Forum: Offtopic Obskure Gefahrenhinweise in Anleitungen


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von Lutz V. (lutz_vieweg)


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In den Anleitungen zu elektr(on)ischen Geräten finden sich manchmal die 
seltsamsten Gefahrenhinweise... teilweise echt unterhaltsam.

Hier mein Lacher des Tages: Schaumseifenspender "Basic" von Rossmann. In 
der Anleitung findet sich u.a. folgender Gefahrenhinweis (siehe auch 
anhängendes Bild):

> Verletzungsgefahr! Schauen Sie während des Betriebs niemals
> direkt in den Infrarotsensor, der sich direkt hinter der
> Ausgabedüse befindet. Dies kann Augenschäden verursachen!

Das wirft Fragen auf:

* Welche Strahlleistung mag wohl ein Infrarot_sensor_(?) abgeben, der 
monatelang mit Strom aus einer 1200mAh 3,7V Akkuladung auskommen 
muss...?
* Wie sollte dieser Strahl das Auge schädigen? Durch Erwärmung von 
Zellen, die ständig durch Blut gekühlt werden?
* Wenn dieser "Sensor" für das Auge so gefährlich ist... muss ich dann 
mit Brandwunden an der Hand rechnen, die ich ja direkt vor den Sensor 
halten muss, damit der Spender spendet?

Es gäbe ja eigentlich einen besseren Grund, nicht aus der Nähe in 
Richtung Ausgabedüse zu schauen: Es gibt dort nichts zu sehen, und Seife 
im Auge ist nicht angenehm.

Ansonsten hätten die Konstrukteure jenes Seifenspenders die Schulphysik 
nicht schwänzen sollen - dann wäre ihnen aufgefallen, dass es keine gute 
Idee ist, einen Flüssigkeitsbehälter, aus dem man Flüssigkeit abpumpt, 
dicht zu verschließen - ohne Druckausgleichsventil. Kein Wunder also, 
dass sich diverse Rezensenten beklagen, nach kurzer Zeit käme trotz 
laufendem Motor nichts mehr aus dem Spender. Kann man glücklicherweise 
leicht beheben: Einfach den Behälter nur sehr locker, und damit 
luftdurchlässig, zuschrauben.

: Bearbeitet durch User
von Peter X. (dcf)


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Lutz V. schrieb:
> Hier mein Lacher des Tages: Schaumseifenspender "Basic" von Rossmann.
> Das wirft Fragen auf:

Weshalb stellst Du die Fragen hier, anstatt sie an Rossmann zu richten?

von Lutz V. (lutz_vieweg)


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Jörg P. schrieb:
> Weshalb stellst Du die Fragen hier, anstatt sie an Rossmann zu richten?

Weil das rhetorische Fragen sind. Was eigentlich offensichtlich sein 
sollte, da es sich um einen klar als humoristisch erkennbaren Beitrag 
handelt...

von Peter X. (dcf)


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Lutz V. schrieb:
> Jörg P. schrieb:
>> Weshalb stellst Du die Fragen hier, anstatt sie an Rossmann zu richten?
>
> Weil das rhetorische Fragen sind. Was eigentlich offensichtlich sein
> sollte, da es sich um einen klar als humoristisch erkennbaren Beitrag
> handelt...

Ja, der humoristische Anteil ist ganz klar zu erkennen;-( Hoffentlich 
verdienst Du dein Geld nicht als Komiker.

von Thorsten S. (thosch)


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Das Hineinblicken kann den Sensor auslösen und die davon gestartete 
Seifenausgabe das Auge verletzen...

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Ich finde diese meist völlig übertriebenen Sicherheitshinweise überhaupt 
nicht humoristisch. Letztlich schreien die Firmen dauernd Wolf!!!1elf!, 
um ihren unausgereiften Kram juristisch risikolos unters Volk bringen zu 
können.

Von der ganzen Litanei ist doch höchstens jeder zehnte oder zwanzigste 
Hinweis wirklich relevant. Aber selbst wenn man den Text aufmerksam 
liest, kommt man meist gar nicht darauf, was sich hinter den kryptischen 
Formulierungen verbirgt, die ja bewußt von Juristen und nicht von 
Praktikern verfaßt sind. Sodaß man am Ende vor dem Banalen überwarnt 
ist, aber die wirklichen Gefahren doch nicht erfahren hat.

Als Beispiel die neueren Bosch-Waschmaschinen: In der Anleitung findet 
sich kein Hinweis darauf, daß die billige labberige Waschmittelschublade 
so scharfe Kanten hat, daß man sich damit das Gesicht aufschneiden oder 
sogar ein Auge verletzen kann, wenn sie offen ist und man sich zur 
Entnahme der Wäsche runterbeugt.

Ich bin mir sicher bei dem Seifenspender gibt es Stellen, die nicht 
erwähnt sind, wo man sich den Finger aufschneiden oder einklemmen kann, 
vielleicht kann dabei sogar der Antrieb anlaufen. Aber dann vor 
Todesstrahlen warnen.

: Bearbeitet durch User
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Wollvieh W. schrieb:
> Ich finde diese meist völlig übertriebenen Sicherheitshinweise überhaupt
> nicht humoristisch. Letztlich schreien die Firmen dauernd Wolf!!!1elf!,
> um ihren unausgereiften Kram juristisch risikolos unters Volk bringen zu
> können.

