In den Anleitungen zu elektr(on)ischen Geräten finden sich manchmal die seltsamsten Gefahrenhinweise... teilweise echt unterhaltsam. Hier mein Lacher des Tages: Schaumseifenspender "Basic" von Rossmann. In der Anleitung findet sich u.a. folgender Gefahrenhinweis (siehe auch anhängendes Bild): > Verletzungsgefahr! Schauen Sie während des Betriebs niemals > direkt in den Infrarotsensor, der sich direkt hinter der > Ausgabedüse befindet. Dies kann Augenschäden verursachen! Das wirft Fragen auf: * Welche Strahlleistung mag wohl ein Infrarot_sensor_(?) abgeben, der monatelang mit Strom aus einer 1200mAh 3,7V Akkuladung auskommen muss...? * Wie sollte dieser Strahl das Auge schädigen? Durch Erwärmung von Zellen, die ständig durch Blut gekühlt werden? * Wenn dieser "Sensor" für das Auge so gefährlich ist... muss ich dann mit Brandwunden an der Hand rechnen, die ich ja direkt vor den Sensor halten muss, damit der Spender spendet? Es gäbe ja eigentlich einen besseren Grund, nicht aus der Nähe in Richtung Ausgabedüse zu schauen: Es gibt dort nichts zu sehen, und Seife im Auge ist nicht angenehm. Ansonsten hätten die Konstrukteure jenes Seifenspenders die Schulphysik nicht schwänzen sollen - dann wäre ihnen aufgefallen, dass es keine gute Idee ist, einen Flüssigkeitsbehälter, aus dem man Flüssigkeit abpumpt, dicht zu verschließen - ohne Druckausgleichsventil. Kein Wunder also, dass sich diverse Rezensenten beklagen, nach kurzer Zeit käme trotz laufendem Motor nichts mehr aus dem Spender. Kann man glücklicherweise leicht beheben: Einfach den Behälter nur sehr locker, und damit luftdurchlässig, zuschrauben.
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Lutz V. schrieb: > Hier mein Lacher des Tages: Schaumseifenspender "Basic" von Rossmann. > Das wirft Fragen auf: Weshalb stellst Du die Fragen hier, anstatt sie an Rossmann zu richten?
Jörg P. schrieb: > Weshalb stellst Du die Fragen hier, anstatt sie an Rossmann zu richten? Weil das rhetorische Fragen sind. Was eigentlich offensichtlich sein sollte, da es sich um einen klar als humoristisch erkennbaren Beitrag handelt...
Lutz V. schrieb: > Jörg P. schrieb: >> Weshalb stellst Du die Fragen hier, anstatt sie an Rossmann zu richten? > > Weil das rhetorische Fragen sind. Was eigentlich offensichtlich sein > sollte, da es sich um einen klar als humoristisch erkennbaren Beitrag > handelt... Ja, der humoristische Anteil ist ganz klar zu erkennen;-( Hoffentlich verdienst Du dein Geld nicht als Komiker.
Das Hineinblicken kann den Sensor auslösen und die davon gestartete Seifenausgabe das Auge verletzen...
Ich finde diese meist völlig übertriebenen Sicherheitshinweise überhaupt nicht humoristisch. Letztlich schreien die Firmen dauernd Wolf!!!1elf!, um ihren unausgereiften Kram juristisch risikolos unters Volk bringen zu können. Von der ganzen Litanei ist doch höchstens jeder zehnte oder zwanzigste Hinweis wirklich relevant. Aber selbst wenn man den Text aufmerksam liest, kommt man meist gar nicht darauf, was sich hinter den kryptischen Formulierungen verbirgt, die ja bewußt von Juristen und nicht von Praktikern verfaßt sind. Sodaß man am Ende vor dem Banalen überwarnt ist, aber die wirklichen Gefahren doch nicht erfahren hat. Als Beispiel die neueren Bosch-Waschmaschinen: In der Anleitung findet sich kein Hinweis darauf, daß die billige labberige Waschmittelschublade so scharfe Kanten hat, daß man sich damit das Gesicht aufschneiden oder sogar ein Auge verletzen kann, wenn sie offen ist und man sich zur Entnahme der Wäsche runterbeugt. Ich bin mir sicher bei dem Seifenspender gibt es Stellen, die nicht erwähnt sind, wo man sich den Finger aufschneiden oder einklemmen kann, vielleicht kann dabei sogar der Antrieb anlaufen. Aber dann vor Todesstrahlen warnen.
