Forum: PC Hard- und Software Funktionieren abfotografierte QR Codes??


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von Hoplad (Gast)


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Ich habe eine per Mail erhaltene Kino-Eintrittskarte.pdf mit QR-Code 
erhalten und auf meinem Laptop mit ins Kino genommen. Dort konnte sie 
gescannt werden und ich bin damit in die Vorstellung gekommen. Daher 
stellen sich mir folgende Fragen:

Frage 1:
Viele Smartphone Besitzer zeigen im Zug nur einen QR-Code als Fahrkarte 
vor. Wenn ich im Internet eine Fahrkarte.pdf kaufe, bekomme ich sie per 
Email auf den PC gesendet, und sie enthält auch einen QR-Code. Die 
drucke ich dann aus und zeige sie im Zug vor und der Zugbegleiter scannt 
den QR-Code. Würde es funktionieren, wenn man statt Ausdrucken den Code 
mit einer beliebigen Kamera oder mit der im Smartphone vom Monitor 
abfotografiert und im Zug vorzeigt?

Frage 2:
Geht das auch, wenn ich die Fahrkarte.pdf auf meinem Laptop vorzeige?

Frage 3:
Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel 
versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht, die einen QR Code auf dem 
Smartphone vorzeigen. Warum ist beim Papier diese zusätzliche Maßnahme 
notwendig?

Frage 4:
Das gleiche Frage gilt für alle anderen QR-Codes, die man per E-Mail 
zugesendet bekommt, z.B. bei Eintrittskarten oder als Rücksendecoupon 
für die DHL Packstation. Funktionieren diese QR auch, wenn man die mit 
einer beliebigen Kamera fotografiert und vorzeigt oder die PDF auf dem 
Laptop vorzeige?

:
von (prx) A. K. (prx)


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Letzten Endes ist so ein Code offiziell nur in Verbindung mit einem 
Ausweis gültig, der der Identität im QR Code entspricht. Auch wenn der 
oft nicht nachgefragt wird.

von Philipp Klaus K. (pkk)


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Hoplad schrieb:
> Frage 3:
> Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel
> versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht, die einen QR Code auf dem
> Smartphone vorzeigen. Warum ist beim Papier diese zusätzliche Maßnahme
> notwendig?

Notwendig mag es nicht sein. Aber so eine Papierfahrkarte mit Stempel 
ist sehr praktisch als Nachweis der Fahrt (als ich vor Jahren in 
Frankreich arbeitete, und für die Wochenendheimfahrten die 
Pendlerpauschale absetzte, wollte mein Finanzamt immer einen 
Fahrtnachweis / ein Fahrtenbuch; die Fahrkarten mit Stempeln wurden 
immer akzeptiert).

von Sebastian R. (sebastian_r569)


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Hoplad schrieb:
> Würde es funktionieren, wenn man statt Ausdrucken den Code
> mit einer beliebigen Kamera oder mit der im Smartphone vom Monitor
> abfotografiert und im Zug vorzeigt?

Probiers doch einfach mit einem beliebigen Code. Abfotografieren und 
versuchen, wieder zu scannen.

Ich tippe auf: In 90% der Fälle klappt es.

Hoplad schrieb:
> Geht das auch, wenn ich die Fahrkarte.pdf auf meinem Laptop vorzeige?

Bildschirm ist Bildschirm. Macht keinen Unterschied für den Scanner.

Hoplad schrieb:
> Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel
> versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht, die einen QR Code auf dem
> Smartphone vorzeigen. Warum ist beim Papier diese zusätzliche Maßnahme
> notwendig?

Wenn du lieb fragst, bekommst du natürlich auch einen Zangenabdruck in 
Smartphone oder Laptop.

Hoplad schrieb:
> Funktionieren diese QR auch, wenn man die mit
> einer beliebigen Kamera fotografiert und vorzeigt oder die PDF auf dem
> Laptop vorzeige?

QR-Code ist QR-Code. Solange die Bildqualität ausreichend für den 
Informationsgehalt des Codes ist, klappt das. Gerade Bahn- und Postcodes 
enthalten viele Daten zur Prüfsummenberechnung und können teilweise 
selbst mit einem abgedeckten Viertel (geschätzt) noch gelesen werden.

Je nach Fotoqualität können Moiré-Effekte (Pixel vom Code, der Kamera 
und dem Display) aber zu Problemen führen.

von Klaus W. (mfgkw)


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1 ja

2 ja

3 Bahn

4 ja

Beim Abfotografieren darf natürlich die Qualität nicht zu mies sein.

von chris (Gast)


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Warum soll man einen QR-Code nicht abfotografieren können? Komische 
Frage. Der Scanner macht doch das gleiche. Wenn du es allerdings als jpg 
mit hoher Kompression abspeicherst, gehts wohl nicht mehr, aber das 
sieht man dann ja auch, dass der QR-Code dann nicht mehr so aussieht, 
wie er sollte.

von Manfred (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Letzten Endes ist so ein Code offiziell nur in Verbindung mit einem
> Ausweis gültig, der der Identität im QR Code entspricht. Auch wenn der
> oft nicht nachgefragt wird.

Quark, seit wann wird bei einer Fahrkarte nach dem Ausweis gefragt? Das 
ist auch beim elektronischen Ticket nicht notwendig, wer es vorzeigt, 
ist für die Fahrt berechtigt.

Der wird dann sicherlich an den Bahnserver übermittelt, um 
Mehrfachnutzungen zu vermeiden.

Wir reden hier nicht über den Impfnachweis, der personengebunden 
mehrfach benutzt werden muß.

chris schrieb:
> Warum soll man einen QR-Code nicht abfotografieren können? Komische
> Frage. Der Scanner macht doch das gleiche.

Komische Frage oder eher komische Antwort? Bei der Erzeugung der 
Fahrkarte sind weder Scanner noch Kamera beteiligt, das läuft komplett 
elektronisch durch.

Ein mögliches Problem sehe ich im Medienbruch, ausdrucken und wieder 
fotografieren, wenn die Auflösung zu schlecht ist.

von Klaus (Gast)


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Hoplad schrieb:
> Funktionieren diese QR auch, wenn man die mit einer beliebigen Kamera
> fotografiert und vorzeigt oder die PDF auf dem Laptop vorzeige?

Der Sinn dieser Frager erschließt sich mir nicht. Genausogut könntest du 
fragen: "Wenn ich eine Seite aus einer Zeitung fotokopiere, kann ich die 
Kopie dann lesen?"

von Gerd E. (robberknight)


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Es gibt einige Lesegeräte die nur mit Papier funktionieren. Die 
beleuchten das Papier selber, meist mit rotem Licht, und wollen dann 
genau dieses rote Licht reflektiert bekommen, alles andere wird 
rausgefiltert. Das geht dann bei Bildschirmen nicht, man müsste das 
vorher abfotografierte Bild wieder ausdrucken damit diese Lesegeräte es 
lesen können.