Nein, geh mal davon aus, dass hinter jedem dieser lächerlichen 
Sicherheitshinweise irgendwo in der Welt mindestens ein Fall steht in 
dem ein Trottel es so oder so ähnlich versucht hat bzw. deswegen geklagt 
hat.

Da sitzt niemand in Firmenbüros und denkt sich die Fälle extra aus. Das 
wären nämlich Kosten. Genau so wie sich die Firmen gerne die Kosten für 
die lächerlichen Sicherheitshinweise ganz sparen würden, wenn sie es nur 
könnten.

Ich habe letztens eine Leuchte gekauft die mit einer mehrsprachigen 80 
Seiten Anleitung kam. Anzahl der nützlichen Seiten darin: 0. Das weiß 
auch der Hersteller. Der würde sich lieben gerne die Kosten für das 
Schreiben, Drucken und Eintüten von dem Papiermüll sparen. Nur ist es 
immer noch billiger den Papiermüll zu erzeugen und zu liefern als von 
einem Trottel verklagt zu werden.

> Als Beispiel die neueren Bosch-Waschmaschinen: In der Anleitung findet
> sich kein Hinweis darauf, daß die billige labberige Waschmittelschublade
> so scharfe Kanten hat, daß man sich damit das Gesicht aufschneiden oder
> sogar ein Auge verletzen kann,

Deine Chance, verklag Bosch. In der nächsten Ausgabe der Anleitung steht 
dann auch drin, dass die Waschmittelschublade gefährlich ist.

von René H. (mumpel)


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Kommt wohl alles von den Amis. Dort muss man darauf hinweisen, dass 
heißer Kaffee heiß ist, man in einer Mikrowelle keine Tiere trocknen 
darf, und Red Bull keine Flügel verleiht.

In den USA hat tasächlich jemand "Red Bull" verklagt, weil er von dem 
Getränk keine Flügel bekommen hat, und er hat sogar Recht bekommen. Die 
Werbung in den USA darf daher den Slogan "Red Bull verleiht Flügel" 
nicht mehr verwenden.

: Bearbeitet durch User
von Jan H. (j_hansen)


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Hannes J. schrieb:
> Nein, geh mal davon aus, dass hinter jedem dieser lächerlichen
> Sicherheitshinweise irgendwo in der Welt mindestens ein Fall steht in
> dem ein Trottel es so oder so ähnlich versucht hat bzw. deswegen geklagt
> hat.

Nö, ist nicht so.

René H. schrieb:
> Kommt wohl alles von den Amis. Dort muss man darauf hinweisen, dass
> heißer Kaffee heiß ist, man in einer Mikrowelle keine Tiere trocknen
> darf, und Red Bull keine Flügel verleiht.
> In den USA hat tasächlich jemand "Red Bull" verklagt, weil er von dem
> Getränk keine Flügel bekommen hat, und er hat sogar Recht bekommen.

Und immer wieder derselbe Unsinn. Der Kaffee war deutlich heißer als 
notwendig und vorhergehende Verbrühungen wurden ignoriert, es wurde auch 
nicht geklagt weil jemand sein Haustier in die Mikrowelle gesteckt hat, 
und bei Red Bull ging's auch nicht um das Wachsen von Flügeln. Anstatt 
jeden Unsinn zu glauben investierte die zehn Minuten um das nachzulesen.

von René H. (mumpel)


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"Flügel wachsen" im übertragenen Sinne. Also "Leistung steigern". Jeder 
normale Mensch weiss, dass das mit solchen Getränken nicht (dauerhaft) 
möglich ist.

Und wer definiert "Heißer als notwendig"? Und sich ein Heißgetränk 
zwischen die Beine zu stellen, vielleicht noch während der Fahrt, das 
sollte man lassen.

: Bearbeitet durch User
von Jan H. (j_hansen)


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René H. schrieb:
> "Flügel wachsen" im übertragenen Sinne. Also "Leistung steigern".
> Jeder normale Mensch weiss, dass das mit solchen Getränken nicht
> (dauerhaft) möglich ist.
> Und wer definiert "Heißer als notwendig"? Und sich ein Heißgetränk
> zwischen die Beine zu stellen, vielleicht noch während der Fahrt, das
> sollte man lassen.

Es ist interessant wie schwer es Leuten fällt - da nehme ich mich auch 
gar nicht aus - einfach mal zu schreiben "Interessant, da hatte ich eine 
falsche Vorstellung, danke für die Infos."

von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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René H. schrieb:
> In den USA hat tasächlich jemand "Red Bull" verklagt, weil er von dem
> Getränk keine Flügel bekommen hat, und er hat sogar Recht bekommen.

Bullshit. Der Mann hat geklagt, nicht weil ihm keine Flügel gewachsen 
sind, sondern weil die angegebene gesteigerte Leistungsfähigkeit nicht 
eingetreten ist.

https://www.welt.de/wirtschaft/article160309020/Red-Bull-verleiht-gar-keine-Fluegel.html

von René H. (mumpel)


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Jan H. schrieb:
> da hatte ich eine
> falsche Vorstellung, danke für die Infos.

Das auch. Interessant auch, dass es in DE diese Werbung immernoch gibt, 
und noch keiner geklagt hat. Wenn man es recht bedenkt, hat der Kläger 
recht. "Verleiht Flügel" kann eine Leistunsgsteigerung suggerieren, also 
ein "Flügel verleihen".

