Forum: Offtopic Webseite illegal betreten


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von  Kybermatrix  . (l_0_l)


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Hallo, ich habe jemanden der stark unter Demenz leidet und seine 
Homepage zu seinem NAS-Server zuhause nicht mehr passwortgeschützt haben 
möchte. Die Homepage soll einfach so von außen zugänglich gemacht 
werden, nur lesbar und es soll aber trotzdem alle anderen Besucher 
fernhalten indem ein Verbotsschild gelabelt wird "Zutritt verboten". 
Ähnlich wie ein Gartenzaun drumherum mit der Aufschrift "Grundstück 
betreten verboten" wo eigentlich jeder trotzdem drauf betreten kann. 
Lediglich soll nur die Polizei kommen wenn jemand das tut. Es soll also 
ein Button vorhanden sein wo unten drunter "Webseite illegal betreten" 
steht. Kann das rechtsmäßig seine Wirkung zeigen? Die eigentliche Sache 
geht es darum: Wenn man die Webseite betritt, dann soll keine Impressum 
mehr vorhanden sein, weil der demenzkranke Mensch das nicht haben 
möchte. Kann man damit also jeden Abmahner, der wegen fehlendem 
Impressum laut wird, bestrafen, weil er ja logischerweise die Webseite 
illegal betreten hat?

: Verschoben durch Moderator
von Flip B. (frickelfreak)


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nimm weniger von dem zeug.

von Klaus K. (Gast)


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Wer nicht geschäftsfähig ist, kann/sollte/darf auch keine Website 
betreiben.

Ggf. Einsetzung einer rechtlichen Betreuung einleiten.

Klingt hart, ist aber so - mit zumehmenden Alter werden manche geistig 
wieder zu Kinder und müssen entsprechend behandelt werden.

Bei facebook gibt es ein geeignetes Antragsformular zur "Stillegung" 
einer dementen Person.

https://de-de.facebook.com/help/contact/228813257197480

von  Kybermatrix  . (l_0_l)


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Klaus K. schrieb:
> Wer nicht geschäftsfähig ist, kann/sollte/darf auch keine Website
> betreiben.
>
> Ggf. Einsetzung einer rechtlichen Betreuung einleiten.
>
> Klingt hart, ist aber so - mit zumehmenden Alter werden manche geistig
> wieder zu Kinder und müssen entsprechend behandelt werden.
>
> Bei facebook gibt es ein geeignetes Antragsformular zur "Stillegung"
> einer dementen Person.
>
> https://de-de.facebook.com/help/contact/228813257197480

Klingt schon nach Diskriminierung. Dann kann man auf Facebook ja alle 
Menschen mit Handicap ihre Konten sperren lassen.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Er schon wieder. Bist du gerade in einer Medikamentenumstellung?

von Klaus K. (Gast)


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> Klingt schon nach Diskriminierung. Dann kann man auf Facebook ja alle
> Menschen mit Handicap ihre Konten sperren lassen.

Demenz ist keine siples "Handicap" sondern Geschäftsunfähig.

Kindern nicht ans Steuer lassen ist auch keine Diskriminierung sondern 
überlebensnotwendige Gefahrenabwehr. 
https://de.wikipedia.org/wiki/Aeroflot-Flug_593

von  Kybermatrix  . (l_0_l)


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Klaus K. schrieb:
>> Klingt schon nach Diskriminierung. Dann kann man auf Facebook ja
> alle
>> Menschen mit Handicap ihre Konten sperren lassen.
>
> Demenz ist keine siples "Handicap" sondern Geschäftsunfähig.
>
> Kindern nicht ans Steuer lassen ist auch keine Diskriminierung sondern
> überlebensnotwendige Gefahrenabwehr.
> https://de.wikipedia.org/wiki/Aeroflot-Flug_593

Naja, er will ja keine Geschäfte betreiben mit seiner NAS. Er will nur 
privat übers Internet von Außen auf seine NAS ohne Passwort zugreifen.

von Klaus K. (Gast)


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 Kybermatrix  . schrieb:
> Klaus K. schrieb:
>>> Klingt schon nach Diskriminierung. Dann kann man auf Facebook ja
>> alle
>>> Menschen mit Handicap ihre Konten sperren lassen.
>>
>> Demenz ist keine siples "Handicap" sondern Geschäftsunfähig.
>>
>> Kindern nicht ans Steuer lassen ist auch keine Diskriminierung sondern
>> überlebensnotwendige Gefahrenabwehr.
>> https://de.wikipedia.org/wiki/Aeroflot-Flug_593
>
> Naja, er will ja keine Geschäfte betreiben mit seiner NAS. Er will nur
> privat übers Internet von Außen auf seine NAS ohne Passwort zugreifen.

Was "Geschäftsunfähig" bedeutet scheint dir nicht klar zu sein, 
"geschäftsunfähig" kann bedeuten, das man die Person nach klassischer 
Ausdrucksweise "Entmündigen" sollte. Wenn jemand für seine Handlung 
nicht verantwortlich sein will, dann muss man halt diese Handlungen 
unterbinden.

Einfach aus der Verantwortung stehlen mit der Begründung "Ich bin alter 
geistesschwacher Knacker, seit nett zu mir" ist nicht.

https://www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/gesundheit/geschaeftsunfaehigkeit-bei-demenz-die-rechtslage/

von  Kybermatrix  . (l_0_l)


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Klaus K. schrieb:
> Was "Geschäftsunfähig" bedeutet scheint dir nicht klar zu sein,
> "geschäftsunfähig" kann bedeuten, das man die Person nach klassischer
> Ausdrucksweise "Entmündigen" sollte. Wenn jemand für seine Handlung
> nicht verantwortlich sein will, dann muss man halt diese Handlungen
> unterbinden.
>
> Einfach aus der Verantwortung stehlen mit der Begründung "Ich bin alter
> geistesschwacher Knacker, seit nett zu mir" ist nicht.


Na gut, lassen wir mal demenzkranke Menschen weg. Was ist, wenn ich 
einfach nur kein Passwort haben will und trotzdem verantwortungsbewusst 
bin?

von Gustl B. (gustl_b)


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 Kybermatrix  . schrieb:
> Wenn man die Webseite betritt, dann soll keine Impressum mehr vorhanden
> sein, weil der demenzkranke Mensch das nicht haben möchte.

Klar ist Pflicht, aber glaubst du dass da eine Abmahnung kommt? Wenn die 
Website nicht gut zu finden ist, also nicht bei Google gefunden wird und 
so, dann kommt da sehr sicher nie eine Abmahnung.
Und was spricht denn gegen ein Impressum? Das ist doch nur etwas Text 
auf einer Seite. Das macht man einmal und lässt es ewig stehen.

von  Kybermatrix  . (l_0_l)


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Das Impressum verrät wem die Webseite gehört und viele Leute wissen 
nicht wie man eine NAS aufsetzt, wollen aber eine Webseite zum 
experimentieren und eine Datencloud als Spielwiese. Also sollen die bei 
einer Person mit NAS laufen lassen, die Person aber übernimmt nicht die 
Verantwortung für den Inhalt derer Webseite, weil sowieso keiner drauf 
zugreifen darf, obwohl doch jeder eigentlich ohne Passwort illegal drauf 
gehen kann. Die Daten sollen so behandelt werden wie privat Zuhause. Die 
beste Methode wäre es, alle mit einem Schild fernzuhalten.  Mal ganz 
ehrlich, ich finde Passwörter nervig. Ach wie schön es doch wäre, ein 
Internet ohne Passwörter.

von Steve van de Grens (roehrmond)


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Gustl B. schrieb:
> weil der demenzkranke Mensch das nicht haben möchte

Das interessiert hier niemanden. Auch demenzkranke Leute müssen sich an 
unsere Gesetze halten oder entsprechend betreut werden.

von Gustl B. (gustl_b)


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 Kybermatrix  . schrieb:
> Das Impressum verrät wem die Webseite gehört

Und das ist schlimm?

 Kybermatrix  . schrieb:
> die Person aber übernimmt nicht die Verantwortung für den Inhalt derer
> Webseite

Wieso das denn nicht? Wird da mit illegalem Zeug "experimentiert"?

 Kybermatrix  . schrieb:
> Mal ganz ehrlich, ich finde Passwörter nervig.

