Forum: Fahrzeugelektronik LED dimmen und Fahrradlicht


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von John C. (john_car)


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Hallo,
ich habe kürzlich die usb-pd powerbank von greatscott gebaut (vielleicht 
kennt ihn ja jemand)...
Und da mein Fahrrad kein Licht hat und ich ein SmartArray Q12 LED-Modul 
herumliegen habe (ich weiß nicht einmal warum) und jetzt auch diese 
Powerbank, die ich verwenden könnte, möchte ich ein DIY-Fahrradlicht mit 
einem Arduino bauen.  Die LED läuft mit 9V und bis zu 12 W, das PCB von 
der Powerbank kann bis zu 18 W abgeben, das sollte also absolut in 
Ordnung sein, denke ich. Aber ich möchte die LED dimmen (zum Beispiel, 
wenn das Fahrrad steht, sollte die LED dunkler sein und wenn ich das 
Fahrrad fahre heller) und das Datenblatt sagt: LED ist dimmbar, aber ich 
weiß nicht wie :(

 Hat jemand eine Idee?

 Vielen Dank!

Links:
Video: https://youtu.be/yEbbhTw0kno
LED: 
https://www.leds.de/smartarray-q12-neutralweiss-led-modul-30776.html
PCB: 
https://de.aliexpress.com/item/4000574214602.html?aff_platform=portals-search&sk=_d8hmFU2&aff_trace_key=4971b29f8f464d52a17b98c9f7070f65-1598102383036-07556-_d8hmFU2&terminal_id=ed421d4c8b4a4844801e9d79a3cfeab0&tmLog=new_Detail&aff_request_id=4971b29f8f464d52a17b98c9f7070f65-1598102383036-07556-_d8hmFU2

: Verschoben durch Moderator
von Geblendeter (Gast)


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Na fein, 1600lm in einen Raumwinkel von fast 2Pi. Das wird kein 
Fahrradlicht, sondern ein Super-Blendlicht. Mach mal, du wirst schnell 
sehen, was andere davon halten.

Was glaubst du wohl, warum solche Lampen eine Prüfung und Zulassung 
brauchen?

von Percy N. (vox_bovi)


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John C. schrieb:
> Die LED läuft mit 9V und bis zu 12 W, das PCB von der Powerbank kann bis
> zu 18 W abgeben, das sollte also absolut in Ordnung sein, denke ich.
> Aber ich möchte die LED dimmen (zum Beispiel, wenn das Fahrrad steht,
> sollte die LED dunkler sein und wenn ich das Fahrrad fahre heller) und
> das Datenblatt sagt: LED ist dimmbar, aber ich weiß nicht wie :(
>
>  Hat jemand eine Idee?

Ich habe vor allem keine Idee, wie Du dafür eine Bauartgenehmigung 
bekommnst.

von Fahrradkurier (Gast)


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Schöne Elektronik.

Aber ohne brauchbare Hell-Dunkel-Grenze noch störender als 'Blinklicht 
Beleuchtung'.

von Mürbe (Gast)


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@TO

Suche dir lieber ein anderes Forum. Hier sind im wesentlichen nur alte 
verbitterte Männer und Bedenkenträger (siehe oben). Die sind weder 
technisch versiert noch interessiert.

von Jack V. (jackv)


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Mürbe schrieb:
> Hier sind im wesentlichen nur alte
> verbitterte Männer und Bedenkenträger

Vielleicht sind’s auch nur Autofahrer, denen diese extrem blendenden 
Radlichter extrem auf den Zeiger gehen? Auf der anderen Seite habe ich 
an meinen Rädern sogar zwei Lampen: eine StVO-konforme, die beim Fahren 
an und auf Straßen an ist, und eine „andere“, die mir auf Waldwegen und 
ähnlichen den Weg erhellt. Vielleicht möchte TE ja auch so ein Setup 
bauen – dann könnte man sich nun dem Technischen widmen:

John C. schrieb:
> ber ich möchte die LED dimmen (zum Beispiel,
> wenn das Fahrrad steht, sollte die LED dunkler sein und wenn ich das
> Fahrrad fahre heller) und das Datenblatt sagt: LED ist dimmbar, aber ich
> weiß nicht wie

Dimmen von LEDs wird üblicherweise via PWM gemacht

von Dieter (Gast)


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Stichwort Technik und Verantwortung:
Beitrag "Re: Seilwinde Ansteuerung 230V"
Beitrag "Re: Boot Elektromotor als Generator nutzen, Grundsatzfragen"

Technik und Verantwortung ist Dein ungeliebter Zusammenhang. Nach diesen
kann man durchaus belangt werden als Gefälligkeitshelfender.

Beitrag "Re: KERS System für Skateboard - Auswahl eines Elektromotors"
Beitrag "Verantwortung des Entwicklers bei Geräten in kritischen Anwendungen"

von Jack V. (jackv)


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Dieter schrieb:
> Stichwort Technik und Verantwortung: […]

Du liest dich gerne selbst, oder so?


Aus einem der verlinkten Threads:

Dieter schrieb:
> Kann
> allerdings nicht mehr die Quelle nennen.

… wie seltsam. Man sollte eigentlich meinen, dass ein solcher Fall quer 
durch die Mainstreammedien gegangen, und daher gut dokumentiert wäre.


Wenn ich jemandem zeige, wie man einen Stein wirft, und er dann losgeht 
und Fensterscheiben bewirft, dann wird keiner auf die Idee kommen, 
mich zu belangen. Für die Ausführung von Handlungen ist immer noch der 
Ausführende verantwortlich. Erst recht, wenn er drauf hingewiesen wurde, 
dass da Sachen zu beachten sind – was hier ja nun im übertriebenen Maße 
geschehen ist.

Edit, um’s noch etwas On-Topic zu machen:

John C. schrieb:
> LED:
> https://www.leds.de/smartarray-q12-neutralweiss-led-modul-30776.html

das verlinkte LED-Modul alleine eignet sich nicht als Fahrradlicht. 
Leuchtet im Nahbereich halbwegs gut aus, aber weiter weg wird’s dann 
sehr schnell dunkel, weil viel Licht einfach in der Nacht verschwindet. 
Bei Fahrradlampen (Fahrzeuglampen allgemein) möchte man das Licht so 
bündeln, dass wenig verloren geht, und viel genau dort landet, wo man es 
braucht → du brauchst eine Art von Lichtformung, sonst wird’s trotz der 
beeindruckenden Leistungswerte enttäuschend sein. Wenn du das Modul 
schon hast, bau dir mal eine Stromquelle dafür und geh nachts irgendwo 
hin, wo es dunkel ist, und probiere es aus. Vielleicht möchtest du dann 
doch lieber eine „richtige“ Lampe für dein Rad kaufen ;)

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6381119 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dieter (Gast)


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Jack V. schrieb:
> … wie seltsam. Man sollte eigentlich meinen, dass ein solcher Fall quer
> durch die Mainstreammedien gegangen, und daher gut dokumentiert wäre.