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Kurz zum Thema: Stand nicht früher in den Bedienungsanleitungen auch 
immer drin, man soll nicht in die Fernbedienung schauen?

von (prx) A. K. (prx)


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René H. schrieb:
> "Flügel wachsen" im übertragenen Sinne. Also "Leistung steigern". Jeder
> normale Mensch weiss, dass das mit solchen Getränken nicht (dauerhaft)
> möglich ist.

... und jeder normale Mensch weiss, dass man Leihgaben irgendwann wieder 
zurück geben sollte, so man nicht permanent dafür zahlt. Allerdings kam 
erschwerend ein Übersetzungsfehler seitens Red Bull hinzu: "... gives 
you wings". Und das hätte bloss bei Diabetes gestimmt. ;-))

: Bearbeitet durch User
von Tim D. (Gast)


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Wollvieh W. schrieb:
> Als Beispiel die neueren Bosch-Waschmaschinen: In der Anleitung findet
> sich kein Hinweis darauf, daß die billige labberige Waschmittelschublade
> so scharfe Kanten hat, daß man sich damit das Gesicht aufschneiden oder
> sogar ein Auge verletzen kann, wenn sie offen ist und man sich zur
> Entnahme der Wäsche runterbeugt.

Das interessiert die Firmen nicht. Vor ein paar Wochen habe ich einen 
neuen Toilettensitz gekauft, wohlgemerkt ein teures Produkt einer 
renommierten Marke. Die Brille hatte so scharfe Kanten, dass ich mir 
gleich den Finger aufgeschnitten habe. Billiges aus zwei Hälften 
gepressten Plastik, nicht entgratet. Made ihn China (steht auf dem 
Karton). Das zu einem irren Verkaufspreis.

Ich habe Fotos von meiner Verletzung und den scharfen Kanten an die 
Firma geschickt. Als Antwort bekam ich einen Einzeiler, dass für 
Reklamationen der Sanitärfachhandel zuständig sei. Nachdem ich nochmal 
schrieb, dass ich erwartet hätte, dass sich die Firma dafür 
interessiert, wenn sich ein Kunde an ihrem Produkt verletzt, wurde mir 
lediglich und ohne mit nur einem Wort auf meine Verletzung einzugehen, 
ein neuer WZ-Sitz zugeschickt. Mit den gleichen messerscharfen Kanten. 
Keine Entschuldigung, nichts dergleichen.

Aber ja, die Sicherheitshinweise werden bei manchen Produkten 
übertrieben. Z. B. bei einem Lidl Akkuschrauber mit über 8 Din A5 
Seiten! Welche Gifte in dem stinkenden Plastik sind, stand da aber nicht 
drinnen. Hab ihn am nächsten Tag zurückgegeben.

Jan H. schrieb:
> Und immer wieder derselbe Unsinn. Der Kaffee war deutlich heißer als
> notwendig und vorhergehende Verbrühungen wurden ignoriert, es wurde auch
> nicht geklagt weil jemand sein Haustier in die Mikrowelle gesteckt hat,
> und bei Red Bull ging's auch nicht um das Wachsen von Flügeln. Anstatt
> jeden Unsinn zu glauben investierte die zehn Minuten um das nachzulesen.

Das mit dem Kaffee ist tatsächlich wahr. Aber es stimmt, es kursieren 
viele Legenden, von der Katze bis zum Typen der den Tempomat 
einschaltete und sich schlafen legte. Und das ist auch kein Wunder, bei 
der Vielzahl von absurden Gerichtsurteilen in den USA fängt man 
irgendwann an alles zu glauben.

von René H. (mumpel)


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(prx) A. K. schrieb:
> Allerdings kam
> erschwerend ein Übersetzungsfehler seitens Red Bull hinzu

Das ändert aber nichts am wahren Grund der Klage (den wir jetzt alle 
kennen). 😉

: Bearbeitet durch User
von René H. (mumpel)


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Tim D. schrieb:
> Das mit dem Kaffee ist tatsächlich wahr

Wir haben aber auch gelernt, dass der Kaffee wohl "unüblich heiß" war.

Tim D. schrieb:
> bei der Vielzahl von absurden Gerichtsurteilen

In den USA ist es aber auch leichter, eine Firma in die Schranken zu 
weisen. In der EU sind dermaßen hohe Schmerzensgelder kaum möglich, 
weshalb auch kaum ein Privatbürger klagt.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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René H. schrieb:
> Kurz zum Thema: Stand nicht früher in den Bedienungsanleitungen auch
> immer drin, man soll nicht in die Fernbedienung schauen?

Vielleicht stellen die auch Fernbedienungen her und verwenden das 
gleiche Pamphlet für alle Produkte. Irgendwo wundert sich dann jemand, 
wieso man den Wasserstrahl seiner Fernbedienung...

von René H. (mumpel)


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Wenn ich mich recht erinnere, stand früher auch bei LEDs, man solle 
nicht direkt in den Strahl blicken. Vielleicht kommt ja der Hinweis 
daher, weil es ja auch eine Diode ist?

: Bearbeitet durch User
von Wendels B. (wendelsberg)


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René H. schrieb:
> In den USA ist es aber auch leichter, eine Firma in die Schranken zu
> weisen. In der EU sind dermaßen hohe Schmerzensgelder kaum möglich,
> weshalb auch kaum ein Privatbürger klagt.