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Wollvieh W. schrieb: > Ich finde diese meist völlig übertriebenen Sicherheitshinweise überhaupt > nicht humoristisch. Letztlich schreien die Firmen dauernd Wolf!!!1elf!, > um ihren unausgereiften Kram juristisch risikolos unters Volk bringen zu > können. Nein, geh mal davon aus, dass hinter jedem dieser lächerlichen Sicherheitshinweise irgendwo in der Welt mindestens ein Fall steht in dem ein Trottel es so oder so ähnlich versucht hat bzw. deswegen geklagt hat. Da sitzt niemand in Firmenbüros und denkt sich die Fälle extra aus. Das wären nämlich Kosten. Genau so wie sich die Firmen gerne die Kosten für die lächerlichen Sicherheitshinweise ganz sparen würden, wenn sie es nur könnten. Ich habe letztens eine Leuchte gekauft die mit einer mehrsprachigen 80 Seiten Anleitung kam. Anzahl der nützlichen Seiten darin: 0. Das weiß auch der Hersteller. Der würde sich lieben gerne die Kosten für das Schreiben, Drucken und Eintüten von dem Papiermüll sparen. Nur ist es immer noch billiger den Papiermüll zu erzeugen und zu liefern als von einem Trottel verklagt zu werden. > Als Beispiel die neueren Bosch-Waschmaschinen: In der Anleitung findet > sich kein Hinweis darauf, daß die billige labberige Waschmittelschublade > so scharfe Kanten hat, daß man sich damit das Gesicht aufschneiden oder > sogar ein Auge verletzen kann, Deine Chance, verklag Bosch. In der nächsten Ausgabe der Anleitung steht dann auch drin, dass die Waschmittelschublade gefährlich ist.
Kommt wohl alles von den Amis. Dort muss man darauf hinweisen, dass heißer Kaffee heiß ist, man in einer Mikrowelle keine Tiere trocknen darf, und Red Bull keine Flügel verleiht. In den USA hat tasächlich jemand "Red Bull" verklagt, weil er von dem Getränk keine Flügel bekommen hat, und er hat sogar Recht bekommen. Die Werbung in den USA darf daher den Slogan "Red Bull verleiht Flügel" nicht mehr verwenden.
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Hannes J. schrieb: > Nein, geh mal davon aus, dass hinter jedem dieser lächerlichen > Sicherheitshinweise irgendwo in der Welt mindestens ein Fall steht in > dem ein Trottel es so oder so ähnlich versucht hat bzw. deswegen geklagt > hat. Nö, ist nicht so. René H. schrieb: > Kommt wohl alles von den Amis. Dort muss man darauf hinweisen, dass > heißer Kaffee heiß ist, man in einer Mikrowelle keine Tiere trocknen > darf, und Red Bull keine Flügel verleiht. > In den USA hat tasächlich jemand "Red Bull" verklagt, weil er von dem > Getränk keine Flügel bekommen hat, und er hat sogar Recht bekommen. Und immer wieder derselbe Unsinn. Der Kaffee war deutlich heißer als notwendig und vorhergehende Verbrühungen wurden ignoriert, es wurde auch nicht geklagt weil jemand sein Haustier in die Mikrowelle gesteckt hat, und bei Red Bull ging's auch nicht um das Wachsen von Flügeln. Anstatt jeden Unsinn zu glauben investierte die zehn Minuten um das nachzulesen.
"Flügel wachsen" im übertragenen Sinne. Also "Leistung steigern". Jeder normale Mensch weiss, dass das mit solchen Getränken nicht (dauerhaft) möglich ist. Und wer definiert "Heißer als notwendig"? Und sich ein Heißgetränk zwischen die Beine zu stellen, vielleicht noch während der Fahrt, das sollte man lassen.
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René H. schrieb: > "Flügel wachsen" im übertragenen Sinne. Also "Leistung steigern". > Jeder normale Mensch weiss, dass das mit solchen Getränken nicht > (dauerhaft) möglich ist. > Und wer definiert "Heißer als notwendig"? Und sich ein Heißgetränk > zwischen die Beine zu stellen, vielleicht noch während der Fahrt, das > sollte man lassen. Es ist interessant wie schwer es Leuten fällt - da nehme ich mich auch gar nicht aus - einfach mal zu schreiben "Interessant, da hatte ich eine falsche Vorstellung, danke für die Infos."
René H. schrieb: > In den USA hat tasächlich jemand "Red Bull" verklagt, weil er von dem > Getränk keine Flügel bekommen hat, und er hat sogar Recht bekommen. Bullshit. Der Mann hat geklagt, nicht weil ihm keine Flügel gewachsen sind, sondern weil die angegebene gesteigerte Leistungsfähigkeit nicht eingetreten ist. https://www.welt.de/wirtschaft/article160309020/Red-Bull-verleiht-gar-keine-Fluegel.html
Jan H. schrieb: > da hatte ich eine > falsche Vorstellung, danke für die Infos. Das auch. Interessant auch, dass es in DE diese Werbung immernoch gibt, und noch keiner geklagt hat. Wenn man es recht bedenkt, hat der Kläger recht. "Verleiht Flügel" kann eine Leistunsgsteigerung suggerieren, also ein "Flügel verleihen".
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Kurz zum Thema: Stand nicht früher in den Bedienungsanleitungen auch immer drin, man soll nicht in die Fernbedienung schauen?