Da aber das Lesen von Smartphone-Bildschirmen eine gängige Anforderung 
ist, sind diese Lesegeräte für 2D-Barcodes auf dem Rückzug. Bei 
1D-Barcodes ist es dagegen noch gängig (mit Laser), da das eine deutlich 
schnellere Erfassung als mit Kamera-basierten Systemen erlaubt, siehe 
z.B. Supermarktkasse.

von Peyer (Gast)


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Manfred schrieb:
> (prx) A. K. schrieb:
>> Letzten Endes ist so ein Code offiziell nur in Verbindung mit einem
>> Ausweis gültig, der der Identität im QR Code entspricht. Auch wenn der
>> oft nicht nachgefragt wird.
> Quark, seit wann wird bei einer Fahrkarte nach dem Ausweis gefragt? Das
> ist auch beim elektronischen Ticket nicht notwendig, wer es vorzeigt,
> ist für die Fahrt berechtigt.

https://www.bahn.de/service/buchung/digitales-ticket#faq

"Da das Ticket auf die bei der Buchung angegebene Person ausgestellt 
ist, muss diese Person bei der Kontrolle im Zug ein offizielles 
Ausweisdokument vorzeigen."

von Manfred (Gast)


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Peyer schrieb:
>> ist auch beim elektronischen Ticket nicht notwendig, wer es vorzeigt,
>> ist für die Fahrt berechtigt.
>
> https://www.bahn.de/service/buchung/digitales-ticket#faq
>
> "Da das Ticket auf die bei der Buchung angegebene Person ausgestellt
> ist, muss diese Person bei der Kontrolle im Zug ein offizielles
> Ausweisdokument vorzeigen."

Danke für diese Info, eine Personenbindung kannte ich bislang nur von 
Flugtickets.

Der Sinn erklärt sich mir nicht, aber ist ja toll, wenn der 
Spionagestaat nun endlich auch Bahnfahrten nachvollziehen kann.

von (Gast)


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Hoplad schrieb:

> Frage 3:
> Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel
> versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht, die einen QR Code auf dem
> Smartphone vorzeigen. Warum ist beim Papier diese zusätzliche Maßnahme
> notwendig?

ist es nicht, und damit sollten sich die restlichen Fragen auch 
erübrigen.
Kannst den quatsch ja auch mehrmals ausdrucken. Das war lediglich eine 
Entwertung **für** den Kunden.

von foobar (Gast)


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Wie andere schon sagten, geht ein Photo bei ausreichender Qualität 
(jeder Punkt muß klar erkennbar sein, kein grauer Matsch).  Man könnte 
natürlich auch direkt das PDF auf dem Handy öffnen ...

Die Bahn akzeptiert das, ein Papierausdruck ist nicht erforderlich.

> Quark, seit wann wird bei einer Fahrkarte nach dem Ausweis gefragt?

Alle Online-Tickets der Bahn sind nur zusammen mit einem Ausweis der 
Person, die auf dem Ticket genannt wird, gültig (Anonymität gibt's da 
nicht).  Geprüft wurde der bei mir allerdings noch nie - wird wohl nur 
in dem Augenblick gemacht, wenn mehrere Leute versuchen, das gleiche 
Ticket zu benutzen.

von my2ct (Gast)


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foobar schrieb:
> Wie andere schon sagten, geht ein Photo bei ausreichender Qualität
> (jeder Punkt muß klar erkennbar sein, kein grauer Matsch).  Man könnte
> natürlich auch direkt das PDF auf dem Handy öffnen ...

Der Trick vom QR-Code ist gerade, das NICHT jeder Punkt klar erkennbar 
sein muss. Der Code enthält soviel Redundanz, dass er auch dekodierbar 
bleibt, wenn ein Teil der Punkte nicht richtig gelesen wurde 
(fehlerkorrigierender Code, bleibt lesbar bei bis zu 30% unlesbarem 
Anteil).

von Achs (Gast)


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Manfred schrieb:
> Der Sinn erklärt sich mir nicht,

Wie soll denn die Bahn nachweisen, dass der Ausdruck eine unberechtigte 
Kopie ist?

von Harald W. (wilhelms)


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Hoplad schrieb:

> Der Papier Fahrschein wird nach dem Scannen mit einem ZangenStempel
> versehen. Das geht bei den Fahrgästen nicht,

Ooch, son kleines Loch im Ohrläppchen stört doch nicht. :-)

von Philipp Klaus K. (pkk)


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foobar schrieb:
>> Quark, seit wann wird bei einer Fahrkarte nach dem Ausweis gefragt?
>
> Alle Online-Tickets der Bahn sind nur zusammen mit einem Ausweis der
> Person, die auf dem Ticket genannt wird, gültig (Anonymität gibt's da
> nicht).  Geprüft wurde der bei mir allerdings noch nie - wird wohl nur
> in dem Augenblick gemacht, wenn mehrere Leute versuchen, das gleiche
> Ticket zu benutzen.

Ich habe schon öfters Kontrollen bei anderen gesehen.

Bei mir selbst weiß ich es nicht: Ich habe eine BahnCard und die DB 
akzeptiert diese als Ausweis. Wenn der Schaffner nach der BahnCard fragt 
(dass ich eine habe, sieht er ja an meiner Fahrkarte) weiß ich also 
nicht, ob er diese als BahnCard, oder als Ausweisdokument sehen will. 
Aber mir ist schon aufgefallen, dass manche nur einen kurzen Blick auf 
die BahnCard werfen, während andere genauer hinschauen.

Laut Beförderungsbedingungen ist eine BahnCard ohne Bild nur zusammen 
mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Der Schaffner dürfte also 
auch hier nach einem solchen fragen. Das ist mir in Deutschland noch 
nicht passiert (aber einmal als ich mit einer personengebundenen, von 
der DB verkauften Fahrkarte in einem innerschweizerischen Zug 
kontrolliert wurde).

von Dussel (Gast)


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Philipp Klaus K. schrieb:
> Das ist mir in Deutschland noch nicht passiert
Mir schon. Ich glaube, mal gehört zu haben, dass dieses Kartenlesegerät, 
das die Zugbegleiter mit rumtragen zufällig vorgibt, wann auch der 
Ausweis geprüft werden soll. Sicher bin ich aber nicht mehr. Das kann 
auch in einem anderen Zusammehang gewesen sein. Bei 
Sicherheitskontrollen am Flughafen ist es wohl (teilweise) ähnlich.

Die eigentliche Frage hat Klaus ja ganz anschaulich beantwortet:
Klaus schrieb:
> Der Sinn dieser Frager erschließt sich mir nicht. Genausogut könntest du
> fragen: "Wenn ich eine Seite aus einer Zeitung fotokopiere, kann ich die
> Kopie dann lesen?"
Die Informationen sind auch auf der Kopie noch vorhanden, wenn sie nicht 
zu schlecht ist, also warum sollten sie dann nicht mehr lesbar sein?

von ÖPNV Nutzer (Gast)


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Hallo

Manfred schrieb:
> Der Sinn erklärt sich mir nicht, aber ist ja toll, wenn der
> Spionagestaat nun endlich auch Bahnfahrten nachvollziehen kann.


Dir ist aber schon klar das viele Tickets aus den verschiedensten 
Gründen (Rabbatsysteme,  Preise die nur für bestimmte Leute oder Gruppen 
-Familie- gelten) Personengebunden sind?

Des weiteren sei dir (leider) sicher:

Insbesondere bei der Bahn- und Busnutzung gibt es erschreckend viele 
Zeitgenossen die bewusst betrügen und jedes irgendwie möglich 
Schlupfloch nutzen.
Frag mal irgendeinen beliebigen Pendler der den ÖPNV nutzt - mindestens 
einmal im Monat könnte jeder Pendler irgendwelche "Schauspiele" zwischen 
Kontrollpersonal und eben jenen Betrügern, frechen Schwarzfahrern und 
geschauspielerten "Missverständnissen" bezüglich des Geltungsbereichs 
(auch was die Personenanzahl angeht welche mit auf der entsprechenden 
Fahrkarte mitgenommen werden dürfen - oder eben meist nicht...) 
bewundern.