Siehe auch:
Beitrag "Selbstbau und Verantwortung"

Beim Radlicht wird der TO nicht so einfach den Ratgeber mit hineinziehen 
können, da es so offensichtlich ist und auf das Blendrisiko mehrfach 
hingewiesen wurde.
Es gibt aber hier noch eine Lücke, dass ein Licht zwar der StVZO 
entsprechen muss, aber Zusatzbeleuchtungen sind nicht verboten.

Das LED-Modul eignet sich aber noch gut für den Einbau in eine 
Old-Fashion Radlampe, die mit den 2.4W großen Radbirchen betrieben 
wurden und noch einen großen Reflektor besitzen.

von Jack V. (jackv)


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Dieter schrieb:
> Das LED-Modul eignet sich aber noch gut für den Einbau in eine
> Old-Fashion Radlampe, die mit den 2.4W großen Radbirchen betrieben
> wurden und noch einen großen Reflektor besitzen.

Müsste man probieren: 120° Abstrahlwinkel ist nicht direkt mit einer 
Birne vergleichbar.

Was aber ginge: ein passend geformter Reflektor, auf den die LEDs im 
90°-Winkel strahlen. Sieht man heute häufig bei LED-Fahrradlampen, und 
die höherwertigen Produkte bekommen damit eine beeindruckend gute 
Lichtverteilung hin – erinnert dann schon an Abblendlicht vom Auto, mit 
scharfen Grenzen und nach hinten raus mehr Licht, damit die Helligkeit 
gleich bleibt.

Das bekommt man mit Bastelmitteln natürlich kaum so schön hin, aber je 
nach Fertigkeiten und Mitteln kann man es schon so schaffen, dass das 
Licht auf den Boden gelangt, und nicht die Hälfte direkt nach oben in 
den Himmel verschwindet.

von Harald W. (wilhelms)


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Jack V. schrieb:

> und nicht die Hälfte direkt nach oben in den Himmel verschwindet.

und damit schon bei leichtem Dunst zu einer Eigenblendung des Fahrers.

von Geblendeter (Gast)


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Jack V. schrieb:
> 120° Abstrahlwinkel

Damit ist der Winkel mit der halben Leuchtdichte gemeint, fürs Auge also 
gerade mal 3dB dunkler als im Zentrum. Die LED strahlt mit fast 180° 
(Halbkugel) nennenswert ab.

Jack V. schrieb:
> Vielleicht sind’s auch nur Autofahrer, denen diese extrem blendenden
> Radlichter extrem auf den Zeiger gehen?

Vielleicht sind´s auch einfach nur die Radfahrer (wie ich z.B.) die von 
den nur noch als Blendlicht verwendeten, flackernden, kaltweißen 
Frontlampen genervt sind.

von Programmierer (Gast)


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Geblendeter schrieb:
> Vielleicht sind´s auch einfach nur die Radfahrer (wie ich z.B.) die von
> den nur noch als Blendlicht verwendeten, flackernden, kaltweißen
> Frontlampen genervt sind.

Das liebe ich auch. Die handelsüblichen Lampen muss man natürlich so 
einstellen, dass sie schräg nach unten leuchten, um nicht zu blenden. 
Das macht aber nicht jeder...

Fahr mal an einem dunklen Winter-Morgen einen schmalen unbezäunten 
unbeleuchteten Weg am Rhein lang, während die Augen an die Dunkelheit 
und das eigene eher schwächere Licht gewöhnt sind, und dann kommt so ein 
Flak-Scheinwerfer entgegen. Das einzige was da hilft ist Vollbremsung 
und abwarten, um nicht ins Wasser zu fliegen...

Andererseits darf das eigene Licht auch nicht zu schwach sein, denn man 
muss die üblicherweise in pechschwarz gekleideten Gassigänger mit ihrem 
Hund auf der anderen Wegseite und der dazwischen gespannten Leine ja 
schon von weit weg erkennen können.

Das gleiche Spiel geht natürlich auch mit Auto-Xenon-Scheinwerfern auf 
Fernlicht auf dunklen Landstraßen. Da wünscht man sich doch auch selbst 
so einen Brenner, damit man wenigstens wahrgenommen wird.

Besonders spaßig sind auch Radwege die für beide Richtungen sind, sodass 
man direkt zwischen dem Auto-Gegenverkehr auf der einen Seite und dem 
Rad-Gegenverkehr auf der anderen Seite fährt. Das ist Millimeterarbeit 
während man dank Scheinwerfern und Regen halb blind ist.

Es gibt auch Fern+Abblendlicht für Fahrräder, mit Umschalt-Knopf am 
Lenker. Ich glaub aber nur für E-Bikes mit 12V Versorgung...

von Jack V. (jackv)


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Programmierer schrieb:
> Es gibt auch Fern+Abblendlicht für Fahrräder, mit Umschalt-Knopf am
> Lenker. Ich glaub aber nur für E-Bikes mit 12V Versorgung.

Du kannst dir soviele Lampen an ein Rad machen, wie du magst. Meine oben 
erwähnte „Offroad-Lampe“ hat einen externen Taster für helles 
Momentanlicht – das ist in aller Regel ausreichend, um Autofahrer auf 
sich aufmerksam zu machen, damit sie abblenden können. Oder eben selbst 
geblendet werden, wenn sie’s nicht zeitnah machen – dann sehe ich 
nämlich wieder was, und fahre nicht in den Graben. Die Adaption der 
Augen ist danach zwar hin, aber irgendwas ist ja immer :|

von Programmierer (Gast)


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Jack V. schrieb:
> Du kannst dir soviele Lampen an ein Rad machen, wie du magst.

Auch selbst gebaute? Kannst du das an der StVO belegen?