Der eigentliche Mechanismus ist in den USA der, dass Anwaelte dort auf 
eigenes Risiko solche Prozesse erfinden und im Erfolgsfall ca 50% von 
der Summe einstreichen. Fuer den Fall, dass es nicht klappt, gibt es 
sogar Versicherungen und Firmen, die nur davon leben, solche Prozesse zu 
finanzieren.
In D ist das verboten, der Auftraggeber muss den Anwalt immer bezahlen.
(Leider auch, wenn der Sch$%&/(anwalt gar nichts gemacht hat)

von Rene K. (xdraconix)


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Zum Thema IR Strahlung im IR-A bis IR-C Bereich: das hat weder etwas mit 
der Hitze noch mit der Energie des Strahles zu tun. Die Wellenbereiche 
können in der Netzhaut eine Katarakt Bildung auslösen.

Also alles richtig so.

von Jürgen (fiju)


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Der IR Sensor wird eine IR-LED zur Beleuchtung (Reflexlichtschranke) 
enthalten.
Somit hat der Hinweis ggf. eine gewisse  Berechtigung.

von Thomas U. (charley10)


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Jürgen schrieb:
> Der IR Sensor wird eine IR-LED zur Beleuchtung (Reflexlichtschranke)
> enthalten.
> Somit hat der Hinweis ggf. eine gewisse  Berechtigung.

Find ich die also auch in den üblichen Bewegungsmeldern mit deutliche 
höherer Erfassungsreichweite? Ich geh mal suchen....

von Lutz V. (lutz_vieweg)


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Rene K. schrieb:
> Zum Thema IR Strahlung im IR-A bis IR-C Bereich: das hat weder etwas mit
> der Hitze noch mit der Energie des Strahles zu tun. Die Wellenbereiche
> können in der Netzhaut eine Katarakt Bildung auslösen.

Alles, was ich zu dem Thema finden konnte (z.B. hier: 
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/nach-gefahren/gefaehrliche-materialien-strahlungen-und-situationen/strahlung-und-radioaktivitaet/nichtionisierende-strahlung/infrarotstrahlung-informationen-und-gefahren 
), spricht von möglicher Schädigung des Gewebes durch Hitze - bei sehr 
leistungsstarken IR-Quellen, die um mehrere Größenordnungen stärker 
strahlen als eine IR-Diode.

An links zu Quellen, die eine nicht-hitzebedingte Schädigung oder eine 
Schädigung durch eine einfache IR-Led mit weit unter 1 W Leistung 
belegen, wäre ich interessiert.

von Rene K. (xdraconix)


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Lutz V. schrieb:
> Rene K. schrieb:
>> Zum Thema IR Strahlung im IR-A bis IR-C Bereich: das hat weder etwas mit
>> der Hitze noch mit der Energie des Strahles zu tun. Die Wellenbereiche
>> können in der Netzhaut eine Katarakt Bildung auslösen.
>
> Alles, was ich zu dem Thema finden konnte (z.B. hier:
> 
https://www.suva.ch/de-ch/praevention/nach-gefahren/gefaehrliche-materialien-strahlungen-und-situationen/strahlung-und-radioaktivitaet/nichtionisierende-strahlung/infrarotstrahlung-informationen-und-gefahren
> ), spricht von möglicher Schädigung des Gewebes durch Hitze - bei sehr
> leistungsstarken IR-Quellen, die um mehrere Größenordnungen stärker
> strahlen als eine IR-Diode.
> An links zu Quellen, die eine nicht-hitzebedingte Schädigung oder eine
> Schädigung durch eine einfache IR-Led mit weit unter 1 W Leistung
> belegen, wäre ich interessiert.

Der von dir selbst verlinkte Artikel, letzte Absatz "Infrarotstrahlung 
ohne Wärmequelle" ist zum Beispiel so ein Kandidat... Nur Mal so gesagt, 
falls du dir dein verlinkten Artikel selbst nicht durchgelesen hast.

von Ingo W. (uebrig) Benutzerseite


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Thomas U. schrieb:
> Find ich die also auch in den üblichen Bewegungsmeldern mit deutliche
> höherer Erfassungsreichweite? Ich geh mal suchen....

Die sprechen auf die vom Ziel emittierte Wärme an, haben also keine 
Strahlungsquelle.

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Der Sicherheitshinweis hat schon seinen Sinn:

Die meisten in solchen Sensoren verbauten IR-LEDs haben eine Wellenlänge
von 800-950nm und einen Nennstrahlungsfluss von ≥50mW. Es gibt auch
IR-LEDs mit nur 25mW oder 12mW, aber das sind schon fast Exoten. Treffen
diese 50mW vollständig auf die Pupille, kann das auf Dauer durchaus die
Hornhaut und/oder die Linse des Auges schädigen.

Manche IR-Fernbedienungen sind in Laserklasse 1M eingestuft (auch wenn
sie keinen Laser, sondern nur eine gewöhnliche LED enthalten, denn die
Lasersicherheitsnorm IEC 60825 gilt teilweise auch für LEDs). Beispiel:

  https://www.manualslib.de/manual/161108/Medion-Md-82533.html?page=35

Dies bedeutet, dass die LED in solchen Fernbedienungen auf Grund ihres
breiten Abstrahlwinkels normalerweise ungefährlich sind (wie Klasse 1),
da dann nur ein Bruchteil der Strahlung das Auge erreicht. Das ist aber
nicht mehr der Fall, wenn man eine solche LED durch ein Fernglas o.ä.
betrachtet (deswegen das M in der Klassenbezeichnung).