Nur Dank der diversen Mobilen Endgeräte und guten Ohrhörern hält man es 
zu vielen Zeiten und viel zu vielen Linien (bzw. Ballungsräumen) 
überhaupt als Bahn- und Busnutzer mit etwas Erziehung und minimalen 
Umgangsformen aus und kann sich aus der Rolle des Zuschauers und 
mithörers so mancher extrem nervigen, teilweise unverschämten (Bettler, 
einige Flaschensammler) und peinlichen "Auftritte" einigermaßen 
ausblenden

Lange Zeit habe ich angenommen das was man in TV so an "Sozialstorys" 
sehen kann (Wenn man  sich mal durchquält) gescripted und aufgebauscht 
ist

-"So Assozial und Dumm kann doch niemand in echt sein" - habe ich 
gedacht...

Mensch was wurde ich in mittlerweile über 10 Jahren S-Bahn Pendel in die 
"Große Stadt" (Vollschichtler)  geerdet... )-:

Und auch die "Voll Krass eyyhh", "Aldder" (zwischen 12 Jährigen...) 
Sprüche und entsprechendes Verhalten was ich lange Zeit für reine Satire 
bzw. für Sprüche in Programmen von Comdians hielt  sind Realität wenn 
man sich aus seiner Umgebung mit einigermaßen vernünftigen Menschen 
welche zumindest die Grundumgangsformen  beherschen und einen 
Mindestrespekt (und sei er auch nur gespielt) zueinander haben heraus 
begeben muss.


Mit all diesen Hintergrunderfahrungen:
Es ist (wäre eigentlich...) in vielen Regionen ein muss das mittels 
Ausweisdokumenten ein Missbrauch von Fahrkarten (und anderen 
hochaktuellen Nachweisen...)überprüft wird - leider wird das auch dort 
dennoch nur selten praktiziert.
Bei meiner ersten 3G Prüfung gestern im ÖPNV (S-Bahn  NRW) 
beispielsweise nicht...

Und so wichtig bist weder du noch ich als das "der Staat" ein Interesse 
daran hat welche Bahn (Bus) wir wann zu welcher Zeit genutzt haben hätte 
- ganz abgesehen das das bei den Ticketkontrollsystemen es wohl gar 
nicht so einfach ist diese Daten zu erhalten bzw. diese technisch erst 
gar nicht entstehen.

Soviel mal ein Einblick ins echte (Pendler) bahn- und Busleben.

ÖPNV Nutzer

von potato (Gast)


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> Funktionieren abfotografierte QR Codes?

Du kannst sie sogar - wenn Du hinreichend genau arbeitest - abmalen...

von Nachdenklicher (Gast)


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Peyer schrieb:
> "Da das Ticket auf die bei der Buchung angegebene Person ausgestellt
> ist, muss diese Person bei der Kontrolle im Zug ein offizielles
> Ausweisdokument vorzeigen."

Ich fahre regelmäßig mit der Bahn, und mir ist das bisher noch nicht 
passiert. Meine Bahncard (ohne Foto) hat da auch noch nie zu einer 
Ausweisprüfung geführt. Ich schätze mal, so etwas kommt dann vor, wenn 
das Schaffnergerät beim Scannen merkt, daß der Code schon mal gescant 
wurde. Genau das ist ja letztlich auch der Hintergrund der 
Ausweispflicht, man könnte ja x Kopien des gleichen Tickets (auf Papier 
und auf dem Handy) im Zug verteilt nutzen, wenn es nicht 
personengebunden wäre...

Viel lustiger sind übrigens Ländertickets, die man am Automaten am 
Bahnhof zieht, auf denen Namen einzutragen sind, die Automaten aber 
keine Eingabemaske dafür bieten. Mal im Ernst, wie naiv ist es denn, 
davon auszugehen, daß heute noch jeder nen Stift einstecken hat?

Manfred schrieb:
> Der Sinn erklärt sich mir nicht, aber ist ja toll, wenn der
> Spionagestaat nun endlich auch Bahnfahrten nachvollziehen kann.

Kauf die Fahrkarte im Reisezentrum, bezahle mit Bargeld, vorzugsweise 
mit Münzen wegen der fehlenden Seriennummer. Wenn Du Deinen Aluhut tief 
genug ins Gesicht ziehst, erkennt Dich auch die Überwachungskamera dort 
nicht. :->

von Peter D. (peda)


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Dussel schrieb:
> Ich glaube, mal gehört zu haben, dass dieses Kartenlesegerät,
> das die Zugbegleiter mit rumtragen zufällig vorgibt, wann auch der
> Ausweis geprüft werden soll.

Es kann auch sein, wenn der gleiche QR-Code noch ein 2. mal vorgezeigt 
wird.

Bei Veranstaltungen ist es ja so, daß nur der reinkommt, der einen Code 
das erste mal vorzeigt.

von (prx) A. K. (prx)


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Peter D. schrieb:
> Es kann auch sein, wenn der gleiche QR-Code noch ein 2. mal vorgezeigt
> wird.

Es kann auch sein, dass bei Wechsel des Kontrolleurs ein zweites Mal 
vorgezeigt werden muss. Wenn dann jeder aus dem Zug fliegt, der vorher 
schon kontrolliert wurde... ;-)

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Wenn der Schaffner mit seinem Lesegerät den QR-Code auf dem Smartphone 
des Fahrgastes nicht lesen kann, wird er sein Lesegerät automatisch um 
45° oder sogar um 90° drehen, damit er den Interferenzen des 
Moiré-Effekts weitestgehend entkommt.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Hoplad schrieb:
> Würde es funktionieren, wenn man statt Ausdrucken den Code
> mit einer beliebigen Kamera oder mit der im Smartphone vom Monitor
> abfotografiert und im Zug vorzeigt?

screenshot machen und die Bilddatei aufs Händy schieben.
damit entfällt die

"optische Luftübertragung"

;-)

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> screenshot machen

Nebenbei bemerkt, ich selbst habe erst vor einem Jahr gelernt wie man 
Screenshots mit dem Smartphone macht. Das ist manchmal sehr praktisch:

Rechten An/Aus Knopf drücken und gleichzeitig den Leiseknopf auf der 
linken Seite drücken und ein Sekündchen warten. Fertig.

Das fertige Bild steht jetzt ganz oben in der Fotogalerie zum Abruf 
bereit.

von ÖPNV Nutzer (Gast)


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Hallo

Nachdenklicher schrieb:
> Ich fahre regelmäßig mit der Bahn, und mir ist das bisher noch nicht
> passiert. Meine Bahncard (ohne Foto) hat da auch noch nie zu einer
> Ausweisprüfung geführt.

Liegt wohl hauptsächlich daran welche Züge bzw. Strecken du nutzt und 
auch an deinen Auftreten und Aussehen.
Schon bei RE vs. S-Bahn durfte ich Unterschiede feststellen wie die 
Püfer drauf sind - wobei die S-Bahnen locker (und leider vollkommen 
berechigt) von Prüfern bei den Stadtbahnen ("Straßenbahnen") und 
Großstadt Buslinien geschlagen werden.
Tja (abgesehen von Ausnahmen - Arsc..öcher und Macht geile gibt es 
überall):

Das Publikum (und da leider immer die letztendlich trotzdem wenigen) 
bestimmt wie das Prüfpersonal auftritt, wie genau (auf den ersten Blick 
Kunden feindlich - aber eigentlich genau richtig bezüglich der 
Interessen der gesitteten und ehrlichen Nutzer) es auf die Vorschriften 
Pocht und wie freundlich (echte Freundlichkeit, kein erkennbar 
gespielte) es auftritt.