Beitrag #6381208 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Dieter (Gast)


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Dieter schrieb:
> Old-Fashion Radlampe

Ergänzend sei noch angemerkt, dass die Plazierung der LED sich gut 
experimentell bestimmen läßt. Dazu nimmst Du den Reflektor und strahlst 
in etwa ein bis zwei Meter Entfernung an die Wand und schaust Dir den 
Lichtkegel an. Aus dem Bild des Lichtfleckes an der Wand, lässen sich 
Aussagen zur Ausleuchtung der Strecke vor Dir und über die Blendwirkung 
treffen.

Wenn die Blendwirkung zu groß vom Chip sein sollte, dann hänge in den 
Reflektor eine ca. 1cm große Miniweihnachtskugel in den Reflektor. Damit 
läßt sich der Kegel in weiten Bereichen modulieren.

Das Bild des Lichtfleckes an der Wand könntest Du auch abfotografieren 
und hier einstellen zum begutachten hier im Forum.

von Jack V. (jackv)


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Programmierer schrieb:
> Auch selbst gebaute? Kannst du das an der StVO belegen?

Nein, aber wie geschrieben: ich habe zwei am Rad: eine entspricht der 
StVO, die andere ist für Wege abseits des Geltungsbereichs, und hat den 
gleichen rechtlichen Status, wie eine selbstgebaute Lampe → ist im 
Bereich der StVO nicht zu benutzen.

Fixer schrieb im Beitrag #6381208:
> Mit Sicherheit nicht. Mit dem Rad verbunden, niemals!

Kannst du das belegen?

: Bearbeitet durch User
Beitrag #6381219 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Jack V. (jackv)


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Fixer schrieb im Beitrag #6381219:
> Ja, es ist nicht erlaubt! Waere es erlaubt, dann stuende es in der StVo

Nein, so herum funktioniert es nicht.

von Dieter (Gast)


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In der StVO steht dazu gar nichts, weil es die StVZO ist.

Zusatzscheinwerfer dürfen vorhanden sein, aber im normalen 
Staßenverkehr, es gilt die StVZO, dürfen diese nicht eingeschaltet weden 
und vor allem nicht blenden.

Übrigens, wenn Du bei Nacht das Fahrrad schiebst, also Fußgänger bist 
und auch auf der dazu passenden Straßenseite läufst und um Licht zu 
haben (da der Dynamo nichts liefert bei Deinem Lauftempo) eine nicht 
zulässige Radlampe dranhängst und einschaltest (die nicht ungewöhnlich 
blendet), passiert auch nichts.

https://www.fahrrad-abenteuer-reisen.de/fahrradbeleuchtung-und-die-stvzo-was-ist-pflicht-was-ist-erlaubt/
Nicht nach StVZO zugelassene Leuchten, z.B. sehr helle Frontstrahler, 
sind natürlich abseits der öffentlichen Straßen erlaubt und haben sicher 
ihre Daseinsberechtigung: z..B. beim Downhill.

von MaWin (Gast)


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John C. schrieb:
> mit einem Arduino

Was soll der Arduino dabei ? Ständig Strom fressen ? Das blödeste, was 
man bei Akkubetrieb tun kann.
Deine LED ergibt einen veritablen Autoischeinwerfer, das wichtigste ist 
ein ordentliches Gehäuse das die LED kühlt, vor Feuchtigkeit schützt, 
und den Lichtstrom in die richtige Form bündelt.
Das ist also Mechanik und Optik.
Da PWM dimmen an bewegten Lampen zum nervenden Perlschnureffekt führt, 
Linearregler wegen der Verluste an einem Akku sowieso nicht in Frage 
kommen, sollte man den Strom mit einer Drosselspule glätten, also einen 
step downbuck Schaltregler bauen oder fertig kaufen. 1.5A schafft sogar 
der MC34063, aber schön wäre es natürlich, wenn man den boost deines 
PoCB gleicht vom 5/9/13V step up zu einem LED Stromschalregler mit 1.5A 
bei ca. 9V umbauen könnte.
Leider ist dafür die Aliexpress-Seite zu düftig. Normalerweise muss man 
das feedback Netzwerk von
1
----+-- out
2
    |
3
   R1 (umschaltbar, bestimmt 5/9/12V)
4
    |
5
fb--+
6
    |
7
   R2
8
    |
9
----+
auf
----+
    |
   LED
    |
fb--+
    |
   R2 (kleiner als bisher, z.B. 0.82 Ohm für 1.5A)
    |
----+
[/pre]
umbauen.
Wie dimmt man, per Poti stufenlos oder per umgeschalteten Widerständen 
in vordefinierten Stufen per Schalter ? Letzteres ist deutlich 
einfacher. Die Frage ist, wie man den Schalter dicht gegen Feuchtigkeit 
bekommt.
Womit wir wieder bei den mechanischen Problemen sind, die deutlich 
herausfordernder als die Elektronik sind, damit man beleuchtet ohne zu 
blenden.

von Jack V. (jackv)


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MaWin schrieb:
> Da PWM dimmen an bewegten Lampen zum nervenden Perlschnureffekt führt

Hängt das nicht auch etwas von der gewählten Frequenz ab? Zumindest ich 
sehe bei 500kHz auch bei 10% On-Zeit nix mehr davon. Und bei den 
gezeigten LEDs leuchtet der Leuchtstoff noch etwas nach, der dürfte dann 
auch den letzten Rest verwischen.

von Programmierer (Gast)


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Jack V. schrieb:
> Nein, aber wie geschrieben: ich habe zwei am Rad: eine entspricht der
> StVO, die andere ist für Wege abseits des Geltungsbereichs, und hat den
> gleichen rechtlichen Status, wie eine selbstgebaute Lampe → ist im
> Bereich der StVO nicht zu benutzen.

Na das bringt mir nichts, ich bin hauptsächlich auf offiziellen Wegen 
unterwegs. Auf Feldwegen reicht mangels Autos und sonstigen störenden 
Lichtern eigentlich eine handelsübliche LED-Lampe. Da gibt es ja auch 
ziemlich helle.

Dieter schrieb:
> z..B. beim Downhill.

Downhill bei Nacht? Klingt lebensmüde...

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> Fixer schrieb:
>> Ja, es ist nicht erlaubt! Waere es erlaubt, dann stuende es in der StVo
>
> Nein, so herum funktioniert es nicht.

