Moin moin, passt sicher nicht ganz hier her, passt aber anderswo noch weniger: Erhalte vom Notar ein Schriftstück in einem Umschlag, welcher gegen Manipulation des Inhaltes mit einem Faden und einem Siegel gesichert ist. Früher mal war solch ein Siegel aus roten Wachs, das man auf den Faden aufgeschmolzen hat und dann noch den Notarstempel in das Wachs eingedrückt hat. Eine Manipulation eines solchen Schriftstücks war eigentlich nicht möglich. Heute pappt man ein Siegel drauf, den Faden kann ich ohne Probleme raus ziehen (Bild 2). Wenn ich das Dokument etwas knicke, hebt sich dieses neuzeitlich moderne Siegel sogar von selber ab. Das Schriftstück ist doch durch dieses Siegel wertlos, oder sehe ich das falsch? Heiner
:
Gesperrt durch Moderator
Es handelt sich möglicherweise um einen Beurkundungsmangel; §44 BeurkG. Allerdings wäre ich niemals auf die Idee gekommen in (irgend)einem Forum zu fragen - kurz den Notar anrufen?
Stephan schrieb: > kurz den Notar anrufen? Was sollte das bringen, der hat das doch so gemacht. Und wenn der sagt, ist OK so, dann ist es OK? Habe ich bei Werkstätten und Handwerkern mehrmals so erlebt, wenn selbige gepfuscht haben. Nach Prüfung von dritter Seite war es eben nicht OK. Ob das so OK ist, wollte ich hier (dritte Seite) abklären. Aber die Administration hier ist offensichtlich der Ansicht, dass solche eine Frage nicht wichtig ist und deshalb nach dev/null gehört. Also werde ich nächste Woche meinen Rechtsanwalt aufsuchen und das dort klären lassen. Der wird mich sicher nicht wie einen dummen Buben wegschicken.
Ein Mikrokontroller Forum ist ganz sicher die richtige Stelle für Rechtsanwaltsfragen. walta
Walta S. schrieb: > Ein Mikrokontroller Forum ist ganz sicher die richtige Stelle für > Rechtsanwaltsfragen. Da könnte unser Percy als gefühlter Rechtsanwalt doch mal kompetent übernehmen.
Heiner W. schrieb: > Ob das so OK ist, wollte ich hier (dritte Seite) abklären. Und Du läßt auch vom Bäcker entscheiden, ob Dein Klempner Deine Heizung richtig eingestellt hat? Traurig was aus diesem Forum geworden ist. Heiner W. schrieb: > Aber die Administration hier ist offensichtlich der Ansicht, dass > solche eine Frage nicht wichtig ist Wichtig ist sie höchstens für Dich und hier sowas von unpassend. Was wolltest Du denn machen? 'Wäääähhhh, lauter Unbekannt haben mir gesagt das ist nicht richtig so!!!' Stell Dich doch auf den Markplatz, da siehst Du wenigstens die Leute die Antworten. Oder zeig es Deinem Friseur, die sind es gewohnt über belanbglosigkeiten zu reden und Du bekommst noch nen Haarschnitt.
Heiner W. schrieb: > Also werde ich nächste Woche meinen Rechtsanwalt aufsuchen und das dort > klären lassen. Ja, das ist bestimmt besser, als dem Notar die Möglichkeit einzuräumen, evtl Fehler schnell und unkompliziert zu beheben. Das ergibt sich schon daraus, dass so auf jeden Fall Kosten ausgelöst werden. Was nichts kostet, das taugt auch nichts! > Der wird mich sicher nicht wie einen dummen Buben > wegschicken. Gewiss nicht. Der wird Dich ganz toll ernst nehmen und Dir eine ernstgemeinte Rechnung für Erwachsene schreiben. Aber im Ländle hat man's ja und versteht sich prächtig darauf, Geld zum Fenster hinaus zu werfen.
:
Bearbeitet durch User
Dem Notar Bescheid geben. Das war vermutlich seine neue Sekretärin. Wenn da nichts dabei rauskommt, kann man immer noch weitere Schritte unternehmen.
Andreas B. schrieb: > Dem Notar Bescheid geben. Ja. Im einfachsten Fall wird eine neue Ausfertigung erstellt und gut ist. Wegen Baden-Württemberg: Ist das in einem staatlichen Notariat passiert? In Baden-Württemberg gibt es spezial mit verbeamteten Notaren. Die können offenbar weder hochdeutsch noch ordentlich siegeln.