Auch bei mir wurde der Ausweis bisher "nur" von erkennbaren Neulingen 
("Ausbilder" waren im Hintergrund mit dabei) von den Prüfern angefragt 
-die wollen halt alles richtig und Super korrekt machen.
Ebenso wie bei den meisten "normalen" Nutzern  wo ich es mitbekommen 
hatte.
Bei erkennbar (ja jetzt begebe ich mich in gefährliches Fahrwasser - 
aber jeder ÖPNV Praktiker weis das es zu weit über 90% berechtigt ist) 
"Speziellen" Zeitgenossen wurde dann schon genauer und streng nach den 
Vorschriften bzw. was diese an Mitteln bereit stellen geprüft - oft 
genug vollkommen zurecht...

ÖPNV Nutzer

von (prx) A. K. (prx)


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Michael M. schrieb:
> Nebenbei bemerkt, ich selbst habe erst vor einem Jahr gelernt wie man
> Screenshots mit dem Smartphone macht.

Das ist auch abhängig von Gerät und Android-Version.

: Bearbeitet durch User
von Martin H. (horo)


Angehängte Dateien:

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potato schrieb:
> Du kannst sie sogar - wenn Du hinreichend genau arbeitest - abmalen...

...oder stricken:

https://freakshow.fm/fs131-vier-maschen-pro-pixel

https://blog.adafruit.com/2012/11/14/fabienne-and-the-knitting-machine/

von öffi (Gast)


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Bzgl. Mehrfachnutzung: Es gibt ja nicht nur Einmal-Tickets mit 
Zugbindung...

Mit meinem NRW-Ticket muss ich auch den Ausweis vorzeigen. Ist ja auch 
logisch - wie kann ich sonst nachweisen, dass ich das Ticket gekauft 
habe und es nicht einfach 100 mal kopiert wurde?

Wie häufig nach dem Ausweis gefragt wurde, hing immer von der Strecke 
und der kontrollierenden Person ab. Zu manchen Zeiten jeden Tag.

Es gibt aber auch Städte, in denen ich im Bus in ~10 Jahren täglichen 
Fahrens überhaupt nur 2-3 mal kontrolliert wurde.

von Nachdenklicher (Gast)


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ÖPNV Nutzer schrieb:
> Liegt wohl hauptsächlich daran welche Züge bzw. Strecken du nutzt und
> auch an deinen Auftreten und Aussehen.
> Schon bei RE vs. S-Bahn durfte ich Unterschiede feststellen wie die
> Püfer drauf sind - wobei die S-Bahnen locker (und leider vollkommen
> berechigt) von Prüfern bei den Stadtbahnen ("Straßenbahnen") und
> Großstadt Buslinien geschlagen werden.
> Tja (abgesehen von Ausnahmen - Arsc..öcher und Macht geile gibt es
> überall)

Würde ich nicht mal so sagen. Im Bereich Stadtbahn/Bus/Straßenbahn (seit 
meinem Umzug nicht mehr) war ich eh mit einer normalen 
Monats-/Jahreskarte unterwegs, die übertragbar war. Wer die die 
Papierkarte (später Plastikkarte mit programmiertem NFC) in den Händen 
hielt, für den war das Ticket. Da erübrigte sich eine Ausweisprüfung.

Wenn ich jetzt unterwegs bin, ist das in aller Regel ICE mit RE oder 
S-Bahn im Vor-/Nachlauf. Dann mit Onlinetickets, die personengebunden 
sind.
Gerade bei meinem Auftreten würde ich mehr Skepsis erwarten, wenn ich 
zielstrebig auf die 1. Klasse zusteuere. Nö. Selbst wenn abends der 
Sicherheitsdienst in der S-Bahn ist, einsteigen, kurzes "Guude" (man ist 
schließlich im Rhein-Main-Gebiet), in die 1. Klasse durchgehen, und 
fertig. Das einzige Mal, wo einer hinter mir her kam, fragte der 
Mitarbeiter vom Sicherheitsdienst nur, ob er seine Tasche vom einzigen 
(durch die Tasche) belegten Sitz im 1.-Klasse-Abteil nehmen sollte. 
¯\_(ツ)_/¯

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Nachdenklicher schrieb:
> ¯_(ツ)_/¯

Hier fehlt doch noch ein Querstrich am rechten Arm?!

¯\_(ツ)_/¯

So, jetzt stimmt's wieder.

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


Angehängte Dateien:

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Michael M. schrieb:
> Nachdenklicher schrieb:
>
>> ¯_(ツ)_/¯
>
> Hier fehlt doch noch ein Querstrich am rechten Arm?!

> ¯\_(ツ)_/¯

> So, jetzt stimmt's wieder.

Wieso klappt das nicht?

So wie in dem Bild müsste das Männchen eigentlich aussehen.

: Bearbeitet durch User
von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


Angehängte Dateien:

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Martin H. schrieb:
> ...oder stricken:

Der gestrickte QR-Code ist zu ungenau. Ich hab's gerade mal ausprobiert:

"Fehler beim Erkennen des QR-Codes"

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Michael M. schrieb:
> Michael M. schrieb:
>> Nachdenklicher schrieb:
>>
>>> ¯_(ツ)_/¯
>>
>> Hier fehlt doch noch ein Querstrich am rechten Arm?!
>
>> ¯\_(ツ)_/¯
>
>> So, jetzt stimmt's wieder.
>
> Wieso klappt das nicht?
>
> So wie in dem Bild müsste das Männchen eigentlich aussehen.

kumma hier:

noch ein paar weitere für viele Lebenslagen

ಠ_ಠ

(°ㅂ°)

ᕕ(ᐛ)ᕗ

( ͡° ͜ʖ ͡°)

(゚⊿゚)

(‾◡◝ )


 ͡ ͜ʖ ͡

⊙▂⊙

: Bearbeitet durch User
von Axel R. (axlr)


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1
QR Code: fbz fabienne@fabienne.us OHAI

Iphone 8  funktioniert

von Nachdenklicher (Gast)


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Michael M. schrieb:
> So, jetzt stimmt's wieder.

Sieht bei mir beides gleich aus.

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Nachdenklicher schrieb:
> Sieht bei mir beides gleich aus

Bei mir ja auch. Das ist ja gerade das Dingen. Ich verstehe es auch 
nicht.

von Gerhard Z. (germel)


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Noch mal zum Thema, um Verzerrungen oder Unschärfe beim Foto zu 
vermeiden statt zu fotografieren einfach mit einer QR-Scan App 
abscannen. In der kannst du den QR-Code einwandfrei reproduzieren und 
z.B. als PNG abspeichern.

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Gerhard Z. schrieb:
> ...einfach mit einer QR-Scan App abscannen. In der kannst du den QR-Code
> einwandfrei reproduzieren und z.B. als PNG abspeichern.

Beim Vorzeigen der PNG-Datei muss der Schaffner trotzdem mit seinem 
Lesegerät vom Smartphone des Fahrgastes den QR-Code ablesen können. Ich 
glaube nicht, dass der Schaffner in der Lage ist, mit seinen eigenen 
Augen den QR-Code zu decodieren.