Doch, genau so herum funktioniert es, vgl § 67 StVZO.
Allerdings hat das wenig mit der StVO zu tun.

Jack V. schrieb:
> Vielleicht möchte TE ja auch so ein Setup bauen – dann könnte man sich
> nun dem Technischen widmen:
Eher nicht:
John C. schrieb:
> Und da mein Fahrrad kein Licht hat
Manchmal hilft es, das Eingangspisting zu lesen ...

Programmierer schrieb:
> Jack V. schrieb:
>> Du kannst dir soviele Lampen an ein Rad machen, wie du magst.
>
> Auch selbst gebaute? Kannst du das an der StVO belegen?

Jack V. schrieb:
> Programmierer schrieb:
>> Auch selbst gebaute? Kannst du das an der StVO belegen?
>
> Nein, aber wie geschrieben: ich habe zwei am Rad: eine entspricht der
> StVO, die andere ist für Wege abseits des Geltungsbereichs, und hat den
> gleichen rechtlichen Status, wie eine selbstgebaute Lampe → ist im
> Bereich der StVO nicht zu benutzen.

Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen ausschließlich bauartgenehmigte 
lichttechnische Einrichtungen montiert sein. Warum redet Ihr hier wirr 
durcheinander, statt einfach mal nachzulesen?

"§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(1) Fahrräder dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb 
genommen werden, wenn sie mit den vorgeschriebenen und bauartgenehmigten 
lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sind. Für abnehmbare 
Scheinwerfer und Leuchten gilt Absatz 2 Satz 4. Fahrräder müssen für den 
Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer 
Lichtmaschine, einer Batterie oder einem wieder aufladbaren 
Energiespeicher oder einer Kombination daraus als Energiequelle 
ausgerüstet sein. Alle lichttechnischen Einrichtungen, mit Ausnahme von 
Batterien und wieder aufladbaren Energiespeichern, müssen den 
Anforderungen des § 22a genügen. Die Nennspannung der Energiequelle muss 
verträglich mit der Spannung der verwendeten aktiven lichttechnischen 
Einrichtungen sein."

Lichttechnische Einrichtungen an Fahhrädern sind auch explizit von der 
Ausnahmeregelung des § 22 a Abs. 3 Nr 2 ausgenommen.

Diejenigen von Euch, die Zugang zum Internet haben, können das alles 
ganz einfach nachlesen. Doch, die StVZO ist online verfügbar ...

von Harald W. (wilhelms)


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Programmierer schrieb:

> Es gibt auch Fern+Abblendlicht für Fahrräder, mit Umschalt-Knopf am
> Lenker.

Das habe ich bislang nur bei einem Fahrradscheinwerfer aus geschätzt
ca. 1930 gesehen.

von Jack V. (jackv)


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Percy N. schrieb:
> [sehr viel Text]

Gut – und? Dann nimmt der TE seine Lampe halt ab, wenn er im 
Geltungsbereich der StVO und damit der StVZO unterwegs ist.

Der technische Aspekt der Frage ist allemal interessant und wert, hier 
betrachtet zu werden: ordentliche Dimmung ohne Flimmern, und wenn’s eine 
Radlampe werden soll: wie formt man den Lichtstrahl?

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Harald W. schrieb:
> Programmierer schrieb:
>
>> Es gibt auch Fern+Abblendlicht für Fahrräder, mit Umschalt-Knopf am
>> Lenker.
>
> Das habe ich bislang nur bei einem Fahrradscheinwerfer aus geschätzt
> ca. 1930 gesehen.

Die waren zwischendurch auch nicht zulässig. Inzwischen (seit 2017?) 
sind sie erlaubt.

Das Ärgerliche ist, dass es keine legale Möglichkeit gibt, sich 
geeignete Beleuchtung für OffRoad-Zwecke zu beschaffen; es besteht 
insoweit ein Vertriebsverbot. Reichrlt hat das wohl schmerzlich erfahren 
müssen; jedenfalls hatten die vor ein paar Jahren genau ein Mal 
geeignete Flak-Leuchten im Angebot.

: Bearbeitet durch User
von Jack V. (jackv)


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Percy N. schrieb:
> Das Ärgerliche ist, dass es keine legale Möglichkeit gibt, sich
> geeignete Beleuchtung für OffRoad-Zwecke zu beschaffen

Sorry, aber das glaube ich nun nicht. Schon deshalb nicht, weil’s die 
überall, auch in deutschen Läden, zu kaufen gibt.

Beitrag #6381401 wurde vom Autor gelöscht.
von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter schrieb:
> Nicht nach StVZO zugelassene Leuchten, z.B. sehr helle Frontstrahler,
> sind natürlich abseits der öffentlichen Straßen erlaubt und haben sicher
> ihre Daseinsberechtigung: z..B. beim Downhill.

Nein, leider nicht.
§ 22 a StVZO:

"(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt 
sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung 
nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit 
einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen 
gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren 
bestimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; 
insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I 
S. 2142)."

Über die Sinnhaftigkeit dieser Vorschrift lässt sich streiten, keine 
Frage!

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> Sorry, aber das glaube ich nun nicht. Schon deshalb nicht, weil’s die
> überall, auch in deutschen Läden, zu kaufen gibt.

Ich habe hier auch ein paar Leuchten ohne Prüfzeichen herumliegen. Das 
ändert nichts an der Rechtslage: Ich bin ein gefährlicher Rechtsbrecher!

von Jack V. (jackv)


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Du zitierst es ja selbst:

Percy N. schrieb:
> "(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt
> sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung
> nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit
> einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen
> gekennzeichnet sind.

Der Verkauf und Erwerb zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereichs ist 
damit vollkommen in Ordnung.

Dennoch finde ich, dass man langsam zum Thema zurückkommen sollte. Das 
Juraforum ist den Gang runter, dritte Tür links.

: Bearbeitet durch User
von Harald W. (wilhelms)


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Percy N. schrieb:

> Das Ärgerliche ist, dass es keine legale Möglichkeit gibt, sich
> geeignete Beleuchtung für OffRoad-Zwecke zu beschaffen; es besteht
> insoweit ein Vertriebsverbot. Reichrlt hat das wohl schmerzlich erfahren
> müssen; jedenfalls hatten die vor ein paar Jahren genau ein Mal
> geeignete Flak-Leuchten im Angebot.