Beim Seifenspender ist davon auszugehen, dass das IR-Licht gebündelt
wird, da er ja nur dann auslösen soll, wenn sich eine Hand mittig
darunter befindet. Damit kann die LED auch ohne Fernglas bei direktem
Hineinstarren aus nicht allzugroßer Entfernung über längere Zeit
schädlich sein. Die LED müsste dann streng genommen als 3R klassifiziert
werden. Klasse 2 scheidet aus, weil das IR-Licht unsichtbar ist und
deswegen keine Blendung damit keinen Lidschluss auslöst.

Beispiel: Die SFH4550 hat einen Öffnungswinkel von 6° und einen
Nennstrahlungsfluss von 70mA. Bei einem Pupillendurchmesser von 8mm
(Normwert für Nachtsehen), bekommt das Auge also schon bei einer
Annäherung auf ca. 8cm einen Großteil der 70mW ab.

Lutz V. schrieb:
> * Welche Strahlleistung mag wohl ein Infrarot_sensor_(?) abgeben, der
> monatelang mit Strom aus einer 1200mAh 3,7V Akkuladung auskommen
> muss...?

Klar, der tatsächliche mittlere Strahlungsfluss liegt wahrscheinlich
unter 1mW und ist damit ungefährlich. Diese Begrenzung erfolgt
üblicherweise durch eine Strombegrenzung und/oder eine PWM mit kleinem
Tastverhältnis. Für eine Sicherheitsbetrachtung ist dieser Wert aber nur
dann von Relevanz, wenn er durch geeignete Maßnahmen auch bei einem
Einfachfehler in der Ansteuerungselektronik garantiert wird. Dies kann
bspw. durch redundante Auslegung der leistungsbegrenzenden Elektronik
geschehen.

Da bei Consumer-Geräten jeder Cent gespart und damit auf jedwede
Redundanz verzichtet wird, muss im Fehlerfall mit dem maximalen
Strahlungsfluss der LED gerechnet werden, die deswegen nicht
uneingeschränkt augensicher ist. Um bei einem (zugegebenermaßen sehr
unwahrscheinlichen) Augenschaden nicht zur Verantwortung gezogen zu
werden, schreibt der Hersteller einfach einen entsprechenden
Sicherheitshinweis in die Gebrauchsanleitung. Die zwei Zeilen Text
kosten fast nichts, aber ein eventueller Rechtsstreit kann für den
Hersteller sehr teuer werden.

von Jens G. (jensig)


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Lutz V. schrieb:
> Rene K. schrieb:
>> Zum Thema IR Strahlung im IR-A bis IR-C Bereich: das hat weder etwas mit
>> der Hitze noch mit der Energie des Strahles zu tun. Die Wellenbereiche
>> können in der Netzhaut eine Katarakt Bildung auslösen.

Im Gegenteil - das hat mit Hitze zu tun. Und zwar die, die sich im 
angestrahlten Objekt ergibt ...

: Bearbeitet durch User
von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Hier ist noch die Bedienungsanleitung einer IR-Fernbedienung, die zwar
ungefährlich für die Augen zu sein scheint, dafür aber ganz andere
Gefahren für Leib und Leben birgt:

  https://www.klimaanlagen-heizungen.de/media/pdf/c1/98/ef/Samsung_Benutzerhandbuch_IR-Fernbedienung_AR-KH_03_E.pdf

Auszug aus den Sicherheitshinweisen:

- Die Installation dieses Geräts muss von einem qualifizierten Techniker
  vorgenommen werden.
  - Andernfalls kann es zu Stromschlägen, Bränden, Fehlfunktionen des
    Geräts oder Verletzungen kommen.
- Installieren Sie das Gerät auf einem festen und ebenen Untergrund, der
  sein Gewicht tragen kann.
  - Wenn der Montageort das Gewicht nicht trägt, kann das Gerät
    herunterfallen und beschädigt werden.
- Bedienen Sie das Gerät nicht mit nassen Händen.
  - Andernfalls kann es zu Stromschlägen kommen.
- Drücken Sie die Tasten nicht mit scharfen Gegenständen.
  - Andernfalls kann es zu Stromschlägen oder Beschädigungen kommen.

Man beachte, dass die Fernbedienung mit zwei popeligen AAA-Zellen
betrieben wird.

von Lutz V. (lutz_vieweg)


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Yalu X. schrieb:
> Dies bedeutet, dass die LED in solchen Fernbedienungen auf Grund ihres
> breiten Abstrahlwinkels normalerweise ungefährlich sind (wie Klasse 1),
> da dann nur ein Bruchteil der Strahlung das Auge erreicht. Das ist aber
> nicht mehr der Fall, wenn man eine solche LED durch ein Fernglas o.ä.
> betrachtet (deswegen das M in der Klassenbezeichnung).

Ein Fernglas kann allerdings auch nicht mehr Strahlungsleistung an den 
Beobachter am Okular abgeben, als vorne ins Fernglas eingestrahlt wird - 
wenn man eine LED aus der Ferne mit einem Fernglas betrachtet, sollte es 
also kein Problem geben.

