In den letzten Monaten haben einige Operateure in den USA im 22m ISM-Band angefangen WSPR zu betreiben. 13 553 850 Hz (+1500 Hz). Offenbar verwenden sie jeweils 5 mW Sendeleistung, das reicht (bei niedrigem Störpegel) manchmal um deren Aussendungen auf dieser Seite vom Atlantik und sogar in Neuseeland zu empfangen (13000 km!). Wenn ich die Allgemeinzuteilung richtig verstehe, wäre in Deutschland bis 10 mW ERP erlaubt, ist das richtig? Falls das erlaubt ist, vielleicht hat hier jemand Lust mitzumachen. Zum senden bieten sich z.B. die GPIO-Pins vom Raspberry Pi an, die sollen 10 mW an 50 Ohm machen (Tiefpassfilter notwendig, da es ein Rechtecksignal ist). https://github.com/threeme3/WsprryPi Diverse WSPR-Seiten bieten inzwischen das 22m-ISM-Band in der Datenbanksuche an. z.B. http://wspr.rocks oder http://www.wsprnet.org Wie es mit dem Rufzeichen für nicht-amateurfunker aussieht weiss ich nicht, eventuell wäre da eine Norm sinnvoll.
Phil schrieb: > Wenn ich die Allgemeinzuteilung richtig verstehe, wäre in Deutschland > bis 10 mW ERP erlaubt, ist das richtig? Nicht ganz richtig. Die ISM Bereiche sind keine unregulierten Bastelbänder. Die Allgemeinzuteilung der ISM Bänder betrifft nur die Frequenznutzung. Die für ISM verwendete Funkanlagen müssen zur RED Funkanalge-Richtlinie 2014/53/EU konform sein und brauchen eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle. Das gilt, abgesehen von wenigen Ausnahmen, für alle Geräte, die das Funkfrequenzspektrum nutzen.
@ BC107 Danke für die Erklärung. Das heisst bei uns gibt es keine Möglichkeit da legal WSPR zu senden? (Ausser man baut einen konformen Sender und lässt ihn prüfen)
Im 27 MHz-Band ließe sich WSPR machen. Die dafür notwendigen Geräte bekommt man mit CE-Zeichen an jedem Autohof.
HAM schrieb: > Die dafür notwendigen Geräte bekommt man mit CE-Zeichen an jedem > Autohof. Senden die dann auch bis nach Australien? Oliver
HAM schrieb: > Die dafür notwendigen Geräte bekommt man mit CE-Zeichen an jedem > Autohof. CB-Geräte mit SSB? Phil schrieb: > Ausser man baut einen konformen Sender und lässt ihn prüfen Wenn du einen nicht "offiziell" (also von einer "benannten Stelle") geprüften aber sicher (also gemessen) konformen Sender hast, wird sicher niemand an deiner Tür klingeln kommen. ;-) Nur: wenn du in der Lage bist, einen solchen Sender zu bauen und auf Konformität so weit zu prüfen, dass du dafür auch eine Konformitätserklärung auszustellen in der Lage wärst – warum willst du dann unbedingt das 22-m-Band benutzen? Mit den Kenntnissen, die du dann hast, kannst du dir auch noch die 2 Stunden nehmen und eine Amateurfunkprüfung mit ablegen. Dann stehen dir ganz viele verschiedene Bänder zur Verfügung für die Experimente …
Oliver S. schrieb: > Senden die dann auch bis nach Australien? Gute Ausbreitungsbedingungen und eine flach abstrahlende Sendeantenne vorausgesetzt auf jeden Fall! Wir nähern uns dem Sonnenfleckenmaximum, da sind auf 27MHz häufiger interkontinentale Funkverbindungen möglich, mit WSPR stehen die Chancen sicher noch besser als in SSB/FM. Gruß Arne
Für das 11m-Band scheint es auch eine WSPR-Frequenz zu geben aber das wurde gemäss einem Foreneintrag aufgegeben, in der Datenbank gibt es auch keine aktuellen Einträge. Ich vermute dass CB-Funkgeräte nicht frequenzstabil genug wären (weniger als 4 Hz drift über die 2 Minuten dauernde Aussendung: 0,15 ppm)
Jörg W. schrieb: > Nur: wenn du in der Lage bist, einen solchen Sender zu bauen und auf > Konformität so weit zu prüfen, dass du dafür auch eine > Konformitätserklärung auszustellen in der Lage wärst Das ist keine Frage des "In der Lage seins". Eine benannte Stelle, die eine Konformitätsprüfung nach Funkrichtlinie ausstellen darf, muss als solche zertifiziert und bei der EU gelistet sein. Bei Funkanlagen geht keine Selbstzertifizierung. Strengenommen sind solche Experimente in ISM Bändern ordnungswidrig, auf der anderen Seite wird wegen 10mW nicht die Kavallerie der Bundesnetzagentur ausreiten. So lange niemand gestört wird, wird es niemanden scheren.