Schlüssel wurden schon vor langer Zeit erfunden.

von Gustl B. (gustl_b)


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Steve van de Grens schrieb:
> Gustl B. schrieb:
>> weil der demenzkranke Mensch das nicht haben möchte
>
> Das interessiert hier niemanden. Auch demenzkranke Leute müssen sich an
> unsere Gesetze halten oder entsprechend betreut werden.

Lern bitte korrekt zitieren.

von Niklas G. (erlkoenig) Benutzerseite


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Warum nicht das Passwort im Browser speichern? Oder eine Sync-App nutzen 
die das Passwort speichert? Definitiv sicherer als gar kein Passwort.

Beitrag #7548947 wurde vom Autor gelöscht.
von Gustl B. (gustl_b)


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Nein. Es gibt auch illegales Zeug das nicht harmlos ist. Das gehört 
definitiv verboten und zwar gerade die Herstellung und Verbreitung.

Und zack hat er seinen Post gelöscht.

: Bearbeitet durch User
von Steve van de Grens (roehrmond)


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Gustl B. schrieb:
> Lern bitte korrekt zitieren.

lerne du, die Bedeutung der ">>" Zeichen zu verstehen.

von Gustl B. (gustl_b)


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Steve van de Grens schrieb:
> Gustl B. schrieb:
>> Lern bitte korrekt zitieren.
>
> lerne du, die Bedeutung der ">>" Zeichen zu verstehen.

Kenne ich, ist trotzdem falsch zitiert.

von  Kybermatrix  . (l_0_l)


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Gustl B. schrieb:

>
> Wieso das denn nicht? Wird da mit illegalem Zeug "experimentiert"?
>
>  Kybermatrix  . schrieb:
>> Mal ganz ehrlich, ich finde Passwörter nervig.
>
> Schlüssel wurden schon vor langer Zeit erfunden.

Es geht darum sich von den vielen Stolperfallen zu befreien. Sich nicht 
mit Paragraphen herumschlagen zu müssen, sondern in aller Ruhe innovativ 
die digitalen Plattformen (Webseiten) voranzutreiben. Die allermeisten 
User wissen nicht was so alles in den DSGVOs drin steht.

Kommen die Schüler mit dem Schlüssel zur Schule? Die Patienten mit dem 
Schlüssel ins Krankenhaus? Die Sportler mit dem Schlüssel ins Verein? 
Nein, jeder geht frei rein und treibt sein Unwesen.

von Gustl B. (gustl_b)


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 Kybermatrix  . schrieb:
> sondern in aller Ruhe innovativ die digitalen Plattformen (Webseiten)
> voranzutreiben

Von einem Demenzkranken?

 Kybermatrix  . schrieb:
> Kommen die Schüler mit dem Schlüssel zur Schule? Die Patienten mit dem
> Schlüssel ins Krankenhaus? Die Sportler mit dem Schlüssel ins Verein?
> Nein, jeder geht frei rein und treibt sein Unwesen.

Nein, in all diesen Fällen gibt es einen Verantwortlichen der dafür zu 
sorgen hat, dass sich an Regeln gehalten wird. Über die Schüler haben 
Lehrer die Aufsichtspflicht, bei Patienten das Krankenhauspersonal und 
beim Sport der Trainer.

von Michael B. (laberkopp)


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 Kybermatrix  . schrieb:
> Die eigentliche Sache geht es darum: Wenn man die Webseite betritt, dann
> soll keine Impressum mehr vorhanden sein, weil der demenzkranke Mensch
> das nicht haben möchte. Kann man damit also jeden Abmahner, der wegen
> fehlendem Impressum laut wird, bestrafen, weil er ja logischerweise die
> Webseite illegal betreten hat?

?!? Deine Aussagen sind wirr. Bist du sicher, dass nicht du die von 
Demzenz betriffene Person bist ? Ich meine, du hast mit diesem Satz 
schon vergessen, womit du deinen Beitrag begonnen hast.

Private Homepages benötigen kein Impressum.

Den eigenen NAS ihne Passwort ins Internet zu stellen ist aber keine 
Demenz, sondern fortgeschrittene Verdummung.

Du kannst auch deinen Hausrat in den Vorgarten stellen.

von Thomas B. (thomas2)


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Kybermatrix  . schrieb:
> die Person aber übernimmt nicht die Verantwortung für den Inhalt derer
> Webseite, weil sowieso keiner drauf zugreifen darf

Mit der Logik wirst du vor Gericht nicht weit kommen ;-)

Du trägst die Verantwortung sogar, wenn der Server gehackt wird, denn 
dann hast ihn offensichtlich nicht gut genug abgesichert.

Gustl B. schrieb:
> Und was spricht denn gegen ein Impressum? Das ist doch nur etwas Text
> auf einer Seite. Das macht man einmal und lässt es ewig stehen.

Neben dem Impressum brauchts mindestens eine Datenschutzerklärung. Die 
rechtlichen Grundlagen dafür ändern sich auch immer wieder, so dass 
"ewig stehen lassen" nicht geht.

Und dann werden in einer "Datencloud als Spielwiese" ja vielleicht auch 
Dinge liegen, die man nur privat nutzen und nicht öffentlich zum 
Download anbieten darf.

Man kann natürlich auf Risiko gehen und sagen: wenn keiner meine Seite 
findet, kann auch niemand die Rechtsverstöße feststellen und mich dafür 
belangen. Aber wenn man die Suchmaschinen nicht aktiv fernhält, kann das 
auch schnell daneben gehen.

von Daniel A. (daniel-a)


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Wenn es keine Schutzmassnahmen gibt (z.B. Passwort), die man umgangen 
hat, hat man die Seite auch nicht illegal aufgerufen, denn sie war 
öffentlich und ungeschützt. Ich bezweifle stark, dass ein Text und ein 
"Ja ich darf das" Button, als Schutzmassnahme gilt. Das ist im Internet 
nicht wie in der physischen Welt.

von Rolf (rolf22)


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 Kybermatrix  . schrieb:
> Wenn man die Webseite betritt, dann soll keine Impressum
> mehr vorhanden sein, weil der demenzkranke Mensch das nicht haben
> möchte. Kann man damit also jeden Abmahner, der wegen fehlendem
> Impressum laut wird, bestrafen, weil er ja logischerweise die Webseite
> illegal betreten hat?

Es gibt kein Gesetz, das das Betreten einer Webseite verbietet - außer, 
wenn sie dagegen technisch angemessen geschützt ist und man den Schutz 
vorsätzlich bricht.

Man kann auch niemanden "abmahnen", egal weswegen - außer, wenn man 
Wettbewerber des Betreffenden ist. Ansonsten ist fehlendes Impressum 
eine Sache, die der Staat mit Bußgeld belegen kann.
Ob für die konkrete Seite überhaupt eine Impressumspflicht besteht, ist 
allerdings fraglich.

Wenn ein Passwort nicht erwünscht ist, muss man eine technische Hilfe 
zum Log-in nutzen. Fingerabdruck, USB-Stick oder was auch immer. 
Danach solltest du fragen.

von  Kybermatrix  . (l_0_l)


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Thomas B. schrieb:
> Du trägst die Verantwortung sogar, wenn der Server gehackt wird, denn
> dann hast ihn offensichtlich nicht gut genug abgesichert.

Dann kann der Einbrecher ja die Türe oder Fenster einschlagen und 
Polenböller ungezündet einwerfen. Der Wohnungsbesitzer der nicht Zuhause 
war haftet ja dann diese illegalen Sachen die nicht von ihm sind, weil 
er die Türe nicht stark genug gepanzert hat?

von Gustl B. (gustl_b)


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 Kybermatrix  . schrieb:
> Dann kann der Einbrecher ja die Türe oder Fenster einschlagen und
> Polenböller ungezündet einwerfen.

Ist Sachbeschädigung. Und genauso ist es auch bei Websites. Der Besuch 
ist nicht strafbar wenn nicht geschützt, aber das Verändern von Inhalten 
ist strafbar.

 Kybermatrix  . schrieb:
> Der Wohnungsbesitzer der nicht Zuhause war haftet ja dann diese
> illegalen Sachen die nicht von ihm sind, weil er die Türe nicht stark
> genug gepanzert hat?

Naja wenn du deine Haustür oder dein Auto nicht zusperrst, dann wird 
vermutlich eine Versicherung nicht zahlen. Du kannst den Täter aber 
trotzdem verklagen und das von dem bezahlt bekommen wenn man den Täter 
denn findet.

von Daniel A. (daniel-a)


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Eventuell eine andere Idee: Nutze Basic Auth, und Speichere das Bookmark 
zur Seite halt mit dem Passwort ab, 
"https://user:passwort@example.com/";. Dann musst du es auch nicht 
eingeben.