René H. schrieb: > "Flügel wachsen" im übertragenen Sinne. Also "Leistung steigern". Jeder > normale Mensch weiss, dass das mit solchen Getränken nicht (dauerhaft) > möglich ist. ... und jeder normale Mensch weiss, dass man Leihgaben irgendwann wieder zurück geben sollte, so man nicht permanent dafür zahlt. Allerdings kam erschwerend ein Übersetzungsfehler seitens Red Bull hinzu: "... gives you wings". Und das hätte bloss bei Diabetes gestimmt. ;-))
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Wollvieh W. schrieb: > Als Beispiel die neueren Bosch-Waschmaschinen: In der Anleitung findet > sich kein Hinweis darauf, daß die billige labberige Waschmittelschublade > so scharfe Kanten hat, daß man sich damit das Gesicht aufschneiden oder > sogar ein Auge verletzen kann, wenn sie offen ist und man sich zur > Entnahme der Wäsche runterbeugt. Das interessiert die Firmen nicht. Vor ein paar Wochen habe ich einen neuen Toilettensitz gekauft, wohlgemerkt ein teures Produkt einer renommierten Marke. Die Brille hatte so scharfe Kanten, dass ich mir gleich den Finger aufgeschnitten habe. Billiges aus zwei Hälften gepressten Plastik, nicht entgratet. Made ihn China (steht auf dem Karton). Das zu einem irren Verkaufspreis. Ich habe Fotos von meiner Verletzung und den scharfen Kanten an die Firma geschickt. Als Antwort bekam ich einen Einzeiler, dass für Reklamationen der Sanitärfachhandel zuständig sei. Nachdem ich nochmal schrieb, dass ich erwartet hätte, dass sich die Firma dafür interessiert, wenn sich ein Kunde an ihrem Produkt verletzt, wurde mir lediglich und ohne mit nur einem Wort auf meine Verletzung einzugehen, ein neuer WZ-Sitz zugeschickt. Mit den gleichen messerscharfen Kanten. Keine Entschuldigung, nichts dergleichen. Aber ja, die Sicherheitshinweise werden bei manchen Produkten übertrieben. Z. B. bei einem Lidl Akkuschrauber mit über 8 Din A5 Seiten! Welche Gifte in dem stinkenden Plastik sind, stand da aber nicht drinnen. Hab ihn am nächsten Tag zurückgegeben. Jan H. schrieb: > Und immer wieder derselbe Unsinn. Der Kaffee war deutlich heißer als > notwendig und vorhergehende Verbrühungen wurden ignoriert, es wurde auch > nicht geklagt weil jemand sein Haustier in die Mikrowelle gesteckt hat, > und bei Red Bull ging's auch nicht um das Wachsen von Flügeln. Anstatt > jeden Unsinn zu glauben investierte die zehn Minuten um das nachzulesen. Das mit dem Kaffee ist tatsächlich wahr. Aber es stimmt, es kursieren viele Legenden, von der Katze bis zum Typen der den Tempomat einschaltete und sich schlafen legte. Und das ist auch kein Wunder, bei der Vielzahl von absurden Gerichtsurteilen in den USA fängt man irgendwann an alles zu glauben.
(prx) A. K. schrieb: > Allerdings kam > erschwerend ein Übersetzungsfehler seitens Red Bull hinzu Das ändert aber nichts am wahren Grund der Klage (den wir jetzt alle kennen). 😉
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Tim D. schrieb: > Das mit dem Kaffee ist tatsächlich wahr Wir haben aber auch gelernt, dass der Kaffee wohl "unüblich heiß" war. Tim D. schrieb: > bei der Vielzahl von absurden Gerichtsurteilen In den USA ist es aber auch leichter, eine Firma in die Schranken zu weisen. In der EU sind dermaßen hohe Schmerzensgelder kaum möglich, weshalb auch kaum ein Privatbürger klagt.
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René H. schrieb: > Kurz zum Thema: Stand nicht früher in den Bedienungsanleitungen auch > immer drin, man soll nicht in die Fernbedienung schauen? Vielleicht stellen die auch Fernbedienungen her und verwenden das gleiche Pamphlet für alle Produkte. Irgendwo wundert sich dann jemand, wieso man den Wasserstrahl seiner Fernbedienung...
Wenn ich mich recht erinnere, stand früher auch bei LEDs, man solle nicht direkt in den Strahl blicken. Vielleicht kommt ja der Hinweis daher, weil es ja auch eine Diode ist?
