Hallo zusammen, vor 6 Monaten war ich als Embedded Sw und SPS Entwickler bei einem Unternehmen X eingestellt (4000.00€ Brutto, 40Std/wo), dann gekündigt und bei dem Unternehmen Y angefangen. Jetzt habe ich einen Auftrag vom Unternehmen X bekommen, meine alte Software anzupassen und neue Module hinzufügen (Mikrocontroller Programmierung, ein paar Stundenarbeit). Da ich nie freiberulich war, weiß ich nicht genau wieviel ich pro Stunde/Auftrag verlangen kann? - Verlange ich einfach das doppelte vom alten Stundenlohn? neuen Stundenlohn?, mehr? Danke für die Infos Gruß Dieter
Hi, Dieter, > ...dann gekündigt und bei dem Unternehmen Y angefangen. > Jetzt habe ich einen Auftrag vom Unternehmen X bekommen Vorsicht! Wenn du mit "angefangen" einen Arbeitsvertrag meinst, dann schau mal unter Nebenbeschäftigungen, ob Du den Auftrag von X annehmen darfst. In der Regel nämlich wäre das ein Kündigungsgrund von Y. Wer mit Zeitarbeitern arbeitet, der hat einen neuen zu suchen, der Deine ordentliche Dokumentation liest und sofort zur Tastatur greift.... Ciao Wolfgang Horn
Das Unternehmen X spart den Arbeitgeberanteil der Sozialabgaben, Urlauss- und Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung, Ausfallzeiten, Fortbildungskosten etc. Somit ist das Doppelte des alten Stundenlohnes eine realistische Faustregel.
>vor 6 Monaten war ich als Embedded Sw und SPS Entwickler bei einem >Unternehmen X eingestellt (4000.00€ Brutto, 40Std/wo), dann gekündigt >und bei dem Unternehmen Y angefangen. In der letzten c't wurde ein durchschnittlicher Stundenlohn für Freiberufler von 74€ angegeben. Da Du 4000€ Brutto verdient hast, würde ich mindestens 4000€*2/160Monatstunden=50€/Stunde zu verlangen ( Wie gesagt: mindestens, da Du ja bestens eingearbeitet bist) >Vorsicht! Wenn du mit "angefangen" einen Arbeitsvertrag meinst, dann >schau mal unter Nebenbeschäftigungen, ob Du den Auftrag von X annehmen >darfst. >In der Regel nämlich wäre das ein Kündigungsgrund von Y. Falls das mit X klappt und Y einen Kündigungsgrund sehen würde: Dann Tschüss sagen und freiberuflich weiterarbeiten. Lohnt sich mehr.
vielen Dank für die Infos. Wie wird das mit der Rentenversicherung und Krankenversicherung geregelt (Hauptberuflich bin ich weiterhin verischert)?, das (nebenberufliche) Einkommen ist bestimmt nicht fest, mal mehr, mal weniger und mal gar nicht, muss man feste monatliche Beiträge bezahlen oder nur einmal am Ende des Jahres?
nebenberufliche Arbeit lohnt sich nur für Politiker, ein schelm wer böses dabei denkt !
Dieter schrieb: > vielen Dank für die Infos. > > Wie wird das mit der Rentenversicherung und Krankenversicherung geregelt > (Hauptberuflich bin ich weiterhin verischert)?, das (nebenberufliche) > Einkommen ist bestimmt nicht fest, mal mehr, mal weniger und mal gar > nicht, muss man feste monatliche Beiträge bezahlen oder nur einmal am > Ende des Jahres? Rentenversicherung: wie bisher, wenn hauptberuflich selbstständig: keine Versicherungspflicht (Ausnahmen Künstler (Künstlersozialversicherung) und u.U. Anwälte) Krankenversicherung: (afaik) keine gesetzliche Regelung bei nebenberuflicher Tätigkeit, abhängig vom Zeitaufwand und dem damit erzielten Einkommen (Bsp.: 10 Stunden nebenberuflich würden nicht zu höheren Beiträgen führen, außer das Einkommen ist (zu) hoch), Krankenversicherung fragen.
Habe eben gelesen das es um "Scheinselbständigkeit" handeln wird!!
Dieter schrieb: > Habe eben gelesen das es um "Scheinselbständigkeit" handeln wird!! Theoretisch nicht, weil du ja zwei Abnehmer deiner Leistung hast, aber ich würde dir raten, fragt deinen Steuerberater, der kann dir dann auch verlässliche Zahlen nennen. Einen Stundensatz zu kalkulieren ist nicht unbedingt die beste Lösung oder weißt du ganz genau wie viel Zeit jede Arbeit dauert? Mach doch eine Pauschale und wenn X das akzeptiert bist du da nicht so unter Zugzwang. Ergo brauchste dann auch nur eine Rechnung schreiben sofern die Sache nicht auf lange Sicht geplant ist. Hauptsache die Genehmigung von Y liegt vor, denn der hat Anspruch auf deine ungeteilte Arbeitskraft. Nur mein ganz unverbindliche unjuristische Meinung.
Vom BFH gibt es dazu eine REihe von Urteilen. Scheinselbständigkeit greift hier sowieso nicht, da er ja schon abhängig beschäftigt ist und RV zahlt. Wenn das über dem Sau ist, kräht kein Hanh danach. Wenn darunter, können maximal ein paar Euro anfallen.
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