Bei meinen eigenen Intranet Seiten habe ich ein eigenes Single Sign On 
(SSO) Portal ( https://github.com/Daniel-Abrecht/dpa-sso 
https://sso.abrecht.li/ ), die Sessions sind für maximal 1 Woche nach 
dem letzten Aufruf einer Seite gültig, aber beim Login kann ich auch 
einstellen, dass sie nur 1 Stunde oder 1 Tag seit Login gültig bleibt, 
und ich kann auch alle Sessions rausschmeissen, falls nötig. So kommt es 
nur selten vor, dass ich mich selbst Anmelden muss.
Das ist aber etwas komplexer umzusetzen, als ein simples Basic Auth. Ich 
brauche das hauptsächlich, weil ich viele Domains und Subdomains habe.

von Michael B. (laberkopp)


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Daniel A. schrieb:
> Ich bezweifle stark, dass ein Text und ein "Ja ich darf das" Button, als
> Schutzmassnahme gilt.

Du meinst, wie die "ich bin 18" Buttons auf Erwachsenenseiten ?

von MaWin O. (mawin_original)


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Es ist heute gar kein Freitag.

von Re (r42)


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Gustl B. schrieb:
> Naja wenn du [...] oder dein Auto nicht zusperrst, dann wird
> vermutlich eine Versicherung nicht zahlen.

Interessante Parallele.

Beim Auto wie beim Webserver besteht bei mangelnder Sicherung die 
öffentliche Gefahr der mißbräuchlichen Nutzung und daraus hervorgehenden 
Gefahr für Dritte.

Beim Auto meine ich aus verschiedenen Quellen vernommen zu haben, dass 
da durchaus abgeschleppt werden kann wegen "nicht verschlossen im 
öffentlichen Raum".

https://www.lexika.de/ratgebertexte/abgeschleppt-wegen-offenem-fenster/


Bin aber kein Anwalt, könnte auch nur Sensationsmache gewesen sein.
(re)

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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 Kybermatrix  . schrieb:
> es soll aber trotzdem alle anderen Besucher fernhalten
> indem ein Verbotsschild gelabelt wird "Zutritt verboten".
Ja, das funktioniert mit Sicherheit.

> Ähnlich wie ein Gartenzaun drumherum mit der Aufschrift "Grundstück
> betreten verboten" wo eigentlich jeder trotzdem drauf betreten kann.
> Lediglich soll nur die Polizei kommen wenn jemand das tut.
Die Polizei kommt da überhaupt nicht, wenn die Polizei nicht von 
jemandem geholt wird. Und ab dann bist du in privatrechtlichem Streit 
mit jemandem, das interessiert die Polizei auch nicht im Geringsten.

> Wenn man die Webseite betritt, dann soll keine Impressum mehr vorhanden
> sein
Ja, schon fertig. Denn wenn die Webpage nur privaten Zwecken dient und 
kein Geschäft darüber abgewickelt werden soll, dann ist auch kein 
Impressum nötig:
- 
https://www.bmuv.de/themen/verbraucherschutz/digitaler-verbraucherschutz/impressumspflicht#c66866

Und weil der Kranke soweiso nicht geschäftsfähig ist...

War ja einfach.

 Kybermatrix  . schrieb:
> Kann man damit also jeden Abmahner, der wegen fehlendem Impressum laut
> wird, bestrafen
Du willst zum Abmahner werden, indem du selbst Abmahner abmahnst. 
Krasses Zeug, wo hast du das her?

> weil er ja logischerweise die Webseite illegal betreten hat?
Siehst du, genau wegen dieser Logik wirst du sicher nie ein Jurist 
werden.

: Bearbeitet durch Moderator
von Ge L. (Gast)


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Vergiss nicht die Störerhaftung. Solange die Webseite read-only ist, 
kann nichts passieren. Wenn aber dank ungenügendem Zugangsschutz dort 
jemand Dateinen ablegen kann, und das zu illegalen Zwecken tut 
(Raubkopien, Tausch von Jugendp0rnographie), dann haftet der Betreiber 
des Webservers mit.

von Gerald B. (geraldb)


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 Kybermatrix  . schrieb:
> Kommen die Schüler mit dem Schlüssel zur Schule?

Aber sicher doch. In meiner Schule bekamen die Schüler teilweise 
Schließfächer für die gerade nicht benötigten Schulbücher.

von Purzel H. (hacky)


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Eine einfache Massnahme gegen Abmahnungen ist ein Server im Ausland. 
Zugang mittels App. Fertig. Wobei sich der aufwand nicht lohnt. In 
kurzer Zeit ist die Webseite vergessen

: Bearbeitet durch User
von Manfred P. (pruckelfred)


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Re schrieb:
> Beim Auto meine ich aus verschiedenen Quellen vernommen zu haben, dass
> da durchaus abgeschleppt werden kann wegen "nicht verschlossen im
> öffentlichen Raum".

> Bin aber kein Anwalt, könnte auch nur Sensationsmache gewesen sein.

Der Abschleppdienst eines Freunde war als Vetragspartner der 
Staatsanwaltschaft unterwegs, wenn die Polizei Sicherstellungen 
angeordnet hat. Da kam sowas tatsächlich vor, obwohl man es als 
übereifrig empfunden hat.

von Joe (Gast)


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Steve van de Grens schrieb:
> Gustl B. schrieb:
>> weil der demenzkranke Mensch das nicht haben möchte
>
> Das interessiert hier niemanden. Auch demenzkranke Leute müssen sich an
> unsere Gesetze halten oder entsprechend betreut werden.

Also ich wundere mich eher, dass sich keiner dafür interessiert die 
Gesetze für die Menschen zu machen statt gegen sie. Stattdessen werden 
da Bürokratiemonster geboren die Leute solange quälen, bis die Taschen 
leer sind.

Klar werden da Kranke nicht ausgenommen davon. Siehe z.B. 
Heizungsgesetz. Glaubst du, da denkt auch nur ein einziger der "feinen 
Herren" an kranke Leute?

von Michael B. (laberkopp)


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Manfred P. schrieb:
> Da kam sowas tatsächlich vor, obwohl man es als übereifrig empfunden
> hat.

Deutschland.

In anderen Ländern bleiben Cabrios offen (regnet eh kaum) oder stehen 
die Fahrzeuge mit laufendem Motor vor dem Geschäft (kalt).

Wahrscheinlich sind woanders die Menschen auch nicht so Asi wie hier.

von Joe (Gast)


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Hallo Michael,
wo wohnst du gerade?

Was du da ansprichst, ist oft mehr von der wirtschaftlichen Struktur des 
Landstriches abhängig, als von der Nationalität. In der Großstadt wird 
halt mehr geklaut als auf dem Land, egal wo das ist. Aber ich weiss was 
du meinst und wohne schon seit längerem nicht mehr in D. Ich konnte mich 
einfach als Nicht-Fernsehnutzer gebührenmässig nicht einigen etc. pp.

von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Michael B. schrieb:
> Deutschland.

Du meinst sicher Amerika, oder? Land der Freien. Land der Autoanbeter 
und der unbegrenzten Möglichkeiten.

> Wahrscheinlich sind woanders die Menschen auch nicht so Asi wie hier.

Also Amerika. Da passiert dann so was wenn man sein Auto als freier 
Bürger in einem freien Land offen, gerne mit laufendem Motor - wie dort 
üblich, weil bequem - kurz abstellt.

https://www.youtube.com/watch?v=BKDO0foYG58
https://www.youtube.com/watch?v=C0CcTLKOd7k
https://www.youtube.com/shorts/nP0dUSw2OeI

Diese Mutter übt ihre Freiheit in besonderem Maß aus
https://www.youtube.com/watch?v=BB8eAWfD8FA

Und als besonderes Schmankerl
https://www.youtube.com/watch?v=i6QbkpSMx6o&t=1160s
Ein paar Minuten später gesteht der Helikopter-Reporter
https://www.youtube.com/watch?v=i6QbkpSMx6o&t=1330s
Wegen großem Erfolg Verlängerung
https://youtu.be/i6QbkpSMx6o?feature=shared&t=2060s

: Bearbeitet durch User
von Sheeva P. (sheevaplug)


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 Kybermatrix  . schrieb:
> Kann man damit also jeden Abmahner, der wegen fehlendem
> Impressum laut wird, bestrafen, weil er ja logischerweise die Webseite
> illegal betreten hat?