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René H. schrieb: > In den USA ist es aber auch leichter, eine Firma in die Schranken zu > weisen. In der EU sind dermaßen hohe Schmerzensgelder kaum möglich, > weshalb auch kaum ein Privatbürger klagt. Der eigentliche Mechanismus ist in den USA der, dass Anwaelte dort auf eigenes Risiko solche Prozesse erfinden und im Erfolgsfall ca 50% von der Summe einstreichen. Fuer den Fall, dass es nicht klappt, gibt es sogar Versicherungen und Firmen, die nur davon leben, solche Prozesse zu finanzieren. In D ist das verboten, der Auftraggeber muss den Anwalt immer bezahlen. (Leider auch, wenn der Sch$%&/(anwalt gar nichts gemacht hat)
Zum Thema IR Strahlung im IR-A bis IR-C Bereich: das hat weder etwas mit der Hitze noch mit der Energie des Strahles zu tun. Die Wellenbereiche können in der Netzhaut eine Katarakt Bildung auslösen. Also alles richtig so.
Der IR Sensor wird eine IR-LED zur Beleuchtung (Reflexlichtschranke) enthalten. Somit hat der Hinweis ggf. eine gewisse Berechtigung.
Jürgen schrieb: > Der IR Sensor wird eine IR-LED zur Beleuchtung (Reflexlichtschranke) > enthalten. > Somit hat der Hinweis ggf. eine gewisse Berechtigung. Find ich die also auch in den üblichen Bewegungsmeldern mit deutliche höherer Erfassungsreichweite? Ich geh mal suchen....
Rene K. schrieb: > Zum Thema IR Strahlung im IR-A bis IR-C Bereich: das hat weder etwas mit > der Hitze noch mit der Energie des Strahles zu tun. Die Wellenbereiche > können in der Netzhaut eine Katarakt Bildung auslösen. Alles, was ich zu dem Thema finden konnte (z.B. hier: https://www.suva.ch/de-ch/praevention/nach-gefahren/gefaehrliche-materialien-strahlungen-und-situationen/strahlung-und-radioaktivitaet/nichtionisierende-strahlung/infrarotstrahlung-informationen-und-gefahren ), spricht von möglicher Schädigung des Gewebes durch Hitze - bei sehr leistungsstarken IR-Quellen, die um mehrere Größenordnungen stärker strahlen als eine IR-Diode. An links zu Quellen, die eine nicht-hitzebedingte Schädigung oder eine Schädigung durch eine einfache IR-Led mit weit unter 1 W Leistung belegen, wäre ich interessiert.
Lutz V. schrieb: > Rene K. schrieb: >> Zum Thema IR Strahlung im IR-A bis IR-C Bereich: das hat weder etwas mit >> der Hitze noch mit der Energie des Strahles zu tun. Die Wellenbereiche >> können in der Netzhaut eine Katarakt Bildung auslösen. > > Alles, was ich zu dem Thema finden konnte (z.B. hier: > https://www.suva.ch/de-ch/praevention/nach-gefahren/gefaehrliche-materialien-strahlungen-und-situationen/strahlung-und-radioaktivitaet/nichtionisierende-strahlung/infrarotstrahlung-informationen-und-gefahren > ), spricht von möglicher Schädigung des Gewebes durch Hitze - bei sehr > leistungsstarken IR-Quellen, die um mehrere Größenordnungen stärker > strahlen als eine IR-Diode. > An links zu Quellen, die eine nicht-hitzebedingte Schädigung oder eine > Schädigung durch eine einfache IR-Led mit weit unter 1 W Leistung > belegen, wäre ich interessiert. Der von dir selbst verlinkte Artikel, letzte Absatz "Infrarotstrahlung ohne Wärmequelle" ist zum Beispiel so ein Kandidat... Nur Mal so gesagt, falls du dir dein verlinkten Artikel selbst nicht durchgelesen hast.
Thomas U. schrieb: > Find ich die also auch in den üblichen Bewegungsmeldern mit deutliche > höherer Erfassungsreichweite? Ich geh mal suchen.... Die sprechen auf die vom Ziel emittierte Wärme an, haben also keine Strahlungsquelle.