Heiner W. schrieb: > Das Schriftstück ist doch durch dieses Siegel wertlos, oder sehe ich das > falsch? Gnz sicher nicht, für gewisser Personen (Sanmler, Fälscher) hat so einen Stück Papier immer einen zumindest ideelen Wert. Ferner macht sich die Wirksamkeit eines Vertrags nicht (allein) daran fest, wie oder ob es gesiegelt ist, wichtig ist de weiteren, das mindestens jede Vertragspartei eine begalubigte Kopie erhalten hat. Die Anforderungen an die korrekte Form, Herstellung und Aufbewahrung kann man übrigens in der Dienstordnung für Notarinnen und Notare -DONot- nachlesen. https://www.talke.org/uploads/media/Dienstordnung_der_Notare.pdf §31 ist hierfür interessant: "Die Siegel müssen dauerhaft mit dem Papier oder mit dem Papier und der Schnur verbunden sein und den Abdruck oder die Prägung deutlich erkennen lassen. 2Eine Entfernung des Siegels ohne sichtbare Spuren der Zerstörung darf nicht möglich sein. 3Bei herkömmlichen Siegeln (Farbdrucksiegel, Prägesiegel in Lack oder unter Verwendung einer Mehloblate) ist davon auszugehen, dass die Anforderungen nach Satz 1 und 2 erfüllt sind; neue Siegelungstechniken dürfen verwendet werden, sofern sie nach einem Prüfzeugnis der Papiertechnischen Stiftung (PTS) in Heidenau die Anforderungen erfülle"
IchGlaubeEsNicht schrieb: > Walta S. schrieb: >> Ein Mikrokontroller Forum ist ganz sicher die richtige Stelle für >> Rechtsanwaltsfragen. > > Da könnte unser Percy als gefühlter Rechtsanwalt doch mal kompetent > übernehmen. Gefühle täuschen (immer?!) - so manches vermeintliche 'Schätzchen' erweist sich bei Nachprüfung als taube Nuß. https://www.youtube.com/watch?v=RmISVHxjcAI
Heiner W. schrieb: > Früher mal war solch ein Siegel aus roten Wachs, das man auf den Faden > aufgeschmolzen hat und dann noch den Notarstempel in das Wachs > eingedrückt hat. Eine Manipulation eines solchen Schriftstücks war > eigentlich nicht möglich. > > Heute pappt man ein Siegel drauf, den Faden kann ich ohne Probleme raus > ziehen (Bild 2). Wenn ich das Dokument etwas knicke, hebt sich dieses > neuzeitlich moderne Siegel sogar von selber ab. Mit der Blockchain wäre das nicht passiert ;) Duck und weg..
Heiner W. schrieb: > Früher mal war solch ein Siegel aus roten Wachs, das man auf den Faden > aufgeschmolzen hat und dann noch den Notarstempel in das Wachs > eingedrückt hat. Eine Manipulation eines solchen Schriftstücks war > eigentlich nicht möglich. Bei einem Wachssiegel wäre m.E. eine unerkannte Manipulation möglich. Deshalb hat man früher auch Siegellack genommen. Der hat seinen Namen deshalb bekommen, weil man damit "versiegeln" kann. :-)
Ich hoffe, dass dieser Thread vom Admin gesichert worden ist. Und dass es vom Forum ein backup gibt.
Rainer Z. schrieb: > Wegen Baden-Württemberg: Ist das in einem staatlichen Notariat passiert? Vermutlich nicht: '§ 2* (1) 1Notarinnen und Notare führen Amtssiegel (als Farbdrucksiegel und als Prägesiegel in Form der Siegelpresse und des Petschafts für Lacksiegel) nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften**. 2Die Umschrift enthält den Namen der Notarin oder des Notars nebst den Worten „Notarin in ...... (Ort)“ oder „Notar in ...... (Ort)“.' DONot Irgend eine Umschrift ist auf dem Siegel nicht erkennbar. Möglicherweise handelt es sich um das Siegel einer Behörde.