Und wenn der PNG-QR-Code auf dem Kundensmartphone live und in Echtzeit 
vor den Augen des Schaffners mit dem internen Barcodescanner gescannt 
wird, um sich mit der Originalseite zu verbinden und der Zug steht in 
einem Tunnel ohne Netzverbindung, dann warten alle bis Weihnachten bis 
es endlich weiter geht.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Fahr mit dem Auto, dann haste das Problem nicht

von Christian H. (netzwanze) Benutzerseite


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Nachdenklicher schrieb:
> Wenn Du Deinen Aluhut tief
> genug ins Gesicht ziehst, erkennt Dich auch die Überwachungskamera dort
> nicht. :->

Die erkennt Sich sowieso nicht, da Du ja eine korrekt sitzende Maske 
über Mund und Nase trägst. Dann noch die Mütze, weil es heutzutage 
arschkalt ist. Vielleicht noch eine dunkle Sonnenbrille, damit auch kein 
Retinascan durchkommt.

von Εrnst B. (ernst)


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Du hast die Kieselsteine im Schuh vergessen. Ist zwar unbequem, umgeht 
aber die Gait Recognition, Little Brother.

von Christian H. (netzwanze) Benutzerseite


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Manfred schrieb:
> Der Sinn erklärt sich mir nicht, aber ist ja toll, wenn der
> Spionagestaat nun endlich auch Bahnfahrten nachvollziehen kann.

Stell Dir mal vor, Du fährst mit einem kompletten Fußballverein mit der 
gleichen Bahn. Du hast das Ticket gekauft und 100 mal kopiert und an 
Deine Vereinsmitglieder verteilt. Es sind ja alles gültige Tickets. Sie 
lassen sich nicht entwerten, da Du ja noch weitere 1000 Ausdrucke dabei 
haben kannst.

Ich verstehe die Bahn, dass sie das nicht erlauben will.
Aus diesem Grund sind die Tickets personengebunden. Ich gehe sogar stark 
davon aus, dass das Ticket elektronisch entwertet (und an einen Zug 
gebunden) wird. Ein Nahverkehrsticket gilt jedenfalls den ganzen Tag. 
Damit könntest Du sonst mit einem Rückfahrticket, den ganzen Tag hin und 
her reisen.

Wenn der Schaffner das nicht korrekt kontrolliert, ist das seine Schuld.
Das ist das gleiche beim Impfzertifikat. Nur die Kontrolle mit Check-App 
und Ausweiskontrolle ist korrekt - alles andere ist Quark.

von Gerhard Z. (germel)


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Michael M. schrieb:
> Beim Vorzeigen der PNG-Datei muss der Schaffner trotzdem mit seinem
> Lesegerät vom Smartphone des Fahrgastes den QR-Code ablesen können.

Na klar, aber die Frage war, ob man abfotografieren kann und der die PNG 
"gescannte" Datei ist in jedem Fall sicherer als ein Foto mit 
Kissenverzerrungen, Rauschen, Unterbelichtung, ...

von Dieter (Gast)


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Abfotografierte und über Screenshot erzeugte QR-Codes funktionieren 
nicht immer. Es gibt QR-Codes, das sind animierte GIF-Bilder. Die andern 
sich mit der Zeit. Da funktioniert das nicht mehr. Es gibt auch QR-Codes 
mit Ablaufdatum im Smartphone. Die rechnen damit, dass Du zwischendrin 
mal kurz dattelst und dann den Code wieder hervorholst. Rechnet keiner 
damit, dass Du das Bild beim langen Warten die ganze Zeit auf dem 
Bildschirm hältst ohne mal kurz wegzuklicken. Es funktioniert dann 
hartnäckig nicht und der Kontrolleur weiss auch nicht weiter.

von Philipp Klaus K. (pkk)


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Christian H. schrieb:
> Nachdenklicher schrieb:
>> Wenn Du Deinen Aluhut tief
>> genug ins Gesicht ziehst, erkennt Dich auch die Überwachungskamera dort
>> nicht. :->
>
> Die erkennt Sich sowieso nicht, da Du ja eine korrekt sitzende Maske
> über Mund und Nase trägst. Dann noch die Mütze, weil es heutzutage
> arschkalt ist.

China ist Vorreiter beim flächendeckenden Einsatz von Gesichtserkennung. 
Masken sind dort schon lange verbreitet, und insbesondere in Norden und 
Westen wird es auch kalt, so dass dort auch Mützen getragen werden. 
Damit kommt die Gesichtserkennung zurecht.

von Rudi Radlos (Gast)


Angehängte Dateien:

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Dieter schrieb:
> Es funktioniert

Fragt den Schaffner, ob die noch gültig ist!

von Nachdenklicher (Gast)


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Christian H. schrieb:
> Die erkennt Sich sowieso nicht, da Du ja eine korrekt sitzende Maske
> über Mund und Nase trägst.

'schulligung, als ich das letzte Mal in einem Reisezentrum war, ging das 
noch ohne Maske. Deshalb habe ich an so etwas nicht gedacht. Außerdem 
wollte ich schon Tipps für die Zeit geben, wenn der Mist endlich vorbei 
ist, und Menschen wieder Gesichter haben.
Da, wo ich wohne, gibt es keins, und ich bräuchte also erst eine 
Fahrkarte, um dort hin zu kommen, wo ich eine Fahrkarte kaufen kann. Da 
ich nicht paranoid bin, kaufe ich sie dann doch einfach online (und 
sitze daheim ohne Maske vorm PC...)

> Dann noch die Mütze, weil es heutzutage arschkalt ist.

Du scheinst woanders zu leben als ich. ;-) Hier sind es aktuell 4°C. Da 
ziehe ich doch keine Mütze auf. Da ziehe ich nicht mal eine Jacke an. 
Nicht einmal etwas langärmeliges...

von (prx) A. K. (prx)


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Nachdenklicher schrieb:
> Du scheinst woanders zu leben als ich. ;-) Hier sind es aktuell 4°C. Da
> ziehe ich doch keine Mütze auf.

Glücklicher, der du noch alle Haare auf dem Nachdenkbehälter hast. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Nachdenklicher (Gast)


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(prx) A. K. schrieb:
> Glücklicher, der du noch alle Haare auf dem Kopf hast. ;-)

Naja, wenn ich nach der Anzahl der Haarwurzeln gehe, schon, aber wenn 
ich nach der Länge dessen, was dran hängt, gehe - dann isses auch nicht 
viel. ;-)

von Irgendjemand (Gast)


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Hallo

Nachdenklicher schrieb:
> Du scheinst woanders zu leben als ich. ;-) Hier sind es aktuell 4°C. Da
> ziehe ich doch keine Mütze auf. Da ziehe ich nicht mal eine Jacke an.
> Nicht einmal etwas langärmeliges...

Dann gehörst du zu den wenigen "Hardcore Typen" - deine Sache - wenn du 
Spaß daran hast -mache es halt.
Deine Sache ist es ganz bestimmt nicht das von anderen zu erwarten oder 
gar andere fordernd oder überheblich  darauf anzusprechen - rumflachsen 
im guten Kollegen. und Familienkreis ist was anderes.
Entschuldigung wenn ich dich damit recht direkt angehe und 
wahrscheinlich unrecht tue - aber es gibt zuviele, laute, Leute die 
ihren Lebensstiel und Vorlieben andren aufdrücken wollen und ungefragt 
"Informationen" absondern.

Hardcore Sportler und viele der ab 10°C in der kurzen Hose herumlaufende 
sind da besonders mitteilungsbedürftig...

Irgendjemand

von Wendels B. (wendelsberg)


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Christian H. schrieb:
> Das ist das gleiche beim Impfzertifikat. Nur die Kontrolle mit Check-App
> und Ausweiskontrolle ist korrekt - alles andere ist Quark.

Das ist nicht richtig. Jeder Impfnachweis in Verbindung mit einem 
amtlichen Lichtbilddokument(mit dem zum Impfnachweis passenden Namen) 
erfuellt den Zweck.