Der Sicherheitshinweis hat schon seinen Sinn: Die meisten in solchen Sensoren verbauten IR-LEDs haben eine Wellenlänge von 800-950nm und einen Nennstrahlungsfluss von ≥50mW. Es gibt auch IR-LEDs mit nur 25mW oder 12mW, aber das sind schon fast Exoten. Treffen diese 50mW vollständig auf die Pupille, kann das auf Dauer durchaus die Hornhaut und/oder die Linse des Auges schädigen. Manche IR-Fernbedienungen sind in Laserklasse 1M eingestuft (auch wenn sie keinen Laser, sondern nur eine gewöhnliche LED enthalten, denn die Lasersicherheitsnorm IEC 60825 gilt teilweise auch für LEDs). Beispiel: https://www.manualslib.de/manual/161108/Medion-Md-82533.html?page=35 Dies bedeutet, dass die LED in solchen Fernbedienungen auf Grund ihres breiten Abstrahlwinkels normalerweise ungefährlich sind (wie Klasse 1), da dann nur ein Bruchteil der Strahlung das Auge erreicht. Das ist aber nicht mehr der Fall, wenn man eine solche LED durch ein Fernglas o.ä. betrachtet (deswegen das M in der Klassenbezeichnung). Beim Seifenspender ist davon auszugehen, dass das IR-Licht gebündelt wird, da er ja nur dann auslösen soll, wenn sich eine Hand mittig darunter befindet. Damit kann die LED auch ohne Fernglas bei direktem Hineinstarren aus nicht allzugroßer Entfernung über längere Zeit schädlich sein. Die LED müsste dann streng genommen als 3R klassifiziert werden. Klasse 2 scheidet aus, weil das IR-Licht unsichtbar ist und deswegen keine Blendung damit keinen Lidschluss auslöst. Beispiel: Die SFH4550 hat einen Öffnungswinkel von 6° und einen Nennstrahlungsfluss von 70mA. Bei einem Pupillendurchmesser von 8mm (Normwert für Nachtsehen), bekommt das Auge also schon bei einer Annäherung auf ca. 8cm einen Großteil der 70mW ab. Lutz V. schrieb: > * Welche Strahlleistung mag wohl ein Infrarot_sensor_(?) abgeben, der > monatelang mit Strom aus einer 1200mAh 3,7V Akkuladung auskommen > muss...? Klar, der tatsächliche mittlere Strahlungsfluss liegt wahrscheinlich unter 1mW und ist damit ungefährlich. Diese Begrenzung erfolgt üblicherweise durch eine Strombegrenzung und/oder eine PWM mit kleinem Tastverhältnis. Für eine Sicherheitsbetrachtung ist dieser Wert aber nur dann von Relevanz, wenn er durch geeignete Maßnahmen auch bei einem Einfachfehler in der Ansteuerungselektronik garantiert wird. Dies kann bspw. durch redundante Auslegung der leistungsbegrenzenden Elektronik geschehen. Da bei Consumer-Geräten jeder Cent gespart und damit auf jedwede Redundanz verzichtet wird, muss im Fehlerfall mit dem maximalen Strahlungsfluss der LED gerechnet werden, die deswegen nicht uneingeschränkt augensicher ist. Um bei einem (zugegebenermaßen sehr unwahrscheinlichen) Augenschaden nicht zur Verantwortung gezogen zu werden, schreibt der Hersteller einfach einen entsprechenden Sicherheitshinweis in die Gebrauchsanleitung. Die zwei Zeilen Text kosten fast nichts, aber ein eventueller Rechtsstreit kann für den Hersteller sehr teuer werden.
Lutz V. schrieb: > Rene K. schrieb: >> Zum Thema IR Strahlung im IR-A bis IR-C Bereich: das hat weder etwas mit >> der Hitze noch mit der Energie des Strahles zu tun. Die Wellenbereiche >> können in der Netzhaut eine Katarakt Bildung auslösen. Im Gegenteil - das hat mit Hitze zu tun. Und zwar die, die sich im angestrahlten Objekt ergibt ...
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Hier ist noch die Bedienungsanleitung einer IR-Fernbedienung, die zwar ungefährlich für die Augen zu sein scheint, dafür aber ganz andere Gefahren für Leib und Leben birgt: https://www.klimaanlagen-heizungen.de/media/pdf/c1/98/ef/Samsung_Benutzerhandbuch_IR-Fernbedienung_AR-KH_03_E.pdf Auszug aus den Sicherheitshinweisen: - Die Installation dieses Geräts muss von einem qualifizierten Techniker vorgenommen werden. - Andernfalls kann es zu Stromschlägen, Bränden, Fehlfunktionen des Geräts oder Verletzungen kommen. - Installieren Sie das Gerät auf einem festen und ebenen Untergrund, der sein Gewicht tragen kann. - Wenn der Montageort das Gewicht nicht trägt, kann das Gerät herunterfallen und beschädigt werden. - Bedienen Sie das Gerät nicht mit nassen Händen. - Andernfalls kann es zu Stromschlägen kommen. - Drücken Sie die Tasten nicht mit scharfen Gegenständen. - Andernfalls kann es zu Stromschlägen oder Beschädigungen kommen. Man beachte, dass die Fernbedienung mit zwei popeligen AAA-Zellen betrieben wird.