Nein.

Davon abgesehen ist die Impressumspflicht für Webseiten jedoch an 
bestimmte Voraussetzungen geknüpft, siehe dazu auch [1]. Das heißt: je 
nachdem, wie die Seite ausgestaltet ist, könnte möglicherweise gar kein 
Impressum erforderlich sein. Für rechtssichere Auskünfte solltet Ihr 
einen Fachanwalt konsultieren, dafür sind diese Leute ja -- im Gegensatz 
zu diesem Forum.

[1] 
https://www.bmuv.de/themen/verbraucherschutz/digitaler-verbraucherschutz/impressumspflicht

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Joe schrieb:
> Glaubst du, da denkt auch nur ein einziger der "feinen Herren" an kranke
> Leute?

Vielleicht wollen die an die Haeuser auf diesen weg?

von Michael B. (laberkopp)


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von Sheeva P. (sheevaplug)


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Michael B. schrieb:
> Private Homepages benötigen kein Impressum.

Trotz Deines Nickname bin ich immer wieder erstaunt, wie oft Du die 
einzige Insel der Kompetenz in einem Meer von "ohgottogott"-Rufern bist.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Thomas B. schrieb:
> Kybermatrix  . schrieb:
>> die Person aber übernimmt nicht die Verantwortung für den Inhalt derer
>> Webseite, weil sowieso keiner drauf zugreifen darf
>
> Mit der Logik wirst du vor Gericht nicht weit kommen ;-)

Viel besser: vor Gericht wird die Konstruktion als Hinweis darauf 
betrachtet, daß die entsprechenden Rechtspflichten dem Veröffentlicher 
zwar bekannt waren, sie mit diesem dummen Trick aber bewußt und gezielt 
umgehen wollte. Das freut Gerichte immer ganz besonders, wenn jemand 
sich über die Rechtslage im Klaren ist und sie mit irgendeinem Quatsch 
aushebeln will...

von Ben S. (bensch123)


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Was für ein wirrer Blödsinn.

: Bearbeitet durch User
von Sheeva P. (sheevaplug)


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Daniel A. schrieb:
> Eventuell eine andere Idee: Nutze Basic Auth, und Speichere das Bookmark
> zur Seite halt mit dem Passwort ab,
> "https://user:passwort@example.com/";. Dann musst du es auch nicht
> eingeben.

Das ist deprecated [1] und wird laut übereinstimmenden Aussagen im Netz 
vom Internet Explorer und auch einigen Versionen von Google Chrome nicht 
(mehr?) unterstützt.

https://datatracker.ietf.org/doc/html/rfc3986#section-3.2.1

von Steve van de Grens (roehrmond)


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>> Da kam sowas tatsächlich vor, obwohl man es als
>> übereifrig empfunden hat.

Michael B. schrieb:
> In anderen Ländern bleiben Cabrios offen

Ich konnte mal nach einem Unfall eine Türe nicht mehr abschließen. Die 
Polizei forderte mich daher auf, das Auto umgehend auf ein Privatgelände 
schleppen zu lassen.

Das wollte ich eh tun, aber erst am kommenden Montag. So (am Sonntag) 
wurde es erheblich teurer.

von Steve van de Grens (roehrmond)


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Sheeva P. schrieb:
> Für rechtssichere Auskünfte solltet Ihr
> einen Fachanwalt konsultieren, dafür sind diese Leute ja

Und unsere Gesetze sind scheinbar dafür da, diesen Leuten ständig 
reichlich Arbeit zu beschaffen.

Wenn ich für jeden Furz einen Anwalt beauftragen würde, wo ich es 
vernünftigerweise tun sollte, hätte ich nichts mehr zu Essen.

Neulich sollte ich mich freiwillig zu einer Anschuldigung äußern. Weil 
ich unsicher war, wie sich eine Nicht-Auskunft auswirken würde, habe ich 
einen Anwalt beauftragt, den Brief zu beantworten. Da waren schon die 
ersten 500 Euro weg. Wie das ausgeht, weiß ich noch nicht, die Mühlen 
des Gesetzes mahlen langsam.

Jedenfalls bezahlt man sich dumm und dusselig in unserem bekloppten 
Rechtssystem, wo die Gesetze absichtlich unklar/unverständlich 
formuliert sind und es zu jedem Fall auch ein passendes Gegengesetz 
gibt, womit man andere in die Pfanne hauen kann oder selbst zum Opfer 
wird.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Steve van de Grens schrieb:
> Ich konnte mal nach einem Unfall eine Türe nicht mehr abschließen. Die
> Polizei forderte mich daher auf, das Auto umgehend auf ein Privatgelände
> schleppen zu lassen.

Noch geiler, Deutschland ^ 3.

Das Auto kann zwar nicht mehr fahren sondern ist so kaputt dass es 
abgeschleppt werden muss aber die Polizei sieht offenbar die Möglichkeit 
dass ein Dieb es erst repariert und dann damit wegfährt. Oder es gleich 
abschleppt, aber das geht auch mit verschlossenem Auto und ist nicht die 
Störerhaftung die die Polizei hier vermeiden will, sonst wäre jedes 
Abschleppunternehmen dass Parksünder entfernt dran.

So einen Dieb hätte man gerne, und stoppt ihn nach seiner Reparatur, vor 
dem kurzschliessen. Apropos, das geht ja gar nicht mehr dank 
Wegfahrsperre. Oder sollte der Autohersteller eine zugesicherte und 
gesetzlich geforderte Eigenschaft nicht ausgeliefert haben ?

Wegfahrsperre heisst, dass das Auto ohne Besitz des Schlüssels (key) 
nicht gefahren werden kann - auch wenn man sich Zugang zum Inneren 
verschafft. Damit ist das Schreckensszenario der Polizei sowieso nicht 
mehr möglich. Wenn Autohersteller sich so an Gesetze zu halten haben wie 
die Bürger eben auch. Wobei der Dieselskandal zeigt, dass einige 
gleicher als gleich sind.

von Daniel A. (daniel-a)


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Sheeva P. schrieb:
> Das ist deprecated [1] und wird laut übereinstimmenden Aussagen im Netz
> vom Internet Explorer und auch einigen Versionen von Google Chrome nicht
> (mehr?) unterstützt.

Es gibt ein paar quirks dabei. Der Browser macht erst einen Request ohne 
die Basic Auth Daten, und sendet sie nur mit, wenn er einen passenden 
401 zurück bekommt. Und falls bereits einmal eine erfolgreiche Anmeldung 
mit Basic Auth erfolgt ist, sendet der Browser die Daten sofort mit, 
wodurch andere Anmeldedaten durch so einen Link dann ignoriert werden. 
Beides hat mir schon Probleme bereitet. Einmal wollte ich eine Umleitung 
einrichten, von https://<user>@abrecht.li nach https://<user>.abrecht.li 
und das ging dann darum nicht. (Wäre ziemlich cool gewesen, wenn man 
einfach nur die E-Mail im Browser hätte rein kopieren können). Und in 
meinem SSO Portal wäre es praktisch gewesen, um per Redirekt den Token 
für den zu Authentifizierenden Origin zurückzugeben, ohne den in die URL 
packen zu müssen (HTTP Redirects können keine Header POST Daten setzen, 
und in den Logs wäre es auch immer schön ausgesternt gewesen), aber 
nein, dann gingen die Token Updates nicht mehr, weil es den alten 
versucht hat, und ich musste zum nicht idealen GET Parameter 
zurückgreifen...
Ich reg mich ständig über so Sachen auf, die die Browser Hersteller 
ständig einfach so kaputt machen...

Aber das ein Browser das überhaupt nicht mehr akzeptiert, konnte ich 
bisher noch nie beobachten.

von Steve van de Grens (roehrmond)


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Daniel A. schrieb:
> Aber das ein Browser das überhaupt nicht mehr akzeptiert, konnte ich
> bisher noch nie beobachten.

Wird wohl auch nicht so schnell passieren, da viele Geräte das in ihrer 
Web-GUI zur Konfiguration nutzen.

: Bearbeitet durch User
von Gerald B. (geraldb)


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Michael B. schrieb:
> In anderen Ländern bleiben Cabrios offen ..