BC107 schrieb im Beitrag #7068756: > Das ist keine Frage des "In der Lage seins". Daher auch der Konjunktiv. Mir ging es nur darum: wer tatsächlich ein konformes Gerät aufbauen und passend messen kann, der hat so viel Wissen und Messtechnik, dass er sich dann auch gleich im Amateurfunk betätigen kann. Dort ist der Selbstbau ganz regulär zulässig. Ansonsten fällt ein einzelnes Baumuster eines solchen Geräts sowieso in eine Grauzone: irgendwie muss man ja auch in der Industrie Geräte aufbauen und testweise betreiben können, bevor man damit irgendwann zu einer benannten Stelle geht. Der CE-Kuckuck und die Konformitätserklärung kommen erst dann ins Spiel, wenn man ein Gerät "in Verkehr bringt". Aber dass das Gerät konform ist, davon sollte man sich natürlich sauber überzeugt haben.
Jörg W. schrieb: > CB-Geräte mit SSB? Beim ein oder anderen Autohof dürfte auch eine AE5890eu oder irgendwas von President liegen was SSB kann. Heute war echt was los, SSB auf 27-28MHz nach England offen wie ein Scheunentor, auf der 555 hat sich ein "modulationsbrei" gebildet, klang als ob man alle nur empfangbaren Stationen in einen Mixer wirft und ordentlich auf höchster Stufe Püree draus macht. Teils mit S9+ und R5.
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Hallo Etwas Verstand (Vernünftige Auslegung des Senders, damit dann nicht noch hausieren gehen und kluge Festlegung seines "Rufzeichen" -keine offiziell existierenden oder gar Namen nutzen) und der Grundsatz: "Wo kein Kläger da kein Richter" und es dürfte sehr unwahrscheinlich sein das es irgendjemand interessiert. Ja es ist natürlich weiterhin illegal - aber auch nachts wenn weit und breit kein Auto zu sehen ist bei Rot über die Straße zu gehen ist illegal, keinen Parkschein um 17:55 zu ziehen wenn erst ab 18:00 das Parken kostenlos ist ist illegal und wahrscheinlich 1001 Dinge die mir und dir gar nicht bewusst sind wir aber immer wieder machen... Wobei: Selbst die "große" Afulizenz ist kein Hexenwerk, die kleine (da geht seid nun schon vielen Jahren ein netter teil des Afu- Kurzellenspektrums und Morsen können ist zum Glück schon seid 2 Jahrzehnten obsolet) ist wenn schon gewisse (aber immer noch wenig und oberflächliche) E-Technikkentnisse vorhanden sind eine Sache die einen Lehraufwand von höchstens einen Monat benötigt. Wann es allerdings Prüfungstermine gibt (auch schon ohne eine Pandemie gab es die nicht jeden Monat...) ist so eine Sache... Prüfungsabnahme wie in den USA (durch andere Funkamateure die dazu befähigt wurden) gibt es in DL trotz der Chance oder besser Zwänge die wird in den letzten 2 Jahren hatten, immer noch nicht... Obwohl schon vor 18 Jahren die Prüfung sehr entspannt abgelaufen war und die Prüfer vor Ort so gar nicht die (ehemals?) typischen Beamten waren, waren (und sind) sie de Facto doch welche - entsprechend schnell (lol) und unbürokratisch ging und geht es mit der Terminvergabe und Anmeldung.
Praktiker schrieb: > Prüfungsabnahme wie in den USA (durch andere Funkamateure die dazu > befähigt wurden) gibt es in DL trotz der Chance oder besser Zwänge die > wird in den letzten 2 Jahren hatten, immer noch nicht. Fände ich auch nach wie vor gut, das anzugehen. Schon allein wegen der horrenden Gebühren, die die Behörde nimmt (und sicher auch nehmen muss, um den Aufwand zu rechtfertigen). Ich denke, das kann für Leute ohne persönliches Einkommen (also auch Jugendliche, wenn die Eltern das nicht unterstützen wollen oder können) schon ein Hemmnis sein, überhaupt über sowas nachzudenken.