Yalu X. schrieb: > Dies bedeutet, dass die LED in solchen Fernbedienungen auf Grund ihres > breiten Abstrahlwinkels normalerweise ungefährlich sind (wie Klasse 1), > da dann nur ein Bruchteil der Strahlung das Auge erreicht. Das ist aber > nicht mehr der Fall, wenn man eine solche LED durch ein Fernglas o.ä. > betrachtet (deswegen das M in der Klassenbezeichnung). Ein Fernglas kann allerdings auch nicht mehr Strahlungsleistung an den Beobachter am Okular abgeben, als vorne ins Fernglas eingestrahlt wird - wenn man eine LED aus der Ferne mit einem Fernglas betrachtet, sollte es also kein Problem geben. > Klar, der tatsächliche mittlere Strahlungsfluss liegt wahrscheinlich > unter 1mW und ist damit ungefährlich. Diese Begrenzung erfolgt > üblicherweise durch eine Strombegrenzung und/oder eine PWM mit kleinem > Tastverhältnis. Für eine Sicherheitsbetrachtung ist dieser Wert aber nur > dann von Relevanz, wenn er durch geeignete Maßnahmen auch bei einem > Einfachfehler in der Ansteuerungselektronik garantiert wird. Eine gewöhnliche 100W Glühbirne, die ein Dimmer so herunterregelt, dass sie kaum noch sichtbares Licht abgibt, dürfte allerdings reichlich viel mehr IR-Strahlung emittieren, dunkelrot glühende Heizstäbe in Grillöfen und Toastern erst recht. Bei solchen habe ich aber noch nie Warnhinweise "im Betrieb nicht anschauen!" gelesen...
Yalu X. schrieb: > Hier ist noch die Bedienungsanleitung einer IR-Fernbedienung, die zwar > ungefährlich für die Augen zu sein scheint, dafür aber ganz andere > Gefahren für Leib und Leben birgt: ... > Man beachte, dass die Fernbedienung mit zwei popeligen AAA-Zellen > betrieben wird. In "Feuer und Flamme" gibt es einen Einsatz, bei dem ein ganzes Altenheim geräumt wird, weil eine Fernbedienung mit 2 AA abgefackelt ist und nur durch Glück nicht ein ganzes Zimmer ausbrannte. Wenn ich mich recht erinnere, hatte der Bewohner/ein Pfleger die auf dem Sofa o.ä. liegende schwelende Fernbedienung bemerkt, auf einen feuerfesten Kacheltisch abgelegt und das beginnende Feuer im Sofa gelöscht. Dadurch blieb es bei einer starken Verrauchung. Die Feuerwehrleute waren äußerst überrascht über die Art der (Fast-)Brandentstehung. Dafür stand bestimmts nichts darüber in den Sicherheitshinweisen. Ich bin mir sicher, daß der Hersteller/Inverkehrbringer der Fernbedienung den Feuerwehreinsatz nicht bezahlen mußte oder gar nur noch ungefährliche Fernbedienungen verkaufen durfte. Verbraucherschutz sieht anders aus, als das was in der EU passiert und sich in fingerdicken zwanzigsprachigen Heften die ausschließlich juristischen Voodoo enthalten äußert.
Lutz V. schrieb: > In den Anleitungen zu elektr(on)ischen Geräten finden sich manchmal die > seltsamsten Gefahrenhinweise... teilweise echt unterhaltsam. Teilweise sicher, hier aber nicht. Es gibt gewisse Grenzwerte, die festgelegt sind, aber der eine Gefährdung in dem Fall Auge besteht. Anderes Beispiel, schaut mal bei euren Handys nach, mit Gesichtserkennung, Apple hat das auch in seinen Anleitungen beschreiben. Die arbeiten natürlich soweit ich weiß nicht nur mit einer IR LED, sondern dies in Form eines LASERs. Für Erwachsene ist das meist noch unter den Grenzwerten, aber bei Kindern, da sie noch auf sehr nahe Distanzen schafft sehen können, kann die Intensität so groß werden, dass Schäden an den Augen erstehen. Auch nachvollziehbar, wenn man mal mit einer IR Kamera solche Sensoren anschaut, sieht man eine enorme Helligkeit, sicher auch bei dem Seifenspender. Dort arbeitet man einfach mit mehr Leistung, wenn das SNR bescheiden ist.
Die Diskussion hier unter technisch versiertem Personal zeigt doch schon dass ich als Hersteller auf Nummer Sicher gehe und lieber teilweise fragwürdige Warnhinweise aufdrucke.
besonders "gelungen" finde ich Bedienungsanleitungen, wenn da so ziemlich als erstes die Hinweise zur Entsorgung des betreffenden Gerätes erwähnt werden. :-]
Mal anders gefragt: Welchen Erfassungsbereich sollte dieses Ding haben? Sicher nicht im Meter-Bereich, damit du beim Betreten des Zimmers mit Seife angespuckt wirst! Das sind wenige cm! Dazu genügt sicher ein kastrierter passiver PIR Sensor! Ein aktiver, mit IR-LED, der die Umgebung 24h umsonst ausleuchtet, wäre sicher etwas übertrieben... Allerdings verstehe ich diese Vorsicht in Anbetracht der zunehmenden Zahl der Laberfach-Tanzen-Klatschen-Fraktion, die beim Anblick von Technik in Panik versetzt wird... Die lassen sich aber sicher mit (maßlos überteuerten) und enorm wirksamen Magnetdecken und Räucherstäbchen im Kampf gegen Wasseradern und Erdstrahlen einigermaßen ruhigstellen.