Wenn man keine Ahnung hat ...

Auch in Deutschland darf man Cabrios mit offenem Verdeck parken. Man muß 
aber die Seitenfenster hochgefahren haben.

von Steve van de Grens (roehrmond)


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Gerald B. schrieb:
> Auch in Deutschland darf man Cabrios mit offenem Verdeck parken. Man muß
> aber die Seitenfenster hochgefahren haben.

Wenn man denkt, bescheuerter geht es nicht ... kommt die deutsche 
Realität.

von Ein T. (ein_typ)


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Steve van de Grens schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> Für rechtssichere Auskünfte solltet Ihr
>> einen Fachanwalt konsultieren, dafür sind diese Leute ja
>
> Und unsere Gesetze sind scheinbar dafür da, diesen Leuten ständig
> reichlich Arbeit zu beschaffen.

Man kann sich auch ohne Rechtsanwälte ein gesundes Grundwissen aneignen, 
wie unser Rechtssystem funktioniert. Das ist nicht so schwierig und in 
geschätzt über 95% aller Fälle braucht man dann keine Anwälte mehr.

Leider scheint aber schon die vergleichsweise simple Unterscheidung 
zwischen Straf- und Zivilrecht viele Mitbürger sehr herauszufordern.

> Wenn ich für jeden Furz einen Anwalt beauftragen würde, wo ich es
> vernünftigerweise tun sollte, hätte ich nichts mehr zu Essen.

Wie gesagt, ein bisschen einfaches Grundwissen genügt schon.

> Neulich sollte ich mich freiwillig zu einer Anschuldigung äußern. Weil
> ich unsicher war, wie sich eine Nicht-Auskunft auswirken würde, habe ich
> einen Anwalt beauftragt, den Brief zu beantworten. Da waren schon die
> ersten 500 Euro weg. Wie das ausgeht, weiß ich noch nicht, die Mühlen
> des Gesetzes mahlen langsam.

Wenn Deine Äußerung, wie Du sagst, eine freiwillige war, dann war es 
auch Deine frei(willig)e Entscheidung, dafür einen Anwalt zu 
konsultieren. Zudem kostet eine rechtsanwaltliche Erstauskunft in der 
Regel so zwischen fünfzig und einhundertfünfzig Euro -- und sollte in 
derartigen Fällen ausreichen um entsprechende Auskünfte selbst verfassen 
zu können, wenn man denn überhaupt eine, wohlgemerkt, freiwillige 
Erklärung abgeben möchte.

von Ge L. (Gast)


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Gerald B. schrieb:
> Auch in Deutschland darf man Cabrios mit offenem Verdeck parken. Man muß
> aber die Seitenfenster hochgefahren haben.

... weil dann die Mikrowellensensoren der Innenraumüberwachung aktiv 
sind. Ohne Seitenscheiben sind die auf kleinster Empfindlichkeit, da 
muss man schon mittig ins Auto reinspringen damit der Alarm losgeht.

von Ein T. (ein_typ)


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Daniel A. schrieb:
> Ich reg mich ständig über so Sachen auf, die die Browser Hersteller
> ständig einfach so kaputt machen...

Naja, der vom Chrome-Team vorgebrachte Einwand war wohl, daß sich 
Benutzer durch URLs wie http://postbank.de@boesewicht.com/ haben 
irreführen lassen. Sowas wäre nicht passiert, wenn die Anwender besser 
geschult wären... daher verstehe ich Deinen Ärger zwar sehr gut, gebe 
Dir aber aufgrund der Weisheit, die meinem fortgeschrittenen Alter 
innewohnen soll, den Rat, Dich nicht allzu sehr darüber aufzuregen, denn 
das ist verschwendete Energie.

> Aber das ein Browser das überhaupt nicht mehr akzeptiert, konnte ich
> bisher noch nie beobachten.

Manchmal soll es der Browser sein, bei mir war es der Redirect von HTTP 
auf HTTPS mit Traefik -- der hat die Credentials einfach nicht 
mitgenommen. Das hat dann dazu geführt, daß wir in ca. 40 Projekten URLs 
in requirements.txt und Poetry-Konfigurationsdateien umschreiben 
mußten... gibt Schlimmeres.

von Daniel A. (daniel-a)


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Ein T. schrieb:
> Daniel A. schrieb:
>> Ich reg mich ständig über so Sachen auf, die die Browser Hersteller
>> ständig einfach so kaputt machen...
>
> Naja, der vom Chrome-Team vorgebrachte Einwand war wohl, daß sich
> Benutzer durch URLs wie http://postbank.de@boesewicht.com/ haben
> irreführen lassen.

Das ist nochmal eine andere Problematik. Browser zeigen dort deshalb den 
Teil vor dem @ in der Adresszeile nicht mehr an, aber das ist eine rein 
visuelle Änderung, und hat mit den 2 Problemen die ich aufgezählt habe, 
nichts zu tun.

von Rolf (rolf22)


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Re schrieb:
> Beim Auto meine ich aus verschiedenen Quellen vernommen zu haben, dass
> da durchaus abgeschleppt werden kann wegen "nicht verschlossen im
> öffentlichen Raum".

Aber sicher. Habe ich selbst schon gehabt. Betrunkener Chaot hat die 
Scheibe eingeschlagen, also hat die Polizei das Auto zur Sicherheit 
abschleppen lassen. Musste ich bezahlen. :-(

Die Polizei hat allerdings vorher an der Haustür geklingelt (Auto stand 
nur 80 Meter entfernt, war aber 3 Uhr nachts). Wäre ich da gewesen und 
hätte aufgemacht, hätte ich die Erklärung abgeben können, dass ich 
"offiziell" auf den Schutz verzichte.

> Bin aber kein Anwalt, könnte auch nur Sensationsmache gewesen sein.

Ey, was ist denn mit dir los? Du sagst etwas, dass du nicht genau weißt 
und auch nicht für sicher hältst, und stellst es trotzdem nicht als 
feste Tatsache hin?? SCNR.

Ach ja, und hier noch die sachliche Bestätigung:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/45-abschleppen-aufgrund-polizei-und-ordnungsrechts-iii-faelle-der-sicherstellung_idesk_PI17574_HI10868331.html 
siehe dort unter "Rz. 29".

von Rolf (rolf22)


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Ein T. schrieb:
> Man kann sich auch ohne Rechtsanwälte ein gesundes Grundwissen aneignen,
> wie unser Rechtssystem funktioniert. Das ist nicht so schwierig und in
> geschätzt über 95% aller Fälle braucht man dann keine Anwälte mehr.

Und 95 % aller Bürger sind dafür zu d**f. Die können nicht wirklich 
lesen und logisch/abstrakt denken, aber ohne das geht es nun mal nicht.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Niklas G. schrieb:
> Warum nicht das Passwort im Browser speichern?

Oder einen SSL client key verlangen. Den installiert man dann in allen 
relevanten Clients.

von Peter D. (peda)


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Ich wüßte keinen Grund, warum man überhaupt ein NAS von außen zugreifbar 
haben muß.
Handys haben doch typisch 128GB, da kann man doch einfach alle seine 
privaten Daten drauf kopieren. Notfalls steckt man noch ne 512GB SD 
dazu.

von Ein T. (ein_typ)


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Rolf schrieb:
> Ein T. schrieb:
>> Man kann sich auch ohne Rechtsanwälte ein gesundes Grundwissen aneignen,
>> wie unser Rechtssystem funktioniert. Das ist nicht so schwierig und in
>> geschätzt über 95% aller Fälle braucht man dann keine Anwälte mehr.
>
> Und 95 % aller Bürger sind dafür zu d**f. Die können nicht wirklich
> lesen und logisch/abstrakt denken, aber ohne das geht es nun mal nicht.

Diesseits wird die Auffassung vertreten, daß ein bisschen Rechtskunde 
und, nebenbei bemerkt, auch die volks- und betriebswirtschaftlichen 
Grundlagen durchaus einen festen Platz in der Schulbildung haben 
sollten.

von Ben B. (Firma: Funkenflug Industries) (stromkraft)


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Also falls man sowas mal angehen sollte... keine Rechtsberatung, aber 
etwas Wissen und Ideen.