Es gibt da im Netz aber so einige Selstbauvorschläge. Das Anbauverbot
für Fahrräder kann man m.W. ungehen, indem man die Lampe am Helm mon-
tiert. Es gibt zwar eine StVZO, aber keine HBZO (Helmbeleuchtungs-
Zulassunsordnung.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> Gut – und? Dann nimmt der TE seine Lampe halt ab, wenn er im
> Geltungsbereich der StVO und damit der StVZO unterwegs ist.

Also im Inland ...

Es sind auch schon Leute belangt worden, weil sie die HU für ihren Pkw 
ausgelassen haben, weil sie meinten, diese sei verzichtbar, weil die 
Karre die ganze Zeit auf ihrem Privatgrundstück stand.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> Der Verkauf und Erwerb zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereichs ist
> damit vollkommen in Ordnung.

So, wie früher die Telefone "nur für Export"?

: Bearbeitet durch User
von Jack V. (jackv)


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Percy N. schrieb:
> Es sind auch schon Leute belangt worden, weil sie die HU für ihren Pkw
> ausgelassen haben, weil sie meinten, diese sei verzichtbar, weil die
> Karre die ganze Zeit auf ihrem Privatgrundstück stand.

Das halte ich wieder für ein Märchen. Zumindest, wenn ein Zaun zwischen 
Straße und Grundstück war – ein direkt am Straßenrand auf 
Privatgrundstück geparktes Auto mag da problematischer sein. Wäre es 
anders, dürfte ja niemand ein defektes oder gar unversichertes Auto auf 
seinem Hof parken.

Die StVO gilt nicht überall im Inland, sondern für öffentliche Wege, 
Straßen und Plätze – daher der Name.

Aber … was hat das alles noch mit der Frage zu tun, wie man das gegebene 
LED-Modul sinnvoll dimmen kann?

: Bearbeitet durch User
von Theophil Krokodil (Gast)


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Percy N. schrieb:

> Es sind auch schon Leute belangt worden, weil sie die HU für ihren Pkw
> ausgelassen haben, weil sie meinten, diese sei verzichtbar, weil die
> Karre die ganze Zeit auf ihrem Privatgrundstück stand.

Weil, weil, weil....


JEDEN Tag und JEDE Stunde das blöde Gegreine hier...

Warte noch ein Weilchen , dann hat JEDER andere Sorgen, als dieses 
blöde:

"Du darfst DAS nicht, und DIESES nicht und JENES nur unter Auflagen."

von Harald W. (wilhelms)


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Percy N. schrieb:

> Also im Inland ...
>
> Es sind auch schon Leute belangt worden, weil sie die HU für ihren Pkw
> ausgelassen haben, weil sie meinten, diese sei verzichtbar, weil die
> Karre die ganze Zeit auf ihrem Privatgrundstück stand.

Ich habe mal bei einer Firma gearbeitet, bei der man mit ihren
Fahrzeugen oft länger im Ausland war. Da galt die Regelung, das
man nach dem Grenzübertritt nach D den nächsten TÜV hinter der
Grenze aufsuchen musste.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> Der Verkauf und Erwerb zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereichs ist
> damit vollkommen in Ordnung.

So, wie früher die Tellefone "nur für Export"?

Jack V. schrieb:
> Das halte ich wieder für ein Märchen. Zumindest, wenn ein Zaun zwischen
> Straße und Grundstück war – ein direkt am Straßenrand auf
> Privatgrundstück geparktes Auto mag da problematischer sein. Wäre es
> anders, dürfte ja niemand ein defektes oder gar unversichertes Auto auf
> seinem Hof parken.
>
> Die StVO gilt nicht überall im Inland, sondern für öffentliche Wege,
> Straßen und Plätze – daher der Name.
>
Extra für Dich nochmalls: es geht um die StVZO. Ind die gilt auch auf 
Privatgrundstücken. Eigentlich ein ganz alter Hut, kommt aber immer 
wieder vor:

https://www.bussgeldkataloge.de/muss-ein-ungenutztes-auto-zur-hu/

Soviel zum Thema Märchen.

von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Nein, leider nicht.
> § 22 a StVZO:

Zitiert, aber nicht richtig angewendet. Diese Vorschrift regelt, dass 
nicht zugelassene Teile als für den Straßenverkehr geeignet verkauft und 
bezeichnet werden dürfen, wie Jack schon geschrieben hat.

Percy N. schrieb:
> Es sind auch schon Leute belangt worden, weil sie die HU für ihren Pkw
> ausgelassen haben, weil sie meinten, diese sei verzichtbar, weil die
> Karre die ganze Zeit auf ihrem Privatgrundstück stand.

Auf dem Privatgrunstück ist das zulässig, aber wenn das 
Grundstücksfläche für den Gehsteig mit Parkplätzen ist, der dafür 
abgetreten wurde, aber nicht von der Stadt oder Gemeinde gekauft wurde, 
so dass er einem nicht mehr gehört, dann können diese belangt werden. 
Wenn Nachbarn behaupten, dass derjenige gefahren wäre und man kann 
keinen Anhänger zum Aufladen vorweisen (weder Leihnachweise aus der 
Vergangenheit, nachweisich langer Krankenhausaufenthalt usw.) hat man 
schlechte Karten.
In einer Zeitung der RLP stand einmal, dass die Polizei beim Mittagessen 
in einer Kaserne solche Autobesitzer aufschrieb und Strafbefehle 
zusendete. Es erwischte da auch einige auf ihren Privatgrundstücken. 
Einige waren auf Auslandseinsatz und währenddessen lief die HU aus. Das 
wurde aber von den höheren Gerichten als unzulässig kassiert.

von Jack V. (jackv)


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Percy N. schrieb:
> Soviel zum Thema Märchen.

Dann lies nochmal selbst: es ging um das zugelassene Fahrzeug. Fahrräder 
sind nicht zulassungspflichtig. Ganz anderes Thema, also.

Weiteres Indiz, dass die Aussage, die Regeln der StV(Z)O würden 
überall gelten, nicht stimmen kann: Rennstrecken. Autorennen sind laut 
StVO ausdrücklich verboten, und die Fahrzeuge haben teilweise nicht 
einmal ausreichendes Profil auf den Reifen, geschweige denn, Blinker 
oder gar Licht mit E-Nummer und entsprechen daher nicht im Ansatz den 
Anforderungen der StVZO. Deiner Auslegung nach dürfte es sowas in D gar 
nicht geben – und doch wird’s in aller Öffentlichkeit gemacht.