●DesIntegrator ●. schrieb: > besonders "gelungen" finde ich Bedienungsanleitungen, > wenn da so ziemlich als erstes die Hinweise > zur Entsorgung des betreffenden Gerätes erwähnt werden. > > :-] Ist sicher abhängig von der überwiegenden Zielgruppe...
Thomas U. schrieb: > Allerdings verstehe ich diese Vorsicht in Anbetracht der zunehmenden > Zahl der Laberfach-Tanzen-Klatschen-Fraktion Wenn man schon wegen Belästigung verklagt werden kann, nur weil man ein verschimmeltes Wurstbrot zur Mülltonne trägt (und jemand den Anblick nicht erträgt), muss man sich nicht wundern, wenn auch mal "abenteuerlich wirkende Warnhinweise" auf Verpackungen oder in BAen stehen. Überspitzt ausgedrückt. 😉
Yalu X. schrieb: > [...] > Auszug aus den Sicherheitshinweisen: > > - Die Installation dieses Geräts muss von einem qualifizierten Techniker > vorgenommen werden. > - Andernfalls kann es zu Stromschlägen, Bränden, Fehlfunktionen des > Geräts oder Verletzungen kommen. > [...] So gemeingefährliche Geräte können doch offensichtlich nicht verkehrsfähig sein :)
Jetzt darf aber die Untersuchung zu den "Heinzelmann" Staubsaugern und den Körperverletzungen bei nur physisch männlichen Benutzer*innen nicht fehlen ;) ..Aber ich fasse mir auch immer an den Kopf. Echte Bedien- oder Nutzungsvorgaben findet man in dem mitgelieferten Papierabfall meist nicht. Wehe man will wissen, z.B. welche Werkzeuge man einspannen darf. Was nicht drin steht kann "denen" wiederum nicht auf die Füße fallen. Oder gar Benutzungstipps oder Hinweise. Gott bewahre nein.
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Lutz V. schrieb: > Yalu X. schrieb: >> Dies bedeutet, dass die LED in solchen Fernbedienungen auf Grund ihres >> breiten Abstrahlwinkels normalerweise ungefährlich sind (wie Klasse 1), >> da dann nur ein Bruchteil der Strahlung das Auge erreicht. Das ist aber >> nicht mehr der Fall, wenn man eine solche LED durch ein Fernglas o.ä. >> betrachtet (deswegen das M in der Klassenbezeichnung). > > Ein Fernglas kann allerdings auch nicht mehr Strahlungsleistung an den > Beobachter am Okular abgeben, als vorne ins Fernglas eingestrahlt wird - > wenn man eine LED aus der Ferne mit einem Fernglas betrachtet, sollte es > also kein Problem geben. Ein Fernglas bündelt das einfallende Licht. So fängt bspw. das Objektiv eines 8×30-Fernglases ein Lichtbündel mit dem Durchmesser 30mm ein und setzt es in ein Lichtbündel mit dem Durchmesser 30mm/8 = 3,75mm um, das über das Okular an das Auge weitergegeben wird. Die auf das Auge treffende Bestrahlungsstärke (gemessen in W/m²) ist damit mit Fernglas um den Faktor 8² = 64 größer als ohne. >> Klar, der tatsächliche mittlere Strahlungsfluss liegt wahrscheinlich >> unter 1mW und ist damit ungefährlich. Diese Begrenzung erfolgt >> üblicherweise durch eine Strombegrenzung und/oder eine PWM mit kleinem >> Tastverhältnis. Für eine Sicherheitsbetrachtung ist dieser Wert aber nur >> dann von Relevanz, wenn er durch geeignete Maßnahmen auch bei einem >> Einfachfehler in der Ansteuerungselektronik garantiert wird. > > Eine gewöhnliche 100W Glühbirne, die ein Dimmer so herunterregelt, dass > sie kaum noch sichtbares Licht abgibt, dürfte allerdings reichlich viel > mehr IR-Strahlung emittieren, dunkelrot glühende Heizstäbe in Grillöfen > und Toastern erst recht. Bei solchen habe ich aber noch nie Warnhinweise > "im Betrieb nicht anschauen!" gelesen... Zum einen wird das Licht dieser Quellen nicht gebündelt, sondern recht gleichmäßig in alle Raumrichtungen abgestrahlt, so dass nur ein kleiner Anteil davon die Pupille erreicht. Zum anderen liegt der größte Teil des Spektrums von rotglühenden Körpern (800K) im langwelligeren Bereich (Maximum bei etwa 4µm), schädlich für das Auge ist aber vor allem das kurzwelligere Licht unterhalb von 1,4µm (IR-A-Bereich). Das Spektrum einer IR-LED (800-950nm) hingegen liegt vollständig im schädigenden Bereich. Aber auch die dauerhafte Einwirkung des Lichts von glühenden Körpern kann langfristig zu einem grauen Star (in diesem Fall auch Glasbläser- oder Feuerstar genannt) führen. Für Berufsgruppen, die ständiger IR-Strahlung ausgesetzt sind (Glasbläser, Hochofenarbeiter usw.) wird deswegen eine IR-Schutzbrille (oft erkennbar an den bläulichen Gläsern) empfohlen.