Damit so eine Sperre einen wirksamen rechtlichen Schutz genießt, muss 
die Sperre selbst wenigstens minimal wirksam sein. Also ein Button, wo 
niemand dran gehindert wird, draufzuklicken, ist keine wirksame Sperre 
und daher gibt's auch keinen Rechtsweg, um die durchzusetzen oder den 
bösen Klicker als Hacker zu verknacken.

Was man aber realistisch machen könnte (wenn das NAS das kann), Cookies 
verteilen. Wenn ein Gerät ein Cookie mit validen Zugangsdaten (bitte 
keine Kennwörter als plain text, sondern entweder einen Hash oder einen 
langen Zufallswert als schwachen Schlüssel) mitschickt, bekommt es 
Zugriff. Wenn nicht, bekommt es eine normale Passwortabfrage. Nach 
erfolgreicher Passwortabfrage bekommt es dann einen solchen Cookie und 
kann dauerhaft wiedererkannt werden.

Ja, Cookies haben auch ihre Vorteile wenn man sie im Sinne des Users 
verwendet und nicht zur Effizienz-Pimperei der eigenen Datensammelwut.

von Ralf X. (ralf0815)


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Ein T. schrieb:
> Rolf schrieb:
>> Ein T. schrieb:
>>> Man kann sich auch ohne Rechtsanwälte ein gesundes Grundwissen aneignen,
>>> wie unser Rechtssystem funktioniert. Das ist nicht so schwierig und in
>>> geschätzt über 95% aller Fälle braucht man dann keine Anwälte mehr.

Sorry, das wäre schön, aber leider ist einfach Unsinn, ein Grossteil der 
Bevölkerung ist dazu einfach total ungeeignet.
Ich selber habe oft genug selbtst bei intelligenten und akadenmisch 
vorgebildeten Freunden und Bekannten erleben müssen, wie sie total 
versagten, sobald es um juristische Sachverhalte ging.
IdR kapierten sie nicht einmal, wenn/dass man sich ggü. dem juristischen 
Gegner tunlichst nur auf das beschränkt, was unbedingt nötig ist.**
Die Krönung ist dann, das die gleichen Menschen ausgerechnet dem eigenen 
RA oder anderen Hilfen wichtige Dinge vorenthalten oder verfälschen.
Gerade mancher RA nimmt das gerne in Kauf, sein Honorar bekommt er ja 
auf jeden Fall. Und wenn sich Gründe für einen Vergleich finden, sogar 
noch mehr..

**Natürlich gibt es auch Situationen, wo man mit Aussagefreude und 
Nettsein weiter kommt.

>> Und 95 % aller Bürger sind dafür zu d**f. Die können nicht wirklich
>> lesen und logisch/abstrakt denken, aber ohne das geht es nun mal nicht.
>
> Diesseits wird die Auffassung vertreten, daß ein bisschen Rechtskunde
> und, nebenbei bemerkt, auch die volks- und betriebswirtschaftlichen
> Grundlagen durchaus einen festen Platz in der Schulbildung haben
> sollten.

Schau Dir mal die ganzen anderen Wünsche und Forderungen anderer an, was 
noch alles andere an den Schulen vermittelt werden sollte.
Und das in Zeiten von Lehrer- und Fachkräftemangel.

von Sebastian W. (wangnick)


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 Kybermatrix  . schrieb:
> Es soll also ein Button vorhanden sein wo unten drunter "Webseite
> illegal betreten" steht.

Und wie soll das technisch gehen? Wie willst du nachweisen, dass irgend 
ein Zugriff x von IP y einem Benutzer gilt, der kurz vorher in 
Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den inkriminierten Button betätigt 
hat?

Womöglich greift ja ein dementer Anwalt auf die Webseite zu, und hat das 
Betätigen des Buttons schon wieder vergessen, als er das Fehlen des 
Impressums bemerkt und abmahnt :)

LG, Sebastian

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Ralf X. schrieb:
> ... ein Grossteil der Bevölkerung ist dazu einfach total ungeeignet.

Das trifft auch gar nicht so sellten auch auf Volljuristen zu, sogar bis 
in die höchsten Gerichte und dortige Ämter. Wobei dort sogar vereinzelt 
Personal höchst richterliche Positionen bekleidet und dabei gar keine 
echten Volljuristen sind.

von Some O. (some_one)


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Ben B. schrieb:
> Was man aber realistisch machen könnte (wenn das NAS das kann), Cookies
> verteilen. Wenn ein Gerät ein Cookie mit validen Zugangsdaten (bitte
> keine Kennwörter als plain text, sondern entweder einen Hash oder einen
> langen Zufallswert als schwachen Schlüssel) mitschickt, bekommt es
> Zugriff. Wenn nicht, bekommt es eine normale Passwortabfrage. Nach
> erfolgreicher Passwortabfrage bekommt es dann einen solchen Cookie und
> kann dauerhaft wiedererkannt werden.

Das ist so verbreitet, daß es sogar  schon einen eigenen Fachausdruck 
dafür gibt, er lautet Sessions.

von Ralf X. (ralf0815)


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Dieter D. schrieb:
> Ralf X. schrieb:
>> ... ein Grossteil der Bevölkerung ist dazu einfach total ungeeignet.
>
> Das trifft auch gar nicht so sellten auch auf Volljuristen zu, sogar bis
> in die höchsten Gerichte und dortige Ämter. Wobei dort sogar vereinzelt
> Personal höchst richterliche Positionen bekleidet und dabei gar keine
> echten Volljuristen sind.

Wer alle Voraussetzungen des Volljuristen erfolgreich erfüllt hat, kann 
nicht völlig ungeeignet für die Juristerei sein.
Allerdings gibt es wie in allen Bereichen gute, schlechte und alles 
dazwischen.
In welchem höchsten Richteramt sitzt ein Mensch ohne Volljurist zu sein?
IdR wird da doch sogar das Doppelprädikat gefordert, wenn ich richtig 
informiert bin.

von Sheeva P. (sheevaplug)


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Ralf X. schrieb:
> Ein T. schrieb:
>> Diesseits wird die Auffassung vertreten, daß ein bisschen Rechtskunde
>> und, nebenbei bemerkt, auch die volks- und betriebswirtschaftlichen
>> Grundlagen durchaus einen festen Platz in der Schulbildung haben
>> sollten.
>
> Schau Dir mal die ganzen anderen Wünsche und Forderungen anderer an, was
> noch alles andere an den Schulen vermittelt werden sollte.
> Und das in Zeiten von Lehrer- und Fachkräftemangel.

Ich kann da nur für mich sprechen, aber 95% dessen, was ich in der 
Schule in Kunst, Musik, Religion, Sport und anderen Schulfächern gelernt 
habe, ist für mein Leben vollkommen nutzlos gewesen. Wirtschaftliche und 
juristische Themen sind mir hingegen immer wieder begegnet und wären 
schon mindestens für meine gesellschaftliche Teilhabe als Wähler und 
mündiger Bürger zwar unverzichtbar gewesen, aber das mußte ich alles 
selbst und außerhalb der Schule -- und hie und da auch mal auf "die 
harte Tour" -- lernen. War es nicht der Anspruch die Aufgabe der Schule, 
die Eleven auf das Leben nach der Schule vorzubereiten? "Non scholae, 
sed vitae discimus"?

von Sebastian W. (wangnick)


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Sheeva P. schrieb:
> was ich in der Schule in Kunst, Musik, Religion, Sport und anderen
> Schulfächern gelernt habe,

Es geht ja nicht nur um das Gelehrte, sondern auch darum, Lernen zu 
lernen. Zumindest bei den guten Lehrern ...

LG, Sebastian

von Ralf X. (ralf0815)


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Sheeva P. schrieb:
> Ich kann da nur für mich sprechen, aber 95% dessen, was ich in der
> Schule in Kunst, Musik, Religion, Sport und anderen Schulfächern gelernt
> habe, ist für mein Leben vollkommen nutzlos gewesen. Wirtschaftliche und
> juristische Themen sind mir hingegen immer wieder begegnet und wären
> schon mindestens für meine gesellschaftliche Teilhabe als Wähler und
> mündiger Bürger zwar unverzichtbar gewesen, aber das mußte ich alles
> selbst und außerhalb der Schule -- und hie und da auch mal auf "die
> harte Tour" -- lernen. War es nicht der Anspruch die Aufgabe der Schule,
> die Eleven auf das Leben nach der Schule vorzubereiten? "Non scholae,
> sed vitae discimus"?