Du kannst dich auf den Kopf stellen, und wieder auf die Beine: solange 
auf der Schachtel sowas wie „Nicht zulässig im Geltungsbereich der StVO“ 
steht, gibt es kein Erwerbs- oder Veräußerungsverbot. Wär’ ja noch 
schöner – und was wäre dann überhaupt mit Dual-Use-Produkten? Eine 
Taschenlampe ist ja schnell mal am Rad befestigt …

Edit: wie hälst du’s eigentlich mit dem Thema des Threads, Percy? Wie 
würdest du das verlinkte LED-Modul dimmen?

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter schrieb:
> Zitiert, aber nicht richtig angewendet. Diese Vorschrift regelt, dass
> nicht zugelassene Teile als für den Straßenverkehr geeignet verkauft und
> bezeichnet werden dürfen, wie Jack schon geschrieben hat.

Auch, wenn Du wahrscheinlich das Gegenteil meinst (da scheint ein 
"nicht" zu fehlen ...), werden wir da wohl unterschiedlicher Meinung 
bleiben.

Dieter schrieb:
> Es erwischte da auch einige auf ihren Privatgrundstücken. Einige waren
> auf Auslandseinsatz und währenddessen lief die HU aus. Das wurde aber
> von den höheren Gerichten als unzulässig kassiert.

Hast Du dazu einen link und vielleicht auch Aktenzeichen?

von Jack V. (jackv)


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Ach, was soll’s … dieser Pseudojuristenkram geht mir auf den Keks. Geht 
ja doch nur um „Aber ich hab Recht!!k“, unabhänging davon, ob das nun so 
ist, oder nicht. Ist doof → BTT – hast du da eigentlich auch mal was 
beizutragen, oder warum hängst du überhaupt in ’nem Elektronikforum ab, 
Percy?

MaWin schrieb:
> Was soll der Arduino dabei ? Ständig Strom fressen ? Das blödeste, was
> man bei Akkubetrieb tun kann.

Arduino wäre Verschwendung, aber schon ein kleiner ATtiny würde den Job 
für wenige mA, machen. Bei dem gegebenen Einsatzzweck würde der nur dann 
arbeiten, wenn die Lampe an wäre, und da würde sein Verbrauch im 
Vergleich nicht mal der Erwähnung wert sein. Dafür könnte man damit 
prima variable PWM ermöglichen (stufenarmes Dimmen – manch einer findet 
sowas hübsch), und etwas Zusatzfunktionalität wäre auch noch drin :)

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> Dann lies nochmal selbst: es ging um das zugelassene Fahrzeug. Fahrräder
> sind nicht zulassungspflichtig. Ganz anderes Thema, also.

Nö. Es ging um die Frage, ob die StVZO auch abseits des öffentlichen 
Verkehrsraums gilt.

Jack V. schrieb:
> Weiteres Indiz, dass die Aussage, die Regeln der StV(Z)O würden überall
> gelten, nicht stimmen kann: Rennstrecken.

Dir ist aber schon klar, dass dort Fahrzeuge verwendet werden, die nicht 
zur Teilnahme am Straßenverkehr bestiimmt ind auch nicht dafür 
zugelassen sind?
Und ja, es gibt auch Sporträder, völlig ohne Beleuchtung. Manche 
motorisierten Spietgeräte sollen gar ohne Bremsen auskommen...
Nur hat das alles nichts mit Fahrzeugen zu tun, die (auch) im 
öffentlichen Verkehrsraum verwendet werden sollen.

Jack V. schrieb:
> solange auf der Schachtel sowas wie „Nicht zulässig im Geltungsbereich
> der StVO“ steht, gibt es kein Erwerbs- oder Veräußerungsverbot.
Begreifexes endlich: StVZO!
Ind nein, dieser Aufwand ist verzichtbar, wenn das Zeug als Zubehör für 
Kindertretroller verkauft wird.
> Wär’ ja
> noch schöner – und was wäre dann überhaupt mit Dual-Use-Produkten? Eine
> Taschenlampe ist ja schnell mal am Rad befestigt
Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Manches ist sogar 
verboten, so zB auch die Taschenlampe am Fahrrad, sofern sie kein 
Prüfzeichen hat.

Ob das verfolgt wird, ist eine andere Frage.

Jack V. schrieb:
> Wie würdest du das verlinkte LED-Modul dimmen?

Überhaupt nicht. Ich finde die Idee nicht gut.

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> dieser Pseudojuristenkram geht mir auf den Keks.

Dann lass es doch einfach. Niemand verlangt, dass Du hier halbgaren 
Unsinn absonderst.

von Jack V. (jackv)


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Percy N. schrieb:
> Dir ist aber schon klar, dass dort Fahrzeuge verwendet werden, die nicht
> zur Teilnahme am Straßenverkehr bestiimmt ind auch nicht dafür
> zugelassen sind?

Dir ist schon klar, dass hier ’ne Lampe gebaut werden soll, die nicht 
zur Teilnahme am Straßenverkehr bestiimt ind auch nicht dafür zugelassen 
ist?

Percy N. schrieb:
> Dann lass es doch einfach. Niemand verlangt, dass Du hier halbgaren
> Unsinn absonderst.

Mit anderen Worten: du hast nicht den Hauch einer Ahnung von dem Thema 
dieses Threads oder des Forums allgemein? Wie gesagt, das Juraforum ist 
den Gang runter, dritte Tür links – hier geht’s eher um so Sachen mit 
Strom und so.

Percy N. schrieb:
> Jack V. schrieb:
>> Wie würdest du das verlinkte LED-Modul dimmen?
>
> Überhaupt nicht. Ich finde die Idee nicht gut.

… und wie würdest du das verlinkte LED-Modul dimmen, wenn es in einer 
dir genehmen Idee zum Einsatz kommen sollte? Nun?

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> Dir ist schon klar, dass hier ’ne Lampe gebaut werden soll, die nicht
> zur Teilnahme am Straßenverkehr bestiimt [...]
> ist?

Nö. Du scheinst recht phantasiebegabt zu sein.

Jack V. schrieb:
> … und wie würdest du das verlinkte LED-Modul dimmen, wenn es in einer
> dir genehmen Idee zum Einsatz kommen sollte? Nun?