Genau der entgegensetzte Trend hat gerade eingesetzt: Die BNetzA ist nicht mehr bereit, US-Lizenzen umzuschreiben. Da davon auszugehen ist, dass in den nächsten Monaten wieder mehr "Streitkräfte" auf deutschem Boden stationiert werden, werden diese und ihre Angehörigen aber dumm aus der Wäsche gucken.
HAM schrieb: > Da davon auszugehen ist, dass in den nächsten Monaten wieder mehr > "Streitkräfte" auf deutschem Boden stationiert werden, werden diese und > ihre Angehörigen aber dumm aus der Wäsche gucken. Jau, die haben nix besseres zu tun als sich mit ihrem Rufzeichen zu erkennen zu geben, so das jeder der mit hört für später weiß wer im Fall der Fälle hier die Knarre in die hand genommen hat. Und wetten in Russland wird aktuell jedes noch so kleine fitzelchen Signal das empfangbar ist ausgewertet. Natürlich ebenso in der Ukraine, Deutschland ect... Selbst ich "kleines Fischlein" empfange zur Zeit alles was geht, auch wenn der Informationsgehalt teils mau ist. Die sind doch zur Kommunion mit ihrer Familie nicht im geringsten auf die Nutzung von Funk angewiesen, im Gegenteil. Da wird es ausreichend VoIP mit VPN und Exklusiveer Bandbreite geben um die Standorte zu versorgen. Im schlimmsten Fall sorgt Musk für ausreichend Internet, die Frequenzzuteilung für Up/Down-link sind auch in den USA sicher nicht kostenlos, es sei denn man tut jemandem einen Gefallen. Es ist nicht mehr 1945-1960, die halbe Welt liegt voller Kabel und Glasfaser, SAT Verbindung sind zuverlässig und nahezu überall verfügbar... Und wenn die aus der Kaserne Betrieb machen (Hoheitsgebiet der USA) dann ist das so! Als ob der beamtenschimmel da was machen könnte wo unsere Verteidiger doch aktuell einrücken um uns zu helfen... Herr, wirf Hirn vom Himmel! Keiner, nichtmal der noch so komplexbehaftete, Beamte wird jemals im Namen unserer Regulierungsbehörde auch nur einen Furz in diese Richtung lassen. Wenn wir die aktuellen Ereignisse Mal Revue passieren lassen, befinden wir uns in einem "lauwarmen" Krieg, in der Ukraine knallt es und wir versuchen den Gegner mit Sanktionen zum Einlenken zu bringen bei denen wir ebenfalls zur Zielscheibe werden könnten. Funk als Hauptkommunikation ist EOL, dazu dient aktuell das Internet. Oder sendet hier jemand seinen Post über HF in CW/RTTY? Außerdem, das sind Soldaten. Die scheren sich einen Scheißdreck drum ob die dürfen was sie machen! Oder meinst du Uran-Munition sei mit der Genfer Konvention vereinbar gewesen?
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HAM schrieb: > Genau der entgegensetzte Trend hat gerade eingesetzt: > Die BNetzA ist nicht mehr bereit, US-Lizenzen umzuschreiben. Wobei die Frage ist, ob es dafür je eine Rechtsgrundlage gab. Ich meine ja auch nicht irgendein Entgegenkommen der Behörde, sondern einen komplett umgestalteten Prüfungsablauf. Das braucht halt eine geänderte AFUV, und dann kann sich die BNetzA das auch nicht selbst aussuchen.
Jörg W. schrieb: > Wobei die Frage ist, ob es dafür je eine Rechtsgrundlage gab. Die gab und die gibt es. Und zwar der § 8 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (AFuV) vom 15. Februar 2005 (BGBl. I S. 242). In dieser Verfügung findet man Regelung zur der CEPT Empfehlung T/R 61-02 (Harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung - HAREC / HAREC-Prüfungsbedingungen) https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Vfg112005n228hereEinzeId1320pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997) § 4 Fachliche Prüfung, Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen fremder Verwaltungen (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Durchführung und die inhaltlichen Anforderungen der fachlichen Prüfung für Funkamateure, den Ausbildungsfunkbetrieb, die Einteilung der verschiedenen Arten von Amateurfunkzeugnissen und die Anerkennung ausländischer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigungen, wenn sie einem deutschen Amateurfunkzeugnis gleichwertig sind, zu regeln. Mit Bestehen der fachlichen Prüfung werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu einer selbständigen und verantwortlichen Teilnahme am Amateurfunkdienst nachgewiesen. (2) Jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland ist auf Antrag zur fachlichen Prüfung für Funkamateure zuzulassen. Über die bestandene fachliche Prüfung nach Absatz 1 wird ein Amateurfunkzeugnis (§ 2 Nr. 1) erteilt. (3) Ausländische Funkamateure, die die Bedingungen der Verfügung 8/1995 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation vom 11. Januar 1995 (Amtsblatt S. 18) erfüllen und keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, dürfen bis zu drei Monaten eine Amateurfunkstelle in Deutschland betreiben.