: Bearbeitet durch User
von Εrnst B. (ernst)


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Wendels B. schrieb:
> Das ist nicht richtig. Jeder Impfnachweis in Verbindung mit einem
> amtlichen Lichtbilddokument(mit dem zum Impfnachweis passenden Namen)
> erfuellt den Zweck.

Es ging ja um QR-Codes, zuerst auf Fahrkarten und dann den QR-Code im 
digitalen Impfnachweis...

Aber egal, da eh schon Off-Topic:
Willst du wirklich bei jeder Kontrolle dein gelbes Impfheft vorzeigen, 
mit deiner halben Krankengeschichte drinnen, incl. aller Hepatitis, HPV, 
Tripper und sonstiger Impfungen?

von Philipp Klaus K. (pkk)


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Εrnst B. schrieb:
> Wendels B. schrieb:
>> Das ist nicht richtig. Jeder Impfnachweis in Verbindung mit einem
>> amtlichen Lichtbilddokument(mit dem zum Impfnachweis passenden Namen)
>> erfuellt den Zweck.
>
> Es ging ja um QR-Codes, zuerst auf Fahrkarten und dann den QR-Code im
> digitalen Impfnachweis...
>
> Aber egal, da eh schon Off-Topic:
> Willst du wirklich bei jeder Kontrolle dein gelbes Impfheft vorzeigen,
> mit deiner halben Krankengeschichte drinnen, incl. aller Hepatitis, HPV,
> Tripper und sonstiger Impfungen?

In Baden-Württemberg wird seit einigen Tagen nur noch der QR-Code, nicht 
aber der gelbe Impfpass als Impfnachweis für Covid-19 akzeptiert:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/impfnachweis-kuenftig-nur-noch-ueber-app-oder-mit-ausgedrucktem-qr-code/

von René H. (mumpel)


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Es soll wohl auch neue QR-Codes geben die "fälschungssicherer" sind. 
Nützt aber nichts solange man Impfausweise fälschen kann.

von Oliver S. (oliverso)


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Εrnst B. schrieb:
> Wendels B. schrieb:
>> Das ist nicht richtig. Jeder Impfnachweis in Verbindung mit einem
>> amtlichen Lichtbilddokument(mit dem zum Impfnachweis passenden Namen)
>> erfuellt den Zweck.

Nicht hier in BW. Da gilt der gelbe Impfausweis nicht mehr, nur noch der 
QR-Code, in der App oder ausgedruckt.

Oliver

Beitrag #6897289 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Oliver S. (oliverso)


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Wendels B. schrieb im Beitrag #6897289:
> Ja, klar, ohne kann man ja nicht vollautomatisch in die Datenbank
> eintragen, wer zu welcher Uhrzeit an welchen Koordinaten welchen Ausweis
> vorgezeigt hat.

Na ja, in der Praxis wird und wurde noch nie auch nur einmal der Code 
gescannt. Vorzeigen reicht, Ausweis interessiert auch keinen. Wenn du 
natürlich da mit deinem Aluhut aufkreuzt, dann wird genauer hingeschaut 
;)

Oliver

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)



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Rudi Radlos schrieb:
> Dieter schrieb:
>
>> Es funktioniert
>
> Fragt den Schaffner, ob die noch gültig ist!

Die ist bestimmt nicht gültig! Wo hast du die überhaupt her? Wer bietet 
außer Jeff Bezos und Elon Musk sowas an?

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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aber Hauptsache DA DRIN hat man auch noch Werbung

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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●DesIntegrator ●. schrieb:
> aber Hauptsache DA DRIN hat man auch noch Werbung

Die Werbung wird wohl speziell auf mich zugeschnitten sein, da ich über 
Aktien verfüge und Goldbarren im Schließfach gehortet habe.

Du kannst ja auch mal zum Spaß den QR-Code scannen und schauen was du 
für spezielle Werbung bekommst. Dann siehst du auch gleich, in welche 
Schublade dich das System einsortiert.

von Götz (Gast)


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Alles auf Anfang: "eine per Mail erhaltene Kino-Eintrittskarte.pdf"
Er hat Kino gesagt. Kino. Und das unter derzeitigen Bedingungen. Wohl 
Masochist?

von Norbert (Gast)


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QR-codes können schon einiges aushalten.
Hier, für die nächste Kontrolle…

von WS (Gast)


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Kein Ketchup?

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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WS schrieb:
> Kein Ketchup?

Jetzt macht die Frage nach dem Ketchup erst Sinn. Currywurst enthält 
bereits Currysauce. Jetzt läuft mir das Wasser im Mund zusammen, ich 
muss los :)

von Arno (Gast)


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Michael M. schrieb:
> Du kannst ja auch mal zum Spaß den QR-Code scannen und schauen was du
> für spezielle Werbung bekommst. Dann siehst du auch gleich, in welche
> Schublade dich das System einsortiert.

Tipp: SecScanQR scannt QR-Codes (und diverse andere, z.B. Barcodes) ganz 
ohne Werbung.

MfG, Arno

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Michael M. schrieb:
> Currywurst

och nööh, jetzt muss ich auch los

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Ja, es geht ohne Probleme auch einen x mal abfotografierten QR-Code noch 
zu lesen, solange man sich halbwegs Mühe gibt beim Fotografieren.

von Michael M. (Firma: Autotronic) (michael_metzer)


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Tim T. schrieb:
> Ja, es geht ohne Probleme auch einen x mal abfotografierten QR-Code noch
> zu lesen

Aber dieser QR-Code ist mit seinen 13kB bis zur Unkenntlichkeit 
verstümmelt und somit nicht lesbar.

von Tim T. (tim_taylor) Benutzerseite


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Michael M. schrieb:
> Tim T. schrieb:
>> Ja, es geht ohne Probleme auch einen x mal abfotografierten QR-Code noch
>> zu lesen
>
> Aber dieser QR-Code ist mit seinen 13kB bis zur Unkenntlichkeit
> verstümmelt und somit nicht lesbar.

Tim T. schrieb:
> solange man sich halbwegs Mühe gibt beim Fotografieren.

von Gerhard Z. (germel)


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"Wer Das scannt ist doof" ==> funktioniert erstaunlicherweise doch (hier 
Android QR-Scanner)!

von Fabian (Gast)


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Drucke Dir die Fahrkarte doch auf's T-Shirt. ;-)

von chris (Gast)


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Manfred schrieb:
> chris schrieb:
>> Warum soll man einen QR-Code nicht abfotografieren können? Komische
>> Frage. Der Scanner macht doch das gleiche.
>
> Komische Frage oder eher komische Antwort? Bei der Erzeugung der
> Fahrkarte sind weder Scanner noch Kamera beteiligt, das läuft komplett
> elektronisch durch.

Dumme Antwort. Spielt doch keine Rolle wie der Code erzeugt wurde. Er 
wird im Zug vom Schaffner abgescannt oder abfotografiert und dann 
ausgewertet. Dass dazu die Kamera bzw der Scanner eine Mindestauflösung 
(die heutzutage jedes Handy hat) braucht, ist doch logisch. Entsprechend 
gilt das mit der Kompressionsstufe, wenn man Formate wie jpg verwenden 
will, wie ich in meinem letzten Post erwähnt habe.

Beitrag #6897714 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6897742 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6897935 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dieter (Gast)


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Übrigens es wurde mir schon zugetragen, dass mit regenbogenfarbenen 
QR-Codes zu einer Veranstaltung in einer der großen Städte schon 
experimentiert wurde. Problem war, dass die Lesegeräte einige Helle 
Farben nicht richtig erkannten. Außerdem hätte das Personen ohne 
Farbdrucker und Smartphone diskriminiert.

von RGB (Gast)


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Walter K. schrieb im Beitrag #6897714:
> muss man
> sich da eigentlich auch mit einem schwarz-weißen QR Code zufrieden geben
> oder gibt es da schon was in Regenbogen?