> Klar, der tatsächliche mittlere Strahlungsfluss liegt wahrscheinlich
> unter 1mW und ist damit ungefährlich. Diese Begrenzung erfolgt
> üblicherweise durch eine Strombegrenzung und/oder eine PWM mit kleinem
> Tastverhältnis. Für eine Sicherheitsbetrachtung ist dieser Wert aber nur
> dann von Relevanz, wenn er durch geeignete Maßnahmen auch bei einem
> Einfachfehler in der Ansteuerungselektronik garantiert wird.

Eine gewöhnliche 100W Glühbirne, die ein Dimmer so herunterregelt, dass 
sie kaum noch sichtbares Licht abgibt, dürfte allerdings reichlich viel 
mehr IR-Strahlung emittieren, dunkelrot glühende Heizstäbe in Grillöfen 
und Toastern erst recht. Bei solchen habe ich aber noch nie Warnhinweise 
"im Betrieb nicht anschauen!" gelesen...

von Wollvieh W. (wollvieh)


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Yalu X. schrieb:
> Hier ist noch die Bedienungsanleitung einer IR-Fernbedienung, die zwar
> ungefährlich für die Augen zu sein scheint, dafür aber ganz andere
> Gefahren für Leib und Leben birgt:
...
> Man beachte, dass die Fernbedienung mit zwei popeligen AAA-Zellen
> betrieben wird.

In "Feuer und Flamme" gibt es einen Einsatz, bei dem ein ganzes 
Altenheim geräumt wird, weil eine Fernbedienung mit 2 AA abgefackelt ist 
und nur durch Glück nicht ein ganzes Zimmer ausbrannte. Wenn ich mich 
recht erinnere, hatte der Bewohner/ein Pfleger die auf dem Sofa o.ä. 
liegende schwelende Fernbedienung bemerkt, auf einen feuerfesten 
Kacheltisch abgelegt und das beginnende Feuer im Sofa gelöscht. Dadurch 
blieb es bei einer starken Verrauchung.

Die Feuerwehrleute waren äußerst überrascht über die Art der 
(Fast-)Brandentstehung. Dafür stand bestimmts nichts darüber in den 
Sicherheitshinweisen. Ich bin mir sicher, daß der 
Hersteller/Inverkehrbringer der Fernbedienung den Feuerwehreinsatz nicht 
bezahlen mußte oder gar nur noch  ungefährliche Fernbedienungen 
verkaufen durfte. Verbraucherschutz sieht anders aus, als das was in der 
EU passiert und sich in fingerdicken zwanzigsprachigen Heften die 
ausschließlich juristischen Voodoo enthalten äußert.

von Typuspus (dertyppus)


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Lutz V. schrieb:
> In den Anleitungen zu elektr(on)ischen Geräten finden sich manchmal die
> seltsamsten Gefahrenhinweise... teilweise echt unterhaltsam.

Teilweise sicher, hier aber nicht.
Es gibt gewisse Grenzwerte, die festgelegt sind, aber der eine 
Gefährdung in dem Fall Auge besteht.

Anderes Beispiel, schaut mal bei euren Handys nach, mit 
Gesichtserkennung, Apple hat das auch in seinen Anleitungen beschreiben.
Die arbeiten natürlich soweit ich weiß nicht nur mit einer IR LED, 
sondern dies in Form eines LASERs.
Für Erwachsene ist das meist noch unter den Grenzwerten, aber bei 
Kindern, da sie noch auf sehr nahe Distanzen schafft sehen können, kann 
die Intensität so groß werden, dass Schäden an den Augen erstehen.
Auch nachvollziehbar, wenn man mal mit einer IR Kamera solche Sensoren 
anschaut, sieht man eine enorme Helligkeit, sicher auch bei dem 
Seifenspender.
Dort arbeitet man einfach mit mehr Leistung, wenn das SNR bescheiden 
ist.

von Le X. (lex_91)


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Die Diskussion hier unter technisch versiertem Personal zeigt doch schon 
dass ich als Hersteller auf Nummer Sicher gehe und lieber teilweise 
fragwürdige Warnhinweise aufdrucke.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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besonders "gelungen" finde ich Bedienungsanleitungen,
wenn da so ziemlich als erstes die Hinweise
zur Entsorgung des betreffenden Gerätes erwähnt werden.

:-]

von Thomas U. (charley10)


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Mal anders gefragt:
Welchen Erfassungsbereich sollte dieses Ding haben? Sicher nicht im 
Meter-Bereich, damit du beim Betreten des Zimmers mit Seife angespuckt 
wirst!
Das sind wenige cm!
Dazu genügt sicher ein kastrierter passiver PIR Sensor!
Ein aktiver, mit IR-LED, der die Umgebung 24h umsonst ausleuchtet, wäre 
sicher etwas übertrieben...