Es ging um das Umschreiben einer solchen Genehmigung. Mit der CEPT-Regelung erlangst du ja automatisch (auf Basis gegenseitiger Anerkennungen) das Recht zum Betrieb unter DL/Wirgendwas (da musst du auch nicht erst die BNetzA fragen), allerdings eben nur bis zu drei Monate lang.
Jörg W. schrieb: > Es ging um das Umschreiben einer solchen Genehmigung. Es wurde nach der Rechtsgrundlage für ein DL-Rufzeichen für die Gaststreitkräfte gefragt. Und diese Rechtsgrundlage ist der § 4 AFUG. Darin steht: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt per Verfügung die Anerkennung ausländischer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigungen, wenn sie einem deutschen Amateurfunkzeugnis gleichwertig sind, zu regeln. Und das ist für die Gaststreitkräfte per Verfügung geregelt. Hier nochmal im Volltext: Gesetz über den Amateurfunk (Amateurfunkgesetz - AFuG 1997) § 4 Fachliche Prüfung, Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen fremder Verwaltungen (1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Durchführung und die inhaltlichen Anforderungen der fachlichen Prüfung für Funkamateure, den Ausbildungsfunkbetrieb, die Einteilung der verschiedenen Arten von Amateurfunkzeugnissen und die Anerkennung ausländischer Amateurfunk-Prüfungsbescheinigungen, wenn sie einem deutschen Amateurfunkzeugnis gleichwertig sind, zu regeln. Mit Bestehen der fachlichen Prüfung werden die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu einer selbständigen und verantwortlichen Teilnahme am Amateurfunkdienst nachgewiesen.
BC107 schrieb im Beitrag #7069449: > Jörg W. schrieb: >> Es ging um das Umschreiben einer solchen Genehmigung. > > Es wurde nach der Rechtsgrundlage für ein DL-Rufzeichen für die > Gaststreitkräfte gefragt. Das war erst die zweite Behauptung, es wurde aber erstmal allgemein über ein nicht mehr erfolgendes Umschreiben von US-Lizenzen berichtet. Die US-Streitkräfte mussten dann nur als Exempel herhalten.
Die "Nicht-Anerkennung" der US-Lizenz zur Umschreibung auf nationale Lizenz scheint aber ein DEU Problem zu sein ... Norwegen beispielsweise erkennt weiterhin an/schreibt US-Liz. um. Frage: wo genau sieht denn BNetzA den Hinderungsgrund zur Anerkennung/Umschreibung? Mir wurden Bedenken bzgl. des Datenschutzes genannt, klingt für mich aber eher vordergründig. Kann hier jemand (das sprichwörtliche) Licht ins Dunkel bringen?
HAM schrieb: > Im 27 MHz-Band ließe sich WSPR machen. > Die dafür notwendigen Geräte bekommt man mit CE-Zeichen an jedem > Autohof. Interessantes Thema. CB Geräte darf man ja nicht ohne Verlust der Zulassung umbauen. Wäre (die notwendige Frequenzstabilität mal außen vor gelassen) mit einem Standard CB Funkgerät überhaupt sendeseitig WSPR Betrieb möglich? Also, nur mit Einspeisung des Signals über den Mikro-Eingang. Oder (natürlich nicht legal) nur Nutzung der CB Frequenzen und ein Raspi oder dgl. als Sender? Peter
Möglich ist es sicher, aber vermutlich reicht die Frequenzstabilität nicht. Vielleicht ist das inzwischen bei moderneren Geräten besser. Ich habe eben noch die Allgemeinzuteilung für CB-Funk durchgelesen. Da steht dass Bakenaussendungen nicht erlaubt sind.