Phototan Verfahren der Banken:
https://www.youtube.com/watch?v=15tqooVddNA&t=12s

Beitrag #6898177 wurde von einem Moderator gelöscht.
von herbert (Gast)


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Abfotografierte QR- Codes werden aktuell zum fälschen von Impfnachweisen 
benötigt. In letzter Zeit sind sehr viele damit aufgeflogen.Erwischen 
sie einen, lassen sich meistens auch alle anderen Fälschungen 
rekonstruieren.
Nach neuerer Rechtsprechung kann es dafür auch ziemlich lange Knast 
gegen.

von Percy N. (vox_bovi)


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herbert schrieb:
> Nach neuerer Rechtsprechung kann es dafür auch ziemlich lange Knast
> gegen.

Hast Du dafür Beispiele?

von oszi40 (Gast)


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herbert schrieb:
> Nach neuerer Rechtsprechung

Urkundenfälschung hat auch früher schon viele €€€€ gekostet.
Übrigens gibt es im Appstore die CovPassCheck zum prüfen der Impf-QR.
https://www.chip.de/news/CovPassCheck-Kostenlos-App-erkennt-gefaelschte-Impfzertifikate-jetzt-laden_183964664.html

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Fabian schrieb:
> Drucke Dir die Fahrkarte doch auf's T-Shirt. ;-)

bei mir liesst der Scanner:

"Ich bin 2 Öltanks"

:-]

von oszi40 (Gast)


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CovPassCheck prüft auch Fahrkarten-QR :-) Hier der Test

von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> herbert schrieb:
>> Nach neuerer Rechtsprechung kann es dafür auch ziemlich lange Knast
>> gegen.
>
> Hast Du dafür Beispiele?

Damit hat hier keiner gerechnet, dass Du hier eine so dumme Frage 
stellst. Brauchst nur das Gesetz zu lesen. Die Gesetzesänderung wurde am 
23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat damit ab dem 
24.11.2021 in Kraft.

Beitrag #6898279 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898288 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898294 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Forenfreund (Gast)


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Hallo

Jede Wette Percy hat das vom Grundsatz durchaus verstanden will aber 
provozieren (man google nur mal im Zusammenhang mit den Forum nach 
seinen Namen...) oder einfach ein anderes Fass aufmachen das bis jetzt 
zum Glück verschlossen geblieben ist und wo nur die Aufschrift bzw. die 
Anwendung des QR-Codes auch dort ein Thema ist

Das mit den Gefängnisstrafen gibt es in sehr vielen Gesetzen, aber genau 
wie dort handelt es sich um Maximalstrafen welche man nicht so leicht 
erhält - meist erst im Wiederholungsfalle und wenn es direkte Opfer gibt 
und auch andere Straftaten vorliegen.

Und jetzt suchen, sagen wir es mal nett, Realitäts- und 
Wissenschaftferne Zeitgenossen nach schönen "Opfer" in der Fälschszene 
und bei deren verantwortungslose (und dumme trotz öfter an sich guter 
Bildung) Kundschaft welche möglichst hoch für irgendwelche 
"Kleinigkeiten" bestraft wurden - am besten wäre die alleinerziehende 
Mutter, oder der Rentner der sich Geld hinzu verdienen "muss".
Das die "Kunden" aber meist auch Fälscher keine Haftstrafen (zumindest 
für das gefälschte Zertifikat selbst, wer natürlich mit Fäusten 
zuschlägt und schon so einiges auf den Kerbholz hat fährt dann doch 
öfter mal ein) erhalten ist natürlich dann doof für die erwähnten 
Zeitgenossen - kein Futter für ihren Propagandakrieg, keine Schlagzeilen 
für ihre Auftritte in den "sozialen" Medien und im echten Leben.

von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb im Beitrag #6898294:
> Und - gibt es schon Urteile nach neuem Recht, wie behauptet, oder nicht?

Selten über so viel Unwissen gelacht, wie gerade. Du weißt doch wie 
lange es dauert von der Anklage bis zum Gerichtsverfahren. Ist Dir das 
schon wieder entfallen?

von Percy N. (vox_bovi)


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Forenfreund schrieb:
> Und jetzt suchen, sagen wir es mal nett, Realitäts- und
> Wissenschaftferne Zeitgenossen

wie unser Forenfreund nach möglichst abstrusen Beispielen, übersehen 
dabei aber, dass die angeblich der verbesserten Zuverlässigkeit der 
umlaufenden Impfnachweise dienende Gesetzesänderung klandestin ein 
völlig anderes Ziel verfolgt: die bisher eher als lässliche Sünde mit 
max 1 Jahr oder Geldstrafe belegten "selbstgebastelten gelben 
Urlaubsscheine" sind plötzlich als vollwertige Urkundenfälschung 
verfolgbar, mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und 
deutlich verlängerter Verjährungsfrist.

Nein, wie konnte das nur passieren ...

Btw: fast echte Impfpässe im 2G-Bereich waren schon vorher als 
Urkundenfälschung verfolgbar.

: Bearbeitet durch User
von Forenfreund (Gast)


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Hallo

Schau mal in die diversen Gesetzestexte rein - viele "lächliche" 
Ordnungswiderigkeiten und natürlich auch Straftaten (weit ab von 
Kapitaldelikten) können theoretisch in den Strafvollzug führen - 
eigentlich schon "immer", eher wurde in vielen Bereichen der Gestzestext 
schon der Realität angepasst, da Haftstrafen in vielen Bereichen "nie" 
ausgesprochen werden.

Für Schwarzfahren ist es z.B. möglich in den geschlossenen Vollzug zu 
wandern - bis es soweit kommt muss man es allerdings schon extrem 
Schlimm (und dumm) treiben.
Gesetze und ihre Formulierung müssen halt alle Möglichkeiten sicher 
abdecken (und natürlich auch Abschrecken - 100€ und selbst 500€ Strafe 
nehmen z.b. so einige einfach hin da braucht es halt andere potentielle 
Möglichkeiten) entsprechend gibt es auch mehr theoretische und in der 
Praxis selten angewandte Maximalstrafmöglichkeiten.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter schrieb:
> Percy N. schrieb:
>
>> Und - gibt es schon Urteile nach neuem Recht, wie behauptet, oder nicht?
>
> Selten über so viel Unwissen gelacht, wie gerade. Du weißt doch wie
> lange es dauert von der Anklage bis zum Gerichtsverfahren. Ist Dir das
> schon wieder entfallen?

Habe ich behauptet, es gebe schon Urteile? Intelligente Menschen dürften 
bemerkt haben, dass ich genau das in Zweifel gezogen habe. Lies es 
notfalls noch einmal nach!

von Percy N. (vox_bovi)


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Forenfreund schrieb:
> Für Schwarzfahren ist es z.B. möglich in den geschlossenen Vollzug zu
> wandern - bis es soweit kommt muss man es allerdings schon extrem
> Schlimm (und dumm) treiben.

Stimmt, einmal erwischt werden und noch nicht einmal die 60 € EBE, 
geschweige denn die Geldstrafe zahlen können, das ist schon extrem 
kriminell - und dämlich. Merke: Schwarzfahren nur, wenn hinreichend 
Vermögen vorhanden!

von Klaus W. (mfgkw)


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Percy N. schrieb:
> die bisher eher als lässliche Sünde mit
> max 1 Jahr oder Geldstrafe belegten "selbstgebastelten gelben
> Urlaubsscheine" sind plötzlich als vollwertige Urkundenfälschung
> verfolgbar,

Soll ich jetzt mit Urkundenfälschern Mitleid haben?