Allerdings verstehe ich diese Vorsicht in Anbetracht der zunehmenden 
Zahl der Laberfach-Tanzen-Klatschen-Fraktion, die beim Anblick von 
Technik in Panik versetzt wird...
Die lassen sich aber sicher mit (maßlos überteuerten) und enorm 
wirksamen Magnetdecken und Räucherstäbchen im Kampf gegen Wasseradern 
und Erdstrahlen einigermaßen ruhigstellen.

von Thomas U. (charley10)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> besonders "gelungen" finde ich Bedienungsanleitungen,
> wenn da so ziemlich als erstes die Hinweise
> zur Entsorgung des betreffenden Gerätes erwähnt werden.
>
> :-]

Ist sicher abhängig von der überwiegenden Zielgruppe...

von René H. (mumpel)


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Thomas U. schrieb:
> Allerdings verstehe ich diese Vorsicht in Anbetracht der zunehmenden
> Zahl der Laberfach-Tanzen-Klatschen-Fraktion

Wenn man schon wegen Belästigung verklagt werden kann, nur weil man ein 
verschimmeltes Wurstbrot zur Mülltonne trägt (und jemand den Anblick 
nicht erträgt), muss man sich nicht wundern, wenn auch mal 
"abenteuerlich wirkende Warnhinweise" auf Verpackungen oder in BAen 
stehen. Überspitzt ausgedrückt. 😉

von Thorsten M. (pappkamerad)


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Yalu X. schrieb:
> [...]
> Auszug aus den Sicherheitshinweisen:
>
> - Die Installation dieses Geräts muss von einem qualifizierten Techniker
>   vorgenommen werden.
>   - Andernfalls kann es zu Stromschlägen, Bränden, Fehlfunktionen des
>     Geräts oder Verletzungen kommen.
> [...]

So gemeingefährliche Geräte können doch offensichtlich nicht 
verkehrsfähig sein :)

von Maik .. (basteling)


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Jetzt darf aber die Untersuchung zu den "Heinzelmann" Staubsaugern und 
den Körperverletzungen bei nur physisch männlichen Benutzer*innen nicht 
fehlen ;)

..Aber ich fasse mir auch immer an den Kopf. Echte Bedien- oder 
Nutzungsvorgaben findet man in dem mitgelieferten Papierabfall meist 
nicht.
Wehe man will wissen, z.B. welche Werkzeuge man einspannen darf. Was 
nicht drin steht kann "denen" wiederum nicht auf die Füße fallen. Oder 
gar Benutzungstipps oder Hinweise. Gott bewahre nein.

: Bearbeitet durch User
von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Lutz V. schrieb:
> Yalu X. schrieb:
>> Dies bedeutet, dass die LED in solchen Fernbedienungen auf Grund ihres
>> breiten Abstrahlwinkels normalerweise ungefährlich sind (wie Klasse 1),
>> da dann nur ein Bruchteil der Strahlung das Auge erreicht. Das ist aber
>> nicht mehr der Fall, wenn man eine solche LED durch ein Fernglas o.ä.
>> betrachtet (deswegen das M in der Klassenbezeichnung).
>
> Ein Fernglas kann allerdings auch nicht mehr Strahlungsleistung an den
> Beobachter am Okular abgeben, als vorne ins Fernglas eingestrahlt wird -
> wenn man eine LED aus der Ferne mit einem Fernglas betrachtet, sollte es
> also kein Problem geben.

Ein Fernglas bündelt das einfallende Licht. So fängt bspw. das Objektiv
eines 8×30-Fernglases ein Lichtbündel mit dem Durchmesser 30mm ein und
setzt es in ein Lichtbündel mit dem Durchmesser 30mm/8 = 3,75mm um, das
über das Okular an das Auge weitergegeben wird. Die auf das Auge
treffende Bestrahlungsstärke (gemessen in W/m²) ist damit mit Fernglas
um den Faktor 8² = 64 größer als ohne.

>> Klar, der tatsächliche mittlere Strahlungsfluss liegt wahrscheinlich
>> unter 1mW und ist damit ungefährlich. Diese Begrenzung erfolgt
>> üblicherweise durch eine Strombegrenzung und/oder eine PWM mit kleinem
>> Tastverhältnis. Für eine Sicherheitsbetrachtung ist dieser Wert aber nur
>> dann von Relevanz, wenn er durch geeignete Maßnahmen auch bei einem
>> Einfachfehler in der Ansteuerungselektronik garantiert wird.
>
> Eine gewöhnliche 100W Glühbirne, die ein Dimmer so herunterregelt, dass
> sie kaum noch sichtbares Licht abgibt, dürfte allerdings reichlich viel
> mehr IR-Strahlung emittieren, dunkelrot glühende Heizstäbe in Grillöfen
> und Toastern erst recht. Bei solchen habe ich aber noch nie Warnhinweise
> "im Betrieb nicht anschauen!" gelesen...

Zum einen wird das Licht dieser Quellen nicht gebündelt, sondern recht
gleichmäßig in alle Raumrichtungen abgestrahlt, so dass nur ein kleiner
Anteil davon die Pupille erreicht. Zum anderen liegt der größte Teil des
Spektrums von rotglühenden Körpern (800K) im langwelligeren Bereich
(Maximum bei etwa 4µm), schädlich für das Auge ist aber vor allem das
kurzwelligere Licht unterhalb von 1,4µm (IR-A-Bereich). Das Spektrum
einer IR-LED (800-950nm) hingegen liegt vollständig im schädigenden
Bereich.