Peter schrieb: > CB Geräte darf man ja nicht ohne Verlust der Zulassung umbauen. Stimmt so auch nicht. Erstens gibt es keine "Zulassung", sondern eine Konformitätserklärung (zumindest für halbwegs aktuelle Geräte, und die wirst du für SSB brauchen, eine alte FM-Funke hilft dir für WSPR nicht). Zweitens ist bei einem halbwegs sachgemäßen Umbau im NF-Pfad (was anderes ist das ja nicht) nicht zu erwarten, dass die Konformität zu den diversen (in der Erklärung benannten) Vorschriften gefährdet wird. Phil schrieb: > Da steht dass Bakenaussendungen nicht erlaubt sind. Das könnte schon eher ein Problem werden. Wobei natürlich nicht so genau definiert, ist, was eine "Bake" ist, aber ich denke, dass eine Aussendung, die sich ungerichtet an beliebige Empfänger wendet, wohl als solche zu werten ist.
Oliver S. schrieb: > HAM schrieb: > >> Die dafür notwendigen Geräte bekommt man mit CE-Zeichen an jedem >> Autohof. > > Senden die dann auch bis nach Australien? > Oliver Ja. Das geht manchmal mit nur 1 Watt.
Gemäss der Amateurfunkverordnung § 13 scheint man auch als Funkamateur nicht ohne weiteres eine (automatische) WSPR-Bake betreiben zu dürfen: "Der Betrieb einer fernbedienten oder automatisch arbeitenden Amateurfunkstelle bedarf einer gesonderten Rufzeichenzuteilung nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 des Amateurfunkgesetzes." Lustig ist dass unter § 2 zwar der Begriff "Funkbake" definiert wird, allerdings findet man im weiteren Text nichts mehr zu dem Thema.
Phil schrieb: > Gemäss der Amateurfunkverordnung § 13 scheint man auch als Funkamateur > nicht ohne weiteres eine (automatische) WSPR-Bake betreiben zu dürfen: Naja das ist aber wirklich jedem Funkamateur bekannt. Wird aber nicht so eng gesehen. Und auch das ist bekannt.
lukas schrieb: > Wird aber nicht so eng gesehen. Insbesondere scheint niemand den Betrieb einer WSPR-Station ernsthaft als "Bake" auszulegen. Insofern wäre es natürlich die Frage, ob einem das jemand im 11-m-Band unterstellen würde.
Jörg W. schrieb: > Mit den Kenntnissen, die du dann > hast, kannst du dir auch noch die 2 Stunden nehmen und eine > Amateurfunkprüfung mit ablegen. Stimmt, die Kinder-Klasse kam unerwartet über die Hintertür für die Defizitären wg. Longcovid ;) Die Fehlerquote ist verdoppelt worden, die Fragen vereinfacht, der Umsatz stimmt wieder. Die Amateurzeugnisse werden aber immer noch nicht ganz verschenkt ;)
Radler schrieb: > Die Fehlerquote ist verdoppelt worden, die Fragen vereinfacht Du schreibst wirres Zeug. Erstens gab's die letzte Änderung vor 15 Jahren, zweitens war es inbesondere für Klasse E damals verschwierigt worden statt vereinfacht: im Vorfeld hatte die Klasse E bereits deutlich mehr Rechte bekommen als zuvor (mehr Frequenzen und keine Limitierung auf 10 W EIRP mehr), danach hat man aber das Niveau der Fragen entsprechend angehoben.
Kilo S. schrieb: > Im schlimmsten Fall sorgt Musk für ausreichend Internet > ... > Funk als Hauptkommunikation ist EOL, dazu dient aktuell das Internet. Alles klar, der Strom kommt aus der Steckdose - wozu brauchen Windparks, Solarfarmen und (andere) Kraftwerke?
Hallo zusammen. Alex schrieb: >> Senden die dann auch bis nach Australien? > Ja. Das geht manchmal mit nur 1 Watt Das geht bei mir auf 10MHz mit 200mW! seit Jahren jeden! Tag. Stn Homebrew: DDS-VFO, DCF77 gesteuert, 200mW PA, Inverted V Dipol. 73 Wilhelm
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Wolfgang schrieb: > Alles klar, der Strom kommt aus der Steckdose - wozu brauchen Windparks, > Solarfarmen und (andere) Kraftwerke? Dir ist schon klar das es hier darum geht ob die hier Funken dürfen. Und ich geh schwer davon aus das die das Null juckt so lange die auf ihrem Gelände sind ob die ihre Zulassung hier haben umschreiben oder nicht. Offiziell ist es Deutsches Gebiet und dort gilt mit Einschränkungen auch Deutsches Recht (Rammstein zb.) ist allerdings eher fragwürdig ob so ein Bisschen "schwarzfunk" da angezeigt würde oder verfolgt.