Sei froh, daß Dummheit noch nicht strafbar ist.

Beitrag #6898338 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898339 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Εrnst B. (ernst)


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oszi40 schrieb:
> übrigens gibt es im Appstore die CovPassCheck zum prüfen der Impf-QR.

CovPassCheck ist nebenbei OpenSource, deshalb auch bei F-Droid 
erhältlich.

https://f-droid.org/de/packages/de.rki.covpass.checkapp/
https://gitlab.com/covpass-android-foss/covpass-android

Dort kann man im Quelltext nachvollziehen, wie unsere Bundesregierung, 
die sonst jedes größere IT-Projekt zuverlässig verkackt, diese

Wendels B. schrieb im Beitrag #6897289:
> Ja, klar, ohne kann man ja nicht vollautomatisch in die Datenbank
> eintragen, wer zu welcher Uhrzeit an welchen Koordinaten welchen Ausweis
> vorgezeigt hat.

Datenbank befüllt.

Beitrag #6898347 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dieter (Gast)


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Forenfreund schrieb:
> will aber provozieren

Er langweilt sich und ist immer auf der Suche nach Meinungsabweichlern, 
aber mit Blindheit auf einem seiner Augen.

Für viele Einzelhändler ist das schon ein Problem, weil die quer 
denkenden Leute zufälligerweise auch noch jene sind, die auch aus 
Prinzip im Laden kaufen und nicht bei den zwei großen Internetanbietern. 
Es gibt aber auch Leute, die das gut finden, weil desto weniger 
Einzelhändler es noch gibt, desto weniger können solche Plünderungen von 
Läden, wie in San Fransisco, dann noch passieren.

Percy N. schrieb:
> mit einem Strafrahmen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und
> deutlich verlängerter Verjährungsfrist.
>
> Nein, wie konnte das nur passieren ..

Dann interpretiere mal, was da noch hineingemengt wurde. Kleiner Hinweis 
für Dich wäre noch bis ins Jahr 2015 zurück zu gehen.

Aber bei einem solchen Fall, würde ich die Verdächtigen einkassieren zum 
Bluttest, wie einen betrunkenen Autofahrer zum Promilletest, um die 
Antikörperkonzentration zu bestimmen. Sind die Werte in Ordnung hat er 
Glück gehabt, wenn nicht wird er vor die Auswahl einer sofortigen 
Nachimpfung gestellt mit 14 Täge späteren 
Antikörperkonzentrationsbestimmung. Nimmt er diese an, dann würde ich 
den Fall im Stapel ganz weit nach hinten schieben bzw. ein 
Schnellverfahren mit einer Verwarnungsgebühr an das Ende setzen.

Beitrag #6898360 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898372 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898398 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898416 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898417 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898424 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898433 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898448 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898456 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898541 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898562 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898728 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898752 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898771 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898772 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898782 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898785 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898918 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898923 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898949 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6898990 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6899029 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Marx W. (Gast)


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Hoplad schrieb:
> Frage 1:
> Viele Smartphone Besitzer zeigen im Zug nur einen QR-Code als Fahrkarte
> vor. Wenn ich im Internet eine Fahrkarte.pdf kaufe, bekomme ich sie per
> Email auf den PC gesendet, und sie enthält auch einen QR-Code. Die
> drucke ich dann aus und zeige sie im Zug vor und der Zugbegleiter scannt
> den QR-Code. Würde es funktionieren, wenn man statt Ausdrucken den Code
> mit einer beliebigen Kamera oder mit der im Smartphone vom Monitor
> abfotografiert und im Zug vorzeigt?
Du wirst so zu 100% ein erhöhtes Beförderungsentgeld aufgebrummt 
bekommen von min. 60€.
https://www.buzer.de/gesetz/5099/a224798.htm
http://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html
Es könnte auch eine Strafanzeige wg. Betruges erfolgen. Was mal nochmal 
30 Tagessätze wären.

Merke dir:
Du mußt nicht nur den QR-Code für deine Fahrkarte herzeigen!
Du brauchst auch eine Bahncard oder auch anderen Beleg für deinen 
rechtmäßig erworbene "Transportberechtigung".

Die Ideen mit den QR-Code per copy-paste sind echt olle Kamelen.
Damit kanste prof. Kontrolleure nicht mehr hinters Licht führen.

Beitrag #6899150 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6899151 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6899159 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6899162 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Wendels B. (wendelsberg)


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Εrnst B. schrieb:
> Dort kann man im Quelltext nachvollziehen, wie unsere Bundesregierung,
> die sonst jedes größere IT-Projekt zuverlässig verkackt, diese
>
> Wendels B. schrieb:
>> Ja, klar, ohne kann man ja nicht vollautomatisch in die Datenbank
>> eintragen, wer zu welcher Uhrzeit an welchen Koordinaten welchen Ausweis
>> vorgezeigt hat.
>
> Datenbank befüllt.

Nein. Um genau zu sein, kann man das nur fuer die dort kompilierte und 
mit Checksumme gepruefte Version nachvollziehen.
Fuer eine aus dem Playstore gilt das schon nicht mehr.
Auch ist es fuer den normalen Nutzer (den Gescannten) nicht 
offensichtlich (und auch nicht nachvollziehbar), welche Software denn 
nun benutzt wird.

von Peyer (Gast)


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Witzig ist ja, dass der Impfpass jetzt nicht mehr gilt, weil zu leicht 
faelschbar. So ein QR-Code auf nem Bildschirm ist dagegen was 
einmaliges...

Beitrag #6899286 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #6899289 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Bitte Nutzungsbedingungen beachten und hier bei den technischen Aspekten 
bleiben. Vielen Dank.

von Wendels B. (wendelsberg)


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Welcher technische Aspekt in diesem Beitrag vorkommt, interessiert mich 
nun doch sehr.

Beitrag "Re: Funktionieren abfotografierte QR Codes??"

von Dieter D. (Firma: Hobbytheoretiker) (dieter_1234)


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Es gibt noch weitere Beiträge zum Umfeld des Themas. Teileweise sind 
diese enthalten geblieben aber nur die weiteren Abschweifungen mit 
Wiederholungen sind gelöscht worden.

Dieses Frühjahr ging zumindest der Screenshot beim Hotel, da die wohl so 
etwas checken lassen konnten. Vorher hatten wir die Bilder zugeschickt 
und alles andere war geregelt. Man beachte aber, dass die einzigen 
verläßlichen Daten vom Status der Regierung nur von den Personen 
vorliegt, die sich den Ausweis mit dem QR-Code geholt haben. Alles 
andere sind nur Schätzungen.

Bei einem Festival mußte man sich vor Ort mit der App einchecken. Die 
QR-Codes waren kurz vor dem Eingang ausgehängt. Dort musste dann jeder 
sein Smartphone bei der Kontrolle vorzeigen. Besonderheit war der 
zeitlich unterschiedliche Hintergrund und die laufende Zeituhr, um das 
bloße Kopieren und Editieren des Namens zu erschweren. Ein besonderer 
Gag war bei einer Veranstaltung, dass es mit dem Einchecken automatisch 
freies WLAN gab. Es war sogar möglich darüber auch während der 
Vorstellung die Bedienungen zu rufen und sogar vorher eingeben, was man 
bestellen wollte. Die Bedienung kam dann in kurzer Zeit mit dem Getränk 
oder Imbiss.

: Bearbeitet durch User
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