Vermutlich mit PWM. MaWin übersieht, dass nur gedimmt werden soll, wenn 
das Rad steht. Somit besteht die von ihm gemutmaßte Gefahr des 
Perlschnureffektes nicht.

von Jack V. (jackv)


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Percy N. schrieb:
> Du scheinst recht phantasiebegabt zu sein.

Aus dem Nichts kam ja wohl die Behauptung, das Ding solle im 
Geltungsbereich der StVO (nicht StVZO) betrieben werden – das hast du 
dir einfach mal aus der Luft gegriffen, und die Luft dann auch noch 
furchtbar heiß gemacht, mit dem vielen pseudojuristischen Gelaber da. Im 
bislang einzigen Beitrag des TE war davon nichts zu lesen.

Percy N. schrieb:
> Vermutlich mit PWM.

Und wie würdest du’s umsetzen?

von Programmierer (Gast)


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Harald W. schrieb:
> Das habe ich bislang nur bei einem Fahrradscheinwerfer aus geschätzt
> ca. 1930 gesehen.

https://www.lupine.de/produkte/fahrradbeleuchtung/fahrradbeleuchtung-(stvzo)/sl-af 
(mit Akku, nicht Dynamo)

https://supernova-lights.com/mini-2-pro/ (Für E-Bike mit 12V)

Interessant wäre die Frage, ob es legal wäre, zwischen Dynamo und Licht 
einen Eigenbau Step-Up für 12V zu schalten, oder ein Eigenbau 
Handyladegerät welches bei Bedarf zwischen Licht und Laden umschalten 
kann.

von freaggel (Gast)


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Programmierer schrieb:
> Interessant wäre die Frage, ob es legal wäre, zwischen Dynamo und Licht
> einen Eigenbau Step-Up für 12V zu schalten, oder ein Eigenbau
> Handyladegerät welches bei Bedarf zwischen Licht und Laden umschalten
> kann.

Ja, wie du die Versorgungsspannung realisierst ist nicht vorgeschrieben.
An der Zulassung der Lampe ändert das nichts.

von Dieter (Gast)


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Und wenn man sich das Urteil genau ansieht, dann handelt es sich um den 
Gebührenbescheid der generell zu zahlen ist, wenn das Fahrzeug zum TÜV 
gebracht wird und diesen Zeitraum überschritten hat. Wenn nicht sofort 
bezahlt wird, dann kommt der Bußgeldbescheid von der Polizei. Es gibt 
auch Länder, da wird das immer über die Polizei eingezogen.

Nebenbei bemerkt, hatte ich auch eine Lücke, weil das neue Fahrzeug zu 
spät ausgeliefert wurde. Daher hatte ich nach den Regelungen extra 
gefragt. Nach zwei Monaten wird auch der TÜV 20% teurer, wegen 
vertieften Nachuntersuchungsbedarf.

Die Frau des Urteils hatte das bis zum TÜV bewegt bzw. bewegen lassen 
innerhalb der EU (zum Herrichten nach Polen). D.h. es stand eben nicht 
die gesamte Zeit unbewegt auf dem Privatgrundstück. Somit fehlen diesem 
Fall wichtige Voraussetzungen für einen Erfolg in höherer Instanz.

Die Urteile sind heutzutage so häufig fehlerhaft schriftlich 
niedergelegt, dass wiederum zu häufig auch falsche Schlüsse daraus 
gezogen werden.

Wenn ein längerer Stillstand geplant ist, dann soll ein Auto als 
stillgelegt oder abgemeldet gemeldet werden.
Melde­pflichtige Ände­rungen (neue An­schrift, Halterwechsel, 
Abmel­dung, Still­legung, Inbetrieb­nahme, Erwerb, Einfuhr) der 
Zulassungs­stelle nicht mit­geteilt.

Für diese Meldungen mußte auf Grund eines Urteils die Verfahren der 
Zulassung nachgebessert werden. Das habe ich aber nicht mehr verfolgt, 
weil das mich nicht mehr betrifft.

Was nur auffällt, ist dass die Seiten im Internet in den ersten vier 
Monaten dieses Jahres aktualisiert wurden.

"Bußgelder können auch für Fahrzeuge erteilt werden, die ohne gültige 
TÜV-Plakette im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind."
"Ist der TÜV mehr als acht Monate abgelaufen, kann nicht nur ein Bußgeld 
verhängt werden, sondern sogar ein Punkteeintrag in das 
Fahreignungsregister in Flensburg erfolgen."
https://www.pkw.de/ratgeber/wartung-pflege/tuev-abgelaufen

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> Und wie würdest du’s umsetzen?

Ach, ist das der nächste Bereich, von dem Du nichts verstehst? Bisher 
habe ich von Dir nichts technisches gelesen, dafür umso mehr laienhaftes 
Gefasel über Rechtsfragen.

Langsam könnte von Dir auch mal was zur Sache kommen. Oder besser: 
dürfte. Mit dem Können sieht es vielleicht nicht ganz so dolle aus.

von Freaggel (Gast)


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freaggel schrieb:
> Programmierer schrieb:
>> Interessant wäre die Frage, ob es legal wäre, zwischen Dynamo und Licht
>> einen Eigenbau Step-Up für 12V zu schalten, oder ein Eigenbau
>> Handyladegerät welches bei Bedarf zwischen Licht und Laden umschalten
>> kann.
>
> Ja, wie du die Versorgungsspannung realisierst ist nicht vorgeschrieben.
> An der Zulassung der Lampe ändert das nichts.

Ergänzung: schliesst du die Lampe an den Akku eines E-Bikes an, dann 
muss die Unterspannungsabschaltung den Antrieb so abschalten, das die 
Lampe noch 2h leuchtet.
Bei einem vom Antrieb unabhängigen Akku (für die Lampe)  gilt diese 
Vorschrift aber nicht.

von Percy N. (vox_bovi)


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Dieter schrieb:
> Die Frau des Urteils hatte das bis zum TÜV bewegt bzw. bewegen lassen
> innerhalb der EU (zum Herrichten nach Polen). D.h. es stand eben nicht
> die gesamte Zeit unbewegt auf dem Privatgrundstück.
Nö. Woher nimmst Du das?
Da steht nur, dass das Auto vor der nächsten Vorführung zur HU nach 
Polen zwecks Herrichtung hatte verbracht werden sollen.
> Somit fehlen diesem
> Fall wichtige Voraussetzungen für einen Erfolg in höherer Instanz.
Nicht deswegen, sondern schon weil es bei derartigen Bagatellen keine 
Rechtsbeschwerde gibt.
Zudem kommt es darauf ohnehin nicht an:
"Das Amtsgericht Zeits prüfte den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, 
ließ die Einwände der Fahrzeughalterin letztendlich jedoch nicht gelten: 
Auch ein ungenutztes Auto müsse zur HU vorgeführt werden – und das 
fristgerecht (Az.: 13 OWi 724 Js 200466/18). Es sei unerheblich, ob die 
Betroffene das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr gefahren habe 
oder nicht. Solange ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen sei, bestehe 
auch die Untersuchungspflicht."