Jörg W. schrieb: > Radler schrieb: >> Die Fehlerquote ist verdoppelt worden, die Fragen vereinfacht > > Du schreibst wirres Zeug. > > Erstens gab's die letzte Änderung vor 15 Jahren, zweitens war es > inbesondere für Klasse E damals verschwierigt worden statt vereinfacht: > im Vorfeld hatte die Klasse E bereits deutlich mehr Rechte bekommen als > zuvor (mehr Frequenzen und keine Limitierung auf 10 W EIRP mehr), danach > hat man aber das Niveau der Fragen entsprechend angehoben. Nöpp, die Meldung von 2021 von Marek.N entwirre ich X-TRA Dir hier: BNetzA senkt die Gebühren für die AFU-Prüfung Beitrag "BNetzA senkt die Gebühren für die AFU-Prüfung" darin: Thorsten schrieb: > auch die Prüfungsfragen sind von 75% > erforderlichen auf 50% reduziert worden. Somit ist es einfacher die > Prüfung zu bestehen. Wenn das nicht die Klasse K ist über die Covid-Hintertür, was dann? Die BNA-Prüfer lassen auch nur 5 Amateure je Termin zu, in M 15.
Jörg W. schrieb: > Lasst doch mal bitte die Diskussion halbwegs beim Thema. gerne bleiben wir beim Thema WSPR, doch die Frage war unter welchen Umständen das läuft - CB oder AFu bzw. bei Unterschiede und wie nonlicenseds oder auch OM YL und XYL das tun können, 73!
Hallo Jörg W. schrieb: > Insbesondere scheint niemand den Betrieb einer WSPR-Station ernsthaft > als "Bake" auszulegen. Damit hast du vollkommen recht und das ganze wird ja in der Praxis, auch von der Behördenseite, sehr großzügig und zeitgemäß abgehandelt. Die Leute an der Front (seitens der Reg. TP oder wie auch immer die zuständige Behörde augenblicklich genannt wird) sind zum Glück schon seid langen im hier und jetzt angekommen und auch ihnen ist klar das ein Großteil der Gesetze und Verordnungen (und Prüfungsfragen) im Amateurfunk auf die Realitäten und Zustände von vor 30 Jahren und mehr bezogen sind und teilweise so gar nicht in die gar nicht mal so neu Zeit hineinpassen (können). Digitalfunk ist da immer noch (nur) so was wie RTTY und Packet Radio, Baken sind da fast immer ausschließlich abgesetzte Sender an erhöhten (nicht dauerhaft Bewohnten) Standorten und guter Antenne die 365 Tage im Jahr mit 10W (und mehr) betrieben werden und ein eigenes Rufzeichen haben müssen. Die Bakenkennung erfolgt immer noch ausschließlich in CW (Morsecode) und das "Internet" ist immer noch unbekannt bzw. exestiert sehr indirekt als Telefonnetz (der Bundespost...). Digital Voice usw. ist natürlich total unbekannt. Die ganzen Gesetze, fast alle Verordnungen (bis auf wenige Ausnahmen) und leider (das empfinde ich an peinlichsten bis sogar lächerlich) auch die Prüfungsfragen im Amateurfunkumfeld haben einen kräftigen 70er bis 90er Bezug (leider kein Witz...)
Radler schrieb: > BNetzA senkt die Gebühren für die AFU-Prüfung Ja, wobei das ja keine BNetzA-Entscheidung war, sondern eine Festlegung des BMWi. > Thorsten schrieb: >> auch die Prüfungsfragen sind von 75% >> erforderlichen auf 50% reduziert worden. Geschrieben von einem anonymen Teilnehmer im Forum, ohne irgendeine Referenz. (Das referenzierte Gesetzblatt beschreibt lediglich die verringerten Gebühren.) Auf der Seite der BNetzA ist nirgends etwas dazu zu finden. Edit: der Prüfungsablauf und die erforderliche Punktezahl sind hier dokumentiert: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Vfg812005ge228ndertdurcId8698pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4
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Bearbeitet durch Moderator
Jörg W. schrieb: > Geschrieben von einem anonymen Teilnehmer im Forum, ohne irgendeine > Referenz. k.A. aber scheint dort unwidersprochen. > Edit: der Prüfungsablauf und die erforderliche Punktezahl sind hier > dokumentiert Danke, in drei Jahren ist der Bub von 2005-2007 ja schon ausgewachsen ;) Tipp: bei Interesse BNA schon bei der Anmeldung zur Prüfung fragen.
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