Wir hatten in den 60ern/70ern Klassengrössen zwischen über 30 bis zu 40 
Schüler und die Schule soll ein grosses Spektrum unterschiedlichsten 
Kinder und Jugendlicher bedienen. Ich wüsste aus meiner hamburger 
Schulzeit kein einziges Fach, vom ich später nicht mehr oder weniger 
profitiert habe.
Aber ich denke, das gilt an sich für jeden, auch wenn es nicht jeder so 
sieht oder erkennt.
Allerdings auch eine Frage des Bundeslandes, Ort, Schule und Lehrer, 
Umfeld.

Negative Erfahrungen habe ich in Wuppertal/NRW gemacht, wo die viele 
Lehrer noch stark religiös geprägt waren und scheinbar der Zucht und 
Ordnung des dritten Reichs nachtrauerten. Besser wurde es, als ich aufs 
technische Gymnasium mit jungen Lehrern wechselte, was natürlich diverse 
Fächer eliminierte, aber als 12-Jahresbildungsweg auch kein Vollabi bot.
Spätesten da wurden auch wirtschaftliche und juristische Themen 
behandelt.
Aber auch davor kannte ich mich zumindest besser in den Bereichen, als 
meine Eltern aus, die auch nicht doof waren, aber in einer anderen 
Generation aufgewachsen waren, wo gehorchen oder zum RA gehen noch 
obligatorisch war.

Für den Laien ist doch schon das BGB und StGb quasi unüberschaubar und 
die Juristensprache kaum zu lesen/verstehen.
Noch lustiger wird es, wenn man die Kurzkommentare/Palandt mit seinen 
Abkürzungen lesen möchte.
Für den Normalbürger ist dann oft noch die StVO/StVZo, StGb von 
Bedeutung, ggf. das SGb, etc, für den Gewerbetreiben das HGb, etc., dann 
natürlich die Zusatz-und Durchführungsvorschriften, Verordnungen, etc.
Jedes Bundesland hat vieles im kleinen nochmal, dann die Kreis- und 
Ortssatzungen nochmal vieles..

Bei uns an der Uni (ohne Jura) wechselten viele Versager in den 
naturwissenschtlichen Fächern in soziale Studiengänge oder ins 
Lehramt...
In meinen Augen meist keine gute Voraussetzung..

Bis zur Justizreform war es für viele schwer zu entscheiden, wo die 
Grenzen zur unerlaubten Rechtsberatung lagen, selbst einigen hier im 
Forum fällt das heute noch schwer. :)
Nach der Reform meinen aber immer mehr sich selbst übrschätzenden Laien, 
dass sie es können. Egal ob ggf. bei ehrenwerten Zweigstellen der 
Verbraucherberatung, Sozialstationen oder sonst was.
Noch schlimmer in den Rechtsforen, wo sich die echten Fachleute 
weitgehend oder ganz zurückgezogen haben.

von Ralf X. (ralf0815)


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Sebastian W. schrieb:
> Sheeva P. schrieb:
>> was ich in der Schule in Kunst, Musik, Religion, Sport und anderen
>> Schulfächern gelernt habe,
>
> Es geht ja nicht nur um das Gelehrte, sondern auch darum, Lernen zu
> lernen. Zumindest bei den guten Lehrern ...

Absolut richtig! Dazu kommt aber auch unbedingt das Sozialverhalten, 
eigene Fähigkeiten und Neigungen zu erkennen und zu entwickeln, die 
Vielfalt zu erkennen usw usf.
Insb. auch anderes zu sehen, als was im Elternhaus, Bekannten- und 
Freundeskreis Usus ist.
Oder was seit Ende der 80er im Privatfernsehen und heute im Internet so 
vorgelebt wird.
Pädagogisch UND fachlich gut zu sein, ist eine Herausforderung.

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> Dieter D. schrieb:
>> Ralf X. schrieb:
>>> ... ein Grossteil der Bevölkerung ist dazu einfach total ungeeignet.
>>
>> Das trifft auch gar nicht so sellten auch auf Volljuristen zu, sogar bis
>> in die höchsten Gerichte und dortige Ämter. Wobei dort sogar vereinzelt
>> Personal höchst richterliche Positionen bekleidet und dabei gar keine
>> echten Volljuristen sind.
>
> Wer alle Voraussetzungen des Volljuristen erfolgreich erfüllt hat, kann
> nicht völlig ungeeignet für die Juristerei sein.
Das,dürfte davon abhängen, was man jeweils darunter verstehen möchte. 
Herr BM Dr. iur. Thomas de Maiziere zB hat such bei jeder sich bietenden 
Gelegenheit als geistiger Totalausfall erwiesen, nusste aber gleichwohl 
durch diese Pfründe für seine Ohrenbläserei belohnt werden. 
Seine,absurden fachlichen Ansichten reizen auch heute noch zu Tränen.
> Allerdings gibt es wie in allen Bereichen gute, schlechte und alles
> dazwischen.
> In welchem höchsten Richteramt sitzt ein Mensch ohne Volljurist zu sein?
> IdR wird da doch sogar das Doppelprädikat gefordert, wenn ich richtig
> informiert bin.
Für die Bestenauslese innerhalb der Richterschaft mag das zutreffen, für 
den Zugang zum Richteramt als solchem kann sich der Staat schon lange 
keine Rosinenpickerei mehr leisten.

https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/nachwuchs-mangel-personal-justiz-kein-praedikat

Dafür haben sich die Prüfungsordnungen in den letzten Jahrzehnten 
erheblich geändert; neben Änderungen in den Curricula ist jetzt der 
Personenkreis, der juristische Examina als Prüfer abnehmen darf, 
erheblich eingeschränkt.

von Ralf X. (ralf0815)


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Percy N. schrieb:
> Ralf X. schrieb:

>> Wer alle Voraussetzungen des Volljuristen erfolgreich erfüllt hat, kann
>> nicht völlig ungeeignet für die Juristerei sein.

> Das,dürfte davon abhängen, was man jeweils darunter verstehen möchte.
> Herr BM Dr. iur. Thomas de Maiziere zB hat such bei jeder sich bietenden
> Gelegenheit als geistiger Totalausfall erwiesen, nusste aber gleichwohl
> durch diese Pfründe für seine Ohrenbläserei belohnt werden.
> Seine,absurden fachlichen Ansichten reizen auch heute noch zu Tränen.

Viele Personen sind mM aufgrund Beziehungen und ggf. dem Wissen um 
dunkle Geheimnisse in hohe Positionen, insb. in der Politik gekommen.
Bei Maiziere oder Scholz kann man die Redegewandheit bestimmt 
ausschliessen.

Maiziere habe ich immer aufs tiefste abgelehnt und fand seine 
politischen Ansichten, Forderungen und Entscheidungen falsch.
Das hat aber nichts mit seiner juristischen Qualifikation zu tun.
Auch ein Genie kann seine Fähigkeiten zu missbräuchlichen Dingen nutzen, 
wobei ich Maiziere als alles andere als Genie ansehe.

>> Allerdings gibt es wie in allen Bereichen gute, schlechte und alles
>> dazwischen.
>> In welchem höchsten Richteramt sitzt ein Mensch ohne Volljurist zu sein?
>> IdR wird da doch sogar das Doppelprädikat gefordert, wenn ich richtig
>> informiert bin.

> Für die Bestenauslese innerhalb der Richterschaft mag das zutreffen, für
> den Zugang zum Richteramt als solchem kann sich der Staat schon lange
> keine Rosinenpickerei mehr leisten.
>
> 
https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/nachwuchs-mangel-personal-justiz-kein-praedikat

Das ist mir bekannt, aber mein Kommentar bezog sich ausdrücklich zuerst 
auf die Behauptung für ein “höchstes Richteramt“, also bei einem 
Gerichtshof.
“Bereits“ ab 4 Punkten gilt das Examen als bestanden, aber als einfacher 
Richter braucht man je nach Bundesland noch immer mindestens 7,5 plus 
Erfahrung, wobei es ab 9 Punkten schon das Prädikat gibt. Sooo schlecht 
können die also an sich nicht sein.

Das sagt aber wieder gar nichts darüber aus, wie sie dann später 
agieren.
An AG/LG habe ich als Zeuge, Sachverständiger, Kläger und auch Schöffe 
leider oft als Richter verbitterte alte Männer antreffen dürfen, die man 
besser ihrer Amtes enthoben hätte.
Ab OLG wird es ganz erheblich besser.

