben umschreiben oder 
nicht.

Offiziell ist es Deutsches Gebiet und dort gilt mit Einschränkungen auch 
Deutsches Recht (Rammstein zb.) ist allerdings eher fragwürdig ob so ein 
Bisschen "schwarzfunk" da angezeigt würde oder verfolgt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Lasst doch mal bitte die Diskussion halbwegs beim Thema.

von Radler (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Radler schrieb:
>> Die Fehlerquote ist verdoppelt worden, die Fragen vereinfacht
>
> Du schreibst wirres Zeug.
>
> Erstens gab's die letzte Änderung vor 15 Jahren, zweitens war es
> inbesondere für Klasse E damals verschwierigt worden statt vereinfacht:
> im Vorfeld hatte die Klasse E bereits deutlich mehr Rechte bekommen als
> zuvor (mehr Frequenzen und keine Limitierung auf 10 W EIRP mehr), danach
> hat man aber das Niveau der Fragen entsprechend angehoben.

Nöpp, die Meldung von 2021 von Marek.N entwirre ich X-TRA Dir hier:

BNetzA senkt die Gebühren für die AFU-Prüfung

Beitrag "BNetzA senkt die Gebühren für die AFU-Prüfung"

darin:
Thorsten schrieb:
> auch die Prüfungsfragen sind von 75%
> erforderlichen auf 50% reduziert worden. Somit ist es einfacher die
> Prüfung zu bestehen.

Wenn das nicht die Klasse K ist über die Covid-Hintertür, was dann?

Die BNA-Prüfer lassen auch nur 5 Amateure je Termin zu, in M 15.

von Radler (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Lasst doch mal bitte die Diskussion halbwegs beim Thema.

gerne bleiben wir beim Thema WSPR, doch die Frage war unter welchen 
Umständen das läuft - CB oder AFu bzw. bei Unterschiede und wie 
nonlicenseds oder auch OM YL und XYL das tun können,

73!

von Ham (Gast)


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Hallo

Jörg W. schrieb:
> Insbesondere scheint niemand den Betrieb einer WSPR-Station ernsthaft
> als "Bake" auszulegen.

Damit hast du vollkommen recht und das ganze wird ja in der Praxis, auch 
von der Behördenseite, sehr großzügig und zeitgemäß abgehandelt.
Die Leute an der Front (seitens der Reg. TP oder wie auch immer die 
zuständige Behörde augenblicklich genannt wird) sind zum Glück schon 
seid langen im hier und jetzt angekommen und auch ihnen ist klar das ein 
Großteil der Gesetze und Verordnungen (und Prüfungsfragen) im 
Amateurfunk auf die Realitäten und Zustände von vor 30 Jahren und mehr 
bezogen sind und teilweise so gar nicht in die gar nicht mal so neu Zeit 
hineinpassen (können).
Digitalfunk ist da immer noch (nur) so was wie RTTY und Packet Radio, 
Baken sind da fast immer ausschließlich abgesetzte Sender an erhöhten 
(nicht dauerhaft Bewohnten) Standorten und guter Antenne die 365 Tage im 
Jahr mit 10W (und mehr) betrieben werden und ein eigenes Rufzeichen 
haben müssen.
Die Bakenkennung erfolgt immer noch ausschließlich in CW (Morsecode) und 
das "Internet" ist immer noch unbekannt bzw. exestiert sehr indirekt als 
Telefonnetz (der Bundespost...).
Digital Voice usw. ist natürlich total unbekannt.
Die ganzen Gesetze, fast alle Verordnungen (bis auf wenige Ausnahmen) 
und leider (das empfinde ich an peinlichsten bis sogar lächerlich) auch 
die Prüfungsfragen im Amateurfunkumfeld haben einen kräftigen 70er bis 
90er Bezug (leider kein Witz...)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Radler schrieb:

> BNetzA senkt die Gebühren für die AFU-Prüfung

Ja, wobei das ja keine BNetzA-Entscheidung war, sondern eine Festlegung 
des BMWi.

> Thorsten schrieb:
>> auch die Prüfungsfragen sind von 75%
>> erforderlichen auf 50% reduziert worden.

Geschrieben von einem anonymen Teilnehmer im Forum, ohne irgendeine 
Referenz. (Das referenzierte Gesetzblatt beschreibt lediglich die 
verringerten Gebühren.)

Auf der Seite der BNetzA ist nirgends etwas dazu zu finden.

Edit: der Prüfungsablauf und die erforderliche Punktezahl sind hier 
dokumentiert:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Vfg812005ge228ndertdurcId8698pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

: Bearbeitet durch Moderator
von Nadler (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Geschrieben von einem anonymen Teilnehmer im Forum, ohne irgendeine
> Referenz.

k.A. aber scheint dort unwidersprochen.

> Edit: der Prüfungsablauf und die erforderliche Punktezahl sind hier
> dokumentiert

Danke, in drei Jahren ist der Bub von 2005-2007 ja schon ausgewachsen ;)

Tipp: bei Interesse BNA schon bei der Anmeldung zur Prüfung fragen.

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