Auch mit Kontrast lässt sich nicht viel Herausholen, höchstens eine Prägung ähnlich dem Wappen von BaWü. Kann natürlich auch eine 'wie Echt aussehen sollende' Nachahmung aus dem Reichsbürgerumfeld sein. Die lassen sich gerne irgendwelche 'Karnevalsurkunden' aufschwatzen, um sich aus irgendwelchen Verpflichtungen herauszumogeln. https://www.rhein-zeitung.de/cms_media/module_img/3272/1636095_1_mrvwallpaper_image_4dffcfb38cb624de.jpg
Walta S. schrieb: > Ein Mikrokontroller Forum ist ganz sicher die richtige Stelle für > Rechtsanwaltsfragen. Oh Mann, gibts das? Es geht um einen Faden, der durch einen Aufkleber gesichert werden soll. UND UM NICHTS ANDERES. Wenn ich gewusst hätte, dass ein technisches Forum damit überfordert ist, hätte ich mich in einem anderen Forum angemeldet und dort gepostet. Harald W. schrieb: > Bei einem Wachssiegel wäre m.E. eine unerkannte Manipulation möglich. > Deshalb hat man früher auch Siegellack genommen. Der hat seinen Namen > deshalb bekommen, weil man damit "versiegeln" kann. :-) Ja sorry, Wachs war der falsche Begriff. Mir war der richtige Begriff nicht geläufig. Ich kam auf Wachs, weil man diese rote Masse mit dem Feuerzeug anschmilzt, bis es tropft. Also kann man auch Lack mit dem Feuerzeug tropfen lassen, wieder was gelernt. Fpgakuechle K. schrieb: > oder unter Verwendung einer Mehloblate ... Interessant und noch nie gehört. Diese runde Scheibe unter dem Aufpapper sieht tatsächlich aus wie eine Oblade (Bild). Seltsamerweise klebt die auf der Unterseite nicht.
Fpgakuechle K. schrieb: > Die Anforderungen an die korrekte Form, Herstellung und Aufbewahrung > kann man übrigens in der Dienstordnung für Notarinnen und Notare -DONot- > nachlesen. > https://www.talke.org/uploads/media/Dienstordnung_der_Notare.pdf > > §31 ist hierfür interessant: > 2. Eine Entfernung des Siegels > ohne sichtbare Spuren der Zerstörung darf nicht möglich sein. OK, das ist die zentrale Information, die ich brauchte. Denn der Aufpapper geht schon halb ab, wenn ich den Deckel etwas biege. Der Rest haftet nicht besser. Vielen Dank für den Link! Mit der Information in der Hinterhand kann ich nun den Notar kontaktieren. Sollte der dann der Ansicht sein, dass das so gehört, lasse ich das Schriftstück (Vertrag) bei einem anderen Notar erneut anfertigen und schicke im die 4-stellige Rechnung. Denn ich werde sicher nicht dem Notar seine Arbeit erklären. > neue Siegelungstechniken dürfen verwendet werden, sofern sie nach > einem Prüfzeugnis der Papiertechnischen Stiftung (PTS) in Heidenau > die Anforderungen erfülle Typisch für die moderne Neuzeit: Eine Menge Prüfzeugnisse und einen Haufen Zertifikate, am Ende erhält man einen Haufen Scheiß. Nahezu JEGLICHE Arbeit wird heute stümperhaft ausgeführt, denn jeder kann alles und nichts richtig. Zum Kotzen!
Heiner W. schrieb: > Walta S. schrieb: >> Ein Mikrokontroller Forum ist ganz sicher die richtige Stelle für >> Rechtsanwaltsfragen. > > Oh Mann, gibts das? Es geht um einen Faden, der durch einen Aufkleber > gesichert werden soll. UND UM NICHTS ANDERES. Da haste aber im allersten Posting was anderes geschrieben. Da ist die einzige Frage diese: "Das Schriftstück ist doch durch dieses Siegel wertlos, oder sehe ich das falsch?" Und das ist eindeutig eine Frage aus dem Fach Recht und nicht Heimwerken oder gar mikrocontroller-Bastelei. > hätte ich mich in > einem anderen Forum angemeldet und dort gepostet. Du bist auch hier nicht angemeldet ... und ja ein technisches Forum ist mir der Frage nach der Wertigkeit eines nur in details gezeigten Dokument überfordert.
Heiner W. schrieb: > Mit der Information in der Hinterhand kann ich nun den Notar > kontaktieren. Nun doch nicht vorab zum RA? Ach! Nanu?
Fpgakuechle K. schrieb: > oder unter Verwendung einer Mehloblate ... Ist tatsächlich eine solche Mehloblade. Im Advo-Store finde ich die Dinger für 1 Cent pro Stück (Packung mit 1.000 Stück). Und genau so viel taugt das Zeug. Von offizieller Seite werden diese Dinger als sehr sicher beschrieben, bei einer Manipulation würde die Oblade sofort brechen. Was nicht ansatzweise so ist. Man muss den neumodischen Aufpapper nur scharf anschauen und er ist unten. Und zwar ohne zu brechen und ohne Beschädigung. Und nun ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet: Man kann Seiten entnehmen, ändern, hinzufügen - das nenn ich doch mal sehr sicher. Wer also ein Schriftstück beim Notar beglaubigen lässt, sollte sich vorab die dortige Besiegelung vorführen lassen. Wenn der Notar mit neumodischen Billig-Kram ankommt, besser gleich die Kurve kratzen. Erspart eine Menge Ärger.