: Bearbeitet durch User
von Steve van de Grens (roehrmond)


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Sheeva P. schrieb:
> War es nicht der Anspruch die Aufgabe der Schule,
> die Eleven auf das Leben nach der Schule vorzubereiten?

Ja schon, aber du vergisst dabei, dass wir eine gewollte Zwei-Klassen 
Gesellschaft haben, wenn nicht gar drei.

Die einen werden als Arbeiter und Konsument erzogen, die anderen als 
Herrscher.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Leute, die Diskussion gleitet gerade komplett ab. Zum ursprünglichen 
Thema wurde alles geschrieben. Wenn jemand dazu noch Vorschläge hat, 
möge er sie unterbreiten, aber nach Bildungspolitik etc. war überhaupt 
nicht gefragt worden.

Beitrag #7550240 wurde von einem Moderator gelöscht.
von René H. (mumpel)


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 Kybermatrix  . schrieb:
> Das Impressum

Eine nicht öffentliche Seite benötigt kein Impressum.

von René H. (mumpel)


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Peter D. schrieb:
> Notfalls steckt man noch ne 512GB SD
> dazu.

Es gibt kaum noch Smartphones mit SD-Steckplatz. Die werden immer 
häufiger eingespart, genau so wie die Klinke für Kopfhörer. Es gibt aber 
kleine SSD-Festplatten für die Hosentasche, 2TB gibt es schon für 119,- 
Euro. Ich frage mich eher, was der Privatbürger unerwegs mit so vielen 
Daten anstellen will. Das was man morgen unterwegs benötigt, speichert 
man heute über den PC auf dem Smartphone/Tablet, was man unterwegs nicht 
mehr benötigt, sichert man auf eine externe Festplatte (die man aus 
Sicherheitsgründen nicht permanent am PC lässt).

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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 Kybermatrix  . schrieb:
> aber trotzdem alle anderen Besucher
> fernhalten indem ein Verbotsschild gelabelt wird "Zutritt verboten"

Das ist so als würde man ein Schild an den Ofen hängen "Vorsicht heißer 
Ofen. Bitte setzen Sie sich drauf". Jetzt mal Ernsthaft: Sowas zieht 
"Betrüger" erst recht an. Die versuchen dann nicht nur auf den NAS zu 
kommen, sondern auch über den offenen Router auf den PC.

: Bearbeitet durch User
von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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René H. schrieb:
> "Vorsicht heißer Ofen. Bitte setzen Sie sich drauf".

Naja, eher wie eine Baustelle, an der an einem einsamen Pfosten ohne 
jeglichen Zaun ein Schild steht: "Betreten verboten! Eltern haften für 
ihre Kinder!".

Die rechtliche Unwirksamkeit derartiger Schilder ist hinlänglich 
bekannt.

von René H. (mumpel)


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Jörg W. schrieb:
> Naja, eher wie eine Baustelle

Klingt aber nicht so schön dramatisch lustig wie der Spruch aus 
"M.A.S.H". 😁

Beitrag #7550307 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Das waere alles kein Problem, wenn es Rechner mit Manipulator gaebe.

Dann koennte man Rechner nur mit freigeschalteten Manipulator zugriff 
gewaehren. Wenn ein Unberechtigter zugreift, dann wird der Manipulator 
zugreifen, packt den Unberichtigten am Kragen und haut ihn mit der Nase 
so oft auf den Tisch, bis dieser von der Web-Seite ablaesst. Wichtig ist 
dabei nur, dass das in den ersten drei Sekunden passiert, damit er sich 
nicht mehr an Inhalte erinnern kann, die er bis dahin aufschnappen 
konnte.

Es gibt fast immer eine technische Loesung.

von Klaus K. (Gast)


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René H. schrieb:
> Peter D. schrieb:
>> Notfalls steckt man noch ne 512GB SD
>> dazu.
>
> Es gibt kaum noch Smartphones mit SD-Steckplatz. Die werden immer
> häufiger eingespart, genau so wie die Klinke für Kopfhörer.

die werden nicht eingespart aka weggelassen, die werden Ersetzt, die 
Klinke durch die Bluetooth, der dedizierte SD-Card-Slot durch Dual-SIM 
einsatz bei dem einer auch für SD benutzbar ist. Gut, im billigst-sektor 
mag das anders aussehen, aber werr unbedingt eine Speichererweiterung 
braucht, findet auch eine. Ich hab beispielsweise gern eine 
offline-Kopie der Wikipedia dabai.

https://www.smartphone-tipp.de/apps/wikipedia-offline/


Da werden schonmal 100GB gebraucht:

https://ftp.fau.de/kiwix/zim/wikipedia/?C=S;O=A

von René H. (mumpel)


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Klaus K. schrieb:
> René H. schrieb:
>> Peter D. schrieb:
>>> Notfalls steckt man noch ne 512GB SD
>>> dazu.
>>
>> Es gibt kaum noch Smartphones mit SD-Steckplatz. Die werden immer
>> häufiger eingespart, genau so wie die Klinke für Kopfhörer.
>
> die werden nicht eingespart aka weggelassen, die werden Ersetzt, die
> Klinke durch die Bluetooth, der dedizierte SD-Card-Slot durch Dual-SIM
> einsatz bei dem einer auch für SD benutzbar ist.
>

Nicht alle Smartphones haben Dual-SIM. Und "Klinke durch Bluetooth" 
(Qualität Klinke <> Bluetooth), also das Thema lassen wir lieber...

von Ein T. (ein_typ)


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Jörg W. schrieb:
> Leute, die Diskussion gleitet gerade komplett ab.

Trotzdem ist es doch durchaus sehr spannend zu lesen, wer sich weswegen 
in unserem Land so schrecklich unwohl fühlt. Daß dann auch noch die 
"üblichen Verdächtigen" sich dazu einlassen, ist ja kaum verwunderlich.

> Zum ursprünglichen Thema wurde alles geschrieben.

Insbesondere zwei Links zur Erklärungsseite des Bundesministeriums für 
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, wo in 
recht einfacher Sprache und IMHO sehr verständlich ausgeführt wird, wann 
eine Webseite nun so ein Impressum braucht und wann nicht.

Wenn ich die Absichtserklärungen des TO und die Inhalte der 
Ministeriumsseite abgleiche, besteht für die Seite seines demenzkranken 
Freundes ohnehin keine Impressumspflicht -- jedenfalls, solange er keine 
Werbung auf dieser Webseite schaltet -- und daher sind faule 
Tricksereien, wie der TO sie er"dacht" hat, ohnehin höchstwahrscheinlich 
völlig überflüssig.

Auf einer meiner Seiten habe ich das übrigens so gelöst, daß ich einfach 
die Kontaktdaten meines Rechtsanwaltes angegeben habe, natürlich in 
Absprache mit ihm. Vielleicht auch deshalb bin ich von den unangenehmen 
Zeitgenossen bisher ebenso glücklicher- wie erfreulicherweise verschont 
geblieben. :-)

von Percy N. (vox_bovi)


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Ralf X. schrieb:
> Das hat aber nichts mit seiner juristischen Qualifikation zu tun.

Die reichte immerhin aus, um in aller Gemütsruhe ex cathedra zu 
verkünden, ein deutscher Soldat dürfe einen Befehl, dessen Ausführung 
gegen seine Menschenwürde verstieße, nicht ausführen, ansonsten mache er 
sich strafbar. Ein Blick ins Gesetz widerlegt diesen Murks; einem 
Juristen hätte schon vorab auf Grund abstrakter Erwägungen klar werden 
müssen, dass die Behauptung unhaltbar ist.

Aber welche Fachkompetenz will man einem Bundesminister abverlangen, der 
sein Amt ausschließlich als Lohn der guten Tat erhalten hat, weil er auf 
Wunsch seines Onkels Lothar beizeiten dem amtierenden Bundeskanzler Kohl 
den Namen "Angela Merkel" ins Ohr geraunt hat. Auf diese Weise kann man 
wundervoll folgsames Führungspersonal generieren.

Im Vergleich dazu könnte man die Tatsache, dass Manfred Wörner es für 
eine gute Idee hielt, nach Mittelbau-Dora-Chef Dornberger einen 
Stützpunkt zu benennen, für eine verzeihliche Ungenauigkeit halten; in 
manchen Kreisen scheint das,üblich zu sein.

Beitrag #7571615 wurde von einem Moderator gelöscht.
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