Aber auch die dauerhafte Einwirkung des Lichts von glühenden Körpern
kann langfristig zu einem grauen Star (in diesem Fall auch Glasbläser-
oder Feuerstar genannt) führen. Für Berufsgruppen, die ständiger
IR-Strahlung ausgesetzt sind (Glasbläser, Hochofenarbeiter usw.) wird
deswegen eine IR-Schutzbrille (oft erkennbar an den bläulichen Gläsern)
empfohlen.

von Falk B. (falk)


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Jaja, der moderne Mensch und sein volldigitaler, vernetzter 
Seifenspender, der Dutzende von Technikern, Vertriebsmenschen und 
natürlich Anwälten beschäftigt. Das sind die Geschäftsmodelle der 
Zukunft!

von Cyblord -. (cyblord)


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Thorsten M. schrieb:
> Yalu X. schrieb:
>> [...]
>> Auszug aus den Sicherheitshinweisen:
>>
>> - Die Installation dieses Geräts muss von einem qualifizierten Techniker
>>   vorgenommen werden.
>>   - Andernfalls kann es zu Stromschlägen, Bränden, Fehlfunktionen des
>>     Geräts oder Verletzungen kommen.
>> [...]
>
> So gemeingefährliche Geräte können doch offensichtlich nicht
> verkehrsfähig sein :)

Sorry das steht bei jeder Schuko Steckdose oder Lichtschalter dabei.

Und es stimmt ja auch. Eine Fehlerhafte Verdrahtung von Netzspannung 
kann zu all den oben genannten Dingen führen.

: Bearbeitet durch User
von Falk B. (falk)


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Cyblord -. schrieb:
> Und es stimmt ja auch. Eine Fehlerhafte Verdrahtung von Netzspannung
> kann zu all den oben genannten Dingen führen.

Welche Gefahrenhinweise werden bei Messern, speziell größeren Küchen- 
und Jagdmessern mitgeliefert? U.a. "bitte nicht im ÖPNV bei 
Meinungsverschiedenheiten benutzen."

von Cyblord -. (cyblord)


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Falk B. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Und es stimmt ja auch. Eine Fehlerhafte Verdrahtung von Netzspannung
>> kann zu all den oben genannten Dingen führen.
>
> Welche Gefahrenhinweise werden bei Messern, speziell größeren Küchen-
> und Jagdmessern mitgeliefert? U.a. "bitte nicht im ÖPNV bei
> Meinungsverschiedenheiten benutzen."

polemischer Unsinn. Bei Messern geht sicher die Gefahr des fahrlässigen 
Schneidens in den Finger aus. Darüber hinaus wird aber niemand größere 
Gehfährdung aus versehen verursachen können.
Bei Netz Verkabelungen sieht das aber anders aus.
Der Unterschied ist also der benötigte Vorsatz für eine Katastrophe.

Und bei Kettensägen oder Heckenschneidern wirst du auch wieder solche 
Warnhinweise finden. Aus obigen Grund.

: Bearbeitet durch User
von Kara B. (Firma: ...) (karabenemsi)


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Falk B. schrieb:
> Jaja, der moderne Mensch und sein volldigitaler, vernetzter
> Seifenspender, der Dutzende von Technikern, Vertriebsmenschen und
> natürlich Anwälten beschäftigt. Das sind die Geschäftsmodelle der
> Zukunft!

Und die Horden von Ingenieuren/Entwicklern nicht zu vergessen...

von Yalu X. (yalu) (Moderator)


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Cyblord -. schrieb:
> Thorsten M. schrieb:
>> Yalu X. schrieb:
>>> [...]
>>> Auszug aus den Sicherheitshinweisen:
>>>
>>> - Die Installation dieses Geräts muss von einem qualifizierten Techniker
>>>   vorgenommen werden.
>>>   - Andernfalls kann es zu Stromschlägen, Bränden, Fehlfunktionen des
>>>     Geräts oder Verletzungen kommen.
>>> [...]
>>
>> So gemeingefährliche Geräte können doch offensichtlich nicht
>> verkehrsfähig sein :)
>
> Sorry das steht bei jeder Schuko Steckdose oder Lichtschalter dabei.
>
> Und es stimmt ja auch. Eine Fehlerhafte Verdrahtung von Netzspannung
> kann zu all den oben genannten Dingen führen.

Yalu X. schrieb:
> Man beachte, dass die Fernbedienung mit zwei popeligen AAA-Zellen
> betrieben wird.

Da dürfte das Risiko bzgl. gefährlicher Stromschläge überschaubar sein.

von Falk B. (falk)


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Yalu X. schrieb:
>> Man beachte, dass die Fernbedienung mit zwei popeligen AAA-Zellen
>> betrieben wird.
>
> Da dürfte das Risiko bzgl. gefährlicher Stromschläge überschaubar sein.

In einem Taser oder ähnlichen Elektroschocker sind auch nicht viel mehr 
Batterien drin.

von René H. (mumpel)


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Es sollen schon Batterien in Taschen Feuer gefangen haben, weil sie von 
einem Schlüsselbund kurzgeschlossen sein sollen (bei Ersatzakkus für 
Handys kann das durchaus passieren).

: Bearbeitet durch User
von Weingut P. (weinbauer)


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Na und, ist doch überall das selbe Panikorchester ... beim 
Pflanzenschutz und Glyphosat doch der selbe Schwachfug, Hauptsache 
Aufregung und Klicks, das bringt Geld in die Kasse.

von René H. (mumpel)


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Weingut P. schrieb:
> Na und, ist doch überall das selbe Panikorchester

Du sagst es. Wie beim PC. Irgendwelche "Sicherheits"forscher finden eine 
Sicherheitslücke, und die Medien haben eine neue Sau die sie durchs Dorf 
treiben können. Einige dieser Lücken können nicht ausgenutzt werden, und 
viele wurden nie ausgenutzt.

: Bearbeitet durch User
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