Was ist daran so schwer zu verstehen? Im Gegensatz zu Deinem Text sind 
das klare und sinnvolle Formulierungen.

Dieter schrieb:
> Die Urteile sind heutzutage so häufig fehlerhaft schriftlich
> niedergelegt, dass wiederum zu häufig auch falsche Schlüsse daraus
> gezogen werden.

So kann man das natürlich auch sehen, wenn einem das Ergebnis nicht 
passt oder man aus anderen Gründen sich gehindert sieht, sich mit der 
Begründung auseinanderzusetzen. Bei näherer Betrachtung Deines Beitrages 
fällt auf, dass Du alles Mögliche durcheinander wirfst. Das lässt 
vermuten, dass Dir der Sinn der Entscheidung dauerhaft unzugänglich sein 
wird.

von Jack V. (jackv)


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Percy N. schrieb:
> Bisher
> habe ich von Dir nichts technisches gelesen, dafür umso mehr laienhaftes
> Gefasel über Rechtsfragen.

… lesen kann er also auch nicht. Traurige Sache. Ich habe meinen 
Ansatz vorgetragen. Du erkennst ihn an dem Wort, das ungefähr so 
aussieht: ATtiny

Das Teil kennste bestimmmt nicht – sieht aber witzig aus: oben schwarz, 
und hat 8 oder mehr kleine, silberne Beinchen. Musst mal bei Youtube 
gucken, gibt sicher Videos drüber :)

Bezüglich „laienhaftes Gefasel“: Glashaus, Steine, unzo.

Im Gegensatz habe ich von dir in diesem Forum irgendwie noch gar nix 
Technisches gelesen. Nur rauchende Threadruinen sind zu finden, die mit 
was Technischem anfingen, und dann aber mit Stammtischjura gnadenlos 
zerstört wurden. Und davon erschreckend viele!

: Bearbeitet durch User
von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> Traurige Sache. Ich habe meinen Ansatz vorgetragen. Du erkennst ihn an
> dem Wort, das ungefähr so aussieht: ATtiny

Ja, das als Ansatz zu bezeichnen, ist tatsächlich traurig. Da könnte TE 
besser einen billig-Nano aus China nehmen, das wird vermutlich bliiger, 
einfacher und schneller.
Wenn er invedingt selber löten wollte, könnte er auch einen NE 556 
nehmen. Du würdest diesen Vorschlag wahrscheinlich als "Ansatz" 
bezeichnen, dabei ist der Schaltteil noch gar nicht erwähnt ...
> Das Teil kennste bestimmmt nicht – sieht aber witzig aus: oben schwarz,
> und hat 8 oder mehr kleine, silberne Beinchen.
Ja, so ähnlich sieht auch ser NE 556 aus, hat aber 14 Beinchen. Dafür 
kostet der nur halb so viel wie Dein ATTiny. Falls Du irgendwann mal 
groß sein wirst, wird man Dich virlleicht auch damit spielen lassen.
> Musst mal bei Youtube
> gucken, gibt sicher Videos drüber :)
Ne ne, YT ist überwiegend für Kondsköpfe, also lasse es Dir nicht 
vermiesen!

von Jack V. (jackv)


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Oh, er kennt die Google-Bildersuche. Leider hat er noch nicht gefunden, 
was die Bezeichnungen und so bedeuten. Naja, ich bin hier auch raus.

Kannst einen weiteren Strich an die Wand malen, Percy – du hast den 
nächsten Thread grundlos zerstört, eine rauchende Threadruine mehr 
produziert. Stolz drauf?

von Percy N. (vox_bovi)


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Jack V. schrieb:
> Naja, ich bin hier auch raus.

Schade, so werden wir nicht erfahren, wie Du das LED-Modul an den ATTiny 
dranstricken wolltest ...

von Jack V. (jackv)


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Percy N. schrieb:
> Schade, so werden wir nicht erfahren, wie Du das LED-Modul an den ATTiny
> dranstricken wolltest ...

Ach doch, das verrate ich dir gerne noch: ich hätte einen passenden 
MOSFET genommen. Du nicht?

von Dieter (Gast)


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Percy N. schrieb:
> Was ist daran so schwer zu verstehen? Im Gegensatz zu Deinem Text sind
> das klare und sinnvolle Formulierungen.

Nö, das paßt so nicht. Das Endergebnis paßt, dass die 25 Euro zu zahlen 
sind. Bei Deiner Antwort hast Du das fehlende Argument zur Begründung 
und Herleitung erwähnt, vermutlich nicht zufälligerweise.

Zurück zur technischen Lösung unter der Voraussetzung der TO habe 
zumindest eine zugelassene Beleuchtung am Rad:

John C. schrieb:
> herumliegen habe ... Powerbank ... Fahradlicht mit einem Arduino
> bauen. ... 18W
> LED ... 9V 12W
>  LED dimmen ... Fahrrad steht, sollte die LED dunkler sein

1. John hat noch wenig know how und scheint neu hier zu sein.
2. Die Powerbank hat vermutlich 5V. Ob da USB 3.x mit der Last 
ausgehandelter höherer Spannung vorliegt, die Angabe fehlt vom TO.
3. Die höhere Spannung von 9V wird mittels PWM durch einen 
Aufwärtswandler erzeugt.
4. Der Arduino liest die Taster für unterschiedliche Modi.
5. Der Arduino bestimmt über die Frequenz des Radnabendynamos die 
Geschwindigkeit. Z.B. ein Zähler der laufend zurückgesetzt wird.
6. Der Arduino gibt über PWM die Helligkeit vor.
7. Zur PWM werden entsprechend MOSFET angesteuert.

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