Jaja, der moderne Mensch und sein volldigitaler, vernetzter Seifenspender, der Dutzende von Technikern, Vertriebsmenschen und natürlich Anwälten beschäftigt. Das sind die Geschäftsmodelle der Zukunft!
Thorsten M. schrieb: > Yalu X. schrieb: >> [...] >> Auszug aus den Sicherheitshinweisen: >> >> - Die Installation dieses Geräts muss von einem qualifizierten Techniker >> vorgenommen werden. >> - Andernfalls kann es zu Stromschlägen, Bränden, Fehlfunktionen des >> Geräts oder Verletzungen kommen. >> [...] > > So gemeingefährliche Geräte können doch offensichtlich nicht > verkehrsfähig sein :) Sorry das steht bei jeder Schuko Steckdose oder Lichtschalter dabei. Und es stimmt ja auch. Eine Fehlerhafte Verdrahtung von Netzspannung kann zu all den oben genannten Dingen führen.
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Cyblord -. schrieb: > Und es stimmt ja auch. Eine Fehlerhafte Verdrahtung von Netzspannung > kann zu all den oben genannten Dingen führen. Welche Gefahrenhinweise werden bei Messern, speziell größeren Küchen- und Jagdmessern mitgeliefert? U.a. "bitte nicht im ÖPNV bei Meinungsverschiedenheiten benutzen."
Falk B. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Und es stimmt ja auch. Eine Fehlerhafte Verdrahtung von Netzspannung >> kann zu all den oben genannten Dingen führen. > > Welche Gefahrenhinweise werden bei Messern, speziell größeren Küchen- > und Jagdmessern mitgeliefert? U.a. "bitte nicht im ÖPNV bei > Meinungsverschiedenheiten benutzen." polemischer Unsinn. Bei Messern geht sicher die Gefahr des fahrlässigen Schneidens in den Finger aus. Darüber hinaus wird aber niemand größere Gehfährdung aus versehen verursachen können. Bei Netz Verkabelungen sieht das aber anders aus. Der Unterschied ist also der benötigte Vorsatz für eine Katastrophe. Und bei Kettensägen oder Heckenschneidern wirst du auch wieder solche Warnhinweise finden. Aus obigen Grund.
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Falk B. schrieb: > Jaja, der moderne Mensch und sein volldigitaler, vernetzter > Seifenspender, der Dutzende von Technikern, Vertriebsmenschen und > natürlich Anwälten beschäftigt. Das sind die Geschäftsmodelle der > Zukunft! Und die Horden von Ingenieuren/Entwicklern nicht zu vergessen...
Cyblord -. schrieb: > Thorsten M. schrieb: >> Yalu X. schrieb: >>> [...] >>> Auszug aus den Sicherheitshinweisen: >>> >>> - Die Installation dieses Geräts muss von einem qualifizierten Techniker >>> vorgenommen werden. >>> - Andernfalls kann es zu Stromschlägen, Bränden, Fehlfunktionen des >>> Geräts oder Verletzungen kommen. >>> [...] >> >> So gemeingefährliche Geräte können doch offensichtlich nicht >> verkehrsfähig sein :) > > Sorry das steht bei jeder Schuko Steckdose oder Lichtschalter dabei. > > Und es stimmt ja auch. Eine Fehlerhafte Verdrahtung von Netzspannung > kann zu all den oben genannten Dingen führen. Yalu X. schrieb: > Man beachte, dass die Fernbedienung mit zwei popeligen AAA-Zellen > betrieben wird. Da dürfte das Risiko bzgl. gefährlicher Stromschläge überschaubar sein.
Yalu X. schrieb: >> Man beachte, dass die Fernbedienung mit zwei popeligen AAA-Zellen >> betrieben wird. > > Da dürfte das Risiko bzgl. gefährlicher Stromschläge überschaubar sein. In einem Taser oder ähnlichen Elektroschocker sind auch nicht viel mehr Batterien drin.
Es sollen schon Batterien in Taschen Feuer gefangen haben, weil sie von einem Schlüsselbund kurzgeschlossen sein sollen (bei Ersatzakkus für Handys kann das durchaus passieren).
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Na und, ist doch überall das selbe Panikorchester ... beim Pflanzenschutz und Glyphosat doch der selbe Schwachfug, Hauptsache Aufregung und Klicks, das bringt Geld in die Kasse.
Weingut P. schrieb: > Na und, ist doch überall das selbe Panikorchester Du sagst es. Wie beim PC. Irgendwelche "Sicherheits"forscher finden eine Sicherheitslücke, und die Medien haben eine neue Sau die sie durchs Dorf treiben können. Einige dieser Lücken können nicht ausgenutzt werden, und viele wurden nie ausgenutzt.
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